Der Waffenrechtsthread

  • ElTadashi Schreckschusspistolen sind KEINE Schusswaffen im rechtlichen Sinne. Daher ist das ein wenig wie Äpfel mit Birnen vergleichen.

    Der Vergleich ist auf die Kennzeichnungspflicht bezogen.


    Natürlich kann man dies nicht 1:1 auf Airsoft umlegen. Eine Airsoft muss(te) jedoch genauso zur PTB wie jede andere "Waffe" auch.


    Der Vergleich ist schon berechtigt.

  • Ist uns in Mahlwinkel teils als Fahrzeug-MG bereits begegnet... mit Tourney Lock auf 0.5J. Inwiefern das ganze nun wirklich legal und nicht nur dunkelgrau ist würde mich aber auch Interessieren, Zulassung auf HPA-Betrieb vorrausgesetzt. ;)

  • Man kann immer noch ein handelsübliches GBB Magazin in die Waffe setzen und damit dann über 0,5 Joule Vollauto schießen. Ist somit nicht zulässig....

  • [...]

    Das, was man dem Gesetzgeber meiner Meinung nach vorwerfen kann, ist, dass er nicht ausreichend zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen unterscheidet

    [...]

    Genau das ist der Knackpunkt. Mit einer Airsoftwaffenverordnung ähnlich in AT wäre es gar kein Problem. Und rechtssicher ohne Interpretationsspielräume noch obendrein.

    Das :F: kann ruhig bleiben. Sonst kommt noch einer der Herrschaften darauf, dass die dann mit einem orangenen MFD versehen werden müssen.

    Was hält die Herrschaften denn davon ab, jetzt schon nen orangenen MFD einzuführen? Hat halt keiner momentan auf dem Schirm. Genauso wenig auf dem Schirm, wie erlaubnispflichtige von erlaubnisfreien Waffen ausreichend zu unterscheiden. Und Sinn machts auch nicht! Siehe USA, wo Kriminelle orangene MFDs auf scharfe Waffen angebracht haben um die Polizei zu verwirren.


    Im Bereich Schreckschusswaffen wurde die PTB-Kennzeichnungspflicht ja auch abgeschafft bzw. ist keine Pflicht mehr. Es wird nun so gehandhabt dass das Waffenmodell in einem EU-Staat die Anforderungen der EU Richtlinie 2019/69 erfüllen muss, und nicht nochmal zusätzlich in DE der PTB vorgelegt wird.

    [...]

    Dann sind wir davon nicht mehr weit entfernt: EuGH sieht in Ü-Zeichen Handelshemnisse für Bauprodukte

    :F: Handelshemnisse innerhalb der EU und so...

  • Das F dient eigentlich ja nur dazu, dass man direkt sehen kann, dass es sich um eine Waffe unter 7,5 J handelt. Insofern finde ich das schon sinnvoll...


    Das Abschaffen würde meiner Meinung nach mehr Probleme verursachen, als es beizubehalten.

    Bei manchen muss man das F mit der Lupe suchen. Sehe da keinen Sinn dahinter. Einfach den ganzen Abnahmequatsch abschaffen. Am besten auch noch Semi Only Mist...

  • Man kann immer noch ein handelsübliches GBB Magazin in die Waffe setzen und damit dann über 0,5 Joule Vollauto schießen. Ist somit nicht zulässig....

    Ja das Ergibt Sinn.

    Zu schade ||.


    Edit: Wolf Und wenn man ein Nozzle verbaut hätte, welches die Energie auf unter 0,5 Joule drückt?

    Rein theoretisch.

  • Ist uns in Mahlwinkel teils als Fahrzeug-MG bereits begegnet... mit Tourney Lock auf 0.5J. Inwiefern das ganze nun wirklich legal und nicht nur dunkelgrau ist würde mich aber auch Interessieren, Zulassung auf HPA-Betrieb vorrausgesetzt. ;)

    Aber da ist ja dann wahrscheinlich eine HPA Gearbox drin.


