RS Waffen und Airsoft

  • Hallo,
    der Gedanke schwirrt mir schon ewig im Kopf herum.. ich kenn mich zwar rechtlich ganz gut aus mit Waffen, aber da muss ich passen.


    Es gibt ja massig Dekowaffen die mal scharf waren, und das meist für wenig Geld.


    Ne AK gab es schon mal für 120 Eu.


    Ist das rechtlich ok, wenn ein Hersteller das Dekogehäuse nimmt, und da GBB Internals oder ne Gearbox einbaut?


    Der Hersteller spart sich erstmal teure Maschinen und Zeit, der Käufer erhält eine Airsoft die äusserlich unzerstörbar ist.


    Es gibt ja schon die Yunker Airsoft auf Saiga Basis, die hat aber leider kein Blowback, und nen harten double action Abzug aufgrund der Technik.



    Gruß, David

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  • Nein ist es nicht, du könntest ja aus der ehemals scharfen Waffe wieder eine scharfe Waffe machen können. Hört sich bescheuert an aber wird mit Sicherheit ein Argument der Prüfstelle PTB sein. Und diese Softairs wären nicht mehr bezahlbar wenn da original Gehäuse Teile verwendet würden (Für zum Beispiel nen AR15 Lower und Upper bezahlst ja schon über 600€). Die Frage wäre auch wozu du so ein RS Gehäuse brauchst? Willst du Türen damit einschlagen? Die verwendeten Materialien der GBB reichen volkommen aus. Die Internals sind da viel belasteter. Fängt ja schon mit dem sinnfreien :F: in Deutschland an was wieder nur wir haben...überall gehts problemlos nur bei uns wird wieder Geld aus angeblicher Produkprüfung/Zulassung gemacht. Leider weiß ich mittlerweile wie so eine :F: Prüfung abläuft,es ist schlicht und einfach der größte Mumpliz,mit "Prüfung" hat das ganze überhaupt nix zu tun. Aber Gesetz ist ja Gesetz

  • Hmm,
    das wird es sein. Die Yunker hat zwar ein RS Gehäuse, wurde aber ab Werk als AS gebaut.


    Klar, AS werden immer besser, aber teilweise liegen Welten zwischen der Verarbeitung zwischen RS und AS.


    Ein M16A1 AS im Vergleich zur RS fällt da kaum auf, beide sind ganz schön klapprig und relativ weich.


    Nun, im harten Skirmeinsatz mal blöd hingefallen, und zack ist der Lauf mal abgebrochen.


    Ich würde eher vermuten das es günstiger wäre RS auf AS umzubauen. Ok, auf GBB wird schwer, aber ne Gearbox verbauen, AS Lauf etc., könnte jeder gute AS Bastler hinbekommen.


    Es gab, oder gibt doch so eine SAEG AK... ich komm nicht auf den Namen. Hatten die nicht gebrauchte China Type 56 Gehäuse verbaut?

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  • Nehmen wir mal an ich hätte ein AK47 GBB mit RS Gehäuse und F, dann könnte ich daraus eine SAEG machen und sogar eine scharfe Waffe, als Leihe erkennt man den Unterschied zwischen GBB und RS nicht sofort. Würde die Polizei meine AK beschlagnahmen könnte ich auf mein F berufen. Was sie legal machen würde obwohl ich die Möglichkeit hätte sie als scharfe Waffe zu nutzen. Denn wie willst du ne scharfe AK sicher umbauen das du sie nicht mehr als GBB nutzen kannst. Lauf/Verschluss muss ja alles frei sein.

  • Solange keine waffenrelevanten Teile verwendet werden sehe ich da kein Problem. Es müsste lediglich unmöglich sein die Waffe wieder scharf zu machen (zumindest ohne Teile zu wechseln)
    Beispiel AR15: Einen Reciever kann man ohne Probleme erwerben, und da ein GBB System einzubauen ist möglich. Das Problem wäre halt das F, aber das ist ja auch nicht unlösbar. Stocktube, Schaft, Griff, Handguard/RIS, Sights, sonstiger Kleinscheiß: Auch kein Problem. Der Lauf einer scharfen Waffe ist allerdings ein relevantes Teil, wird daher behandelt wie eine eigene Waffe und benötig eine EWB! Draußen mit dir rumtragen kannst du also vergessen. Es gibt allerdings GBB Outer Barrels die an RS Upper passen, damit ist das ganze dann wieder möglich und legal. Nur von Lauf, Patronenlager und Abzugsteilen einer echten Waffe solltest du die Finger lassen.
    Bei Pistolen sieht das ganze ein bisschen anders aus: Der Frame mit der Sicherung und der kompletten Abzugsmechanik ist waffenrelevant -> Pfoten weg!

