Ok, dann bitte das F auf den Flashider.
Ich klinke mich ab hier aus.
Beim VFC PSG1 GBB ist das F auf dem Outer Barrel. Soviel dazu.
Ok, dann bitte das F auf den Flashider.
Ich klinke mich ab hier aus.
Beim VFC PSG1 GBB ist das F auf dem Outer Barrel. Soviel dazu.
Bein VFC PSG1 GBB ist das F auf dem Outer Barrel. Soviel dazu.
Ich glaube Ostheimer hatte vor vielen Jahren sein F auf einen M16 Festschaft geklatscht. Und ich meine dass auch mal irgendeiner den Grip von einer M4 geeft hat...
Auf dem Feld sollte man vielleicht nicht jedem Fremden erzählen was man so alles in seinen Waffen verbaut oder bearbeitet hat.
Wenn der dir blöd kommen will, kann er diese Aussagen an Behörden weiter leiten.
Ein VFC AR15 Receiver ist für ein VFC AR15 bestimmt und dem waffenrechtlich gleichgestellt. Erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
Nun ja ein RA Tech Receiver der für das VFC System hergestellt wurde ist ja auch für ein VFC AR 15 bestimmt aber wurde nicht von VFC hergestellt.
Dürfte dann auch keinen Unterschied machen.
Ist wie wenn ich bspw. einen Titanhammer von Bow Master in die VFC MP5 einbaue.
Anderer Hersteller aber für die Plattform bestimmt.
Naja, ich denke das es immer auf die Situation an. Muss jemand ermitteln, wird er dies auch tun. Zumindest wenn es ein öffentliches Interesse gibt.
Mir fällt dazu ein:
Jemand wurde duch eine Airsoftwaffe verletzt.
Jemand bekommt besuch vom SEK, weil jemand durchs Fenster Waffen gesehen hat. Zb weil die an der Wand hingen oder weil jemand aus dem Fenster gezielt/geschossen hat
In beiden Fällen enstanden Kosten, die, optimalerweise, auch gerechtfertigt werden müssen.
In anderen Fällen dürfte es ziemlich wurst sein.
Im ASVZ gibt es jetzt einen interessanten Tread. Da stellt man eine Frage und NUR Chris darf antworten.
https://www.airsoft-verzeichni…nummer=0000496423&seite=1
ZB:
ZitatAlles anzeigen-------------------------------------------------------------
Aus gegebenem Anlass: Stellt das F im Fünfeck tatsächlich eine Bauartzulassung dar, welche erlischt, wenn wesentliche Teile wie der Lauf getauscht werden, unabhängig von einer Änderung der Mündungsenergie?
Beziehe mich auf die Aussage von der fachl. Leitstelle des NWR in Hamburg.
Chris: NEIN! Aber das schreiben Beschussämter und Fachstellen gern. Gesetzlich kann gemäß Gesetz das F nur erlöschen, wenn die Handhabungssicherheit in Frage steht und neuer Beschuss und somit Überprüfung der F- Zulassung vorliegt.
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Makita Drill conversion für die AAP01
Fällt dieses Conversion Kit unter verbotene Waffen nach Anlage 2 WaffG 1.1.2?
"ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z. B. Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen)"
Chris: Ist nach meiner Einschätzung tatsächlich verboten, da hier der Waffenbegriff weit ausgelegt ist (Bis es einen Feststellungsbescheid gibt) und auch Schusswaffen, die zum Spiel bestimmt sind grundsätzlich unter waffen zu subsummieren sind.
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Was versteht man - bestenfalls abschließend - unter "Nacharbeit", ab wann gilt diese als "erforderlich" und was umfasst die "Einpassung" gemäß Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 8.2.2 WaffG?
Chris: Nachbearbeitung liegt immer dann vor, wenn Ein Teil, welches Du aus der Verpackung nimmst und mittels eines Werkzeugs daran etwas veränderst. Also einpassen mittels schleifen oder kürzen. Lager aufbohren, etc. Wenn etas aus der Verpackung förmlich in die Airsoft fällt liegt kein Bearbeiten vor.
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ist es jetzt legal oder illegal DropIn Kits zu verbauen? Oder bewegen wir uns weiterhin in unbestimmten Gebieten.
Danke für die kommende Antwort, sowie deine Zeit.
Chris: Nach meiner Rechtsauffassung (hier gibt es auch andere) ist die Änderung der Antriebsart immer mit einer neuen Bauartzulassung verbunden. Ausnamen können nur vorliegen, wenn das Austauschsystem als solches komplett abgenommen und für die zur Verwendung bestimmte waffe zugelassen ist.
Hier haben andere Rechtsexperten eine liberalre re Meinung als ich. Polizeibeamte verlieren den Faden aber schon nach dem Wort "Drop"!
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Warum ist das benutzt eines HPA getappen GBB Magazines nicht illegal obwohl es eine andere Antriebsart (kalte Gase vs Druckluft) ist? Ist das tappen eines GBB Magazines illegal wo doch ein Ventil nicht als waffenrelevant eingestuft ist? Lassen sich diese Antriebssituation überhaupt über das WffG bewerten?
Chris: Deine frage ist für mich zwar nur sehr schwer zu lesen, Ich bitte in Zukunft um klare Gramattik und Syntax.
Soweit ich Die frage verstehe ist die Antwort: Druckgas ist Druckgas, die Zusammenzetzung des Gases (Sofern für die Waffe zugelassen) ist rechtlich nicht relevant.
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Warum ist der Wechsel von GBB auf HPA anders als von SAEG auf HPA? (vorausgesetzt keine Bearbeitung von Teilen, selbstverständlich)
Chris: Elektrischer Antrieb wird von Druckgasen differenziert.
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit eine Airsoft mit einer hPa engin 0.5 fullauto schießen darf ?
Mfg Felix
Chris: Es muss baulich sichergestellt sein, dass unter keinen Umständen die Leistung über 0,5 J gesteigert werden kann.
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Allerdings sind das letztenendes halt seine Einschätzungen.. Jeder Richter kann das uU anders sehen.
Hab mich ja auch schon gefragt ob ich alle meine GBBs theoretisch und praktisch auf Vollautomatisch umbauen dürfte ,wenn ich die nur mit HPA betreibe und so einstelle, dass Sie immer unter 0,5 Joule bleiben.
Wär auch mal interessant zu wissen.
Aber sehr wahrscheinlich nicht, da ich ja mit ein bisschen mehr Druck auf über 0,5 Joule kommen könnte und quasi keine Sperre drin ist an der ohne gängiges Werkzeug was bearbeitet/ verstellt werden kann.
Ein Kabelbinder an meinem Polastar Reg wird da wohl nicht ausreichend sein...
Edit: Möglich wäre es wohl nur wenn man Nozzle hätte welches die Energie so weit beschränkt.
Aber dann würde es im normalen Gas Betrieb sicher zu Fehlfunktion führen.
Fullauto mit HPA würde mich halt nur mal interessieren .
Vermutlich entsprechen 80% der VFC Waffen nicht mehr dem PTB Muster. Es wurde nämlich nicht jede neue Generation bei der PTB hinterlegt.
Shop-Gun hat beispielsweise nur eine 1911er von Marui abnehmen lassen und hat sein F auf die ganze 1911er Palette. Da sehen auch alle verschieden aus...
Ja und ? Sehen aus wie 1911, haben die identische Technik, selber Hersteller, ergo muss auch nicht neu abgenommen werden.
Die Leute machen das Gewerblich, sprechen sich mit der PTB ab etc. .... wegen 200 Euro setzt sich keiner absichtlich in die Nesseln.
Die Leute machen das Gewerblich, sprechen sich mit der PTB ab etc. .... wegen 200 Euro setzt sich keiner absichtlich in die Nesseln.
Ich habe nichts dagegen und finde es gut! Dann müssen weniger Kosten auf den Endverbraucher umgelegt werden..
So richtig genial wäre wenn der Hersteller sein Zeug an die PTB sendet um ein offizielles "F" zu erhalten.
Vorteil wäre das die PTB nicht von jedem Shop die gleiche Airsoft erhält damit diese es verkaufen können.
Zweitens hätten dann diese "Auslands-F" eine Berechtigung und man wäre als letzter Vorteil nicht auf deutsche Shops angewiesen.
Also so ähnlich wie mit dem CE Kennzeichen.
Was für ein Dreck-.- wieso immer dann wenn ich di WBK noch nicht habe...
Dauert noch etwas. Würde dann auf Grün laufen. Aber ich versuche mal mein Glück. Danke Bruce!:)
So richtig genial wäre wenn der Hersteller sein Zeug an die PTB sendet um ein offizielles "F" zu erhalten.
