eGun und die Sache mit dem F

  • Vor einiger Zeit habe ich auf eGun einen defekten Dan Wesson ersteigert. Der Verkäufer gab an, dass dieser undicht sei. Nachdem ich die Auktion gewonnen hatte und die Bezahlung abgewickelt hatte, trudelte der Revolver auch zeitnah ein. Erste Prüfung zeigte, dass dieser im Bereich des Auslasventil undicht war. Also kurzerhand bei Sniper den Dichtungssatz bestellt und angefangen Fotos für ein Review zu machen und angefangen den Text zu schreiben. Den Schusstest wollte ich nachholen, sobald der Dichtungssatz da war.


    Da ich den Revolver nicht behalten wollte, habe ich diesen dann schon mal im ASVZ und bei eGun eingestellt. Kurz darauf bekam ich von einem ASVZ Moderator den Hinweis, das zwar das :F: zu sehen sei, aber nicht der deutsche Importeur - es war lediglich das ASG zu sehen, was bekanntlich in Deutschland nicht ausreicht. Wo er Recht hatte, da hatte er Rechte, wo war eigentlich der Importeur...? Also abends zuhause auf die Suche gemacht und festgestellt, dass kein gelisteter Importeur auf der Waffe vermerkt war. Schit


    Nach dem ich den ersten Schrecken verdaut habe, habe ich die Trommel und die Abzugsmechnik entfernt und getrennt verschlossen aufbewahrt.


    Dann habe ich den Verkäufer und eGun informiert. Der Verkäufer reagierte erst einmal mit Unverständnis, da er sich keiner Schuld bewusst war. Er hatte die Waffe bei einem großen deutschen Versandhändler für Airsoftwaffen erstanden. Hatte beim Kauf seinen Alternachweis erbracht und war sich gar nicht im klaren, wo das Problem sei. Ich habe ihn dann ausführlich über die rechtliche Lage aufgeklärt und darum gebeten die Transaktion rückgängig zu machen. Der Verkäufer bat drum sich schlau machen zu können und wollte sich wieder melden. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht, aber die Bitte sich schlau machen zu dürfen war erst einmal nachvollziehbar.


    Was für mich allerdings überhaupt nicht nachvollziehbar war, das war die Reaktion von eGun auf meine Meldung. Ich hatte eGun informiert, dass mir eine Airsoftwaffe ohne ausreichende Kennzeichnung ( :F: und deutscher Importeur) verkauft worden war. Und das jetzt im Raum stand, die Waffe bei der Polizei abzugeben und Stranfanzeige zu stellen. Letzteres würde dann ggf. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach sich ziehen. Ich zitiere aus der Antwort von eGun:


    Zitat von eGun

    "Bitte mal den Ball flach halten! Es handelt sich um eine Softairwaffe. In anderen Ländern gilt diese Waffe als Spielzeug."


    Wenn jemand eine solche Plattform betreibt, deren Zweck es ist, das darüber mit Waffen gehandelt werden, dem obligt eine gewisse Sorgfaltspflicht, dazu gehört sicherlich Kenntnisse der jeweils gültigen Waffengesetzte und Gesetze, die den Handel mit Waffen betreffen.


    Sicherlich ist es richtig, dass Airsofts, die in Deutschland als Waffen gelten, in anderen Ländern Spielzeug sind. Aber mit dieser Argumentation den Vorgang vom Tisch zu fegen benötigt schon ein hohes Maß an Ignoranz, Kaltschneuzigkeit und Verantwortungslosigkeit.


    Wenn mit dieser besagten Waffe jemand kontrolliert wird, so dürfte es weder den Staatsanwalt, noch den Richter in Deutschland interessieren, dass es sich in anderen Ländern um Spielzeug handelt. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Und wie wir alle wissen, können diese Strafen auch im Airsoft Umfeld empfindlich sein. Ich für meinen Teil möchte nicht wissen welche Auswirkungen das ggf. auf EBK, WBK, Führungszeugnis, Job, etc. hätte haben können.