    Ich will ja das Feedback weiterhin vom Bolt spüren aber trotzdem fast AEG Performance erreichen ^^.

  • Bei manchen muss man das F mit der Lupe suchen. Sehe da keinen Sinn dahinter. Einfach den ganzen Abnahmequatsch abschaffen.

    Es ist aber drauf und dadurch lassen sich halt ordentlich zugelassene Waffen von eben nicht zugelassenen bzw. erlaubnisfplichtigen Waffen unterscheiden.


    Kleines Beispiel: in einer Welt in der es kein F mehr gibt gerätst Du in eine Kontrolle. Woher soll der werte Schutzmann wissen, ob deine Waffe jetzt unter 7,5 Joule Mündungsenergie besitzt und somit erlaubnisfrei ist?


    Das ist F ist jetzt kein undurchdringbares Siegel und klar kann man auch geeffte Waffen über 7,5 J tunen. Das Recht geht aber in der Regel davon aus, dass man sich dran hält. Für alle anderen gibt es dann Strafvorschriften.


    Das F ist meiner Meinung nach unser Vorteil. Ist ein F drauf, fragt in der Regel keiner weiter nach, weil es halt das Zeichen für eine erlaubnisfreie und in D zugelassene Waffe ist.


    Irgendein Unterscheidungsmerkmal muss es geben und das geht nicht ohne vorherige Prüfung.


    Es kann natürlich auch jeder auf 0,5er umsteigen... da gibt es den Stress nicht.

    " I'd rather die on my feet, than live my life on my knees! "


    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber:

  • Um mal einen kleinen Ausblick über den Tellerrand des Airsofts zu geben:

    Es gibt Luftgewehre , speziell jetzt das Feinwerkbau 300s, auf dem von Werk aus schon das F als Kennzeichnung aufgebracht ist. Diese schießen out of the box (sofern man sowas noch findet) ohne Tuning in der Regel 8-9 Joule.

    Hier interessiert das auch keinen und die sind zehn oder sogar hunderttausendfach im Umlauf.

  • Kleines Beispiel: in einer Welt in der es kein F mehr gibt gerätst Du in eine Kontrolle. Woher soll der werte Schutzmann wissen, ob deine Waffe jetzt unter 7,5 Joule Mündungsenergie besitzt und somit erlaubnisfrei ist?


    Das F ist meiner Meinung nach unser Vorteil. Ist ein F drauf, fragt in der Regel keiner weiter nach, weil es halt das Zeichen für eine erlaubnisfreie und in D zugelassene Waffe ist.

    Der ganze Zulassungsmist gehört abgeschafft. In keinem anderen EU Land wird man bei AS Waffen damit geknebelt, UK und Italien haben noch strengere Joule Limits und es ist kein Problem.


    Wenn ich überlege hat Deutschland bei AS Waffen mit dem Joule Limit von 7,5 glaube ich sogar europaweit die Nase vorne?


    Zudem schaffen 99,999999% der Airsoftwaffen nicht einmal ansatzweise (mit HPA) 7,5 Joule.

