Zitat
dann müsste man natürlich exakt das selbe Tuning verbauen, damit eine abgenommene Waffe vorliegt...
und genau das ist verboten, da es "wesendliche Teile" sind.
Beim Tuning, im Gegensatz zum Kauf oder Besitz, wird leider zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Teilen unterschieden.
Hab ich ne Waffe mit NPAS gekauft, kann ich die einstellen wie ich will, solange die Leitung unter 7.5 Joule bleibt.
Aber das Nachrüsten einer "baugleichen Waffe" mit einem NPAS darf nur von Berechtigten durchgeführt werden und die
Waffe muss vom Beschussamt abgenommen werden. Da sie technisch und leistungsmässig nicht mehr dem hinterlegten Muster entspricht.
Gut, man könnte jetzt sagen, das kann doch keiner feststellen.... doch, das lässt sich im Zweifelsfall leider nachweisen
greetz
zendog