eGun und die Sache mit dem F

  • .....
    [quote='Schießstand','index.php?page=Thread&postID=242916#post242916']Da ich den Revolver nicht behalten wollte, habe ich diesen dann schon mal im ASVZ und bei eGun eingestellt. Kurz darauf bekam ich von einem ASVZ Moderator den Hinweis, das zwar das zu sehen sei, aber nicht der deutsche Importeur - es war lediglich das ASG zu sehen, was bekanntlich in Deutschland nicht ausreicht. Wo er Recht hatte, da hatte er Rechte, wo war eigentlich der Importeur...? Also abends zuhause auf die Suche gemacht und festgestellt, dass kein gelisteter Importeur auf der Waffe vermerkt war.


    Hmmmm das macht mich jetzt stuzig. Für Laien ist das Waffengesetzt In der deutschen Version zumindest ein Moloch mit seinen Randbemerkungen Verweisen und Anhängen...Darum will ich mich da jetzt gar nicht weiter auslassen als bekennender bürokratielegastheniker.


    Ich habe nachdem mir das waffengesetzt nichts von einer Importeurs Kennzeichnung sage ( ich möge mich natürlich irren) meine Waffen hier mal pragmatisch kontrolliert.
    Modell 1:


    SRC SR92 (Beretta M92 Clone) ex sniper, Ende 2011 oder 2012 erworben
    Markierung: Kal.6mmBB:F: No Retreat


    PTB Liste: SNIPER


    Modell 2:


    KWA MP9 B&T Lizenz ex Sniper Ende 2014 erworben
    Markierung: (ASG) :F: Cal. 6mm BB


    PTB Liste: die beiden nicht existenten Shops und SNIPER


    ansonsten lizensierte B&T Markings und an anderer Stelle fernab im Vormnest bei der Herstellung: No Retreat


    Beide Waffen sind Neu von Sniper gekauft, ohne das irgendwo Sniper draufstehen würde, obwohl das Lt. PBT Liste das Imprteurskürzel von Sniper AS Wäre. OK mag ja auch sein das nicht alle waffen von dort auch imprtiert und abgenommen werden, wer ist denn aber der Importeur? in der PTB Liste sind beide auch gelistet.


    Was ich hiermit aufzeigen möchte ist, machen wir uns hier gerade ( vorbehaldlich der Aussage egun verantwortlicher) gerade einen Kopf um nichts? Denn ich gehe davon aus das Sniper ein seriöser Anbieter ist und keine falsch markierten Waffen auf dem deutschen Markt in Umlauf bringt.


    nachdenkliche Grüße


    moppel

  • Hi Moppel,
    verfolge dies hier nur am Rande...


    Aber: Sniper = no retreat....halt die Importmarke von Sniper.


    Von daher ist es augenscheinlich Ok, wenn in der PTB Liste "Sniper" oder "no retreat" steht.


    ...oder hab`ich da was falsch verstanden?


    :wacko:

  • zendog: auch wenn DU schreibst, dass Deine Äußerung keine Wertung sein soll, so vermittelt es doch den Eindruck, dass Du den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen bezüglich Kennzeichnung der Waffe und des Inhaltes der Email anzweifelst. Da frage ich mich wirklich, wann ich dazu Anlass gegeben habe, dass mein Wort in Frage gestellt wird.


    Wenn Du meine Aussage anzweifelst, dann empfehle ich Dir einfach den Meldenbutton bei meinem Beitrag zu nutzen und die Meldung zu begründen. Wenn das Forenteam dann der Meinung ist dem nachzugehen, dann stelle ich diesem gerne die Email, Screenshots und Fotos zur Verfügung.


    Und was das Arsch hochbekommen und selber informieren angeht - prinzipiell ja ein guter Ansatz, nur muss man erstmal auf die Idee kommen, dass es notwendig ist sich zu informieren. Das Airsofts wie echte Waffen behandelt werden liegt nicht unbedingt für jeden auf der Hand.


    Wie die Diskussion hier zeigt besteht sogar bei Insidern Unsicherheit, wie eine korrekte Kennzeichnung auszusehen hat.


