Airsoft gegen den Staat, zu Unrecht angeklagt

  • Ich kann aus Erfahrung sprechen, dass diese Einträge sehr wohl hinderlich sein können.

    Bei mir hat es zum Ausschluss des Bewerberverfahren geführt hat. Und ich bin in den Verfahren, sogar nur als Zeuge geführt worden. Mir wurden mehrere Körperverletzungen und eine Fahrt unter Einfluss von berauschenden Mitteln, unterstellt.


    Mein Sohn wurde nach der Leumundsabfrage auch abgelehnt, weil 2 Ermittlungsverfahren gespeichert waren, die längst eingestellt waren.


    Wenn der entscheidende Beamte, keine Lust hat sich die Akten bei der Staatsanwaltschaft anzufordern, hat man als Bewerber, dass Nachsehen. So war es bei mir. Zu meiner Zeit, hat die Polizei nur einen Auszug aus dem Strafregister des LKA erhalten, indem nur das Delikt aufgelistet war und das man beteiligt ist.

    Bei meinem Sohn hatte er die Akten der Staatsanwaltschaft zur Hand und hat ihn trotzdem abgelehnt. Obwohl die Verfahren gegen meinen Sohn eingestellt worden sind, hat er meinem Sohn, die Straftaten trotzdem unterstellt. Und das beste war dann noch, als wir gegen die Entscheidung in den Widerspruch gegangen sind. Da war dann dieser Beamte auch noch derjenige, der den Widerspruch bearbeitete.

    So läuft es jedenfalls, hier in Berlin.


    Man muss das Löschen seiner Einträge, beim LKA beantragen.

  • Es wird zumindest bei einer Personenkontrolle heißen "Person im POLIKS erfasst", wenn dann die Nachfrage kommt weswegen, stellt sich heraus ob Zeuge, Beteiligter, Geschädigter etc. Meistens wird aber nur danach gefragt, wenn man wissen möchte ob Person XY wegen Delikt XY schonmal in Erscheinung getreten ist, sei es bei einer Verkehrskontrolle oder was auch immer. In seltenen Fällen wird da genau nachgehakt und Auskunft aus dem *** abgefragt.

  • Wenn jemand mit Gear fährt, ist er immer erstmal verdächtig. Ich sag nur Stichwort falscher Polizist. Das haben wir hier zumindest recht häufig. Leider kriegt man solche Leute nicht so einfach, aber eine Ausrüstung reicht ja leider um Senioren abzuziehen etc. Ich sag nur Schmuck und Wertsachen abholen...

  • Im Führungszeugnis tauchen sie nicht auf. Ich würde das aber nicht als Brandmarkung sehen. Es ist eben wichtig zu sehen, was die Vorgeschichte zu so manchen Sachen ist. Bist du z.B. mehrfach aufgefallen wie du ohne Führerschein oder betrunken Auto gefahren bist, bist du gewalttätig weil du mal Widerstand gegen VB geleistet hast, hast du deine Frau mal verprügelt und sie dich angezeigt etc. pp. Dann sieht man einen Hinweis gleich bei Abfrage, weil die eigene Sicherheit da im Vordergrund steht.

    Bis du eine Verurteilung hast (falls du was aufgebrummt bekommst), wird da denke ich mal auch so nichts weiter auftauchen. Wir reden hier von Fällen wo jemand ein Vorstrafenregister hat. Du hast ja weder eine Verurteilung, noch hast du eine Vorstrafe damit, der Fall ist ja nicht abgeschlossen und wenn dabei herauskommt das rein gar nichts war, wird da auch keine weitere interne Akte drüber verschwendet. Wenn es bei dir heißen würde unerlaubter Waffenbesitz, verstoß gg Waffengesetz und es ist nachweislich so, dann ja, tauchst du bei weiterer Abfrage mit Sicherheit auf, sollte da nichts bei herumkommen, das Verfahren eingestellt, wirst du auch da nicht weiter behelligt.

  • Bei den Gerichten ja auf jeden Fall, beim polizeilichen Führungszeugnis nein, in den polizeilichen Akten wird der Fall je nach schwere/Interesse verbleiben, aber nicht bei einer Überprüfung per Funk etc. abgefragt werden können. Wenn du vor hast dich bei der Polizei zu bewerben, gibst du ehrlicherweise an, das da mal was war. Da du aber nicht verurteilt wurdest sondern freigesprochen, darf das bei einer Bewerbung gar keine Rolle spielen. Das mit den Akten wird nach X Jahren dann aber vom Tisch sein. Du kannst mal fragen ob die Speicherung deiner Daten überhaupt zulässig ist bei sowas. Es gibt einige Fälle da ist es das nämlich nicht, aber ich kenne deinen Fall nicht genau genug. Wenn sie jetzt sagen Gefahrenabwehr spielt darüber hinaus eine große Rolle, dann sind deine Daten weiterhin abrufbar und können darüber hinaus genutzt werden. Bist du in NRW? Dann schaue dir mal § 22 Abs. 2 Satz 1 POLG NRW an, falls das bei euch einsichtig ist. Daten dürfen nur solange sie erforderlich sind, gespeichtert werden. In deinem Fall eines Freispruchs dürfen deine Daten dann auch nicht mehr verwendet werden.

  • Es geht mir halt darum das ich keine Lust habe bei einer Kontrolle irgendwie als Schwerverbrecher behandelt zu werden.

    Laut Behauptung eines Users im 6mm Forum, der die Sachlage anscheinend kennt, wurdest Du genau bei so einer Kontrolle auffällig, was wohl diese Hausdurchsuchung zur Folge hatte.


    Sollte das stimmen, dass Du hier die Leute dreist angelogen hast, denk ich solltest Du den Leuten die es wollen ihr Geld zurückgeben und dich entschuldigen.


    Das würde auch erklären waum Du auf meine Frage des fehlenden Protokolls garnicht erst reagiert hast.


    Also bitte eine Stellngnahme dazu. Auch wenn es hier ein anderes Forum ist, bleibt die Spende in der Sache immer noch die selbe.Danke

  • Das geht mir so gegen den Senkel, die Leute kennen mich hier seid Jahren , ich habe mir nie was zu Schulden kommen lassen und nun werde ich in den Dreck gezogen weil ein ASVZ User mit dem ich nicht mal was zutun habe Mist gebaut habe ? Wolf nach dem Vorfall habe ich dich ja angerufen und du kennst ja wie ich meine Sachen Lager und mit dem Thema PolSim an die Öffentlichkeit gehe. Wir haben auch im ASVZ geschrieben Tomansen , aber das kann man ja rausfinden indem man im ASVZ die Mods nach der IP fragt,die unterbinden ja doppelaccounts und können das anhand der IP erkennen.