Da der alte Thread zu diesem Thema ja leider zu ist, hier nochmal die aktuellen News:
Die Gesetzesänderung ist seit dem 18.5. durch.
Sobald sie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, tritt sie in Kraft.
Für uns relevant:
- Aufbewahrungsvorschriften von F-Waffen sind verschärft worden. Ab sofort müssen eure Airsofts zuhause verschlossen gelagert werden.
Die Art des Behältnisses ist dabei nicht näher spezifiziert, Tasche oder Koffer mit Schloss dran reicht also.
- Die Verstöße gegen Aufbewahrungsvorschriften wurden von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat "erhoben". Das heißt wenn die Airsoft zuhause rumliegt und man deshalb angezeigt wird, handelt es sich direkt um einen Straftatbestand. Bei Besitzern von scharfen Waffen ist dann gleich alles weg, da mit einer Straftat bzgl WaffG sofort die Zuverlässigkeit entzogen wird.
Zum Nachlesen - wer sich nicht durch das schleckliche Geschwurbel von Gesetzesvorlage wühlen will, hier sehr verständlich formuliert: https://www.all4shooters.com/d…Waffengesetz-Aufbewahrung
Bitte bleibt sachlich, damit der Thread nicht gleich wieder dicht gemacht wird!