  • "Solange keine waffenrelevanten Teile verwendet werden sehe ich da kein
    Problem. Es müsste lediglich unmöglich sein die Waffe wieder scharf zu
    machen (zumindest ohne Teile zu wechseln)"


    Und genau da seh ich das Problem, egal ob GBB oder SAEG. Der Platz für RS Teile ist weiterhin vorhanden. Abzug etc bekommst problemlos bei Egun.

  • Danke schonmal für eure Postings :)


    Nun, ich sehe da jetzt zwischen Dekoumbau und AS die auf ner Deko bzw. ex scharfen basiert, keinen Unterschied.


    Immerhin fehlt ein funktionierender Lauf und Verschluss, und das sind imho die bösen Teile.


    Dekos sind ja relativ schonend umgebaut.


    Löcher im Lauf, Verschluss abgeschliffen, Patronenlager dicht, Stahlbolzen vorne im Lauf.


    Das Gehäuse, und oft auch die Abzugsmechanik sind völlig intakt.

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  • "1.3.1
    der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;
    1.3.2
    bei Schusswaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird, auch die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches;"




    Das sind laut WaffG die Teile, die als "Wesentliche Waffenteile" eingestuft und somit Erlaubnispflichtig sind. Alles andere darfst du dir nach belieben kaufen und auch zusammenbasteln wie du willst. Von Gehäuse und Anbauteilen steht da nichts, sie fallen solange sie nicht mit wesentlichen Teilen kombiniert werden also auch nicht unters Waffengesetz.

  • Ist ganz easy.....geht nicht!


    Jedes "Waffenobjekt" ist zu einem Zweck vorgesehen. Die Deko-AK´s etc. sind wie der Name schon beinhaltet....DEKO. Irgendwie kann jeder da AS-Teile einbauen, aber dann MUSS auch eine Einzelabnahme erfolgen UND, man braucht mindestens die Zulassung gem. §26 WaffG, in Deutschland (ACHTUNG! Alles ohne Gewähr, bin kein Anwalt und kann auch nur an Waffen Schrauben, NICHT an Gesetzen) um den Umbau legal durch zu führen.


    Möglich ist es Sicherlich, machbar....in diesem Land niemals wenn es so bleibt, also bitte Finger und Gedanken weg. Ausser es finden sich genug zusammen die bei der (P-Wort)olitik mal genug Lärm machen und es ändert sich was dies bezüglich.


    Es bringt nur horrende Unkosten und Ärger mit sich, so oder so. Also zu jedermanns Eigenschutz: Finger Wech von sowas.



    LG

  • Danke,
    das war mal eine klare Ansage ;)


    Irgendwie ist es möglich ein RS Gehäuse zu verbauen, aber wie du schon sagst... aufwändig und teuer, nur von einem Hersteller machbar.


    Gerade mal geguckt, es gibt da neben der Yunker noch ein China Type 56 als 4,5mm Co2 Waffe, das Gehäuse war definitiv im Einsatz.


    Aber ok, denke das ist alles zu kompliziert, sonst würde es schon was auf dem Markt geben. Also weiter träumen ;)


    Gruß, David

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  • Möglich ist fast alles, ausser rosa Einhörner auf neongelben Elefeantenrücken Tanzen zu lassen, während sie auf dem Mond vor dem Fernseher sitzen und ein Mars Essen....NOCH. ^^


    War keine Ansage, nur damit sich jeder der hier liest, vor hohen Geld oder gar Gefängnisstrafen, zumindest einem Eintrag in der Akte (was nicht gerade Karrierefördernd ist) schützen kann.


    Wer es dennoch macht ist selbst Schuld und tut der Community keinen gefallen. Wenn einer Mist macht, bekommen Tausende auf den Sack dafür.


    Darum sollte man da ein wenig Sensibel sein. Und jeder der sich ein wenig eingelesen hat, oder mal wem der sich auskennt zugehört hat, der Weiß das.


    Dem Gesetz ist es egal ob wir, du, ich, der da oder andere diese Teile als Spielzeug ansehen. Vorm Gesetz ist das eine Waffe und alle die sowas haben sind (hoffentlich) Strafmündig.


    Ich schlag jetzt einfach vor, das man weiterhin Verantwortungsvoll mit seinen Gerätschaften umgeht und dabei vor allem, Spaß hat...denn darauf kommt es am Ende an :thumbup: .


