Vor einiger Zeit habe ich auf eGun einen defekten Dan Wesson ersteigert. Der Verkäufer gab an, dass dieser undicht sei. Nachdem ich die Auktion gewonnen hatte und die Bezahlung abgewickelt hatte, trudelte der Revolver auch zeitnah ein. Erste Prüfung zeigte, dass dieser im Bereich des Auslasventil undicht war. Also kurzerhand bei Sniper den Dichtungssatz bestellt und angefangen Fotos für ein Review zu machen und angefangen den Text zu schreiben. Den Schusstest wollte ich nachholen, sobald der Dichtungssatz da war.
Da ich den Revolver nicht behalten wollte, habe ich diesen dann schon mal im ASVZ und bei eGun eingestellt. Kurz darauf bekam ich von einem ASVZ Moderator den Hinweis, das zwar das zu sehen sei, aber nicht der deutsche Importeur - es war lediglich das ASG zu sehen, was bekanntlich in Deutschland nicht ausreicht. Wo er Recht hatte, da hatte er Rechte, wo war eigentlich der Importeur...? Also abends zuhause auf die Suche gemacht und festgestellt, dass kein gelisteter Importeur auf der Waffe vermerkt war.
Nach dem ich den ersten Schrecken verdaut habe, habe ich die Trommel und die Abzugsmechnik entfernt und getrennt verschlossen aufbewahrt.
Dann habe ich den Verkäufer und eGun informiert. Der Verkäufer reagierte erst einmal mit Unverständnis, da er sich keiner Schuld bewusst war. Er hatte die Waffe bei einem großen deutschen Versandhändler für Airsoftwaffen erstanden. Hatte beim Kauf seinen Alternachweis erbracht und war sich gar nicht im klaren, wo das Problem sei. Ich habe ihn dann ausführlich über die rechtliche Lage aufgeklärt und darum gebeten die Transaktion rückgängig zu machen. Der Verkäufer bat drum sich schlau machen zu können und wollte sich wieder melden. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht, aber die Bitte sich schlau machen zu dürfen war erst einmal nachvollziehbar.
Was für mich allerdings überhaupt nicht nachvollziehbar war, das war die Reaktion von eGun auf meine Meldung. Ich hatte eGun informiert, dass mir eine Airsoftwaffe ohne ausreichende Kennzeichnung ( und deutscher Importeur) verkauft worden war. Und das jetzt im Raum stand, die Waffe bei der Polizei abzugeben und Stranfanzeige zu stellen. Letzteres würde dann ggf. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach sich ziehen. Ich zitiere aus der Antwort von eGun:
Zitat von eGun"Bitte mal den Ball flach halten! Es handelt sich um eine Softairwaffe. In anderen Ländern gilt diese Waffe als Spielzeug."
Wenn jemand eine solche Plattform betreibt, deren Zweck es ist, das darüber mit Waffen gehandelt werden, dem obligt eine gewisse Sorgfaltspflicht, dazu gehört sicherlich Kenntnisse der jeweils gültigen Waffengesetzte und Gesetze, die den Handel mit Waffen betreffen.
Sicherlich ist es richtig, dass Airsofts, die in Deutschland als Waffen gelten, in anderen Ländern Spielzeug sind. Aber mit dieser Argumentation den Vorgang vom Tisch zu fegen benötigt schon ein hohes Maß an Ignoranz, Kaltschneuzigkeit und Verantwortungslosigkeit.
Wenn mit dieser besagten Waffe jemand kontrolliert wird, so dürfte es weder den Staatsanwalt, noch den Richter in Deutschland interessieren, dass es sich in anderen Ländern um Spielzeug handelt. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Und wie wir alle wissen, können diese Strafen auch im Airsoft Umfeld empfindlich sein. Ich für meinen Teil möchte nicht wissen welche Auswirkungen das ggf. auf EBK, WBK, Führungszeugnis, Job, etc. hätte haben können.
Im Gegensatz zu eGun hat der Verkäufer richtig reagiert. Nach dem ich ihn aufgeklärt hatte, ist er zu seiner zuständigen Polizeibehörde und hat mit denen gesprochen. Die haben vorgeschlagen, dass er die Waffe dort zur Vernichtung übergibt und gut. Er hat mir mein Geld erstattet und hat die schussunfähige Waffe zurück bekommen. Nebenbei rückt er dem großen deutschen Airsoft Versandhändler auf die Pelle, wie es passieren kann, dass eine Waffe ohne gültige Kennzeichnung verkauft wird. Dieser Händler ist übrigens nicht bei der PTB als Importeur für diese Waffe gelistet. Verkauft diese aber weiter. Vermutlich wurde die Waffe im Rahmen einer Charge für einen anderen Importeur verkauft. Nach meinem aktuellen Kenntnisstand behauptet der Händler jetzt er habe DIESE Waffe nicht verkauft, obwohl mein Verkäufer dies Anhand seiner Rechnung belegen kann. Mal sehen was aus der Nummer noch wird. Mit meinem Verkäufer hab ich mittlerweile einen regen Informationsaustausch.
Was eGun und den Händler angeht finde ich das Verhalten wirklich sehr grenzwertig.
Habt Ihr auch schon solche Erfahrungen gesammelt?