Beiträge von zendog

    Beispiel: Die G18 AEP's von ACM und ASG sind baugleich (und zwar zu 100%, auch äußerlich!). Also müssen nicht beide ASG's als PTB-Muster hinterlegt sein.
    Was du meinst, ist der Beschuss für die Zulassung mit :F:, der natürlich nicht bei jedem Modell vorgenommen werden muss, wenn die "relevanten" Teile gleich sind.

    Waffen von verschiedenen Herstellern, auch von 100% Clonen, bedürfen einer Abnahme und müssen auch jeweils hinterlegt werden :!:


    greetz


    zendog

    und noch mehr News:


    Die WE AK74UN ist vom Beschussamt abgenommen und wird wohl noch diese Woche in
    den Verkauf gehen :party:



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    Nicht ganz so frische News, aber immerhin....


    RA TECH hat wohl noch einige M4 Teile herumliegen und bevor die schlecht werden, will man
    uns wohl in naher Zukunft mit so etwas "beglücken" :



    Weitere Infos, gibst dato noch nicht....


    greetz


    zendog

    Das heißt, dass die Modelle vollkommen identisch und lediglich von unterschiedlichen Herstellern sind. Insbesondere in der billigen Preisklasse wird viel kopiert, da stehen dann häufig nur andere Labels drauf. Ist also egal, ob baugleiche Modelle da hinterlegt werden oder nicht, kommt auf's gleiche raus.

    Nein, wenn z.b. verschiedene M4 Modelle vom selben Hersteller importiert werden z.b. M4A1, M4 CQB, dann wird z.B. geprüft ob die max. Leistung und die Lauflänge unterschiedlich sind.
    Ist dem so, muss jede Waffe einzeln abgenommen werden. Sind beide Waffen intern identisch, dann halt nicht. Externe Veränderungen, wie Schäfte, Griffe, Rail Systeme, Outerbarrel etc,
    spielen dabei keine Rolle.
    Der Hersteller, der Waffentyp und die Prüfdaten werden natürlich gespeichert, ein Muster beim Importeur hinterlegt, so kann, im Bedarfsfall, schnell jegliche Manipulation nachgewiesen werden.


    greetz


    zendog

    RA-TECH: M40


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    greetz


    zendog

    Sorry, ich hab den Text vom nem netten Mitarbeiter der Zollfahndung erhalten, ne Quelle hab ich also nicht.
    Aber er ist Aktuell.


    greetz


    zendog

    dann schau mal hier :







    Zitat

    Gesetzeslage hin oder her, wenn meine ASG ein :F:, eine Semi-Auto-Drosslung und eine Mündungsenergie unter 7,5J hat, dann ist denen doch egal, ob da ein NPAS oder ein Tuninglauf oder ein anderes HopUp oder was auch immer drin ist... :cursing:


    Btw glaube ich nicht, dass eine ASG, die bei einer Kontrolle offensichtlich sowohl :F: als auch Drosslung aufweist und vielleicht auch noch gechront wird, überhaupt zur weiteren Kontrolle beschlagnahmt wird...


    Tja, nicht alle Gesetzeshüter sind gleich gut informiert, im Zweifelsfall wird beschlagnahmt ..... :D


    Ob das nun realistisch ist oder nicht, ist mal SCHEISSEGAL, hier geht es darum die USER nicht ins Messer laufen zu lassen.


    Lieber bin ich übervorsichtig, als durch ne Anzeige im Dunstkreises des Waffengesetztes, meine Zuverlässigkeit und meinen Job zu verlieren.


    Wir geben für unser Hobby Kohle ohne Ende aus, dann sollten ein paar Euro fürs Beschussamt locker drin sein, auch wenns nervt.


    greetz


    zendog

    Zitat

    dann müsste man natürlich exakt das selbe Tuning verbauen, damit eine abgenommene Waffe vorliegt...




    und genau das ist verboten, da es "wesendliche Teile" sind.


    Beim Tuning, im Gegensatz zum Kauf oder Besitz, wird leider zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Teilen unterschieden.


    Hab ich ne Waffe mit NPAS gekauft, kann ich die einstellen wie ich will, solange die Leitung unter 7.5 Joule bleibt.


    Aber das Nachrüsten einer "baugleichen Waffe" mit einem NPAS darf nur von Berechtigten durchgeführt werden und die


    Waffe muss vom Beschussamt abgenommen werden. Da sie technisch und leistungsmässig nicht mehr dem hinterlegten Muster entspricht.


