Ziel ist es jetzt mir das Geld vom Staat wiederholen und euch dann ggf das Geld zurück zahlen oder im Namen der GGE an ein Wohltätige Organisation zu spenden , natürlich mit Quittungen. Durch diesen ganzen scheiß Dreck leide ich schon an Bluthochdruck und aber die letzten Tage im Hospital verbracht. Wie man als unschuldiger so durch den Dreck gezogen wird.
Airsoft gegen den Staat, zu Unrecht angeklagt
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Viele HIER stehen hinter DIR !
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Ich habe gerade ein längeres Telefonat mit Skechorsh geführt. Und alles was ihm passiert ist, passt leider nur zu gut in Schema, das wir immer wieder bei staatlichen Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter) beobachten. Anstatt Verbrecher, jagt man lieber unschuldige Bürger. "Beweise" lassen sich immer finden und die können sich nicht so gut wehren.
In diesem Fall hier hat die Polizei allerdings so schlampig gearbeitet, daß schon wieder etwas Hoffnung besteht. Aber die werden blocken. So lange wie es nur geht!
Skechorsh wird uns weiter berichten. Aber erwartet keine täglichen Updates. Wenn es um Bürgerrechte geht, mahlen die juristischen Mühlen... sehr... langsam....
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Vielen Dank Elchinator und an Oldie für die Unterstützung, die Anwaltskosten werden demnächst in die Höhe gegen , Elchi wird dementsprechend Bilder vom Konto und den Rechnungen bekommen. Wäre cool wenn ich da evtl nochmal Unterstützung bekomme da es jetzt in den 4 stelligen Bereich geht
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Da werden wir ALLE hier sicherlich noch Wege und Möglichkeiten finden. Hoffe ich zumindest.
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Erstmal durchhalten !
Danach kann man ja weitersehen .
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So Leute, was soll ich sagen, ich habe eben den gelben Brief bekommen und telefoniere gerade mit Elchi und Wolf... was soll ich sagen , die Staatsanwaltschaft hat mir einen Strafbefehl zukommen lassen mit einer Strafe von 70 Tagessätzen, die haben die GTLs die ausgegossen waren , auseinander gebaut und reaktiviert und werfen mir folgendes vor " Sie nahmen zumindest billigend in Kauf, dass es sich bei den Laserzielvorrichtungen um verbotene Gegenstände handelt " ah die Dinger waren nicht funktionsfähig...
Ich bin körperlich und nervlich am Ende, ich habe Rücksprache mit einem Waffenanwalt eben gehabt und die Anwaltskosten sind einfach exorbitant hoch, weil er meinte das würde ein Präzedenzfall werden , da es vom BKA keine Bescheid gibt wie sowas deaktiviert werden muss, ich bin so gesehen jetzt im Ruin, Anwalt zahlen und hoffen oder über sich ergehen lassen. Elchinator hat eben alle Unterlagen bekommen und hat alles gesehen.
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Also wurden deaktivierte (für Waffen bestimmte) Laserlichtmodule wieder "reaktiviert" und Skechorsh wird jetzt der Besitz dieser Vorgeworfen?
Also ist hier jetzt der allgemeine Besitz dieser (deaktiviert oder nicht) Teile oder der Besitz von nicht richtig deaktivierten Laserlichtmodulen der Vorwurf?
Ich verstehe es nicht ganz.
Problem ist wohl sicher der Nachweis, wie intensiv es deaktiviert wurde und der Nachweis ob dieser schon im Ausland erfolgt ist, oder erst im Inland, von einem selbst oder einer anderen Person/ Gruppe.
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Ich habe Elchi alle Unterlagen zukommen lassen sowie Wolf, der meinte auch das er sich da später zu melden wird. Der Rechtsanwalt für Waffenrecht RA Hugenroth meinte das könnte zum Präzedenzfall werden, wenn ich diese Strafe zahle dann bin ich gebranntmarkt.
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Zitat
mit einer Strafe von 70 Tagessätzen
Wenn dem so sein sollte, ist vllt. deinem Strafverteidiger von Interesse, daß das so gen. summarische Verfahren mehrfach gegen tragende Verfassungsgrundsätze verstößt, und daher als unzulässig angesehen werden muß. Auch daß solche im Strafverfahren ergangene richterliche Entscheidungen nichtig sind. Vgl. auch UN-Resolution 217A, Art. 11 Abs. 1.
Auch die generell im Strafrecht geltende Unschuldsvermutung wird entgegen der materiell – rechtlichen Unschuldsvermutung umgekehrt. So wird i.d.R. gerade bei Kritik seitens des verletzten Grundrechtsträgers (oder seinem Mandatsträger) am grundrechteverletzenden Handeln des einzelnen Amtsträgers erhoben.
Das grundrechteverletzende Handeln ist aber nicht nur rechtswidrig, sondern gleichzeitig auch verfassungswidrig, weil der jeweilige Amtsträger entgegen Artt. 97 Abs. 1 Hs. 2, 20 Abs. 3, Art. 1 Abs. 3 GG handelt.
Diesen Gedanken hatte übrigens bereits die Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolf in ihrer Arbeit – Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte (1988 Baden-Baden, Nomos) – wie folgt klar zum Ausdruck gebracht:
ZitatDer in der Falsch- oder Nichtanwendung einfachen Rechts liegende Grundrechtseingriff ist per definitionem nie durch ein Gesetz gedeckt und greift deshalb nicht nur in das betroffene Grundrecht ein, sondern verletzt dies auch stets
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Ich weiß nicht was ich machen soll, der Anwalt für waffenrecht meinte das ganze wird ein Präzedenzfall und er hat ein Honorar von 244,39 die Stunde und der Fall wird sicher 8-12 Stunden in Anspruch nehmen, sowie die Fahrt zum Gericht für die Verhandlung, er meinte wenn ich das zahle kann ich beruflich, waffentechnisch und behördliche Abschied nehmen , da absolutes waffenverbot.
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wie meinst du dein zitierten?
Es muß verhandelt werden.
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Nein, PHK habe ich nicht bekommen, da ich als Sani zu viel verdiene aber durch diese Sache bin ich ins KG gerutscht weil ich durch diesen scheiß psychischen Terror nicht mehr schlafen kann und andere körperliche Beschwerden habe.
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Rammsteinsoftair ich hoffe das Wolf sich dazu nochmal meldet, er hilft mir zurzeit , evtl würde sich ja BB2K Airsoft nochmal irgendwie bei dem Thema einbringen da das ein Fall ist der laut dem Anwalt noch nie so besprochen wurden ist und ich sehe auch keine Schuld ein, die Dinger waren kaputt und ich habe da nichts manipuliert , das die Polizei da anfängt dran rum zu bauen und das reaktiviert hätte ich beim besten Willen nicht ahnen können, das wäre so als ob die ChinToka Replikas zum laufen bringen würden , ich bin echt fertig
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Unterstützen die aus deinem Team/ EX-Team dich eigentlich nicht?
Wenn da auch noch ein paar Spenden, sollte doch was zusammenkommen.
Du kannst es dir ja eigentlich gar nicht leisten nicht Widerspruch einzulegen.
Weil ansonsten kannst du wohl deine kürzlich wieder erhaltenen Waffen gleich wieder abgeben.
Von den anderen beruflichen und privaten Angelegenheiten mal abgesehen.