In Suhl scheint man ja überzeugt zu sein, dass es keine getarnte Schusswaffe ist
Der Waffenrechtsthread
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Ne. Realistisch gesehen ist es ein Spielzeug
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Darf man eigentlich einen Ersatz-Selector für seine M4 GBB kaufen (aus HK importieren z.B.) oder gibt es da Probleme mit dem Zoll (weil man den ja noch abfeilen müsste vor dem Einbau?). Weiß das jemand zufällig? Danke im Voraus.
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Kann man kaufen.
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Sollte sich wie mit allem anderen Teilen verhalten, die im eingebauten Zustand das F erlöschen lassen würden: Besitz = kein Problem, Einbau = böses dudu
Aber würde sich halt lohnen so was zu haben, wenn man öfters Mal im Ausland spielt, wo es normale Gesetze gibt.
Mal darf halt nur nicht vergessen, das vor dem Grenzübertritt zurück wieder auszubauen.
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Danke euch! Dachte mir dass es sich so verhält, aber sicher ist sicher.
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Weiß einer mit Sicherheit wie es eigentlich mit 40mm Granatwerfern aussieht?
Notwendig oder nicht?
Hab im Netz unterschiedliche Meinungen gelesen....einige sagen NEIN da ja die Granaten den "Lauf" besitzen und die das F benötigen.
Andere sagen JA da es auch als Waffe zählt.
Hintergrund:
Ein Bekannter hatte sich bei einen größeren Shop einen S&T M203 geholt. Der war auch bei den Neuheiten gelistet....also recht neu im Sortiment.
Dieser hatte auch einen orangenen Plastikring vorne an der Rohrmündung wie es in den USA üblich ist.
Das Plastikteil wurde natürlich gleich abgefummelt....quasi runtergebrochen da ordentlich verklebt.
Das ganze ist jetzt schon ca. 6 Monate her. Als ich letztes Wochenende bei ihm war und wir etwas gebastelt haben ist mir aufgefallen dass da gar kein vorhanden ist. Ich hab das ganze Teil abgesucht aber nichts gefunden.
Ich meinte er solle bloß den Support anschreiben und das Problem schildern.
Ihm ist es nie aufgefallen dass kein F vorhanden ist.
Ich zb. schau bei meinen Neuerwerbungen zwar immer wo das F sitzt aber wenn man bei einen deutschen großen Shop bestellt müsste man doch davon ausgehen, dass alles rechtens ist!?
Seine Bedenken sind aber nun dass es schon so lange her ist mit der Bestellung, er auch den orangenen Ring entfernt hat und wohl auch keine Rechnung mehr hat.
Auch könnte ja der Shop sagen....jaja das haben Sie selber entfernt oder so.
Support ist angeschrieben und er wartet auf Antwort.... nicht dass er das Teil dann zerstören und entsorgen muss....
Im ASVZ ist momentan auch ein M203 von S&T drinnen....laut Bildern hatte er auch den orangenen Ring und der Verkäufer schreibt: "Kein F notwendig, da Granatwerfer"
Wie seht ihr das?
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Die Diskussion ist bald so alt wie das Internet
Manche sagen, das Ding zählt als Abschussvorrichtung, deshalb das F.
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Und die CAM870 ist nichts anderes als ein kleiner Granatwerfer.
Regeln fürs F müssen keinen Sinn ergeben.
Soweit ich weiß können dir nichtmal die entsprechenden Stellen eine eindeutige Auskunft erteilen. F kommt auf beides und fertig.
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Meiner von Ares ( H&K Klon) hat ein , nur die HK Markings fehlen halt Teilweise .
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Habe auch einen M203 hier liegen. Ist ebenfalls ge t.
Auf den Granaten selbst dann nochmals ein .
Selbst wenn es doppelt gemoppelt sein sollte. Sicher ist sicher.
Wegen so einem Quatsch hätte ich keine Lust Ärger zu bekommen, weil es eine Grauzone ist.
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Ja sicher....Meine 40mm Launcher haben auch alle ein .
Aber dass überhaupt welche ohne verkauft werden ist schon bemerkenswert
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Mein B&T GL-06 hat auch ein F.
