wenn ich an den IKEA Schrank, in dem ich alle Airsoft Waffen haben, irgendwie nen kleine Vorhängeschloss bastel sollte das reichen oder?
Waffengesetz - Änderung beschlossen
- Famas
- Geschlossen
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Etwas zu kurz gekommen ist, was machen wir nun eigentlich hinsichtlich der Aufbewahrung?
Was bisher als Ordnungswidrigkeit "relativ" folgenlos blieb, wird nun als Straftat geahndet, nur der Umfang ist noch nicht bekannt.
Das ändert sich aber erst mit einer Verwaltungsvorschrift.Folgendes soll eine Hilfe darstellen, ist aber nicht der Weisheit letzter Schluss und schon gar nicht rechtsverbindlich
Kann ich meine Waffen an der Wand lassen? Nein
Kann ich meine Waffen in der Wohnung/im Haus rumliegen lassen? Nein
Brauche ich einen Waffenschrank? Nein
Reicht es die Waffen in einem abschließbaren Koffer oder Schrank aufzubewahren? JaWer sich ans Waffengesetz nach RS Vorbild hält macht garantiert nichts falsch
Es braucht aber keiner einen Schrank der Klasse 0,1 oder 2 zu kaufen! Es schadet aber auch nicht.
Das stellt die 110% Lösung dar, auch wenn die Verwaltungsvorschrift ungewöhnlich hart ausfallen sollte.Zum jetzigen Zeitpunkt sorgt einfach dafür, dass die Waffen in Eurem Haushalt nur für Euch zugänglich sind.
Waffenkoffer oder Waffentaschen mit Schloss, abschließbarer Schrank reicht!
Besenkammer mit Tür etc. besser als nichts, wenn nicht genügend andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Ein zusätzlicher abschließbarer Riegel wäre dann kein Fehler.Man darf seine Waffen zum Reinigen, zeigen, Schießen etc. natürlich weiterhin nutzen, nutzt Ihr sie nicht mehr,
bitte verschlossen aufbewahren.greetz
zendog
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Und was mach ich als Sammler jetzt nun?
Ich habe 24 Airsoftwaffen und 24 Waffenfutterale zu kaufen fehlt es mir aber auch u.a an Platz.
Ich müsste, wenn schon so ne Art Waffenschrank kaufen.
Hat einer eine Idee, wo man nen Schrank herbekommt, der 24 (und vielleicht auch bald ein paar Mehr) Waffen afunimmt? -
nd was mach ich als Sammler jetzt nun?
Ich habe 24 Airsoftwaffen und 24 Waffenfutterale zu kaufen fehlt es mir aber auch u.a an Platz.
Ich müsste, wenn schon so ne Art Waffenschrank kaufen.
Hat einer eine Idee, wo man nen Schrank herbekommt, der 24 (und vielleicht auch bald ein paar Mehr) Waffen afunimmt?Die Menge an freien Waffen ist keine Entschuldigung für schuldhaftes Verhalten
Wie man die Waffen aufbewahrt, ist völlig egal, solange sie verschlossen sind. Sprich die Luxuslösung ist natürlich teurer als eine Praktische.
Und es reicht ja auch ein Schrank von z.B. Ikea, ein paar extra Einlegeböden rein und ein abschließbaren Riegel dran und alles ist gut.
Das ist halt der unangenehme Teil, schmeckt mir auch nicht.greetz
zendog
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Ich habe schon seit Jahren einen Plastikschrank aus dem Baumarkt, mit dem kleinsten und billigsten Abus-Schloß dran. Wir reden da von Kosten um die 50,- Euro. Dem Gesetz würde es aber genügen.
Die Tür zu meinem Arbeitszimmer wäre das wesentlich stabilere Hindernis, aber der Gesetzgeber hält das ja wohl für nicht ausreichend.
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Hätte...wäre...wenn...
Mir sind das alles zuviel Mutmaßungen!
Die Aufbewahrung für freie Waffen dürfte dem Equivalent des Baumarktkoffers/Plastikschrankes auch weiter genügen, soviel dürfte an dieser Stelle sicher sein.