    Im Gegensatz zu eGun hat der Verkäufer richtig reagiert. Nach dem ich ihn aufgeklärt hatte, ist er zu seiner zuständigen Polizeibehörde und hat mit denen gesprochen. Die haben vorgeschlagen, dass er die Waffe dort zur Vernichtung übergibt und gut. Er hat mir mein Geld erstattet und hat die schussunfähige Waffe zurück bekommen. Nebenbei rückt er dem großen deutschen Airsoft Versandhändler auf die Pelle, wie es passieren kann, dass eine Waffe ohne gültige Kennzeichnung verkauft wird. Dieser Händler ist übrigens nicht bei der PTB als Importeur für diese Waffe gelistet. Verkauft diese aber weiter. Vermutlich wurde die Waffe im Rahmen einer Charge für einen anderen Importeur verkauft. Nach meinem aktuellen Kenntnisstand behauptet der Händler jetzt er habe DIESE Waffe nicht verkauft, obwohl mein Verkäufer dies Anhand seiner Rechnung belegen kann. Mal sehen was aus der Nummer noch wird. Mit meinem Verkäufer hab ich mittlerweile einen regen Informationsaustausch.


    Was eGun und den Händler angeht finde ich das Verhalten wirklich sehr grenzwertig.


    Habt Ihr auch schon solche Erfahrungen gesammelt?

  • Ich warte schon Jahr um Jahr, dass dem Betreiber von eGun der Laden mal um die Ohren fliegt. Ich bin über das Verhalten vom eGun kein Stück überrascht. Ganz im Gegenteil. Es gibt im CO2air unzählige Threads wo irgendwer angeblich beschissen hat und eGun rein gar nichts tat, um den Sachverhalt aufzuklären.

  • Ja sehe oft bei egun aber auch asvz waffen zwar mit F aber nur mit dem ASG logo drauf
    Ärgerlich wenn sowas passiert wie in deinem fall


    Die Jungs vom ASVZ haben wenigstens vernünftig reagiert. Meldung zu dem Angebot, geprüft, Angebot gesperrt und Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen, um das zu klären.


    Die Reaktion von eGun ist davon ja meilenweilt einfernt. Ich bin kein Jurist, aber als unbedarftem Leser stellt sich mir da schon Fragen. Müsste ein Anbieter solch einer Plattform nicht Angebote dahingehend überprüfen, ob geltendes Recht ggf. verletzt wird und entsprechende Angebote entsprechend sperren, um nicht Gefahr zu laufen ggf. Straftaten zu dulden oder diesen Vorschub zu leisten?

  • Mutmaßung meinerseits, in dem anderen Forum in dem ich hauptsächlich aktiv bin steht über jedem post das die Betreiber sich von der Aussage durch die Person X Y (es herrscht Klarnamenpflicht dort) distanzieren. Ich denke mal bei eGun wird es ähnlich geregelt sein ansonsten würde es mich wundern das die Betreiber sich jahrelang auf dem Pulverfass halten können. Das dass Verhalten seitens eGun inakzeptable ist steht nicht zur Debatte. Mit solch einer Begründung könne man ja auch scharfe vollautomaten dort legitimieren. Irgendwo sind diese ja auch legal. Aber bei eGun gibt es ja öfters mal dubiose Angebote von daher. Bin gespannt wie das ganze weiter geht, auch hinsichtlich des Händlers der die illegale Waffe in Umlauf gebracht hat.

  • Nicht schön, aber....


    1. Als Käufer ist man ebenfalls in der Pflicht vor dem Kauf auf das :F: zu achten.
    2. Der Verkäufer muß ggf. den Kopf dafür hinhalten. Das Argument nicht an der Rechtmäßigkeit der Waffe zu Zweifeln, zieht leider
    nicht. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe (kennen wir ja).