Bzgl der Cam-shells: war da nicht mal gesagt, dass sie nicht zwingend ein F brauchen, da die einen so kleinen Pin haben und dann noch mit einem Schutzring drumrum, dass man das gar nicht ohne Werkzeug/Abschussgerät (Cam 870) abschießen kann und damit nicht als eigenständiges Abschussgerät gelten, wie die anderen Airsoft Granaten?
... Nur gibt's ja bei uns noch die Regel, dass die auf 7,5 gedrosselt werden müssen und das nur in D gemacht wird und entsprechend eh alle (hier legalen) ein F haben, da mir kein deutscher Verkäufer bekannt ist, der das nicht drauf macht.
PS: dazu fallen mir dann auch gleich noch die Shells für die M107 ein. Die hatten auch kein F obwohl jede einzelne von ihnen quasi das Abschussgerät für eine 8 mm BB ist.
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Ja muss.
Ich hatte eine ähnliche Frage letztens im ASVZ zu einem "Abschussgerät" für Granaten, ganz ohne Lauf. Also nur der Auslöser und ein Clip.
Edit:
Hier aus dem ASVZ Vom Marvbec
https://www.airsoft-verzeichni…nummer=0000346570&seite=1ZitatGranatwerfer
Der Granatwerfer ist eine Abschussvorrichtung (tragbarer Gegenstand zum Verschießen von Munition). (WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.2 ff)
Abschussvorrichtungen sind den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände und müssen wie diese behandelt werden. (WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.1)
Demnach benötigt der Granatwerfer ein F im Fünfeck.
40mm-Airsoftgranate
Eine 40mm-Granate selbst ist eine Schusswaffe, da bei dieser Geschosse durch einen Lauf (Länge ≥ 2-fache des Kalibers) getrieben werden und auch ohne weiteres Hilfsmittel abgefeuert werden kann.
Zugleich erfüllt sie die Definition einer Kartuschenmunition (Hülse + Ladung) sowie Patronenmunition (Hülse + Ladung + Geschoss). (WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 1 f
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Der große Unterschied ist bei Werfer. Diese stehen nie in der PTB Liste und tragen die Bezeichnung „40mm Einlegehülse (F)“ Manchmal noch den Shop mit drauf.
Das „F“ bezieht sich dann sogesehen nicht auf den Werfer sondern auf die Hülsen für die der Werfer ist.
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Das ist interessant, warum stehen Sie nicht in der Liste?
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Such mal. Ich hab keine gefunden.
Meine Theorie:
Man kann die Werfer ja nicht zum Beschuss bringen bzw. chronen . wenn mal darüber nachdenkt funktionieren die ja nur mit eine beliebigen zugelassenen „F“ Hülse.
Also bekommt der Werfer die Kennzeichnung „Für 40mm Einlegehülsen (F)“
Bei der CAM passen nur die APS Shells daher kann die Flinte beschossen werden und als solche zugelassen.
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Wie Bruce es sagt, Werfer ohne eigenen Antrieb haben ohne Hülse keine Schusseingenschaften und können nicht bei der PTB zugelassen werden.
Anders sieht das aus bei Werfern welche das Gas selbst beinhalten (Taginn Werfer) und nur mit Munition beladen werden. Die können beschossen werden und würden auch in der Liste auftauchen.
Die PTB empfiehlt den Aufdruck: Für 40mm Einlegehülsen mit F.
Das F was da drauf ist bezieht sich aber nicht auf den Werfer an sich.
Sondern auf die Einzulegende 40mm Granate. Diese brauch dann zwangsläufig ein F.
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Gibt es das von der PTB auch schriftlich?
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Das F was da drauf ist bezieht sich aber nicht auf den Werfer an sich.
Sondern auf die Einzulegende 40mm Granate. Diese brauch dann zwangsläufig ein F.
Mir hat die PTB gesagt, dass sich das F sehrwohl auf den Werfer bezieht. Nämlich darauf, das für Behörden bei Kontrollen ersichtlich ist, dass eine freier Gegenstand ist. Das F auf dem Werfer hat nix mit den Hülsen zu tun. Es dient der Sicherheit für die Kunden, dass diese kein Stress mit Behörden bekommen.