    LG

  • Hahahaha :D


    ne, das war jetzt eh nur theorhetisch gedacht.. das umzusetzen hatte ich nicht vor, das war einfach was, was schon lange im Kopf herumgeistert, warum es noch kein Hersteller gemacht hat..


    Mit Ansage meinte ich eher... klare Aussage, warum nicht so einfach möglich.


    Ich kann mich noch dran erinnern, das mal jemand ein MG42 auf Paintball umgebaut hat, natürlich mit Zulassung etc.


    Ich denke wenn man das Geld zur Verfügung hat, ist fast alles möglich.

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  • Und genau da seh ich das Problem, egal ob GBB oder SAEG. Der Platz für RS Teile ist weiterhin vorhanden. Abzug etc bekommst problemlos bei Egun.


    Man bekommt einen Verschluss sowie einen gezogenen Lauf ohne WBK bei egun? Die beiden wären ja unerlässlich um eine scharfe Waffe aufzubauen, denn bei der Deko werden ja Patronenlager und Lauf unbrauchbar gemacht.


    Aber insgesamt muss ich bei der Gesetzeslage leider passen. Ich wäre wohl bereit zu glauben, dass eine Dekowaffe nicht zur Softairwaffe werden darf. Dennoch wäre hier eine schlüssige Begründung hilfreich. Die Idee ist ja letztlich, dass der Body genommen wird und dort ein Airsoftset reingebaut wird. Die Abzugseinhet kann man nicht verwenden, da die Federn viel zu hart sind und kein Ventilpin eingebaut ist. Der Verschluss kann nicht verwendet werden, da er kein Platz für ein Nozzle bietet. Außerdem ist er gehärtet. Ausbohren wird so zur Qual. Genau so verhält es sich auch mit Kammer und Lauf, welche ebenfals gehärtet und der Lauf sogar kaltgehämmert wurde. Ein ordentliches Ausbauen wird nahezu unmöglich sein. Lämchen hatte da glaube ich auch mal was dazu geschrieben, dass ein Ausbohren des Laufes nicht möglich sei.


    Unterm Strich kann man nur das Gehäuse verwenden und die GBB Internals dort reinpflanzen. Teilweise haben Leute das schon mit Inos gemacht. Außenlauf, Kammer (HopUp), Verschuss und Abzugseinheit müssen aus dem Airsoftbereich kommen. Somit handelt es sich in meinen Augen nur um einem Gehäusewechsel und der wäre soweit ich weiß legal, da keine relevanten Teile mehr vorliegen. (Lauf, Patronenkammer und Abzugseinheit sind nicht mehr verwendbar)


    Wenn du sowas machen lässt, bitte nicht vergessen, das :F: zu übertragen sowie noch vorhandene Beschusszeichen unkenntlich zu machen. Ich sehe das so als bekommt eine Airsoft einen neuen Schlitten und auf dem alten Schlitten war das :F: . Da die Neukombination nun kein :F: mehr hat muss sie entweder neu gestempelt werden oder in eine WBK eingetragen werden.


    Disclaimer: Ich kann mich natürlich auch irren, daher kann ich die Richtigkeit meiner Aussage nicht garantieren. Meine Argumentation fußt darauf, dass man die wesentlichen Teile einer Langwaffe (Lauf, Patronenkammer, Verschluss, ggf. Abzugseinheit) in Ruhe lässt und nur die unbedenklichen Teile (Gehäuse, Griffstück, Schulterstütze, Handschutz, Kornträger und ggf. Abzugsbügel) weiterverwendet.

  • Ist noch früh, hab das Ganze nur überflogen.



    Bei :F: und PTB Waffen gilt doch bisher: Geboren als :F: Waffe ist alles ok, gekoren (umbau aus ehemaliger scharfen Waffe) nicht mehr ok. Siehe: LEP Geschichte.


    Es gibt bereits Airsoft AKs die von Produtenten echter AKs Gehäuse beziehen. E&L und Real Sword sollen das sein. Keine Ahnung in wie weit das stimmt und in welchem Stadium des Gehäuses da Teile für die Airsoft abgezwackt werden.


    Die Makarov von Baikal besteht auch zu Teilen der echten Produktion, waren aber nie als scharfe Waffe zusammengesetzt. Daher :F: ok. Die TT33 von Baikal besteht aus Lagebestand von ehemaligen echten TT33 und ist somit nicht ok als :F: Waffe, wurde mir so auch von einem potenziellen Importeur der Luftpistole damals bestätigt.