    3. Ball flach halten ist zwar als Antwort nicht akzeptabel, aber trotzdem ein guter Hinweis.
    Ich rate dazu vom Verkäufer den Herkunftsnachweis ( Rechnung, Bestellbestätigung, Ausdruck aus dem Kundenkonto) erbringen zu lassen.
    Und erst dann, die Rückabwicklung einleiten, Ansonsten macht man sich selbst vorsätzlich Strafbar :!:


    4. Von einer Anzeige, die nach Prüfung aller Fakten, natürlich völlig rechtens ist, würde ich aber absehen.
    Letztlich ist kein Schaden entstanden und durch den Vorfall rückt man sich selbst in den Fokus der Staatsanwaltschaft.
    Immerhin reden wir, wenn sich die Vermutungen bestätigen, tatsächlich von einer Schußwaffe.
    Hier ist trotz evtl. vertrauen in unser Rechtssystem, höchste Vorsicht geboten, von evtl. Kosten, mal ganz abgesehen.


    5. Egun steht oft in der Kritik und die o.g. Äußerung ist unter aller Sau.
    Aber unterm Strich, ist Egun nur eine Handelsplattform und für die Abwicklungen nicht verantwortlich.
    Das sollte mal geändert werden, ist aber nicht passiert. Die Risiken die Anbieter und Käufer eingehen, sind
    übrigens enorm, gerade wenn Waffen versandt werden. Aber auch das, ist nicht das Problem von Egun.
    Nochmal zur Antwort von Egun. Es steht z.Z. noch gar nicht fest, ob die Waffe tatsächlich illegal ist.
    Sollte es sich bewahrheiten, daß die Waffe von einem großen deutschen Händler stammt, wurde viel Wind um
    nichts gemacht. Wenn man nun die zitierte Zeile aus der Antwort von Egun in diesem Kontext sieht, relativiert sich die Sache
    ganz schnell.
    Im Moment steht sogar eine massive Anschuldigung im Raum, ohne alle Fakten zu kennen. Ist rechtlich auch nicht gerade "ohne"...


    6. Das auf einer Handelsplattform (siehe auch Ebay oder Amazon Marketplace) illegalle oder erlaubnispflichtige Ware angeboten wird
    lässt sich nicht verhindern. Klar, Vollauto-Receiver, Vollauto-Backplates für Glocks, Waffenleuchten etc. erwecken einen gewissen Eindruck, hier aber von
    Dubios zu sprechen, ist eine versteckte Anschuldigung. Die Teile waren zum Zeitpunkt des Angebots legal, Punkt :!:
    Außerdem ist Egun nicht auf Deutschland begrenzt.
    Moralisch, ethisch ist das ne andere Sache, aber wer wirft schon gern den ersten Stein...


    Trotzdem ist der Fall recht interessant und der weitere Verlauf interessiert mich sehr.


    greetz


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  • aber unterm Strich, ist Egun nur eine Handelsplattform und für die Abwicklungen nicht verantwortlich.


    Nach meinem Kenntnisstand stehen Online Plattformen in der Pflicht zu reagieren, wenn sie von Rechtsverstößen Kenntnis erlangen. Nun könnte man natürlich diskutieren, ob die zitierte Antwort als Reaktion ausreichend ist.


    Spannend ist für mich als Laie die Frage, wann ist es eine illegale Schusswaffe? Bringt ein Händler eine nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Waffe in Umlauf, ist es dann eine illegale Waffe, womit es dann ggf. um Straftatbestände gehen könnte oder ist es eine legale Waffe, bei der lediglich die Kennzeichnung vergessen wurde und somit nur eine Art Ordnungswidrigkeit?

