NPAS Einbau -> neues "F"?

  • Hey,


    eine Frage die mich schon etwas länger beschäftigt...


    Wenn ich in meine WE PDW Open Bold den Stahl NPAS Bolt Carrier von RA-Tech reinflantsch muss ich die Waffe dann neu "F" en lassen?
    Selbiges bei stelltriggergroups ect. sind ja dinge die an der Leistung nix ändern, beim NPAS zumindest nur in negativbereich?


    lg


    Laszlo

  • Und eben genau das Argument kann nicht haltbar sein Ghost WEIL:


    Ich kann bei jeder M4, G39, PDW ect. natürlich ohne jegliche Bauteiländerung an der Leistung drehn! Das Ventil lässt sich ja mit viel gefummel auch so verstellen, RA Tech hat da nur n imbusschräubchen dranngeflantscht!


    Und das is die Frage... Ich erhöhe die Leistung nach oben nicht, also muss ich doch eig auch nicht F'en.


    Btw. hab ich mir des NPAS vorrangig nur gekauft weil der Boltcarrier jetzt wie der RS zu entnehmen ist...



    Achja frau beim Zoll:


    "ist das ein essentielles teil der Waffe wie z.B. ein Lauf?"


    Ich: Nein das is n Verschluss


    "ok solange es kein essentielles Teil einer Waffe ist is es ok"


    ...



    was auch ma interesannt wäre... ist das F auf dem Lower, kann ich dann den Upper tauschen ohne interne veränderungen?
    Is ja eig furtzpiep weil sich an der leistung nix ändert und das F idr. bei jeglichen M4 ja aufm lower is...

  • Wieso fragst Du, wenn Dir die Antwort nicht passt, ein NPAS ist für den einen Zweck an der Leistung herum zu pfuschen, ob Du an dem Serienventil spielen kannst und sich was verändert interessiert nicht.
    @ Toaster
    Importieren und besitzen ist ja ok.

  • Das sollte nicht als Angriff gedacht sein Ghost, ich frage nur weil es ja heisst das Leistungstuning quasi "eintragungspflichtig" ist.
    Da hier aber nicht mehr an der Leistung verändert werden kann als bei der PTB bei der erstabnahme möglich ist, isses für mich eben nicht klar das es verboten ist.


    Das NPAS bewegt sich ja immer in den Spezifikationen der Hersteller und die haben ja auch schwankungen wie doof bei jeder charge...

  • Sehe ich auch nicht so;)


    Das ewige Thema beknacktes Waffengesetzt im DE hat damit zu tun.
    Hier war noch nie etwas im dem Zusammenhang logisch, ob es FA oder Lampen sind..


    Fakt ist, die Architektur der technischen Bauteile muss mit dem PTB Muster übereinstimmen.


    Ein NPAS ist kein Problem, wenn es wie beim WE M16A1 mitgeprüft wurde.


    Übrigends drosselt das NPAS nicht nur, bei den meisten Waffe kann man auch weit über den zulässigen Höchstwert drehen.

  • Dann is ja gut ;)


    Die Frage is dann aber, gibts in DE iwen der n NPAS legal drinn hat (keine we m16a1) bzw. wie bekommt mann ein NPAS legal?
    Büchsenmachher von nebenan meinte jedwede veränderung kann von ihm ge "f" t werden allerdings kommt des summasumarum auf verschwindend geringe 200€ ...


    Gibts da nen weg den ich noch nicht gesehn hab?


  • Ist zwar eine ewige Diskussion und am Ende interpretation des Zolls/der Behörde, aber ich habe diesen Standpunkt:


    Bei einer Airsoft Waffe gibt es schlicht und einfach keine "wesentlichen Waffenteile" im Sinne des WaffSchG. Dieser Abschnitt bezieht sich ganz auf RS Waffen für die man min. eine Waffenbesitzkarte benötigt, die z.B. auch einen Verschluss nachweisen können, wie es dort im Abschnitt auch steht. Freie Waffen, freie Teile.


