Ich sags mal so: Es gibt ja Beschussämter, die mir persönlich am Telefon gesagt haben, dass sie wissen, dass gewisse Firmen KEINE Waffenherstellungsgenehmigung besitzen und trotzdem HPA Waffen von diesen Firmen neu abnehmen.... Kann man sich seinen Teil zu denken, was man von diesen Beschussämtern halten soll.... Ich arbeite jedenfalls nicht mit den Beschussämtern zusammen und gehe den korrekten Weg... Der Fairness halber den Kunden gegenüber...
Fakt ist, dass die PTB sich zu dem Thema nicht äußern wollte und das BMI als übergeordnete Behörde zu einer Aussage bewegt hat. Und das BMI hat entschieden, das bei 0,5J GBB Waffen das BKA im Einzelfall entscheiden muss. Und ein Beschussamt steht rechtlich sicherlich nicht über dem BMI....
Die Hackordnung bei F-Waffen ist folgende: BMI steht ganz oben, dann die PTB und zum Schluss die Beschussämter.
Bei 0,5J GBB Waffen gibt es keine Hackordnung. Das BKA muss im Einzelfall entscheiden. Aussage des BMI.
oder können Händler ebenfalls ein Dutzend GBB Airsoftwaffen importieren
und statt dem Semi-Umbau eben das Nozzle modifizieren?
Madenschraube mit Durchgangsbohrung und rotem Loctite wäre ja ne einfache und nicht verstellbare Lösung...
Zum allgemeinen Verständniss: KEIN Händler darf Vollautomaten importieren, wenn er nicht vom BKA eine Ausnahmegenehmigung erteilt bekommen hat! KEIN Händler darf hier in Deutschland Waffen auf Semi umbauen, wenn er nicht über die nötige BKA Ausnahmegenehigung verfügt. Eine normale Waffenhandelsgenehmigung ist KEINE Berechtigung, um mit verbotenen Gegenständen Umgang zu haben. Macht der Händler das doch, verstößt er ganz einfach gegen das Waffengesetz.
Die Waffen müssen im Ausland auf Semi umgebaut werden. Punkt.