    Und wie gesagt, es geht mir hier nicht darum neue rechtliche Reglementierungen zu fordern. Ich würde es aber durchaus wünschenswert finden, wenn die "Branche" auf freiwilliger Basis informieren würde. Was wäre daran denn so verwerflich, wenn man seine Kunden ordentlich informieren würde.


    Und was das Thema Altersnachweis angeht. Den habe ich immer erbracht/gefordert, Ausnahme man kannte sich persönlich.


    Was ich sehr erfreulich finde, sind die Berichte, das in anderen Fällen anscheinend sehr wohl eingegriffen wurde. Wobei da haben wir ja nur die Aussage, das dies angeblich geschehen sein soll. Ein Beleg in Form von Emails, Screenshots oder so haben wir dafür ja nicht. ;)


    Geht es hier in der Diskussion eigentlich um den Sachverhalt oder nur darum die Diskussion zu gewinnen?


    Ich schlage vor wir lassen das jetzt einfach mal alles etwas sacken #Prost#


    Und gute Nacht.

  • zendog: auch wenn DU schreibst, dass Deine Äußerung keine Wertung sein soll, so vermittelt es doch den Eindruck, dass Du den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen bezüglich Kennzeichnung der Waffe und des Inhaltes der Email anzweifelst. Da frage ich mich wirklich, wann ich dazu Anlass gegeben habe, dass mein Wort in Frage gestellt wird.


    Diskussionen sollten auf einer sachlichen Ebene geführt werden, was manchmal schwer ist, aber dazu zählen nun mal auch alle Fakten.
    Und die sind dürftig. Das bedeutet in keinster Weise, dass ich Dir nicht glaube. Wenn dem so wäre, hätte ich zu dem Thema nichts geschrieben.



    Zitat

    Und was das Arsch hochbekommen und selber informieren angeht - prinzipiell ja ein guter Ansatz, nur muss man erst mal auf die Idee kommen, dass es notwendig ist sich zu informieren. Das Airsofts wie echte Waffen behandelt werden liegt nicht unbedingt für jeden auf der Hand.


    Stimmt, und solche Äußerungen, wie in der Egun Email, machen es auch nicht besser!
    Ich beschäftige mich schon lange mit Waffen, Airsoft etc., dass ich manchmal vergesse, das es Leute gibt die nicht so im Thema sind und auch nicht
    wissen wo man sich vernünftig informieren kann.


    Zitat

    Wie die Diskussion hier zeigt besteht sogar bei Insidern Unsicherheit, wie eine korrekte Kennzeichnung auszusehen hat.


    Das zeigt ja eindeutig wie brisant der Umgang mit unserem Waffen sein kann. Den am Ende zahlt der gutgläubige Kaufer die Zeche.


    Zitat


    Und wie gesagt, es geht mir hier nicht darum neue rechtliche Reglementierungen zu fordern. Ich würde es aber durchaus wünschenswert finden, wenn die "Branche" auf freiwilliger Basis informieren würde. Was wäre daran denn so verwerflich, wenn man seine Kunden ordentlich informieren würde.


    Da gehen wir völlig konform. Einige Seriöse Händler machen das sogar bei Ladenverkäufen. Ein Handzettel der jeder verkauften Waffe bei liegt, wäre ein guter Anfang.


    Zitat

    Geht es hier in der Diskussion eigentlich um den Sachverhalt oder nur darum die Diskussion zu gewinnen?


    Es wäre ein Gewinn, wenn der Thread dazu beiträgt andere User zu sensibilisieren und vor Schaden zu bewahren.


    Ein Bier lass ich jetzt zum Feierabend gerne sacken #Prost#


    greetz


    zendog

    gge_new_style_glock3.png


    "Everyone wants to be a Patriot, until its TIme to do Patriot Shit"
    "Manche Leute provozieren Dich, bis Deine hässliche Seite zum Vorschein tritt und dann spielen sie Opfer"

    Einmal editiert, zuletzt von zendog ()

  • Ein Handzettel der jeder verkauften Waffe bei liegt, wäre ein guter Anfang.