Das Behältnis ist als Solches nicht sauber definiert; nebenbei läßt zumindest die aktuelle Verwaltungsverordnung unter §13 (5)* einen Raum, welcher den genannten Sicherheitskriterien genügt, explizit zu. Muß dann halt genehmigt werden und man ist raus aus der Lauge.Zitat*Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen zulassen. Insbesondere kann von Sicherheitsbehältnissen im Sinne des § 36 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes oder im Sinne der Absätze 1 bis 3 abgesehen werden, wenn die Waffen und die Munition in einem Waffenraum aufbewahrt werden, der dem Stand der Technik entspricht.
Bin sogar neugierig, ob das nicht sogar zugunsten von Besitzern freier Waffen mit eingebracht wird (dann hätte ausnahmsweise mal jemand mitgedacht).
Wenn eine verschließbare Glasvitrine reicht, brauche ich kein Panzerglas, keine Panzertür und auch keine Gitter an den Fenstern ;).Gerade bei Sammlern ist das auch im Bereich der scharfen Waffen Gang und Gäbe. Nennt mir einen Grund, warum die Behörde das verweigern sollte. Die sind sicher froh, wenn jemand auf sie zukommt, um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen.
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Hätte...wäre...wenn...
Mir sind das alles zuviel Mutmaßungen!Völlig gleicher Meinung. Nochdazu find ich es eher nutzlos, wie only Airsoftwaffenbesitzern hier suggeriert wird, das sie kontrolliert werden sollen. Das wird nicht stattfinden, solang keiner damit im Stadtpark rumrennt. Waffenbesitzer erkaubnisspflichtiger Waffen werden sicher die Option zwingend ansehen, ihre ASGs mit zu verschliessen.
mfg
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Naja, es gab schon durchaus den ein oder anderen Fall, in dem ein besorgter Nachbar mal was durchs Fenster gesehen und die Polizei gerufen hat - klar, sehr unwahrscheinlich und irgendwo auch ein Stück weit selbst verschuldet, aber gaaaanz selten kann es schon passieren, dass es zu einer Kontrolle kommt, ohne dass man im Stadtpark rumgerannt ist.
Für mich dann noch ein nicht ganz uninteressanter Aspekt: Ich habe schon des öfteren Einzelimporte gemacht, meine Daten liegen also beim Beschussamt. Wie ich schon in einem vorherigen Post geschrieben habe: Dass man als Besitzer freier Waffen kontrolliert wird, halte ich auch für unfassbar unwahrscheinlich, aber das Argument, dass keiner nachvollziehen kann, wer wann welche Airsoft gekauft hat, zählt für manch einen nicht, der schonmal was beschießen ließ
Bitte nicht falsch verstehen, ich will keine Panikmache betreiben, sonst hätte ich schon längst das ganze Geraffel verkauft - meine Meinung liegt nur irgendwo zwischen "ist überhaupt nicht schlimm und kann gar nix passieren" und "ist das Ende der Welt" (natürlich mit Tendenz zu ersterem)
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Nochdazu find ich es eher nutzlos, wie only Airsoftwaffenbesitzern hier suggeriert wird, das sie kontrolliert werden sollen.
Wer sagt das? Es wurde lediglich festgestellt, daß auch heute schon zufällige Funde für, nun... "Irritationen" sorgen. Zukünftig kann dann das, was heute mit "egal, aber nicht nochmal machen!" abgetan wird, schon eine Straftat darstellen. Mit entsprechend unangenehmen Folgen.Die Vermeidung solcher Folgen scheint aber - für uns Airsofter - noch relativ einfach und überschaubar zu sein. Ein abschließbarer Schrank sollte bei allen, die auch nur zeitweise Kinder in der Wohnung haben, zum Standard gehören. Futterale und Koffer mit Vorhängeschlössern sollten aber ebenfalls reichen.
Wenn sich jetzt Leute proaktiv, noch vor einer Verwaltungsvorschrift, einfach nur mal ein Vorhängeschloß besorgen, ist das keine Fehlinvestition und keine Panikmache.
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Naja "Stadtpark", da hätte ich halt illegale Aktionen mit gemeint.
Und zum Theme Beschussamtbekannt, werden Händler dann wohl als erstes kontrolliert, da man ohne weitere Beschlüsse die Verkaufsräume betreten könnte.
Das wär schon übel.mfg
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Noch mal zum Thema Kontrolle: Daß da "systematisch" anhand möglicherweise irgendwo vorhandener Daten bei freien Waffen ohne konkreten Anlass kontrolliert wird: Mehr als unwahrscheinlich. Auf die Ordnungsämter kommt mit der Novelle noch viel mehr Arbeit zu; die meisten kamen ja selbst beim aktuellen Stand kaum hinterher. ->geht für mich in den Bereich Verschwörungstheorie.
Kleiner Waffenschein: Ganz großes Fragezeichen, trotzdem möglich; alles Weitere wird nicht mal im Promillebereich liegen.
Dann müßte schon was Hochkonkretes vorliegen: Der örtliche Blockwart wittert eine Terrorzelle oder Mißverständnisse durch Heizungsableser/Brandmelderprüfer, Notarzt, Feuerwehrmann. Was aber eben nicht völlig auszuschließen ist, gebe ich Pydi und Elchi Recht. -
Noch mal zum Thema Kontrolle: Daß da "systematisch" anhand möglicherweise irgendwo vorhandener Daten bei freien Waffen ohne konkreten Anlass kontrolliert wird: Mehr als unwahrscheinlich. Auf die Ordnungsämter kommt mit der Novelle noch viel mehr Arbeit zu; die meisten kamen ja selbst beim aktuellen Stand kaum hinterher. ->geht für mich in den Bereich Verschwörungstheorie.
Kleiner Waffenschein: Ganz großes Fragezeichen, trotzdem möglich; alles Weitere wird nicht mal im Promillebereich liegen.
Dann müßte schon was Hochkonkretes vorliegen: Der örtliche Blockwart wittert eine Terrorzelle oder Mißverständnisse durch Heizungsableser/Brandmelderprüfer, Notarzt, Feuerwehrmann. Was aber eben nicht völlig auszuschließen ist, gebe ich Pydi und Elchi Recht.Grundsätzlich ist die rechtliche Grundlage dafür vorhanden, ich denke darüber sind wir uns alle einig. Da streicht man aus diesem Schandfleck für jede Rechtsstaatlichkeit, nämlich dem §36 Abs 3 WaffG einfach das Wörtchen "erlaubnispflichtig" und schon sind wir im Rennen. Unabhängig davon ist "Gefahr im Verzug" ja bekanntlich auch bei Waffen schnell konstruiert.
Da die Regierung erstens in den nächsten paar Monaten sowieso nochmal ans WaffG ran muss um diese EU-Kacke (sorry mir fällt kein besseres Wort dafür ein) und zweitens von dieser Verschärfung schon keiner der Betroffenen was mitbekommen geschweige denn den Mund aufgemacht hat, wäre sowas schnell umgesetzt.Viel Konjunktiv wieder, aber die Möglichkeit bestünde, sogar ohne großen Aufwand. Ob es Sinn macht müssen wir uns bei diesem Thema wohl schon lange nicht mehr fragen.
Aber ich stimme da Pydracor zu: Für praktisch durchführbar halte ich das kaum. Ich bin seit 3 Jahren WBK Inhaber und bei mir war noch niemand zuhause, weil einfach das Personal für die Kontrolle fehlt. Das begrüße ich natürlich vollkommen, weil ich erstens keinen gegen meinen Willen in meine Wohnung lassen will und zweitens noch weniger Lust auf die anschließende Rechnung habe. Aber das ist ein anderes Thema.ZitatWenn sich jetzt Leute proaktiv, noch vor einer Verwaltungsvorschrift, einfach nur mal ein Vorhängeschloß besorgen, ist das keine Fehlinvestition und keine Panikmache.
Sehe ich auch so. Das ist ja beschlossene Sache und was der Gesetzgeber unter "verschlossenes Behältnis" versteht, wissen wir alle, da dies für den Transport schon lange nötig ist. Wobei hier das "verschlossen" vor das Behältnis auch erst vor ein paar Jahren dazu kam, ich erinnere mich da noch dran.