  • Das eine Schreckschusswaffe nicht mehr mit PTB gekennzeichnet sein muss, bedeutet nicht, dass die Schreckschusswaffen gar keine Kennzeichen mehr haben oder nicht mehr zugelassen werden müssen. Das europäische Gesetz schreibt genau vor welche Bedingungen eine Schreckschußwaffe erfüllen muss, bevor sie in den Verkehr gebracht werden darf. Die Vorschriften sind weitgehend mit den deutschen Vorschriften identisch, vor allem was die Möglichkeit zum Umbau zu einer scharfen Waffe betrifft. Im Grunde handelt es sich "nur" um eine Anerkennung der jeweiligen Kennzeichen der Herstellerländer. Also, wenn eine Schreckschußwaffe in Frankreich verkauft werden darf, nach europäischer Richtlinie, ist sie auch in Deutschland legal. Dazu braucht es aber ein digitales Register und ein Kennzeichen, sodass jeder Polizist, in jedem Land, eine schnelle Abfrage machen kann, ob der "Schrecker" den EU-Richtlinien entspricht. Das ist die größte Hürde auf dem Weg zur Überführung des Gesetzes in den Alltag. Übertragen auf Softairs, würde das bedeuten, dass alle in Europa hergestellten Softairs überall legal wären. Hier würde es sich also anbieten, den Herstellern die Anbringung eines F oder ähnliches zu überlassen, analog zu dem CE Kennzeichen. Ob ein Prototyp von einer Behörde geprüft oder zertifiziert werden muss, oder nicht, muss man in der EU dann entscheiden. Dass jede Softair von seinem Benutzer jederzeit umgebaut werden kann, ist unabhängig von Vorschriften und Kennzeichen, immer möglich. Jede Regelung würde ins Leere laufen. Da muss dann das Strafrecht regulierend eingreifen, indem diese Veränderungen individuell entsprechend sanktioniert werden.

  • oben angezeigtes Zitat aufklappen. Dort hab ich direkt auf Aussagen in blau geantwortet.

    Du siehst, es gibt Argumente für und wider. Fakt Ist, das :F: verursacht Unmengen an Bürokratie, Rechtunsicherheiten, Verbringungsprobleme (z.B. Franzosen zur Borderwar) und Handelshemnisse innerhalb der EU.

  • Das eine Schreckschusswaffe nicht mehr mit PTB gekennzeichnet sein muss, bedeutet nicht, dass die Schreckschusswaffen gar keine Kennzeichen mehr haben oder nicht mehr zugelassen werden müssen. Das europäische Gesetz schreibt genau vor welche Bedingungen eine Schreckschußwaffe erfüllen muss, bevor sie in den Verkehr gebracht werden darf. Die Vorschriften sind weitgehend mit den deutschen Vorschriften identisch, vor allem was die Möglichkeit zum Umbau zu einer scharfen Waffe betrifft. Im Grunde handelt es sich "nur" um eine Anerkennung der jeweiligen Kennzeichen der Herstellerländer. Also, wenn eine Schreckschußwaffe in Frankreich verkauft werden darf, nach europäischer Richtlinie, ist sie auch in Deutschland legal. Dazu braucht es aber ein digitales Register und ein Kennzeichen, sodass jeder Polizist, in jedem Land, eine schnelle Abfrage machen kann, ob der "Schrecker" den EU-Richtlinien entspricht. Das ist die größte Hürde auf dem Weg zur Überführung des Gesetzes in den Alltag. Übertragen auf Softairs, würde das bedeuten, dass alle in Europa hergestellten Softairs überall legal wären. Hier würde es sich also anbieten, den Herstellern die Anbringung eines F oder ähnliches zu überlassen, analog zu dem CE Kennzeichen. Ob ein Prototyp von einer Behörde geprüft oder zertifiziert werden muss, oder nicht, muss man in der EU dann entscheiden. Dass jede Softair von seinem Benutzer jederzeit umgebaut werden kann, ist unabhängig von Vorschriften und Kennzeichen, immer möglich. Jede Regelung würde ins Leere laufen. Da muss dann das Strafrecht regulierend eingreifen, indem diese Veränderungen individuell entsprechend sanktioniert werden.

    Danke für den Beitrag. Problematisch ist halt, dass kaum Airsoftwaffen in der EU hergestellt werden...

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    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber:

  • Es ist doch irrelevant, wie es in unseren Nachbarländern funktioniert, es wird in D nicht so einfach möglich sein, da es sich nach Definition des WaffG immernoch um Schusswaffen handelt und nicht um Spielzeug, das klappert und lustig klingelt.


    Luftgewehre und Luftpistolen fallen auch unter die Regelung und die kann man locker über 7,5 J bringen.