    Viellleicht sollte man mal Importeure und Händler anschreiben und die Frage stellen, wie diese ihre Kunden bis dato bezüglich der Rechtslage in Deutschand informieren und ob man bereit ist, im Rahmen einer freiwilligen Informations- und Präventionsaktion zukünftig jedem Handbuch und jeder Lieferung ein entsprechendes Informationsblatt beizulegen.


    Sicherlich kann man Importeure und Händler nicht nicht für alles in die Verantwortung nehmen, auf der anderen Seite ist es auch im Interesse der Händler, dass es keine negativen Schlagzeilen gibt und Kunden erhalten bleiben. Der Aufwand und die Kosten sind minimal. Es müsste ja nicht mal ein zusätzliches Flugblatt sein. Man könnte einfach einen entsprechenden Textbaustein erstellen, der in jeden Lieferschein bzw. jede Rechnung mit aufgenommen wird.


    Ich könnt mir vorstellen, dass man dem gar nicht abgeneigt sein wird. Es gibt ja sogar verantwortungsvolle Händler, die bestimmte Waffen nicht importieren, weil sie Bedenken bezüglich der ordnungsgemäßen Verwendung haben. Also warum nicht auch eine Präventionsaktion.


    Die Frage ist, was sollte in so einem Informationsblatt / Textbaustein alles drin stehen?


    Was würdet Ihr als sinnvoll erachten?

  • Ich hab mir hier jetzt nicht ALLES durchgelesen, aber so ein Vorfall ist doch wohl so ziemlich das beste Beispiel dafür, was man sich alles sparen könnte, wenn es diese absolut behinderte Klassifizierung von Airsoft- als SCHUSSwaffen nicht gäbe!


    So führt jetzt eine fehlende Kennzeichnung, die aber nach Meinung anderer NICHT fehlt, zu einer eigentlich völlig überflüssigen Diskussion, bei der der eine sagt (bei der bescheuerten dt. Gesetzeslage leider zu Recht), dass es sich um eine illegale Schusswaffe handelt und das ganze rechtliche Konsequenzen haben wird, der nächste sieht das völlig anders und sagt "Reg dich doch nicht so auf, ist doch nur Spielzeug!" und der ursprüngliche Käufer hat sie angeblich von einem dt. Großhändler so erworben.


    Jetzt müssen wieder aufwändig die Schuldigen festgestellt werden, weil auf einer "Spielzeug"waffe ein bisschen Geschreibsel fehlt und diese "Spielzeug"waffe somit als illegale Feuerwaffe eingestuft wird!


    Und genau darum wäre selbst unsere bekloppte Chefetage eigentlich viel besser dran, wenn Airsoftwaffen eben NICHT als Schusswaffen eingestuft würden, aber ich schätze da können wir uns in der heutigen Zeit den Mund drüber fusselig quatschen, ohne dass diese Dickschädel das jemals einsähen.

  • Auch wenn wir hier angeregt diskutieren und dabei unterschiedliche Standpunkte vertreten, im Hinblick auf eine Sache dürfte Konsens bestehen: Die Wahrscheinlichkeit, dass gesetzlichen Regulierungen eines Tages zu unserem Gunsten gelockert werden, geht annähernd gegen Null.


    Sollte es eines Tages zu einer Überarbeitung des deutschen Waffengesetzes kommen, dann wird dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tiefgreifende Eingriffe in unser Hobby mit sich bringen und die Ausübung wesentlich erschweren.


    Somit kann eine Anpassung des Waffenrechts weder im Interesse der Importeure und Händler seinen, noch in unserem als Kunden, Sammler und Spieler.


    Wie kann verhindert werden, dass das Waffenrechts überarbeitet wird? Gar nicht - aber wir sollten alles daran setzen, dass wir nicht unnötig auf uns aufmerksam machen.
    Was keiner weiß, das macht keinen heiß.


    Es gilt also weiterhin in der Abgeschiedenheit zu spielen.
    Es gilt negative Berichterstattungen in den Medien zu vermeiden.
    Es gilt das Vorkommen in den Statistiken der Strafverfolgung gar nicht oder verschwinden gering aufzutauchen.