  • Nach meinem Kenntnisstand stehen Online Plattformen in der Pflicht zu reagieren, wenn sie von Rechtsverstößen Kenntnis erlangen. Nun könnte man natürlich diskutieren, ob die zitierte Antwort als Reaktion ausreichend is


    Der Verkauf ist abgeschlossen. Was soll Egun denn nun noch unternehmen? Zumal die Faktenlage nicht geklärt ist.
    Sind die Fakten aber eindeutig, muss gehandelt werden.


    Spannend ist für mich als Laie die Frage, wann ist es eine illegale Schusswaffe? Bringt ein Händler eine nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Waffe in Umlauf, ist es dann eine illegale Waffe, womit es dann ggf. um Straftatbestände gehen könnte oder ist es eine legale Waffe, bei der lediglich die Kennzeichnung vergessen wurde und somit nur eine Art Ordnungswidrigkeit?



    Illegale Schusswaffe = fehlende waffenrechtliche Kenneichung


    Der Handel, das Inverkehrbringen, die Überlassung an Nichtberechtigte etc. sind strafrechtlich relevant.


    greetz


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  • Der Verkauf ist abgeschlossen. Was soll Egun denn nun noch unternehmen? Zumal die Faktenlage nicht geklärt ist.
    Sind die Fakten aber eindeutig, muss gehandelt werden.


    Hätte man dann nicht wenigstens Anstrengungen unternehmen müssen die Faktenlage zu klären, zumal ein hinreichender Anfangsverdacht durch meine Meldung bestand. Es hätte ja durchaus die Möglichkeit gegeben den Verkäufer vorübergehend zu sperren, und diesen aufzufordern nachzuweisen, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist und das die Waffe die notwendige Kennzeichnung hat.


    Unterm Strich ist die Situation natürlich nicht durch eGun entstanden, sondern durch den Umstand, dass eine nicht gekennzeichnete Waffe in Umlauf gelangt ist.
    Nichts desto trotz wirkt die eGun Äußerung auf mich befremdlich, um nicht das Wort unseriös in den Mund zu nehmen. Ich geh doch stark davon aus, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dem Author bekannt ist, dass es in Deutschland eine Waffe ist, egal ob es im Ausland Spielzeug ist oder nicht.


    Illegale Schusswaffe = fehlende waffenrechtliche Kenneichung
    Der Handel, das Inverkehrbringen, die Überlassung an Nichtberechtigte etc. sind strafrechtlich relevant.


    Wenn ich das richtig verstehe, dann ist das für den Händler, der versehentlich eine Airsoft nicht richtig kennzeichnet, also ein richtig heißes Eisen.
    Kann sowas ggf. sogar die Eignung für den Handel mit Waffen in Frage stellen? Das würde natürlich erklären, warum der Händler erstmal stumpf sagt die Waffe sei nicht von ihm. Selbst wenn dem so ist, dann würde diese Aussage ja bedeuten sich selber zu belasten und das muss man rechtlich wiederum nicht.


    Ich finde die Diskussion über den Fall übrigens ganz wichtig, um noch mal die Sensibilität zu schärfen. Selbst wenn man Waffen mit :F: tagtäglich in der Hand hat, dann kann es ganz schnell passieren, dass man zwar noch das :F: wahrnimmt, aber eben nicht den berechtigten Importeur. Oder mal andersrum, wer prüft vorher in den PTB Listen, ob der auf der Waffe angegebene Importeur dort tatsächlich verzeichnet ist? Das schützt zwar nicht vor gefälschten Kennzeichnungen, aber würde das Restrisiko auf jeden Fall verringern. Ein Schelm, wer Vorsatz dahinter vermutet, wenn gewisse Hersteller bereits ein :F: "vordrucken.

  • Oder mal andersrum, wer prüft vorher in den PTB Listen, ob der auf der Waffe angegebene Importeur dort tatsächlich verzeichnet ist?

    Im ASVZ läuft auch gerade ein Fall betreffend die Silverback-Sniper. PTB Zeichen ist nirgendwo zu finden.

