Beiträge von Gene

    Die Änderungen für Airsoft sind ganz beachtlich:


    Alle Airsoftwaffen die aktuell unter 0.5 J aber über 0.08 J haben und ohne F-Kennzeichen verkauft werden, werden erlaubnispflichtige Schusswaffen, ohne irgendeine Regelung für Altbestand. Wenn sie Vollautomaten sind, sind sie sogar verbotene Schusswaffen.

    Aktuell steht im Waffengesetz das hier:

    Zitat

    Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

    das wird ersetzt durch:


    Zitat

    Nummer 1 wird wie folgt gefasst:„1. Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.1,ausgenommen Blasrohre), die Spielzeuge im Sinne von Artikel 2Absatz 1 der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug(ABl. L 170 vom 30.6.2009, S. 1) sind, wenn siea) die Anforderungen nach Artikel 10 in Verbindung mit Anhang IIAbschnitt I Nummer 8 der Richtlinie 2009/48/EG in der jeweilsgeltenden Fassung erfüllen undb) die nach Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2009/48/EGerforderliche Kennzeichnung aufweisen.


    Quelle:

    https://www.bundesrat.de/drs.html?id=651-19


    Für diejenigen die die Spielzeugrichtlinie nicht kennen, sie legt fest, dass Geschossspielzeug ungefährlich sein muss, das wird näher in der Norm EN 71-1:2014+A1:2018 geregelt.

    Darin steht, dass wenn die Geschosse über 0.08 J haben, sie elastische Spitzen haben müssen und eine maximalen Energie pro Fläche von 2500 J/m^2 haben dürfen, was für 6 mm BBs weniger als 0.03 J ist.