Waffenrechtlich relevante Teile an einer Airsoftpistole

  • Kann mir jemand sagen, welche Teile ich an einer Airsoft Pistole tauschen darf, ohne dass es z.B. als Gehäusewechsel etc gilt oder neu abgenommen werden muss?
    Besonderes Inteteresse gilt dem Mainspringhousing und der Griffsicherung einer 1911. Technisch sind die Teile sogar Baugleich und vom selben Hersteller wie die Originalteile, nur haben sie ein Beavertail/Jet Funnel.

  • also wenn man es ganz genau nimmt, dürften wir alles, was übers Fieldstripping hinausgeht, gar nicht selbst machen...


    Und wenn Du die Internals tauscht, dabei die Leistung nicht grob aus dem Rahmen fällt.. wem sollte das auffallen? ???

  • Nach dem Waffengesetz Anlage 1 Punkt 1.3.1 ist der Lauf Waffenrelevant und nach Punkt 1.3.4 auch das Griffstück, da es sich um eine Kurzwaffe handelt. Die definition einer Kurzwaffe findet sich unter Anlage 1, 2.5


    Weiterhin muss das :F: irgendwie fest mit der Waffe verbunden sein.


    Soweit die Rechtslage...

  • Und da fängt schon die Grauzone an. Bei den meisten scharfen Pistolen sitzen die Internals halt tatsächlich im Griffstück. Bei vielen Airsofts nicht. KWA setzt (Nur als Beispiel) die Internals der M9 in einen Stahlrahmen welcher wiederum in das Griffstück eingesetzt wird. Ergo ist das Griffstück nur eine Hülle und dürfte getauscht werden (Sofern F auf dem Schlitten oder mit Neubeschuss)


    Nur so als Gedankenansatz ;)

  • Und da fängt schon die Grauzone an. Bei den meisten scharfen Pistolen sitzen die Internals halt tatsächlich im Griffstück. Bei vielen Airsofts nicht. KWA setzt (Nur als Beispiel) die Internals der M9 in einen Stahlrahmen welcher wiederum in das Griffstück eingesetzt wird. Ergo ist das Griffstück nur eine Hülle und dürfte getauscht werden (Sofern F auf dem Schlitten oder mit Neubeschuss)


    Nur so als Gedankenansatz ;)


    nee, das lese ich anders:


    Zitat

    1.3.4
    bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.



    Weiterhin muss das :F: irgendwie fest mit der Waffe verbunden sein.


    Soweit die Rechtslage...


    Der Stahlrahmen der M9 ist ein Waffen-Wesentliches-Teil, und der Griff auch, weil er den Stahlrahmen aufnimmt.


    Kann mir jemand sagen ob hier das Aufdrucken reicht? Von fest verbunden kann man da unter umständen nicht gerade reden ...

  • Naja, ums wasserdicht zu haben musst du stanzen, aber da dass ja eh keiner macht...


    Ich gehe einfach davon aus, wenn du es von einem deutschen Importeur kaufst, muss es passen, ansonsten hätten die Ihren Laden eh schon dicht machen müssen.

    • Offizieller Beitrag

    1.3.4
    bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.


    Das meint bei Polymerwaffen eben genau nicht das Griffstück, da die Aufnahme in gesonderten Stahlteilen sitzt. Entscheidend ist, ob die Waffe auch ohne das Teil schießen kann. Und das wäre bei einer KWA ohne Griffstück aber mit irgendwie verbundenem Auslöser durchaus möglich. "Praktisch" und "komfortabel" sind dabei keine Kriterien.


    Und was das aufgedruckte :F: angeht - "fest" bedeutet nicht "unauslöschbar". Der Aufdruck wird von vielen Firmen genutzt und hat bisher zu keinen Beanstandungen geführt. Egal wie man persönlich den Gesetzestext interpretiert, die praktische Umsetzung der Behörden ist entscheidend. Und die haben wenig Probleme, wenn Du Dein :F: irgendwann abgerubbelt hast. Dein Problem, nicht Ihres! Hauptsache, Du kannst das :F: nicht "mal eben" auf eine andere Waffe übertragen. Darum geht (ging) es in der Formulierung (die aus den 70ern stammt, als Luftgewehre nur im Ganzen und von vielleicht drei Firmen erhältlich waren. Exportfedern waren schon schwer zu kriegen, der Rest gar nicht).

  • Besitzen darf man solche Griffstücke, jedoch nur, wenn man seine legale Waffe nicht mit wenigen Handgriffen illegal machen kann. Das einfachste und sicherste ist immer noch einen Feuerwahlhelel nur für das Ausland zu besitzen, den am besten im Ausland bei einem Freund lassen oder daheim in der letzen Ecke unterbringen und die Waffe im Stock zustand lassen. Ich würde mir auch keinen Wechsellower mit Full Auto Funktion kaufen, da das in meinen Augen schon Grauzone ist.