    Zitat


    Ich finde es erschreckend, dass sich Shops sowas erlauben, auch wenn die meisten meistens nicht seriös sind... Deswegen vertraue ich derzeit nur 2 Shops (Begadi und Sniper) wenn es um den Einkauf von Waffen geht. Begadi gerade wegen der PTB-Zulassungen zu den Waffen und sniper weil man die Guns von denen schnell in der PTB-Liste finden kann.


    Ich bin auch, wie Schießstand, der Meinung, dass hier unbedingt eine Sensibilisierung stattfinden muss und gerade deshalb ist es richtig, solch Verhalten auch publik zu machen. Die Aussage von Egun ist in diesem Fall nicht gerade hilfreich und fällt für mich schon unter Ignoranz gegenüber der aktuellen Gesetzeslage.

  • Ich wollte schon macnhmal bei einigen Egun Angeboten zuschlagen, aber ich war mir in vielerlei Hinsicht nicht sicher.
    Der Fall zeigt deutlich für mich, die Plattform zu meiden.


    Zitat

    Deswegen vertraue ich derzeit nur 2 Shops (Begadi und Sniper) wenn es um den Einkauf von Waffen geht.


    Ja, bei mir auch, obwohl ich einiges auch aus dem ASVZ oder hier her hatte,

  • Kann sowas ggf. sogar die Eignung für den Handel mit Waffen in Frage stellen?


    Ja :!:


    Hätte man dann nicht wenigstens Anstrengungen unternehmen müssen die Faktenlage zu klären, zumal ein hinreichender Anfangsverdacht durch meine Meldung bestand.


    Aufgrund von welchen Fakten? Aufgrund Deiner Behauptung? Wie sollen Egun das jetzt noch prüfen?



    Und nochmal zu dem :F:


    Da wären mal ein paar Bilder der Waffe interessant.


    Zitat

    ch wollte schon macnhmal bei einigen Egun Angeboten zuschlagen, aber ich war mir in vielerlei Hinsicht nicht sicher.
    Der Fall zeigt deutlich für mich, die Plattform zu meiden.


    Was kann die Plattform dafür? Es obliegt auch Deiner Sorgfaltspflicht das Angebot zu prüfen und ggf.
    weitere Informationen anzufordern. Einen Staatsanwalt wird das jedenfalls interessieren. ob Du Dir Deiner Taten bewusst warst.
    Und zum Thema "sicher sein", auch bei Sniper gab es schon den ein oder anderen Vorfall von dem ich selbst betroffen war.
    Die Frage ist, ob man weiß, wie man damit umzugehen hat. Aber sicher sein, kann man sich nie, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.


    greetz


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  • Oder mal andersrum, wer prüft vorher in den PTB Listen, ob der auf der Waffe angegebene Importeur dort tatsächlich verzeichnet ist?


    Hab ich früher oft versucht. Nur dass diese Liste selten aktuell war. Wie es aktuell ist, kann ich nicht sagen.

  • Aufgrund von welchen Fakten? Aufgrund Deiner Behauptung? Wie sollen Egun das jetzt noch prüfen?


    Vielleicht bin ich da naiv, aber Aufgrund genau meiner Behauptung hätte ich das erwartet.
    Es hätte jede Menge Möglichkeiten für eGun gegeben angemessen zu reagieren:
    - Von mir Bilder anfordern
    - Bilder im Verkaufsthreat prüfen
    - den Verkäufer um eine Stellungnahme bitten
    - den Verkäufer um weitere Bilder bitten, soweit diese bei dem vorliegen


    Wenn jetzt jemand um die Ecke kommt und sagt, das ist aber aufwändig und das kann man nicht erwarten - sorry das kann ich nicht gelten lassen - hier geht es diverse Straftatbestände, denen ggf. Vorschubs geleistet werden könnte, da sollte es im Sinne einer seriösen Geschätfspolitik selbstverständlich sein, alleine schon um Compliance zu wahren und nicht selber in den Verdacht zu geraten das zu billigen.


