Gerade auf den Seiten des Zolls folgenden Passus gefunden:Sendungen aus einem Nicht-EU-Land (Plagiate)
Man denke sich seinen Teil dazu!
Im Grunde wäre danach schon gewerblich, wenn ich den Artikel bei einem Händler (eine Seite Gewinnabsicht) kaufe. Somit wäre man definitiv auf "Goodwill" bzw. die Einschätzung des Beamten angewiesen.