    Mfg, Reaper

    • Offizieller Beitrag

    Ui, ganz schwere Sache... Prinzipiell darf man solche Teile besitzen, wenn sie nicht verbaut sind. Dabei kommt es oft auch darauf an, wie schnell sich das verbauen läßt. Wenn Du Vollauto-Internals hast, ist das unkritisch, denn der Einbau braucht einige Zeit und ist auch nicht von jedem zu bewerkstelligen. Ein komplettes Griffstück tauscht man in Sekunden.


    Ich würde das nicht riskieren, es kann halt zu schnell falsch ausgelegt werden. Ähnlich wie die Bestellung von Taschenlampe und Zielfernrohrmontage in einem.

  • Ja dürftest du, nur der Einbau ist hier illegal. Der alleinige Besitz von Fullautozubehör ist in Deutschland nicht strafbar. Das ist auch der Grund, warum man bei Begadi diverses "Zubehör" bekommen kann (ich geh mal nicht weiter ins Detail, sonst kommen Leute noch auf falsche Gedanken)


    Übrigens: Dein anvisiertes Friffstück ist eines einer Langwaffe, von daher noch weniger Problematisch.


    Edit: Immer diese Zwischenposter...
    Um ein wenig mehr auf die Anderen einzugehen. Das Problem ist ja immer, dass du sowas wirst importieren müssen. Und der peinliche Moment kommt, wenn du dem Zollbeamten erklären darfst, warum du einen Fullauto-Lower brauchst.

  • Naja, Kurzwaffengriffstücke sind ja, wie weiter oben genannt, direkt vom Waffengesetz betroffen. (Auch wenn das bzgl. AS etwas anders ausgelegt wird) Ein Langwaffengriffstück hat so erstmal keinen Extrapassus im WaffG

    • Offizieller Beitrag

    Aber auch bei Langwaffen entscheidet oft genug der Anschein. Leider ist das WaffG ja in vielen Punkten unspezifisch oder sogar widersprüchlich. Da zählt dann nur die praktische Umsetzung der Behörden, auch vor Gericht!


    Ich gehe da meist von folgender Devise aus: verkauft es mehr als ein seriöser Händler, ist zumindest der Besitz legal. Wird etwas gar nicht oder nur vereinzelt verkauft - Finger weg!

  • @montechristo:
    Im genannten Fall ist es problematisch, weil das G36C mit beigeklapptem Schaft deutlich unter den Grenze von 60cm liegt und damit noch als Kurzwaffengriffstück durchgehen könnte *Mal Erbsen gezählt*.
    In der Verwaltungsvorschrift steht etwas von Aufbewahrung dauerhaft räumlich getrennt zur Waffe (wie auch immer das zu verstehen und auszulegen ist). Zumindest würde ich es, für ein Auslandsspiel beispielsweise, nicht im gleichen Koffer transportieren.


    Zur Eingangsfrage: Halte beide Teile für absolut unkritisch! Bau die Originalfeder ins MSH, dann ändert sich auch nix an der Leistung!

    "Ich brauch es nicht"

    So sprach der Rabe.

    "Doch ist es schön,

    daß ich es habe".

    Einmal editiert, zuletzt von Bulldoxx ()

  • Zitat


    Kann mir jemand sagen ob hier das Aufdrucken reicht? Von fest verbunden kann man da unter umständen nicht gerade reden ...


    Es gibt ein Luftgewehr (sorry, Name entfallen) auf dem deutschen Markt, da ist das F per Aufkleber (!!!) an dem Gehäuse angebracht. Mal bei CO2AIR schauen wenns interessiert, da gab es vor Jahren mal eine große Diskussion drüber.
    Ich glaube nicht, dass es eine Vorschrift gibt, wie exakt das F angebracht sein muss, da es einfach auf vielen verschiedenen Waffen so unterschieldich angebracht ist.
    Mal gedruckt, mal gelasert, mal gestanzt... wenn man einen Einzelbeschuss durchführen lässt wird es ins Gehäuse geschlagen.


    Nur selber draufmachen ist natürlich nicht, nich das einer auf dumme Gedanken kommt ;)

    • Offizieller Beitrag

    Das ist vermutlich wie bei vielen anderen Punkten im Waffengesetz. Solange es kein einschlägiges Urteil gibt, bleibt Vieles der persönlichen Interpretation überlassen. Was heißt schon "dauerhaft"? In ein paar tausend Jahren wird auch von einer Stahlwaffe nichts mehr übrig sein. Ist "dauerhaft" hundert Jahre? Oder reichen auch zehn?


    Und überhaupt, nach der richtigen "Behandlung" ist auch ein graviertes :F: weg. Wird die Waffe nur dadurch etwa illegal? Oder kann man das :F: von einem dazu Berechtigten wieder anbringen lassen? Technisch wurde sie ja nicht verändert.