Beiträge von noGhost

    Ist mal wiederr typisch: Ihr sagt zu den Dingern Grantwerfern, also muss es wohl auch ein Granatwerfer sein. Ihr würdet wohl auch euer 1:32 Modellauto zum TÜV bringen oder einen Polizisten, Richter der das von euch verlangt, richtig ernst nehmen?

    Die Dinger sind keine Grantwerfer, sehen nur so aus!

    Ich habe solch ein Modell mal als Plastikbausatz zusammengebaut mit einer Granate, die per FEDERDRUCK einen Softball verschießen kann. Aber weil es wie ein Granatwerfer aussieht, ist es ein Grantwerfer und braucht ein F?

    Genauso wie die Gearbox. Ständig wendet ihr Begriffserkärungen die für erlaubnispflichtige Waffen geprägt wurden, auch für deren Nachahmungen an.

    Ihr verarscht euch letztendlich nur selber, wenn ihr die Argumentation der Waffengegner, der Pseudoexperten übernehmt und mitmacht.

    Politiker müss(t)en aber hauptsächlich die Interessen des Volkes vertreten.


    Demokratie bedeutet nämlich: Herrschaft des Volkes.

    Das was wir gerade machen, ich auch, ist auch Lobbyarbeit. Der von dir zitierte Tagesspiegel würde das unter Waffenlobby verordnen, der Spiegel zusätzlich in die ganz rechte Ecke stellen. Dabei macht die sogenannte Waffenlobby in Deutschland und USA, inklusive Softair, weniger Umsatz als die Hersteller von Haarwaschmitteln. So ziemlich alle machen mehr Umsatz als die Hersteller von Handfeuerwaffen und Softair sowieso. Welchen Einfluss können die also haben? Das "Volk" arbeitet bei den Unternehmen und das echt arbeitende Volk steht darum hinter der Lobbyarbeit ihres Autoherstellers, Energieunternehmens, ihres Supermarktes. Keiner will arbeitslos werden, weil der Arbeitgeber seine Produktion, zum Beispiel von Softairs, einstellen muss. Volk und Lobby sind das Gleiche. Allerdings ist das Volk genauso gespalten wie die dazu passende Lobby. Lobby ist immer nur schlecht, wenn es die Lobby der Anderen ist, darum lass dich nicht von Kampfbegriffen der politischen Parteien verarschen.

    Ein handelsübliche Softair hat zwar relevante Teile, aber keine die verboten sind. Eine Gearbox über 0,5 Joule könnte zwar ab 18 sein, ist aber nicht entsprechend gekennzeichnet und darum nur für den Insider ein Teil das einer Altersbeschränkung unterliegen könnte.

    Baut man an seine Softair ein relevantes Teil einer echten Waffe ein, zum Beispiel ein Griffstück einer echten MP5 oder eines echten G3, den Lower einer echten M4, so bleibt es auch an einer Softair erlaubnispflichtig, also verboten, wenn man keine Berechtigungen zum Besitz vorweisen kann. Der Anbau von Realsteel Teilen an eine Softair macht die erlaunsipflichtigen Teile nicht erlaubnisfrei, denn sie waren und bleiben bestimmt für erlaubnispflichtige Waffen.

    Das eine Schreckschusswaffe nicht mehr mit PTB gekennzeichnet sein muss, bedeutet nicht, dass die Schreckschusswaffen gar keine Kennzeichen mehr haben oder nicht mehr zugelassen werden müssen. Das europäische Gesetz schreibt genau vor welche Bedingungen eine Schreckschußwaffe erfüllen muss, bevor sie in den Verkehr gebracht werden darf. Die Vorschriften sind weitgehend mit den deutschen Vorschriften identisch, vor allem was die Möglichkeit zum Umbau zu einer scharfen Waffe betrifft. Im Grunde handelt es sich "nur" um eine Anerkennung der jeweiligen Kennzeichen der Herstellerländer. Also, wenn eine Schreckschußwaffe in Frankreich verkauft werden darf, nach europäischer Richtlinie, ist sie auch in Deutschland legal. Dazu braucht es aber ein digitales Register und ein Kennzeichen, sodass jeder Polizist, in jedem Land, eine schnelle Abfrage machen kann, ob der "Schrecker" den EU-Richtlinien entspricht. Das ist die größte Hürde auf dem Weg zur Überführung des Gesetzes in den Alltag. Übertragen auf Softairs, würde das bedeuten, dass alle in Europa hergestellten Softairs überall legal wären. Hier würde es sich also anbieten, den Herstellern die Anbringung eines F oder ähnliches zu überlassen, analog zu dem CE Kennzeichen. Ob ein Prototyp von einer Behörde geprüft oder zertifiziert werden muss, oder nicht, muss man in der EU dann entscheiden. Dass jede Softair von seinem Benutzer jederzeit umgebaut werden kann, ist unabhängig von Vorschriften und Kennzeichen, immer möglich. Jede Regelung würde ins Leere laufen. Da muss dann das Strafrecht regulierend eingreifen, indem diese Veränderungen individuell entsprechend sanktioniert werden.

    Ich verstehe nicht, wieso ihr das mit allgemeingebräuchlichen Werkzeugen mal ins Spiel bringt, aber im großen und Ganzen völlig missachtet. Rein Willkürlich. Bei AEG konnte man schon mit Klebeband am Zylinder, Kleber im Nozzle, die Leistung erhöhen und bei Federdruck brauchte man nur eine stärkere Feder. Bei Gaswaffen kann man eigentlich nicht, nur mit Werkzeug, die Leistung zu verändern. Man braucht schon Tuningteile, die man sich extra besorgen muss und wenn es nur die Ventilfeder ist. Aber die Gefahr, dass das Timing dann nicht mehr stimmt, die Gassoftair Fehlfunktionen hat, ist größer, als das sie fester schießt.

