Der Waffenrechtsthread

  • Ich greife das Thema aus dem MP5-Thread mal hier auf.


    Da AS-Waffen in D als (erlaubnisfreie) Schusswaffen gelten, steht das alles im Waffengesetz.


    Dort steht auch etwas zu wesentlichen Waffenteilen, u.a. Kurzwaffengriffstücke. Die wesentlichen Teile sind der Waffe gleichzustellen, für die sie bestimmt sind.


    Ein vollautomatisches KW-Griffstück ist demnach der Waffe gleichzustellen, für die es bestimmt ist. Also einer vollautomatischen Kurzwaffe, welche verboten ist, da Vollautomat!


    Wolf kann mich gerne eines besseren belehren. Ich bin kein studierter Rechtsexperte im Waffenrecht, so ist jedoch meine Lesart.

    " I'd rather die on my feet, than live my life on my knees! "


    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber:

  • Dies bezieht sich auf RS Waffen. Für Airsoft gilt das nicht. Das Griffstück ist bei einer Airsoft kein wesentliches Waffenteil. Egal ob mit oder ohne Semi/FA Trigger-Pack darin verbaut.


    Bei RS Waffen ist wie ich mich erinnern kann alles unter 60cm Gesamtlänge waffenrechtlich eine Kurzwaffe.

  • Gibt es dazu denn einen Beleg? Warum sollte der Gesetzgeber da unterscheiden? Wie gesagt, ich lasse mich gerne belehren, man lernt schließlich nie aus. Nur ohne eindeutige Regelung bin ich skeptisch...

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    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber:

  • Wir reden hier aber nicht über den Verschluss. Bei AEGs gab es das bis zum Feststellungsbescheid auch nicht.


    Und nur, weil das Teil mit dem Nozzle nicht als Verschluss zählt gleich anzunehmen, dass GBBs grundsätzlich keine waffenrelevanten Teile haben, halte ich für sportlich...


    Sind das jetzt reine Vermutungen? Oder gibt es da Belege? Gerichtsurteile? Verwaltungsvorschriften?

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    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber:

  • Na ja, laut Wolf soll ja bei einer GBB, Innerbarrel, Hop Up System und Nozzle als Waffenrelevant eingestuft sein.

    So hab ich es zumindest im Kopf.

    Oder dass das Wechseln dieser Teile einem zumindest zum Nachteil ausgelegt werden kann.

  • Ich glaube ich hab herausgefunden, worauf ihr hinaus wollt:


    2.5

    Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.


    Da eine GBB keinen Verschluss hat, kann sie demnach auch nicht unter den Passus fallen?


    Da bin ich mal gespannt, was Wolf dazu sagt...

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    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber:

  • Ein handelsübliche Softair hat zwar relevante Teile, aber keine die verboten sind. Eine Gearbox über 0,5 Joule könnte zwar ab 18 sein, ist aber nicht entsprechend gekennzeichnet und darum nur für den Insider ein Teil das einer Altersbeschränkung unterliegen könnte.

    Baut man an seine Softair ein relevantes Teil einer echten Waffe ein, zum Beispiel ein Griffstück einer echten MP5 oder eines echten G3, den Lower einer echten M4, so bleibt es auch an einer Softair erlaubnispflichtig, also verboten, wenn man keine Berechtigungen zum Besitz vorweisen kann. Der Anbau von Realsteel Teilen an eine Softair macht die erlaunsipflichtigen Teile nicht erlaubnisfrei, denn sie waren und bleiben bestimmt für erlaubnispflichtige Waffen.

  • Sind das jetzt reine Vermutungen? Oder gibt es da Belege? Gerichtsurteile? Verwaltungsvorschriften?

    Es gibt auch keine, welche deine Sichtweise belegen. Es interessiert sich halt keiner für das Spielzeug... seit fast zwanzig Jahren werden an den Dingern gebastelt und munter Teile getauscht. Bisher ist nicht bekannt, dass mal irgendwer deshalb verknackt wurde. Warum, überlass ich eurer Fantasie...

  • Klar gibts Belege. Es gibt im WaffG klare Regelungen zu Schusswaffen. AS-Waffen sind Schusswaffen.


    Was davon jetzt auf GBBs anzuwenden ist, sind reine Vermutungen eurerseits. Das ist schon ein Unterschied...

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    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber:

  • Bisher ist nicht bekannt, dass mal irgendwer deshalb verknackt wurde

    Nur weil nix in der Tagesschau kommt, bedeutet das nicht da da niemand Stress mit dem Gericht hat.

