Sport ist ja nicht der einzige anerkannte Bedürfnisgrund. Spiel und Spaß sind ebenfalls rechtlich anerkannte Bedürfnisgründe. Evtl. wäre da ein Ansatz für einen möglichen Verband. Da drunter ließe sich übergeordnet der Themenbereich Reenectment & LARP führen. Sprich allen Bereichen, die mit dem Waffengesetz Berührungspunkte haben, aber Themenbezogen nicht unter Sprt fallen bzw. irgendeinem Sportverband angegliedert werden können.
Beiträge von Zaphod
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Nein, Lampen, Laser und Nachtzieltechnik wurde eben nicht freigegeben. Nachtzieltechnik nur mit Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Bundeslandes, Soweit ich den DJV verstanden habe. Da hängt noch das Bundesjagdgesetz dazwischen. Waffenlampen sind wieder rausgeflogen.
Tschuldigung: Bei der Nachtzieltechnik muß ich evtl. zurückrudern. Bin gerade nochmal am lesen.
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Vom Bundesrat gibt es die Drucksache 651/19 vom 13.12.2019 Seite 10 Punkt 38, der sich auf den im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915875.pdf bezieht.
Dann brauchst noch die https://eur-lex.europa.eu/LexU…2009:170:0001:0037:de:PDF hier und die neue Norm zur Schussenergie für Spielzeuge. Da ist der Grenzwert 0,08J bzw. bei 6mm BB sogar nur 0,03J.
Leider muß man den Text auf Basis der noch aktuellen Gesetzestexte aus den Obrigen Texten selber vervollständigen. Paß auf Deine Gehirnwindungen auf. Könnt sonst Kopfsalat ergeben.
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Es geht ja um alle Schußwaffen ohne . Nicht nur die FA-Versionen.
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FA nur mit sehr guter Begründung und Ausnahmebewilligung des BKA. Heißt aber auch: Hab ich einen verbotenen Gegestand, FA oder erlaubnisfreie Waffen unter 0,5J und ohne fallen darunter, muß ich sie in einem Tresor der Sicherheitsstufe 0 oder höher aufbewahren. Wer tut sich das an?
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Im ASVZ, bin dort nur mitlesend und wegen Marktplatz angemeldet, haben se den Schuß mit dem wegfall der 0,5J Grenze, und was das im Ganzen bedeutet, noch nicht gemerkt oder ignorieren es.
Dort geht man anscheinend davon aus, da der Bundesrat noch zustimmen muß, das ganze nicht so kommen wird. Die Geschichte mit dem Spielzeug kam aber über den Bundesrat rein.
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Ah mist, ich hatte aus reflex noch den Waffengesetzänderungsthread erwartet
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Wenn ich das richtig gelesen habe, fällt die 0,5J Grenze aus dem WaffG und verweist auf die EU-Spielzeugverordnung und da wird das nach der Norm EN 71-1:2014+A1:2018 geregelt. Damit dürften alle Airsoftwaffen unter 0,5J illegal werden, weil kein F und viele Vollauto können und somit verbotene Gegenstände werden. Gleichzeitig wird damit die Altersgrenze automatisch auf 18 Jahre angehoben, weil wer spielt schon mit unter 0,08J.
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Wieso nicht FFF kapern? Friday for firearms!
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Noch knappe 3 Tage. Und da sind ja noch nicht die Unterschriftenlisten, die über den Postweg reinkommen, mitgezählt.
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So homogen wie einige glauben zu meinen, sind viele Waffenbesitzer nicht mehr. Klar, verkrustete Denke ist immer noch verbreitet. Wenn ich mich aber bei mir in den Schützenvereinen oder bei den Reservisten so umschaue, was in den letzten Jahren an neuen Leuten gekommen ist, gibts da schon interessante Beobachtungen. Ich selber komme aus dem RAP-Bereich, bin Anfang 2016 aus Protest wegen dem EU-Pamphlet Sportschütze geworden. Betreibe beides parallel. In meinem Freundes- und Bekanntenkreis tummelt sich alles, was mit Waffen in irgendeiner Form zu tun hat. Reservisten, die jetzt aktiv Paintball spielen. Zwei befreundete Jungjäger und Sportschützen, die aktiv Airsoft spielen. Meinen Nachbarn, Messersammler, hab ich erfolgreich zum sammlen von Airsoftwaffen verführt.
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Meinst Du dieses Hier? Hab meins heute Früh erst verkauft... http://www.taiwangun.com/en/re…om=listing&campaign-id=19
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Das Auto gilt nicht als befriedeter Besitz und ist somit nicht als Lagerort zugelassen. Der Transport im Fahrzeug läßt höchstens kurze Pausen in Form von tanken und Essensaufnahme zu. Hierbei gilt der direkte Weg. Abweichungen davon wird einem als führen ausgelegt. Das gilt übrigens für alle Waffen.
Die Waffensachkunde ist hierbei sehr hilfreich. Nicht nur für WBK-Inhaber
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Magazine sind ja (noch) keine relevanten Teile. Wie es sich bei Anscheinswaffen unter 0,5J (Spielzeug) verhält, kann ich nicht's zu sagen. Ist wahrscheinlich wieder so'en Graubereich, der bei dem Gesetzgebungsverfahren nicht auf'em Schirm war.
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Für Airsoft, Paintball, etc...und alle anderen freien Waffen gilt: Aufbewahrung in verschlossenem Behältnis. Definition von Behältnis: rundherum geschlossener, nicht betretbarer Raum.
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Das ist ja auch das derzeit gültige Waffengesetz. Die Änderungen sind darin noch nicht enthalten. Die neue Fassung kommt erst mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Bei mir im Verein wußte auch keiner was. Die wenigsten wußten auch was von der EU-Geschichte
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Als ehemaliger Modell- und Raketenflieger hatte ich da auch meinen Protest kundgetan. Diese Gruppen kann man in Summe mit AS vergleichen.
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Bei mir stehen se neben dem Schreibtisch - ganz dekorativ eingerahmt von Palmen und Elefantenfüßen. Da ich aber Sportschütze bin und jederzeit mit spontanem Besuch der Waffenkontrolleure rechnen darf, ä bißl problematisch.
Munition für Schreckschußwaffen sind z.B. bedürfnisfrei. Und Jeder, der sich nen kleinen Waffenschein angelacht hat, kann zukünftig ebenfalls auf Kontrollen hoffen, da ja registriert.
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Klasse Arbeit. Und ja, ich habs komplett gelesen