Ich kann aus Erfahrung sprechen, dass diese Einträge sehr wohl hinderlich sein können.
Bei mir hat es zum Ausschluss des Bewerberverfahren geführt hat. Und ich bin in den Verfahren, sogar nur als Zeuge geführt worden. Mir wurden mehrere Körperverletzungen und eine Fahrt unter Einfluss von berauschenden Mitteln, unterstellt.
Mein Sohn wurde nach der Leumundsabfrage auch abgelehnt, weil 2 Ermittlungsverfahren gespeichert waren, die längst eingestellt waren.
Wenn der entscheidende Beamte, keine Lust hat sich die Akten bei der Staatsanwaltschaft anzufordern, hat man als Bewerber, dass Nachsehen. So war es bei mir. Zu meiner Zeit, hat die Polizei nur einen Auszug aus dem Strafregister des LKA erhalten, indem nur das Delikt aufgelistet war und das man beteiligt ist.
Bei meinem Sohn hatte er die Akten der Staatsanwaltschaft zur Hand und hat ihn trotzdem abgelehnt. Obwohl die Verfahren gegen meinen Sohn eingestellt worden sind, hat er meinem Sohn, die Straftaten trotzdem unterstellt. Und das beste war dann noch, als wir gegen die Entscheidung in den Widerspruch gegangen sind. Da war dann dieser Beamte auch noch derjenige, der den Widerspruch bearbeitete.
So läuft es jedenfalls, hier in Berlin.
Man muss das Löschen seiner Einträge, beim LKA beantragen.