Beiträge von  Marksman

    Lieber Fox, vor Jahren wurde ich hier für solch eine Aussage noch geächtet, wohl bis zum heutigen Tag, oder besser gesagt nicht verstanden (gewollt). Aber eine Verfassung kann man eben nur achten, oder eben einfach seinen Job machen, oder einfach sonstwas tun und denken. Auch kommen oft auf so etwas ja auch Kommentare (u.a.m.) wie keine Politik in einem Fachforum. Doch was hat Politik mit Recht zu tun: reichlich wenig, betrachtet man sich z.B. die beste Verfassung die man sich denken kann.


    Zitat

    Existieren keinerlei Möglichkeiten die Gesinnung der beteiligten Beamten zu hinterleuchten, bzw. sieht die Legislative dafür keinerlei Möglichkeit vor

    Kurz; zu dieser von dir genannten Zeit strich man auch den Straftatbestand des Amtsmißbrauch und führte in die Straftatbestände der Nötigung und Erpressung (mit selber Rechtsverordnung) das Gesinnungsmerkmal Gesundes Volksempfinden ein. Kaum auszudenken nicht.

    Jedoch trotz selbst klarer Rechtsbefehle wurde dies bis heute nicht geheilt. Ämterpatronage (u.a.) und eine bis heute nicht vollzogene Gewaltenteilung tun ihr übriges, abgesehen eben auch manch Ideologie die zumal in vielen Köpfen in Wirklichkeit eine bloße Doppelmoral darstellt.


    Wie sagt man auch so schön, das Leben sei kein Ponyhof. Auch manch anderer Spruch den sich der Deutsche zwar leichtfertig leistet liegt da näher an der Realität als ihm lieb ist und er diesen Umstand lieber verleugnet.

    Hinweisgebend bleibt auch stets der Ausgang der Tat, nicht der Mittel die dem anhängen können. Auch die Rechtsprechung ist an das Gebot der Rechtssicherheit gebunden.


    Wenn es kein geborenes Kind gibt, wird auch keiner welche Ansprüche stellen. Offenbar aber gibt es hier eine Unklarheit wie dein Anwalt erwähnt, wie so ein Deaktivieren solcher Geräte rechtlich zu bewerten ist.

    Mithin kam diese Frage auch hier im Forum schon oft (und lange) auf.

    Zitat

    mit einer Strafe von 70 Tagessätzen


    Wenn dem so sein sollte, ist vllt. deinem Strafverteidiger von Interesse, daß das so gen. summarische Verfahren mehrfach gegen tragende Verfassungsgrundsätze verstößt, und daher als unzulässig angesehen werden muß. Auch daß solche im Strafverfahren ergangene richterliche Entscheidungen nichtig sind. Vgl. auch UN-Resolution 217A, Art. 11 Abs. 1.


    Auch die generell im Strafrecht geltende Unschuldsvermutung wird entgegen der materiell – rechtlichen Unschuldsvermutung umgekehrt. So wird i.d.R. gerade bei Kritik seitens des verletzten Grundrechtsträgers (oder seinem Mandatsträger) am grundrechteverletzenden Handeln des einzelnen Amtsträgers erhoben.

    Das grundrechteverletzende Handeln ist aber nicht nur rechtswidrig, sondern gleichzeitig auch verfassungswidrig, weil der jeweilige Amtsträger entgegen Artt. 97 Abs. 1 Hs. 2, 20 Abs. 3, Art. 1 Abs. 3 GG handelt.

    Diesen Gedanken hatte übrigens bereits die Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolf in ihrer Arbeit – Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte (1988 Baden-Baden, Nomos) – wie folgt klar zum Ausdruck gebracht:


    Zitat

    Der in der Falsch- oder Nichtanwendung einfachen Rechts liegende Grundrechtseingriff ist per definitionem nie durch ein Gesetz gedeckt und greift deshalb nicht nur in das betroffene Grundrecht ein, sondern verletzt dies auch stets

    Mein Traum war auch immer solch ein Raum. Heute (auch aufgrund der aktuellen Gesetzeslage) undenkbar, wenn man die Sachen nicht jeweils entsprechend sichert - was mir optisch nicht gefällt.

    Umso mehr aber freut mich mein alter Weichholzschrank indem alle Sachen verschlossen stehen (und liegen). Nicht nur der Schrank besitzt da dieses gewisse Etwas was Sammler verspüren, sondern auch der Inhalt der bei geöffneter Tür übersichtlich auf einen Blick daherkommt.


    Ansonsten gibts ja eh nicht viel Neues, nicht.

    Ab / mit :F: unterliegen jeweilige Gegenstände gem. Waffengesetz, auch wenn zu der Sache keine einschlägige Gesetzeslage vorliegt.


    Leidig könnte da im Bedarfsfall tatsächlich einschlägiger bedeuten.

    Grundgesetz interessiert ja bemerkenswerter Weise die meisten ("Teihaber") nicht recht . . .


    Ich habe mir daher mal das WaffG angeschaut und finde dort nur eine Zitierung (Einschränkung von Grundrechten) von Art. 2 Abs. 2 GG, nicht aber von Abs. 1.

    Ich hab in meinem Post noch den richtigen Thread aus dem 6mm verlinkt. Gab 2 Threads dazu... :pinch:

    Generell (siehe obigen Beitrag S. 7, #128) sind Richter gemäß Art. 97 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 3 und 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebunden.


    Ebenso darf gemäß aufgrund Artt. 101 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG niemand seinem gesetzlichen Richter sowie seinem rechtlichen Gehör entzogen werden.


    Einschlägig dazu (2 BvF 1/73):

    Zitat

    Ein Deutscher hat, wann immer er in den Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelangt, einen Anspruch auf den vollen Schutz der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und alle Garantien der Grundrechte des Grundgesetzes


    (1 BvR 1925/13):

    Zitat

    Die zu späte Verschaffung der erforderlichen Rechtskenntnisse berechtigt ein Gericht nicht, sehenden Auges falsche Entscheidungen zu treffen

    Vgl. auch § 240 StGB (u.a.).


    Ansonsten sind formlose Abgaben von Klageschriften kaum mit dem Rechtsstaatgebot vereinbar, denn auch Richter sind nur Menschen, und auch verhaltensauffällige Richter sind nötigenfalls auf die ihnen hoheitlich zugewiesenen Schranken hinzuweisen, nötigenfalls mit Nachdruck.


    Vllt. ist das für deinen Anwalt ja von Interesse Skechorsh

    Gibt es einen Grund dafür :O


    Zitat

    Due to many orders returned because consignees unclaimed their parcels or were rejected by Germany Customs inspection, we have no choice but to temporarily stop accepting orders for shipping to Germany until the situation is back to normal.

    Man stelle nun selbst an zu überprüfen, welche Beziehung sich hier mit (oder durch) der anderen ergibt, auch aufgrund der Mentalität jener, die dies so formulieren.


    Jedenfalls scheint da ein abkommen dieser Entscheidung nicht wirklich in Sicht, zumindest kann ich mir das nicht erklären.