    Ich kenne da genug Fälle. (Bedingt durch den VDB und Jagdverband)

    Erst vor kurzem wurde hier in Essen Anklage gegen einen irren 24 Jährigen erhoben...

    (Details erspare ich mir)

    NOCHMAL für alle SELBSTERNANNTEN WAFFENRECHTSEXPERTEN:

    "Ja aber..." zählt bei einem Verstoss nicht. Und in der HEUTIGEN ZEIT gibt es beim Thema Waffen so gut wie nie "Mildernde Umstände"

    Die Gerichte reagieren da mittlerweile mit voller Härte. Oberlehrer


    Denkt da auch an Sylvester...


    werden an den Dingern gebastelt und munter Teile getauscht.

    Dazu sag ich nur:

    Nicht gerade wenige AS Spieler wurden bisher bei Grenzkontrollen erwischt wenn sie mit nicht zurückgebautem FA oder falschen Griffstücken vom Auslandsspiel kamen.

    Glaubst du ernsthaft die Jungs posten das irgendwo?

    Die Grenzer wissen ganz genau welche Wege überwacht werden müssen wenn es nach dem Spiel aus Tschechien zurück geht.


    Wie auch immer.

    Jeder ist seines Glückes Schmied. Aber manche treffen halt noch nicht einmal den Amboss.

    Lieber Hugo89 bewahre dir deine Blauäugigkeit bis ............


    In diesem Sinne Schönes WE

    #greis#

  • Klar gibts Belege. Es gibt im WaffG klare Regelungen zu Schusswaffen. AS-Waffen sind Schusswaffen.


    Was davon jetzt auf GBBs anzuwenden ist, sind reine Vermutungen eurerseits. Das ist schon ein Unterschied...

    Die Gesetze für RS Waffen gelten nicht für Airsoft-Waffen.


    Wenn dies so wäre dann, wären plötzlich alle Griffstücke, Läufe, Nozzle-Verschlussträger, Magazine, Gehäuse von GBBs erlaubnispflichtig.


    Eine Softair unterliegt lediglich der Kennzeichnungspflicht, darf nicht mehr als 7,5J haben, hat per Definition vom Gesetz jedoch keine klare Regelung was ein wesentliches Teil ist bei der GBB.


    Bei einer AEG ist dies die Gearbox.


    Wie Hugo bereits sagte ist da theoretisch Nachholbedarf beim Gesetzgeber, da man theoretisch keinen anderen Inner-Barrel, NPAS oder sonst etwas ändern/verbauen darf ohne Neubeschuss.


    Interessiert aber halt niemanden.


    Genau so ist es auch mit dieser Lang-, oder Kurzwaffenregelung. Diese greift nicht bei Airsoft. Den Gesetzgeber interessiert da nur dass die Waffe nicht mehr als 7,5J , und nicht vollautomatisch schießt.


    Da ein Griffstück egal ob leer oder komplett zusammengesetzt, egal ob Semi-Only oder FA ist komplett unreguliert, und ist LEGAL solange man es nicht in eine dazu passende Airsoft einbaut.


    Dann erlischt logischerweise das F auf der Waffe und man hat sich der Herstellung eines verbotenen Gegenstandes schuldig gemacht per Gesetz.


    Verhält sich ähnlich wie mit einer Taschenlampe welche in eine Halterung mit Montage für Picatinny passt.


    Beide Gegenstände sind komplett frei und legal. Kombiniert man die Taschenlampe mit dem Halter, hat man wieder einen verbotenen Gegenstand.


    Gerne kann Wolf mich da korrigieren sollte dies nicht stimmen.


    Gruß Tadashi

  • Und wo steht da was über Airsoft-Griffstücke?

    Kannst du nicht lesen?

    Geht Nicht um AS Griffstücke, geht um STRAFEN

    Und nur für dich:

    Evtl. lässt sich gar nicht BEWEISEN das es sich um ein reines AS Griffstück (oder Abzugskäfug) handelt. (Fehlende Gravur usw)

    Dann wird von einem Teil für eine Scharfe Waffe ausgegangen. Was dann?


    Diese ganze Griffstück Disskussion #WÜRG##WÜRG##WÜRG#mich an.

    Viel Spass noch und tschüss

    Oberlehrer

  • Die Gesetze für RS Waffen gelten nicht für Airsoft-Waffen.


    [...]


    Interessiert aber halt niemanden.

    Welche denn sonst? Erkläre mir bitte MIT Beleg, wo DAS steht!


    Deine Aussagen widersprechen sich zudem. Einerseits sagst Du, dass AS-Waffen quasi keinen Regularien unterliegen und dann sagst Du, dass es niemanden interessiert.

    " I'd rather die on my feet, than live my life on my knees! "


    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber: