Hallo,
der Gedanke schwirrt mir schon ewig im Kopf herum.. ich kenn mich zwar rechtlich ganz gut aus mit Waffen, aber da muss ich passen.
Es gibt ja massig Dekowaffen die mal scharf waren, und das meist für wenig Geld.
Ne AK gab es schon mal für 120 Eu.
Ist das rechtlich ok, wenn ein Hersteller das Dekogehäuse nimmt, und da GBB Internals oder ne Gearbox einbaut?
Der Hersteller spart sich erstmal teure Maschinen und Zeit, der Käufer erhält eine Airsoft die äusserlich unzerstörbar ist.
Es gibt ja schon die Yunker Airsoft auf Saiga Basis, die hat aber leider kein Blowback, und nen harten double action Abzug aufgrund der Technik.
Gruß, David