Vorteil wäre das die PTB nicht von jedem Shop die gleiche Airsoft erhält damit diese es verkaufen können.
Zweitens hätten dann diese "Auslands-F" eine Berechtigung und man wäre als letzter Vorteil nicht auf deutsche Shops angewiesen.
Also so ähnlich wie mit dem CE Kennzeichen.
Oder einfach keine Kennzeichnung mehr. Genau wie bei den Schreckschusspistolen.
Wollt ich auch schon schreiben. Das abschaffen wär DIE Lösung! Stellt Euch vor, was das für Probleme beiseite schaffen würde.
Erheblich weniger Bürokratie. Keine Gedanken mehr wegen "bearbeiten". Keine Gedanken mehr, welches Teil nun wesentlich ist.
Und viele weitere Themen, die im RS-Bereich uns einschneiden. Aber das abschaffen und eine Airsoftwaffenverordnung wie in AT einführen wäre ja viel zu einfach
*Nach Österreich rüberschiel*
Das F dient eigentlich ja nur dazu, dass man direkt sehen kann, dass es sich um eine Waffe unter 7,5 J handelt. Insofern finde ich das schon sinnvoll...
Das Abschaffen würde meiner Meinung nach mehr Probleme verursachen, als es beizubehalten.
Das Abschaffen würde meiner Meinung nach mehr Probleme verursachen, als es beizubehalten.
Welche Probleme siehst du den?
Das F dient eigentlich ja nur dazu, dass man direkt sehen kann, dass es sich um eine Waffe unter 7,5 J handelt. Insofern finde ich das schon sinnvoll...
Das Abschaffen würde meiner Meinung nach mehr Probleme verursachen, als es beizubehalten.
Im Bereich Schreckschusswaffen wurde die PTB-Kennzeichnungspflicht ja auch abgeschafft bzw. ist keine Pflicht mehr. Es wird nun so gehandhabt dass das Waffenmodell in einem EU-Staat die Anforderungen der EU Richtlinie 2019/69 erfüllen muss, und nicht nochmal zusätzlich in DE der PTB vorgelegt wird.
Im Fall Schreckschusswaffen ist nun sogar theoretisch Full-Auto möglich, allerdings herrscht da noch Rechtsunsicherheit. Die Behörden sind sich uneinig ob die Waffen ohne PTB nun legal sind oder nicht.
Muss man wohl noch abwarten wie sich das entwickelt.
https://www.tactical-dad.com/w…automatische-ssw-erlaubt/
Könnte man bei Airsoftwaffen ja ähnlich regeln.
Bleibt aber höchstwahrscheinlich Wunschdenken.
Welche Probleme siehst du den?
Das F zeigt doch, dass die Waffe dem Deutschen WaffG entspricht und erlaubnisfrei ist. Theoretisch kann man natürlich dran rumbasteln etc. Ist die Waffe nicht gekennzeichnet führt das meiner Meinung nach zu Rechtsunsicherheit mit den entsprechenden Konsequenzen.
ElTadashi Schreckschusspistolen sind KEINE Schusswaffen im rechtlichen Sinne. Daher ist das ein wenig wie Äpfel mit Birnen vergleichen.
Wollt ich auch schon schreiben. Das abschaffen wär DIE Lösung! Stellt Euch vor, was das für Probleme beiseite schaffen würde.
Erheblich weniger Bürokratie. Keine Gedanken mehr wegen "bearbeiten". Keine Gedanken mehr, welches Teil nun wesentlich ist.
Und viele weitere Themen, die im RS-Bereich uns einschneiden. Aber das abschaffen und eine Airsoftwaffenverordnung wie in AT einführen wäre ja viel zu einfach
*Nach Österreich rüberschiel*
Ich find das immer putzig... scheint ein riesen Stress zu sein, sich eine Airsoft-Waffe anzuschaffen. Jeder der 18 ist, darf sich eine kaufen, muss zwar ein paar Regeln beachten, das gebietet aber schon der gesunde Menschenverstand.
Das, was man dem Gesetzgeber meiner Meinung nach vorwerfen kann, ist, dass er nicht ausreichend zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen unterscheidet (jetzt mal aufs Bearbeiten, Tunen etc. bezogen).
Das wird aber so schnell auch nicht passieren, da die AS-Gemeinde politisch vollkommen uninteressant ist.