    Der überwiegende Teil an Verstößen im Airsoft erfolgt meines Erachten nach aus Unwissenheit. Entweder aus totaler Unkenntnis oder aus Halbwissen und dem Umstand, dass die Folgen nicht ernst genommen werden. Es wird ehrer als Kavalisdelikt gesehen.


    Hier kann mit gezielter Informationspolitik eingegriffen werden. Wie kann man die Zielgruppe am besten erreichen? Es sind alles Kunden, die Waffen, Gas, und BB's kaufen. Somit könnten die Händler und Importeure diese sehr einfach adressieren.


    Eine beidseitig bedruckte DIN A4 Seite zu jeder Bedienungsanlleitung durch die Importeure. Das selbe von den Händlern bei jeder Lieferung. Informaionsseiten in den Onlineshops, die bei jeder Bestellung eingeblendet werden und genau wie die AGB bestätigt werden müssen.


    Es wäre ein Anfang und steter Tropfen höhlt den Stein. Alles ist besser als nichts tun, dann dann werden staatlichen Institutionen eines Tages etwas tun.

  • Seit wann müssen die Softairs, wie hier beschrieben, gekennzeichnet sein? 2011?
    Im Zweifel immer älter als das Gesetz. Da das Verkaufsdatum nicht auf der Waffe steht, ist die Regelung, wie hier im Forum diskutiert, in der Praxis nicht anwendbar. Die Regelung lautet. "Die Kennzeichnung der Verkaufsmodelle muss dauerhaft aufgebracht und deutlich sichtbar folgende Angaben enthalten:" betrifft daher in NUR Händler wie die das CE oder andere Prüfkennzeichen, für die der Endverbraucher nicht haftbar ist.
    Für den Zoll und das private Verbringen ist lediglich das F relevant. Mehr kontrollieren die nicht. Das aufgedruckte F und die 6 mm sind ja offensichtlich kein Problem, da Sniper, GSG und andere ihren Namen als Händler oder Importeur mit dazu drucken. Im Zweifel gilt ASG übrigens als Hersteller (ob inländisch kann ICH ganz sicher nicht überprüfen) Aber auch als Händler bzw. Großhändler würde ich ASG gelten lassen. Oder gibt es ein Gesetz, dass Großhändler, Zwischenhändler von der Kennzeichnung ausschließt? (und muss der private Verkäufer/Händler auch seinen Namen anbringen? )


    Die abgebildeten Softairs (Bilder aus dem ASVZ) sind in meinen Augen auf jeden Fall legal. So auch In der Liste eingetragen


    Und was den Handzettel und Aufklärung angeht. Die sind veraltet sobald das Waffengesetz geändert wird. Hatte gerade ein Manual in der Hand wo das spielen in der Öffentlichkeit noch erlaubt war. Werde mir diese Anleitung kopieren und allen meinen Softairs beilegen ;) .

  • @ noGhost


    Das :F: ist ein amtliches Prüfsiegel, das nur von der PTB oder den Beschussämtern erteilt werden darf.
    Erst durch die Prüfung wird festgestellt wie die "Waffe" rechtlich eingestuft wird.
    Deshalb sind vor dem Import aufgebrachte Prüfsiegel ungültig.


    Warum betreiben Sniper AS und andere deutsche Händler wohl den Aufwand,u.a. Waffen von ASG, abnehmen und :F: en zulassen, obwohl die schon eine :F: -Kennzeichnung tragen?
    Die Antwort kannste Dir wohl jetzt selbst geben.


    greetz


    zendog

    gge_new_style_glock3.png


    "Everyone wants to be a Patriot, until its TIme to do Patriot Shit"
    "Manche Leute provozieren Dich, bis Deine hässliche Seite zum Vorschein tritt und dann spielen sie Opfer"

  • @Schießstand: Du schreibst wir sollten nicht unnötig auf uns aufmerksam machen, ziehst es dann aber in Erwägung einen vermutlich unwissenden Airsoft Besitzer bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft anzuzeigen wegen einer F-Kennzeichnung, die in der Regel nur von Leuten wie dir angezweifelt wird? :face_palm:

  • das jetzt im Raum stand, die Waffe bei der Polizei abzugeben und Stranfanzeige zu stellen.