    Ist bekloppt. Ich kann nichts dafür. Wie Gesagt: die LEP Geschichte hat den Unterschied wohl ins Rollen gebracht ???

  • Aber mal ne blöde Frage: Dann dürfte man doch auch keine RS AR15 Upper oder Lower an seiner Airsoft verbauen, oder? Denn die kommen ja auch soweit aus dem RS Sektor. Aber gerade sowas wird ja praktiziert. Nicht massenhaft, aber in signifikanten Mengen.


    Natürlich kann man hier auf die Neuwertigkeit des sagen wir RS Uppers verweisen und dass dieser nie an einer RS Waffe verbaut war. Dennoch ist mir nicht bekannt, dass irgendjemand speziell darauf achtet, dass seine Upper noch nie an RS Waffen verbaut waren.


    Daher schlage ich auch den Weg ein zu argumentieren: Wenn man die Waffe von ihren wesentlichen Teilen befreit (und diese ggf. vernichtet) so ist der Rest (der einzeln ja auch frei erhältlich ist) an Airsoftwaffen verbaubar. Immer vorausgesetzt natürlich dass das :F: an der Waffe bleibt. Und dass keine Beschusszeichen mitgenommen werden.


    Und zur Verdeutlichung ein anderes Beispiel. Nehmen wir die Ruger 10/22 die aus folgenden Teilen besteht: Gehäuse, Lauf, Verschluss, Abzugseinheit und Schaft. Wenn ich dies nur in der Gesamtheit als Waffe betrachte, so dürfte ich ja z.B. nicht den Schaft an einer Airsoft verbauen, oder? Oder ein Schritt weiter: Ich nehme noch das Gehäuse und verbaue dies bei der Airsoft (:F: wird übertragen und Beschusszeichen werden unkenntlich gemacht) Somit wurde kein wesentliches Teil übertragen. Wäre das dann plötzlich nicht mehr legal? Und wenn ja warum? Denn das Gehäuse zählt ebensowenig wie der Schaft zu den wesentlichen Teilen zu einer Waffe. Warum würde dann ein nichtwesentliches Waffenteil anders behandelt als ein anderes nichtwesentliches Waffenteil?


    Daher kann ich verstehen wenn die Argumentation lautet, dass wesentliche Waffenteile weder bearbeitet noch unbearbeitet an Airsoftwaffen gehören. Bei nicht wesentlichen Teilen kann ich diese Argumentation, gerade wegen dem Beispiel mit der 10/22 nicht nachvollziehen.


    Und um noch mal die Brücke zum LEP Gewehr zu schlagen: Beim LEP wird doch nur der Lauf getauscht während der Rest gleich bleibt, oder? Bei meiner Argumentation wird alles wesentliche aus der Waffe entfernt und eine bereits zugelassene Airsoft wird in die verbleibenden nichtwesentlichen Teile eingesetzt.

  • Für mich erschließt sich das auch nicht so ganz.. AR Teile kaufen und in die Softair einbauen, ist doch kein Problem.. Diese wurden ja eigentlich für RS-Waffen gebaut.. Solange das :F: vorhanden ist. Ich dachte es betrifft nur relevante Teile, die man nicht verbauen darf oder ohne WBK erst gar nicht bekommt. Hatte an meine MP5 auch ein BW G3 Griffstück eingebaut und habe fast die gesamte Mechanik gegen die RS-Teile ausgetauscht, da diese aus Stahl waren und deutlich billiger sind, als diese im Ausland zu kaufen. :F: war ja noch da und hat an der Leistung der Waffe ja absolut nichts geändert. Das eine Deko-Waffe nach umbauten nochmal sehr detaliert abgenommen werden muss ist ja logisch [davon würde ich direkt die Finger lassen]. Dennoch kann ich RS-Teile an/in meine Softair bauen [solange das :F: vorhanden bleibt] und mein "Tuning" die Leistung nicht verändert, oder ?

  • ... was ich hier immer nicht verstehen kann, warum fragt ihr nicht da, wo man Antworten bekommt, die Hand und Fuß haben, z.B. beim Beschussamt oder BKA ?
    Das hier ist doch wie am Stammtisch, eigentlich sinnlos.
    Gruß
    Siegfried

  • Weil ich nicht weiß, ob ich an einen Waffenrechtsexperten drankomme. Im Zweifel werden die mir immer sagen "geht nicht". Allein deswegen, weil die Antwort rechtsverbindlich ist und der Beamte dafür gerade stehen muss.