    Genau dieses "Gefühl" macht sich zumindestens bei mir persönlich breit, wenn ich dann so eine saloppe Antwort von eGun erhalte. Jetzt stelle man sich vor damit läßt sich jemand abspeisen, wird kontrolliert und dann ist der Bock fett.


    Und nochmal zu dem :F:
    Da wären mal ein paar Bilder der Waffe interessant.


    Klassiker :F: und ASG - habe die ganze Waffe gedreht und gewendet - außer der Seriennummer keine anderen Markierungen. Und schon gar keine Importeurskennzeichen der üblichen Shops.


    sicher sein, kann man sich nie, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.


    Ganz Deiner Meinung, deswegen finde ich aber Aufklärung zu dem Thema sehr wichtig.


    Richtig gut würde ich es finden, wenn die Händler in Deutschland entsprechende Unterlagen bei jeder Waffe beifügen würden, mit Hinweis auf die rechtliche Lage bezüglich Airsofts im allgemeinen, wie eine ordnungsgemäße Kennzeichnung auszusehen hat und wo entsprechende Zulassungslisten an offizieller Stelle eingesehen werden können ein Hinweis, dass es sich um Straftatbestände handelt, wenn Zuwiderhandlungen erfolgen, wäre sicherlich auch hilfreich.


    Wenn es nur hilft eine vermeintliche 0.5er FA Waffe weniger auf Spielfeldern anzutreffen, die sich dann beim Chronen als nicht 0.5er herausstellt, dann wäre es schön ein Erfolg.


  • Du bist nicht naiv, aber betroffen.
    Für Egun ist die Sache erledigt, da der Kauf abgeschlossen ist. PUNKT :!:
    Im nachhinein lässt sich viel Behaupten, nix beweisen aber durchaus manipulieren.
    Darauf würde ich mich auch nicht einlassen.
    Wenn Du von dem Angebot z.B. eine Kopie in Form eines Screenprint hast und zweifelsfrei belegen kannst
    das der Revolver den Du vorliegen hast, auch der aus der Auktion ist. Dann kann Egun in Zukunft den Anbieter beobachten
    und bei Verstößen gegen die AGB auch sanktionieren.


    Sniper jedenfalls hat die nötigen Markings auf den Waffen.


    Kann aber natürlich auch an den Bildern liegen.
    Hier im Forum haben doch mehrere Leute einen Dan Wesson Revolver.
    Wie schaut es denn da aus ?


    greetz


    zendog

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    "Everyone wants to be a Patriot, until its TIme to do Patriot Shit"
    "Manche Leute provozieren Dich, bis Deine hässliche Seite zum Vorschein tritt und dann spielen sie Opfer"

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  • ...Mit solch einer Begründung könne man ja auch scharfe vollautomaten dort legitimieren...


    Werden sogar hin und wieder welche bei eGun angeboten, weil es in Deutschland Leute gibt, die eine Handelsgenehmigung oder eine Erwerbsberechtigung für "scharfe vollautomaten" haben ;)


    ---


    Grundsätzlich würde ich bei eGun nicht blind kaufen. Man(n) sollte sich immer über das Objekt der Begierde informieren. Und da gehören im Normalfall auch Detailbilder zu, wenn diese nicht bei eGun zu sehen sind ;)


    Ich habe mir vor einiger Zeit einen Dekolauf bei eGun gekauft. Der Verkäufer saß in Slowenien und wenn ich ihn nicht vorher informiert hätte, das der Lauf auch vorne verstiftet und verschweißt sein muss, hätte ich einen MG Lauf geschickt bekommen, der NICHT nach gültigem deutschem Recht abgeändert worden wäre... Vorsicht ist also IMMER besser als Nachsicht. Gerade bei eGun ;)


    Gruß,
    Wolf