Der Waffenrechtsthread

  • Zitat

    Warum man aber ein RS Mag mit auf dem Spielfeld haben muss, erschliesst sich mir nicht..

    Wenn jmd, so wie ich die untrvenen G3-Stahlmags in trvene G3-Alumags umgebaut hat z.B.

    Ist ja kein Hexenwerk Innereien eines AEG-G3 Mags in eine RS-Alumagazinhülle zu stecken.

    Irgendwo hab ich mal gelesen, dass in der Konsequenz auch die Magazinhüllen verboten sein sollen.

    Ob dies auch zutrifft, wenn für o.g. Verwendung auch die Magazinlippen abgedremelt sind, hab ich noch nicht herausgefunden.

  • Die ein oder andere Frage erübrigt sich wenn man mal scharf nachdenkt... was macht ein Magazin zum Magazin? Die Antwort hast Du dir doch schon selbst gegeben, es sind die Lippen die die Patronen im Magazin halten, ohne diese ist das kein Magazin mehr sondern lediglich ein Behälter;)

  • Die ein oder andere Frage erübrigt sich wenn man mal scharf nachdenkt... was macht ein Magazin zum Magazin? Die Antwort hast Du dir doch schon selbst gegeben, es sind die Lippen die die Patronen im Magazin halten, ohne diese ist das kein Magazin mehr sondern lediglich ein Behälter;)

    Um diese Aussage ging es mir. Du magst dies so sehen. Rechtssicher ist dies aber noch lange nicht. Also Grauzone, da jeder es Dir auslegen kann wie er gerade lustig ist. Sowas wie Deko-, oder deaktivierte Magazine gibt es nicht.

  • Wenn einem Gegenstand die ursprünglichen Funktionseigenschaften unwiederbringlich genommen werden, dann wird daraus ein anderer nicht funktionsfähiger Gegenstand :!:

    Siehe Dekowaffenlampen aus illegal wird legal.


    RS Magazine auf Airsoft umgebaut -> do the Math

    gge_new_style_glock3.png


    "Everyone wants to be a Patriot, until its TIme to do Patriot Shit"
    "Manche Leute provozieren Dich, bis Deine hässliche Seite zum Vorschein tritt und dann spielen sie Opfer"

  • Bei mir müsst Ihr euch nicht rechtfertigen. Mir ist es wumpe. Ich weise lediglich darauf hin. Jeder ist selbst für sein Zeug verantwortlich. Und wie gesagt es KANN, MUSS aber nicht zu Deinen Ungunsten ausgelegt werden.


    Und der Vergleich mit den Lampen/Laser hinkt etwas, da man bei den Lampen/Laser (welche für eine Montage an Waffenschienen vorgesehen sind) ja belegen muss wer diese deaktiviert hat. Du selbst kannst eine Lampe/Laser auf legalem Wege nicht alleine deaktivieren da Du diesen Gegenstand ja in funktionierendem Zustand nicht besitzen darfst.


    Wie gesagt nicht mein Bier.

  • Ist einfach logisches Denken. Wie bist Du denn in den Besitz einer Lampe/Laser gekommen welche ausschließlich für die Montage an Waffenschienen gedacht ist? Bei einer HD stehst Du dann da in Erklärungsnot.


    Was brauchst Du dann am besten??? AHA!

    Einen Beleg wo Du den Gegenstand gekauft hast und wer es deaktiviert hat.


    Das gleiche gilt dann auch für Magazine ab September. Bei Gegenständen die verboten sind verstehen die Behörden keinen Spaß.


    Das mag man lächerlich finden, ist aber nicht zu ändern. Wer denkt sich nicht daran halten zu müssen bekommt es im Zweifelsfall auf die harte Tour zu spüren.

  • Sagen wir mal im Bereich Handel sowie Verbote und Beschränkungen bin ich beruflich kein unbeschriebenes Blatt und im Zweifelsfall kann ich

    auf amtliche und private Juristen zurückgreifen. Das mag naiv sein, aber bisher bin ich damit bestens gefahren.

    Was ist Deine Ausrede ?

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  • Ausrede für was?

    Weil ich mir vorher Gedanken mache damit es gar nicht erst zu solchen Situationen kommt?

    Weil ich mich an Gesetze halte?


    Stimmt wir sollten es alle wie Du machen und uns auf den Rechtsschutz verlassen. Wen interessiert schon die Rechtslage, und was erlaubt ist. HUI! PARTY!!! :party:


    IRONIE OFF:slap:

  • Eh... nachweisen muss ich garnichts. Mir muss nachgewiesen werden, dass ich die Lampe/ den Laser funktionsfähig in D besessen habe. Und das wird gelinde gesagt schwer! Es gibt hundert Wege da legal ran zu kommen und es gibt kein Pflicht darüber einen Nachweis abzubewahren. Selbst BEGADI bietet deaktivierte Waffenlampen an. Bin ich jetzt verpflichtet, mit der Rechnung in der Tasche durch die Gegend zu laufen?

  • Naja, wenn auf einem Spielfeld öfter mal Spieler auffallen, die mit Vollautowaffen da rum laufen oder sonstige Verstöße begehen, dann werden sich die Behörden das schon auf den Zettel ziehen und verstärkt kontrollieren. Das hat zur Folge, dass sich davon evtl. Spieler abschrecken lassen.


    Also hat ein Spielfeldbetreiber schon ein Interesse daran, dass Regeln eingehalten werden.

    Js richtig. Aber nur eben in seinem Ermessen. Ein FA Spieler ist ja zu hören, jemand der Licht an der Waffe hat zu sehen und wird garantiert durch andere Spieler/Orga auch gemeldet. Sowas gibts aber quasi bei uns garnichtmehr. Das sind eben offensichtliche Dinge die ein Betreiber entgegenwirken muss. Aber eine Behörde ist da noch lange nicht im Spiel..

    RS Magazin oder RS Griffstück kann man aber eben nicht bzw schwer überblicken. Trotzdem bleibt es zum Schluss Dein Problem. Nicht das Problem des Betreibers. Der Betreiber kann dir obendrein noch ein Problem draus machen, wenn er wollte. Es werden ja nur Hausverbote ausgesprochen, aber keine Anzeigen. Und Spieler bleiben doch nicht fern, wenn sowas geahndet wird. Ganz im Gegenteil.

  • Mal eine etwas exotische Frage:


    Gibt es Reglementierungen zum Verkauf von ballistischer Schutzausrüstung (Westen, Helme) an Privatpersonen? Habe da bislang nicht gefunden, weiß aber, dass einige Händler solche Sachen nur an Behörden und deren Angehörige abgeben...

    " I'd rather die on my feet, than live my life on my knees! "


    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber:

  • Es gibt keine direkte Reglementierung zum Verkauf von ballistischer Schutzausrüstung an Privatpersonen.


    Ich erkläre mir das so: Als Händler muss man dem Endverbraucher Garantie auf das Produkt gewährleisten. Man muss also auf Ausrüstung, die extra dafür gebaut worden ist, das Leben des Trägers vor direktem Beschuss mit Feuerwaffen zu schützen, Garantie geben. Wenn es jetzt dazu kommt, das, warum auch immer, die Ausrüstung nicht hält, hat die Privatperson die Möglichkeit den Händler zu verklagen. Und wenn es ums Leben geht, kann das alles seeeeeehr teuer werden. Verkauft man hingegen nur an Behörden und deren Mitarbeiter ist man fein raus aus der Geschichte.


    btw: Ich darf solche ballistische Ausrüstung verkaufen, allerdings muss ich mir immer (vom Lieferanten aus), die Bestätigung holen, das der Käufer einer Behörde angehört.