    Die ASG-Glocks hatten zwar ein F aber keine Importeurmarkings und dadurch waren sie eben doch als illegal zu erkennen.


    Der Beamte kann es eben doch prüfen, da auf 0,5 J Waffen eben KEIN F drauf ist. Klar kann man jetzt sagen: kann auch ne illegal importierte über 0,5 J Waffe sein, aber wie gesagt... davon geht das Gesetz erstmal nicht aus, dass jemand das macht. Ob der Beamte die Waffe dann zur Überprüfung mitnimmt ist ne andere Sache, spätestens da wird sich aber herausstellen, dass alles passt. Das wird aber regelmäßig passieren, wenn die Waffen überhaupt keine Kennzeichnung und somit kein Unterschied zu illegalen Waffen mehr haben.


    Und es gibt garantiert Möglichkeiten eine Airsoft-Waffe über 7,5 J zu bringen (siehe Federdruck-Gewehre).


    Was ist denn schlussendlich der Aufwand für uns als Endverbraucher? Ich sitze vorm Rechner und bestelle mir ne AS-Waffe, erbringe einen Altersnachweis und warte dann auf den Postboten. Das wird sich auch nicht ändern, wenn die Waffen nicht mehr abgenommen werden müssen.


    Die Händler bzw. Importeure schicken ein Muster zur PTB, welches dann abgenommen wird. Wie oft wird denn da ein Modell abgelehnt (die STEN mal ausgenommen)?


    Ich kann halt nicht vollautomatisch schießen, damit kann ich persönlich aber leben.


    Ich seh das Problem einfach nicht. Was erwartet ihr denn, was sich so groß für uns ändern wird? Dass die Waffen plötzlich um die Hälfte günstiger werden?


    Ich persönlich fände es wichtiger, im WaffG stärker zu differenzieren.

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  • Zitat

    Kleines Beispiel: in einer Welt in der es kein F mehr gibt gerätst Du in eine Kontrolle. Woher soll der werte Schutzmann wissen, ob deine Waffe jetzt unter 7,5 Joule Mündungsenergie besitzt und somit erlaubnisfrei ist?

    Ich frag mich bloß, wie das in unseren Nachbarländern funktioniert... :/

    Kleines Beispiel: in einer Welt in der es kein F mehr gibt, gerätst Du in eine Kontrolle. Durch Inaugenscheinnahme der Waffe wird erkenntlich, dass es sich um eine Airsoft handelt. Soviel Kompetenz würde ich einen Beamten schon noch zutrauen.

    Naja, in einer ruhigen und besinnlichen Kontrolle vieleicht. In einer Situation, in der ein Polizist in Bruchteilen von Sekunden eine Entscheidung treffen muss, sieht es anders aus. Sieht echt aus, wird wie echt geführt, stellt unter umständen eine Bedrohung dar...*peng*
    Ich hatte das mal mit einem befreundetem Polizisten diskutiert. Er meinte auch das es durchaus wahrscheinlich wäre, das erst geschossen (die Gefahr beseitigt) wird und anschließend gefragt wird. Oder das man auch damit rechnen muss mit dem Gesicht im Dreck und dem Knie im Nacken liegen wird.

    Dieses Argument spricht eher für das Verbot von Anscheinswaffen.

  • In einer solchen Situation bringt aber auch das F nichts. Das kann man aus der Distanz eh nicht erkennen und wenn einer vor Polizisten mit einer echt aussehenden Waffe rumfuchtelt brauch sich über nichts zu wundern...


    Um Anscheinswaffen gehts hier aber auch gar nicht, sondern rein um die Notwendigkeit einer Kennzeichnung.

  • Wie ist es eigentlich mit der Kennzeichnungspflicht "Kaliberangabe, Importeur" bei 0,5er Softairs?


    Im ASVZ findet man welche mit Kennzeichnung und manche ohne.


    Machen nehme ich mal an die Händler freiwillig?


    Per Gesetz ist dies doch Spielzeug, welches nicht gekennzeichnet werden muss?!