´n Abend zusammen ...
Also, bevor ich hier gleich gerupft, geteert, gefedert und sonst was werde, das soll keine Anleitung zu ILLEGALEN AKTIVITÄTEN werden! Ich KENNE das deutsche Waffen-Gesetz recht genau! Okay, nicht genau genug, denn ansonsten würde ich diese Frage jetzt nicht stellen ...
Also, folgender Fall (ich bin Sammler von "Real-Steel"-Sachen):
Auf der Suche nach möglichst realistischen PEQ-Units bin ich auf das G&P PEQ-15a gestoßen. Da ich das Teilchen (im Original) selber zu Hause habe (ist eine Kopie des LASER-DEVICES DBAL-A²) und ich sicherlich kein echtes PEQ demontieren werde, sollte es eine möglichst realistische Replika sein, die man dann UNTAUGLICH machen kann! Wer sich jetzt fragt, wie man ein Laser-Sight für $ 175,- untauglich machen kann, sollte das Baby mal in der Hand gehabt haben - komplett aus Metall und alles ist einstellbar! Naja, wie dem auch sei ...
Auf jeden Fall habe ich nicht darauf geachtet, daß der gute Mann (eBay-Kauf) aus Hongkong verschickt, ist´s natürlich beim Zoll gelandet. Die fanden das auch alles sehr, sehr interessant (besonders der neue Spacken, der der Meinung ist, man müßte alles ganz genau untersuchen und sehr, sehr übereifrig sein) und sagten dann, daß der Import wohl von der Lumen-Stärke (oder so) abhängen würde. Teil kassiert, Teil wird eingeschickt (zur weiteren Untersuchung) und dann bekäme ich Bescheid. Im Endeffekt ist´s mir egal, ob das Teil zu stark wäre, da ich es sowieso wieder untauglich machen werde, aber ich hätte das Teilchen schon gerne wieder retour, denn Geld ist Geld - und in diesem Fall recht viel Geld! Komischer Weise war das damals, bei einem echten PEQ-16 gar kein Problem und kein Schwein hat gefragt!
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich diesem Institut oder der Behörde den Auftrag geben kann, das Teilchen untauglich zu machen oder ob das Ding direkt auf den Schrott kommt und ich die Kohle komplett in den Wind schießen kann!
Besonders, weil ich heute noch einen Shop gefunden habe (in DEUTSCHLAND), der funktionierende PEQ-Units von ELEMENT, G&P, etc. verkauft und diese Dinger auch ganz normal in seinem Online-Shop vertreibt! Wie bitte hat der Junge dann seine Lieferung über den Zoll bekommen?!?
Bedeutet das, daß die Dinger nur einen bestimmten Wert nicht überschreiten dürfen und ansonsten es dem Käufer überlassen ist, was er damit macht?!? Denn im Endeffekt weiß jeder von uns, daß Ziel beleuchtende und markierende Anbauten verboten sind und untauglich zu machen sind! Auf der anderen Seite habe ich auch schon U-0,5-Joule-Gewehre mit funktionierenden Lasern gesehen - in Deutschland!
Bitte gebt mir hier mal Auskunft! Danke!