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Geht Nicht um AS Griffstücke, geht um STRAFEN
Und nur für dich:
Evtl. lässt sich gar nicht BEWEISEN das es sich um ein reines AS Griffstück (oder Abzugskäfug) handelt. (Fehlende Gravur usw)
Dann wird von einem Teil für eine Scharfe Waffe ausgegangen. Was dann?
Diese ganze Griffstück Disskussion mich an.
Viel Spass noch und tschüss
Hätte, wäre, würde. Bleib doch mal ruhig und sachlich. Du steigerst Dich da emotional offensichtlich total rein.
Es lässt sich sehr wohl beweisen ob es ein RS oder AS Griffstück ist. Nehmen wir mal das MP5 Griffstück, so fällt einem sehr schnell auf dass die Verstärkung bei RS eine Stahl-U-Schiene verbaut ist, wo dann bei der Montage die Haltebolzen durchgeschoben werden. Bei der VFC ist dieser Teil komplett aus Kunststoff.
Haptik von RS und AS ist ebenfalls unterschiedlich, da bei RS vermutlich ein besserer Kunststoff verwendet wurde als bei dem VFC AS Griffstück.
Wenn man es genau wissen will, kann man beide Kunststoffe der jeweiligen Griffstücke untersuchen lassen, und würde dann den genauen Unterschied feststellen können. Würde natürlich in der Realität wohl niemand machen, da zu teuer.
Und wenn Dich die Diskussion nicht interessiert, weshalb beteiligst Du Dich dann daran? Schone doch Deinen Blutdruck und mache halt was anderes?!
Welche denn sonst? Erkläre mir bitte MIT Beleg, wo DAS steht!
Deine Aussagen widersprechen sich zudem. Einerseits sagst Du, dass AS-Waffen quasi keinen Regularien unterliegen und dann sagst Du, dass es niemanden interessiert.
Nö ich widerspreche mir nicht. Oben schrieb ich doch dass Airsoft Regelungen unterliegen, jedoch nicht den gleichen wie RS Waffen.
Airsoft-Waffen
<0,5J Mündungsenergie
=
1. Frei ab 14 Jahren,
2. fällt nicht unter das Waffengesetz und ist Spielzeug,
3. Waffe darf vollautomatisch schießen,
4. es greift lediglich die Regelung des Führverbots da Anscheinswaffe,
5. Waffe darf theoretisch frei herumliegen/an der Wand hängen in der Wohnung.
"
Waffengesetz
§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben.
(2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt
2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.
(3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem
Gesetz genannt sind, ist verboten.
(4) Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der
Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist, sind in der Anlage 2
Abschnitt 1 und 2 genannt. Ferner sind in der Anlage 2 Abschnitt 3 die Waffen und
Munition genannt, auf die dieses Gesetz ganz oder teilweise nicht anzuwenden ist.
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste, Abschnitt 3:
Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen
Unterabschnitt 2:
Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
1.
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen
Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen
werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt
wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert
werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt."
>0,5J-7,5J Mündungsenergie
=
1. Frei ab 18 Jahren,
2. Kennzeichnungspflichtig F im Fünfeck, Kaliberangabe und Importeur müssen auf der Waffe sein,
3. Waffe darf nur Semi-Only schießen
4. Waffe darf nicht geführt werden da Anscheinswaffe,
5. Waffe muss verschlossenen Behältnis gelagert werden welches nicht begehbar sein darf
"
Waffengesetz
§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
(4) Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der
Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist, sind in der Anlage 2 Abschnitt 1
und 2 genannt.
Anlage 2
Waffenliste
Abschnitt 2, Unterabschnitt 2:
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.1
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse
kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie
von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1
Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S.
1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung
oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes
Zeichen tragen;"
"
Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz
Anlage II Beschusszeichen, Prüfzeichen
Abbildung 10
Kennzeichen für Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr
als 7,5 J erteilt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes)"
"
Waffengesetz
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.2.1.1
Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2 …"
Geht noch weiter, allerdings sprengt dies etwas den Rahmen.
Kannst es verständlich hier selbst nachlesen.