    Ich habe nicht geschrieben, das es für mich eine akzeptable Option gewesen wäre.


    wegen einer F-Kennzeichnung, die in der Regel nur von Leuten wie dir angezweifelt wird?


    Da scheiden sich halt die Geister, wie dieser Threat eindeutig zeigt. Alleine dieser Umstand sollte doch unser Interesse begründen aufzuklären.


    Ich muss sagen es kommt mir vor, als hätte ich die Büchse der Pandora geöffnet. Scheinbar besteht überwiegen überhaupt kein Interesse daran auf einfachem Wege zu Informieren und damit eventuell Verstößen präventiv zu begegnen.


    Wenn selbst wir hier als "wissende" nicht mal einig sind, welche Regeln zu beachten sind, wie soll es denn einem Neueinsteiger gehen, oder einem unbedarften Elternteil, dessen Sprössling eine Airsoft haben möchte.

  • Liegt wahrscheinlich daran, das die Suppe in der Praxis meist nicht so heiß gegessen wird wie sie gekocht wird ;) Wenn ein vielleicht übertriebener Umgang mit der Handhabung und der Auslegung des Waffengesetzes bezüglich Airsoft Waffen angewandt wird, dann sind das meistens Leute aus der Community selber. Ich vertrete die Meinung das man natürlich gesetzeskonform und mit entsprechender Vorsicht und Verantwortung handeln sollte, aber auch das man damit nicht über das Ziel hinaus schießen sollte.


    Sonst sind es nachher Leute aus der eigenen Community, die schlafende Hunde wecken und sich selber den Teppich unter den Füßen wegziehen bzw. uns schärfere Gesetze, Reglementierungen und Kontrollen bescheren. Deswegen bin ich z.B. auch kein Fan von Threads in denen massiv in Grauzonen gebohrt wird, auch wenn ich verstehen kann das manche Leute gerne Klarheit und eine genaue Antwort auf die Rechtslage hätten.

  • Die Wahrscheinlichkeit, dass gesetzlichen Regulierungen eines Tages zu unserem Gunsten gelockert werden, geht annähernd gegen Null.

    Nicht wenn der Staat dadurch Aufwand und Geld sparen kann, würde ich sagen. Und wenn man sich mal den vorliegenden Fall anguckt, merkt man schnell dass man sich da einiges an Prozessen zumindest wegen unwissentlich begangener Verstöße gegen das Waffengesetz sparen könnte, wenn Airsoftwaffen, die ja nun mal keinen nennenswerten Schaden anrichten (geschweige denn zur Terrorgefahr beitragen, wie die EU offenbar glaubt), als das geführt würden was sie ja eigentlich auch sind, nämlich Spielzeug für Erwachsene! Die Altersbeschränkungen machen durchaus Sinn, aber definitiv NICHT die Einstufung als Schusswaffen!

  • Animal: Danke für die Ausführung Deiner Intentionen, dass macht es für mich nachvollziehbar und die Einstellung kann ich gut akzeptieren. Aber es Ist halt eine Gradwanderung und vermutlich wird niemand sagen können welcher Weg der richtige ist.


    Im Prinzip sehe ich das ähnlich wie Du, würde es halt nur begrüén, wenn beim Kauf von Waffen und Munition entsprechend informiert werden würde. Das weckt sicherlich keine schlafenden Hunde, würde aber dafür sorgen, das der eine oder andere Airsoftbsitzer nicht mehr gänzlich unwissend ist.


    DualDesertEagle: Das die Einstufung als Waffen nicht angemessen ist, da stimme ich Dir zu. Aber der Versuch daran etwas zu ändern, würde meiner Meinung nach genau die schlafenden Hunde wecken und ggf. Geht der Schuss dann gehörig nach hinten los.


    Mit Gesetzesändeurngen ist es wie auf hoher See - da bist Du in Gottes Hand und kannst Dich mal auf nix verlassen.


    Wie der Teufel das Weihwasser, würde ich das Thema Gesetzesänderung nicht anfassen wollen. Aber gezielte Informationen seitens der Händler wäre eine viel harmlosere und auch einfachere Sache.