    Ich habe mir auch schon einen kompletten Upper Receiver (der meiner WE 416-8) inkl. Markings und Innenlauf und einen WE Chrome Inner Barrel aus Asien importiert. Die guten beim Zoll waren damit nur erst einmal bisschen überfordert, aber nach einer kleinen Wartezeit und einem Telefonat mit dem Ordnungsamt, alles ok :good:


    Selbst verbauen darf man diese Teile eigentlich nicht, weil dann die Betriebserlaubnis :F: erlischt. Müsste man von einem Büchsenmacher (dämliche Bezeichnung, Waffenschmied wär cooler :D) machen lassen. Und man darf keine freie Waffe in Einzelteilen bestellen ;)


    Als Fazit kann man eigentlich sagen: wenn man keinen Stress haben möchte macht man gar nichts an der Waffe :) Alles andere führt hier bei uns nur zu Problemen, wo manche nicht einmal gerechtfertigt sind.

  • Also erstens Quaddy meldet sich jetzte ma bitte einer von euch bei mir, ich will am Sonntag mitkommen weil und da kommen wir zu zweitens: DU hast ne WE 416?
    Wo haste dir den Upper bestellt wenn ich fragen darf?


    Schreib mir ma ne PN mit deiner nr. und der von roman ;)


    lg


    Laszlo (Our Place)


    €: Dann mal generelle Frage in die Runde... wie handhabt ihr das mit z.B. nem NPAS?

    • Offizieller Beitrag

    Also mal unter uns. Ich glaube kaum, dass die Behörden bemerken würden, dass ihr ein NPAS drin habt, wenn die die Waffen konfissieren sollten und testen sollten. Und selbst wenn, dann drehen die am NPAS rum, schießen damit, sehen "Aha unter 7,5J" und geben Euch die Waffe zurück. Ggf. dass man so dumm war und damit in der Öffentlichkeit rumgelaufen ist, könnte es bei einer Anzeige wegen Störung des öffentlichen Friedens bleiben, aber wegen illegalem Waffenbesitz, werden die wohl kaum klagen. Zumal die sich da auf recht dünnes Eis begeben, weil das "F" ja nur besagt, dass die Waffe maximal halbautomatisch und mit einer Mündungsenergie von unter 7,5J schießt. So und dann greift nämlich das WaffSchG wie oben beschrieben: Das "F" erlischt, wenn wesentliche Bestandteile der Waffe verändert werden. Und dann kommt die Diskussion, ob eine Airsoftwaffe "wesentliche Bestandteile einer Waffe" im Sinne dieses Gesetzes besitzt. Sollte Eure Waffe also mal einkassiert werden, einfach Reue und Einsicht zeigen, sich entschuldigen und diplomatisch verhalten, so kommt ihr ggf. sogar um eine Anzeige drumherum (hat ein Kollege von mir genau so schon geschafft).

  • Also ich habe gerade den Fall, dass Waffen und auch Waffenteile bei einem Büchsenmacher beschlagnahmt wurden und dass diese jetzt alle ganz genau getestet werden.


    Der zuständige Beamte sagte mir, dass Airsoftwaffen wie "scharfe" Waffen behandelt werden, weil sie die genauen Gesetzestexte nicht kennen. Zunächst wird geprüft, ob die Waffe unter oder über 0,5 J hat. Bei mehr als 0,5 J wird sofort nach dem "F" gesucht, wird es gefunden, wird die genaue Leistung ermittelt und mit den Werten des Beschussamtes verglichen. Wird kein "F" gefunden, so ist die Waffe als "scharfe" Waffe anzusehen und wer dann keine Waffenbesitzkarte hat, der hat dann ein Problem.


    Eine solche Überprüfung wird Wochen dauern und zur Not wird die Waffe eingeschmolzen, da ja illegal ;)


    Einbauen könnt ihr das NPAS, aber dann solltet ihr auf jeden Fall zum Beschussamt gehen.

  • Ob man Glück hat, brauchen wir nicht diskutieren, dafür ist es ja Glück... Wenn die aber wirklich wollten, nehmen die das PTB Muster und zerlegen beide Waffen. Dann ist völlig egal ob die noch unter 7,5 ist oder die ohne das Tool nix machen können. Eine einstellbare Vorrichtung im Gasverteiler finden die schon und dann viel Spass...
    Bitte versucht nicht irgengwelche Tipps hier weiterzugeben, das zu versecken, das ist genauso illegal wie FA, daher wäre hier genauso schnell zu.

  • ja aber wo und wie? beide büchsenmacher haben nach rücksprache gesagt sie können und wollen nicht weil sie sich damit nicht auskennen (ich hab ihn gezeigt wies geht...)
    und des Beschussamt baut ja nix um... die prüfens höchstens... aber wie denn das?