ElTadashi Schreckschusspistolen sind KEINE Schusswaffen im rechtlichen Sinne. Daher ist das ein wenig wie Äpfel mit Birnen vergleichen.
Der Vergleich ist auf die Kennzeichnungspflicht bezogen.
Natürlich kann man dies nicht 1:1 auf Airsoft umlegen. Eine Airsoft muss(te) jedoch genauso zur PTB wie jede andere "Waffe" auch.
Der Vergleich ist schon berechtigt.