Maßlos ärgern tut mich hier eigentlich nur die erneute Einschränkung der persönlichen Freiheit, noch dazu innerhalb der eigenen 4 Wände
(und das obwohl nichtmal davon betroffen bin, da meine Airsofts eh schon immer in einem abgeschlossenen Schrank lagern). -
Supremeghost
http://www.globus-baumarkt.de/…Mu7i_LVmdQCFdXNGwodu7cJMQBitteschön. Da gehen 24 AS Waffen rein. Zwei Schlösser reichen. Ich nehme immer die besonders widerstandsfähigen "Anti IS Terrorbann" Zahlenschlösser. 3 Stück für 3€.
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wenn ich an den IKEA Schrank, in dem ich alle Airsoft Waffen haben, irgendwie nen kleine Vorhängeschloss bastel sollte das reichen oder?
Ja das reicht!
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Ich habe mal eine ernsthafte Frage:
Warum wird ein verschlossener Schrank oder Koffer als verschlossenes Behältnis angesehen und ein verschlossenes Haus oder ein verschlossener Kofferraum nicht? Ist das tatsächlich irgendwo definiert oder ist das mehr so eine "Ahnungs"-Kiste? Oder hab ich hier mehr zwischen den Zeilen gelesen als da stand?
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Des steht genauso im waffenrecht. Aber ne Erklärung dazu net.
Ein Haus ist kein Behältnis im Sinn des waffenrechts...Ich kann des aber mal hinterfragen wenn gewünscht. Hab mir da nie Gedanken gemacht, weil mans eh net ändern kann und so hinnehmen muss
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Waffe im verschlossenem Auto bekanntermassen auch nicht.
Denke, da ist der gleiche Ansatz zu sehen.VG
moppel
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Ich habe mal eine ernsthafte Frage:
Warum wird ein verschlossener Schrank oder Koffer als verschlossenes Behältnis angesehen und ein verschlossenes Haus oder ein verschlossener Kofferraum nicht? Ist das tatsächlich irgendwo definiert oder ist das mehr so eine "Ahnungs"-Kiste? Oder hab ich hier mehr zwischen den Zeilen gelesen als da stand?
Wir sind hier in Deutschland! Was glaubst du wohl? Natürlich ist das definiert
"Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das – im Gegensatz zum umschlossenen Raum – nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine andere technische Schließvorrichtung oder in sonstiger Weise (z.B. durch Zukleben, Verschnüren, Zunageln) gegen den ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist."
Quelle: MüKo-StGB/Schmitz, 2. Auflage München 2011, § 243 StGB, Rn 32.Im Waffengesetz gibt es durchaus eine Klausel, die sagt: "Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen."
Dies bezieht sich aber nur auf "Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist".
Siehe WaffG §36, Abs. 2
Das gilt aber nicht für erlaubnisfreie Waffen. Letztlich entscheidet der Richter im Einzelfall.Durch meine Google-Recherche habe ich rausgefunden, dass tatsächlich nach dem §243 StGB der Kofferraum und das Handschuhfach als verschlossenes Behältnis gilt. Das ist in unserem Fall jedoch irrelevant, da man bereits gegen ein Gesetz verstößt, wenn man die Waffe dorthin bringt.
PS: Wusstet ihr, dass ein Wohnmobil als befriedetes Besitztum gilt?
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Das Auto gilt nicht als befriedeter Besitz und ist somit nicht als Lagerort zugelassen. Der Transport im Fahrzeug läßt höchstens kurze Pausen in Form von tanken und Essensaufnahme zu. Hierbei gilt der direkte Weg. Abweichungen davon wird einem als führen ausgelegt. Das gilt übrigens für alle Waffen.
Die Waffensachkunde ist hierbei sehr hilfreich. Nicht nur für WBK-Inhaber
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Das Thema mit dem Auto ist doch in der WaffVwV 12.3.3.2 beschrieben:
ZitatNach § 12 Absatz 3 Nummer 2 WaffG dürfen die Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger.
Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist.
Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet).
Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Darüber hinaus sind Schusswaffen grundsätzlich getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden (vgl. § 36 Absatz 1 Satz 2). Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall und vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen. Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt abgestellt werden darf und die Waffen nicht von außen erkennbar sein sollten. Bei Hotelübernachtungen ist die Waffe ggf. im Hotelzimmer oder Hotelsafe einzuschließen, damit sie nicht aus einem abgestellten Fahrzeug entwendet werden kann.
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