    Gut, man könnte jetzt sagen, das kann doch keiner feststellen.... doch, das lässt sich im Zweifelsfall leider nachweisen :pfeif:


    greetz


    zendog

    Ok, ich hab mich etwas missverständlich ausgedrückt.


    Ich versuche es mal zu erklären:


    Man muss unterscheiden, zwischen Kauf, Besitz und Tuning/Umbau


    Kauf/Import


    Hier gibt es keine Einschränkungen.


    Tuning/Umbau


    Hier gibt es Einschränkungen, am Motor, dem Lauf, der Gearbox oder am Hop Up dürfen keine Änderungen vorgenommen
    werden.


    Hier mal ein Auszug:

    Noch Fragen ?



    greetz


    zendog

    Zitat

    Kann man die Waffe auch einfach mit der Post hinschicken?

    Rein rechtlich ist kein Beschussamt befugt eine unbeschossene Waffe auf dem Postweg anzunehmen.
    In der Vergangenheit wurde das zwar oftmals so gemacht, aber genau solche Aktionen führten dazu
    das die Beschussämter massiv einen "Verbraten" bekommen haben und teilweise von Privatpersonen
    gar keine Waffen mehr angenommen haben.


    Gut, in Deinem Fall geht es nur um einen Verschluss und eine bereits beschossene Waffe, da hilft dann nur
    eine Anfrage. Das Risiko in jeglicher Hinsicht liegt aber vollständig bei Dir.


    Und nochmal, bei "freien Waffen" gibt es keine "wesentlichen Teile" :!:
    Alle Teile sind der Waffe, für die sie bestimmt sind, gleichgestellt und somit frei ab 18 Jahren frei erhältlich.


    greetz


    zendog

    Folgendes Szenario:
    Ich denke darüber nach für meine KWA USP Match den Schlitten und den Outer Barrel von RA-Tech zu kaufen, allerdings ist ja auf dem Outer Barrel das :F:...


    Kann ich jetzt einfach zum nächsten Beschussamt wackeln und denen sagen, dass ich ein neues :F: auf meiner Waffe brauche?
    Leistungstechnisch wird ja nichts geändert...


    so, kauf und besitz sind kein problem. will es nur gesagt haben.


    beim beschussamt anrufen, sachverhalt darlegen. dann kannste hinfahren.


    waffe beim transport im original zustand belassen und ggf. erst vor ort umbauen. das :F: vom alten verschluss wird unkenntlich gemacht und in den ratech verschluss das neue eingelasert. Und fertig ist.


    gebühren tja, ich war 3 mal in Köln und hab 2x 20 Euro in die "kaffeekasse" geschmissen und einmal 50 Euro bezahlt (umbau und neubeschuss).


    greetz


    zendog

    endlich gibt es auch wieder einen QD Schalldämpfer für die KWA TP9/MP9






    Und hier noch ein VID:


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    greetz


    zendog

    DIe FPS und RPS Modifikation via PC, Laptop oder Handheld gibt es im Painballbereich schon seit über 10 Jahren.
    3000 FPS sind lächerlich ebenso wie 100 RPS, aber
    technisch ist es jedenfalls möglich, allerdings würde sich das recht negativ auf den Preis auswirken.


    Auf so eine technischen Weiterentwicklung werden aber wohl noch viele viele Jahren warten müssen..


    greetz


    zendog

    Zitat

    Unlegierte Stähle (Kohlenstoffstahl (AHSS) oder Carbonstahl genannt) enthalten als Zusatz meist nur Kohlenstoff. Sie werden eingeteilt in Stahlwerkstoffe zur späteren Wärmebehandlung sowie solche, die nicht für eine Wärmebehandlung vorgesehen sind.

    Carbonstahl.
    Toll, dass ist die gleiche beschissene Aussage, wie "hergestellt aus Flugzeugaluminium". Da steckt keine Qualitätsnorm hinter,
    sondern suggeriert lediglich Qualität.


    Ohne Chrom und/oder Nickelanteil rostet Carbonstahl wie die Sau.
    Der einzig interessane Aspekt an Carbonstahl ist, dass er "hart" ist. Solange alle Teile die zusammenspielen aus Carbonstahl sind ist alles ok.
    Wenn nicht, tja das schwächste Glied gibt nach....


    greetz


    zendog