    Wie gesagt. Wenn man den Satz so schrecklich genau auslegt wie ihr bei o,5er Gassoftairs, dann dürfte man gar keine Softairs mehr verkaufen. HPA dran gebaut, mit Werkzeug aus Mamas Nähkästchen, und das Ding ist stärker als 7 Joule. Echt. Mich stört, dass man das Argument einmal einführt und in der Regel aber so tut, als würde es gar nicht existieren.

    Also ich würde eine Ruger Mk1 oder 2 empfehlen. Sieht auch als NBB realistisch aus und hat ein Visier, das zum plinken "geboren" ist. Gas Version ist wohnzimmerfreundlicher als die CO2 Version. Früher habe ich gern mit einer P99 GBB von Maruzen geballert, die neu so um 0,8 Joule hat, aber mit schwächerem Gas auch noch funktioniert. Fürs Wohnzimmer ist eine alte, die etwas Power verloren hat, gar nicht mal so schlecht. Als Schnäppchen, nicht teurer als eine gute Federdruck, bekommst du die ASG STI Lawman Gas NBB, rund 40 Euro und 0,7 Joule. Aber ob die Zielgenau ist...kann mich nicht mehr dran erinnern. Je Stärker die Softair, desto besser muss der Kugelfang sein.

    Ach. Was eine AEP angeht, also eine elektrische Pistole. Die hat den Nachteil, dass sie nicht sofort anspricht. Bis der Motor die Feder gespannt hat und der Schuss löst, vergeht zu viel Zeit. Verführt auch zu Dauerfeuer.

    Frage nach der Anzahl der Schüsse. So 100 Schuss sind bei einer mittelstarken CO2 drin. Bei Gas rund die Hälfte, lässt sich aber Preisgünstiger und einfacher nachfüllen.

    Umarex wird heimlich eine Verschärfung des Waffenrechts anstoßen und ihre Preise mit dieser dunklen Bedrohung begründen. Letzte Gelegenheit diese Waffe noch legal zu erwerben. Danach werden die Sammlerstücke nur noch wertvoller.


    (Wenn es dann noch Sammler gibt die sich vor dem Gesetz und der öffentlichen Meinung nicht fürchten)

    Einen Tip. Du übersetzt immer vom englischen ins deutsche. Auch wenn du dich vielleicht auf englische Quellen beziehst, würde ich das englische einfach weglassen und nur die deutsche Bezeichnung verwenden. Wenn du das Original in japanisch hättest, dann lieber dieses, als die englische Übersetzung nehmen.

    Seit wann müssen die Softairs, wie hier beschrieben, gekennzeichnet sein? 2011?
    Im Zweifel immer älter als das Gesetz. Da das Verkaufsdatum nicht auf der Waffe steht, ist die Regelung, wie hier im Forum diskutiert, in der Praxis nicht anwendbar. Die Regelung lautet. "Die Kennzeichnung der Verkaufsmodelle muss dauerhaft aufgebracht und deutlich sichtbar folgende Angaben enthalten:" betrifft daher in NUR Händler wie die das CE oder andere Prüfkennzeichen, für die der Endverbraucher nicht haftbar ist.
    Für den Zoll und das private Verbringen ist lediglich das F relevant. Mehr kontrollieren die nicht. Das aufgedruckte F und die 6 mm sind ja offensichtlich kein Problem, da Sniper, GSG und andere ihren Namen als Händler oder Importeur mit dazu drucken. Im Zweifel gilt ASG übrigens als Hersteller (ob inländisch kann ICH ganz sicher nicht überprüfen) Aber auch als Händler bzw. Großhändler würde ich ASG gelten lassen. Oder gibt es ein Gesetz, dass Großhändler, Zwischenhändler von der Kennzeichnung ausschließt? (und muss der private Verkäufer/Händler auch seinen Namen anbringen? )


    Die abgebildeten Softairs (Bilder aus dem ASVZ) sind in meinen Augen auf jeden Fall legal. So auch In der Liste eingetragen


    Und was den Handzettel und Aufklärung angeht. Die sind veraltet sobald das Waffengesetz geändert wird. Hatte gerade ein Manual in der Hand wo das spielen in der Öffentlichkeit noch erlaubt war. Werde mir diese Anleitung kopieren und allen meinen Softairs beilegen ;) .

    Über deutschem Recht steht das EU-Recht. Wurde gezeigt an Spielzeugrichtline (0,5 Joule) und freiem Zugang zum deutschen Markt für EU-Länder. Dänemark ist in der EU. ASG wäre schon lange von der sehr klagefreudigen Firma Umarex vom deutschen Markt geklagt worden, wenn sie eine rechtliche Handhabe hätten.
    Eine Waffe ohne F über 0,5 Joule muss man nicht zerstören, um sie legal zum Ausstellungstück zu machen. Es reicht wenn sie dauerhaft (so wie alle 0,5er ;) ) unter 0,5 Joule hat.

    Auf der Softair muss der inländische Hersteller
    oder der Importeur (egal aus welchem Land)
    oder der Händler (auch egal)
    angegeben sein.
    Der Antragssteller für die Softairs von ASG ActionSportGames, sind meist Händler, aber ASG wurde in der Liste als Hersteller aufgeführt.
    Hier ist das möglicherweise nicht ganz korrekt aufgeführt, doch tritt der Importeur nicht selten auch als Hersteller auf.


    Auf jeden Fall wäre die Angabe von ASG, als Importeur, legal und richtig.
    Selbst als Hersteller könnte ASG auftreten, da sie möglicherweise im eigenen Namen produzieren lassen.


    Keine Panik auf der Titanic, buch auf der Andrea Doria