PEQ15 Dummy mit LED

  • Da wir hier in Deutschland ja keine echten PEQ Boxxen verwenden dürfen oder Lampen etc. kam mir neulich die Idee Licht und Laser zu imitieren. Den Laser z.B. über eine Rote LED schaut hinterher aus wie eine Standby Lämpchen am Fernsehr oder so und die Lampe durch eine weiße LED. Wobei diese kein Licht ausstrahlt sondern nur das licht am ausgang der PEQ imitiert. Es eignet sich also nicht um etwas anzuleuchten oder einen raum zu erhellen.


    Jetzt stelt sich mir die Frsge in wieweit ist das denn Legal? Hierzu würde ich ganz gerne mal eure meinung hören.

  • Also mMn dürfte das kein Problem sein, weil wie du schon sagst, kein anleuchten des gegeübers stattfindet.
    Aber da kommt es dann wahrscheinlich wieder darauf an wie stark die LED ist.

  • 3,5-4,5V LED die LED soll nur so hell sein das die Öffnung weiß leuchtet als ob man in eine Taschenlampe Schaut. Und die Rote ist halt nur ein Roter Punkt.

  • Meine Meinung:
    So albern das ist: Du baust was an die Waffe, was in irgendeiner Weise Licht in Schußrichtung abstrahlt. Die Stärke ist da unerheblich.
    Klar sagt der gesunde Menschenverstand: Damit kann man nicht jagen gehen oder Gegner blenden. Kann man mit einem IR-Strahler auch nicht und ohne entsprechende Bildwandler nutzt er eine feuchten Dreck.


    Wenn dir das hilft, zitiere ich aus der beliebten Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, das kleine Handbuch für den Staatsanwalt :) :


    Ihr seid alt genug; mir wäre es den Ärger nicht wert. Den es zweifelsohne hervorbringt, wenn ihr an den richtigen Korinthenkacker geratet. Besonders der Teil, welchen ich mal kursiv hervorgehoben habe, gibt wieder unendlich Ermessensspielraum. Da oben nirgendwo ein Grenzwert definiert ist, wie stark das Licht sein dürfte, um erlaubt zu sein, gehe ich einfach von einem kompletten Verbot aus.
    In völliger Dunkelheit reicht es wahrscheinlich, ein "Ziel" welches sich 10cm vor dem Lauf befindet, sichtbar zu machen. Und damit wärst du gefilmt.

    As ususal: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern gibt nur meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Traurig, daß man das immer dazuschreiben muß.

    "Ich brauch es nicht"

    So sprach der Rabe.

    "Doch ist es schön,

    daß ich es habe".

    2 Mal editiert, zuletzt von Bulldoxx ()

  • Sehe ich auch wie Bulldoxx,
    die Stärke der Lichtquelle wird wohl unerheblich sein, allein das es leuchtet reicht den Übereifrigen im Ländle wahrscheinlich aus.
    Würde das teure Spielzeug nicht wegen der LED riskieren.

  • Das wiederspricht sich aber trotzdem irgendwie...ein Laserpointer ist auch nicht verboten...wenn ich also den laserpointer in die hand nehme während ich ne Waffe halte umgeh ich ja quasi das Gesetz, da der Laserpointer nicht an der Waffe montiert ist :krank:

  • Das wiederspricht sich aber trotzdem irgendwie...ein Laserpointer ist auch nicht verboten...wenn ich also den laserpointer in die hand nehme während ich ne Waffe halte umgeh ich ja quasi das Gesetz, da der Laserpointer nicht an der Waffe montiert ist :krank:


    Richtig! Solange er keine angebrachte Montage hat und damit per se ein verbotener Gegenstand ist: Hab Spaß damit. Eine Lampe darfst du auch in der Hand halten. Natürlich zielt dein Laserpointer nicht genau dahin, wo deinen Waffe hinzielt..der Nachteil an der biologischen Haltermethode.


    Marksman: deshalb der Hinweis auf den kursiv geschriebenen Text. Und darauf,wie sich eine MiniLED auf einen legal getragenen Restlichtverstärker auswirken mag, mag ich grad nicht eingehen ;).
    LED ist inzwischen auch ein weites Feld...das ist auch eine LED.


    Ich spendiere eine Runde Popcorn.

  • Ich halte es für verboten, gehe ich nach dem WaffG.


    Dort ist keine Grenze angegeben für den Lichtwert sondern das anbringen leuchtender Gegenstände mit der Absicht in Richtung Ziel zu leuchten als solche verboten. Also sehe ich Gegenstände die von sich aus leuchten (wie eben Lampen, Laser und auch LEDs) jeglicher Helligkeitsstufen und jeglicher Lichtspektren (sichtbar oder nicht) als verboten an.


    Ob natürlich ein Beamter eine schwach glimmende Funzel als ernthaft leuchtendes Medium betrachtet, das diesen Zweck erfüllt sei mal dahingestellt. Das ist wieder mal Auslegungssache. Rein von der Sache her dürften nämlich LKW Fahrer ihre "Leuchtreklamen à la Hier-kommt-Klaus" auch während der Fahrt nicht an haben, da sie vom Fahrzeug aus eine andere Lichtfarbe nach vorne emitieren als weiß, was glaube ich auch untersagt ist. Sieht man trotzdem ständig.


    Rein vom Gesetzestext her halte ich es dennoch für Verboten.



    JollyRoger :skul:

  • Beide genannten Sachen haben nicht den Zweck das Ziel direkt zu beleuchten. Ein AN/PEQ schon, auch wenn nur eine glimmende Funzel drin ist ???
    Soll schon Leute gegeben haben die aber beim Zoll Probleme wegen eines RedDots hatten, weil dieses leuchet :whistling:


    Die, die gerne einen Weg finden wollen stützen sich auf mangelnde Klarheit in den Gesetzen und irgendwelche Lücken um einen Mittelweg zu finden der sie glücklich macht. Ich lass' nach wie vor die Finger davon und bin mit meinem AN/PEQ Dummy glücklich auch wenn's nicht leuchtet. :D


    JollyRoger :skul:

  • Zitat

    Du baust was an die Waffe, was in irgendeiner Weise Licht in Schußrichtung abstrahlt. Die Stärke ist da unerheblich.


    So ist es. Es gibt hier auch keinen Auslegungsspielraum.
    Ob da ne 0,05mW Mini-LED drin ist oder ne 5W Hochleistungs-LED spielt keine Rolle. Dem Gesetz ist es ganz egal wie hell / dunkel das ist, was da vorne rauskommt. Schließlich unterscheidet das Gesetz ja auch nicht zwischen sichtbar und unsichtbar.
    Ich sehe auch nicht wo sich da irgendwas widersprechen sollte. Das Vorhaben des TS ist illegal sofern er nicht gerade Beamter einer Exekutivbehörde ist und die entsprechende Genehmigung seiner obersten Dienststelle hat. ;)


    Wir leben nunmal in Deutschland wo der Unsinn zu Hause ist. Mir gefällts auch nicht.
    Findet euch damit ab oder packt die Koffer. Waffengesetz missachten ist auf jeden Fall der falsche Weg.

  • Sehe ich auch genauso.


    Das was du vorhast ist definitiv in D-Land illegal.
    Wenn du erwichst wirst kann es entweder n erhobenen Zeigefinger oder ne Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz
    geben, jeh nach Polizist.


    Nur für ne kleine LED Funzel, die eh niemand auf nem Game sieht es sei denn es wird im Dunkeln gespielt wäre mir den Ärger nicht wert.



    Wenn du dich natürlich trotzdem nicht abhalten lässt: lass dich nicht erwischen...