Beiträge von Bulldoxx

    Das ist Quark!
    Natürlich dürfen die rechtsverbindliche Aussagen geben bzw. Genehmigungen erteilen (Sind die unsicher, holen sie sich "Rückendeckung" von ihrer vorgesetzten Behörde) und damit bist du als Antragsteller aus dem Schneider. Für den gemeinen Bürger erst mal die höchste waffenrechtliche Instanz; er braucht sich weder mit Innenministerien noch mit landeseigenen Direktionen auseinanderzusetzen.

    Oder ein größeres Behältnis, ausgerüstet mit einem technischen Sicherungssystem, welches den Sicherheitsstandard eines Baumarktkoffers bei Weitem übertrifft :D. Bitte lass uns bei den freien Waffen bleiben.
    In einen Jahr reden wir noch einmal....

    Ich geb auf! Ihr wollt mir also ernsthaft verklickern, daß jetzt jede Frankoniafiliale für ihre 50-100 Langwaffen Safes anschaffen muß und im alten, sauteuren Sicherheitsraum Schinken räuchert? Oder daß Waffensammler (ich kenne da Einige, die haben über 100 Schätzchen in ihrem "Bunker") dafür Tresore anschaffen müssen? Museen, öffentliche Sammlungen wie die WTS in Koblenz? Das Lager eures Lieblingshändlers? Ich gehe dann mal schaukeln...
    SCNR

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    Du hast Recht!
    Aber liest man da genau, ist von einer Besitzstandsregelung die Rede! Habe ich meine freien Waffen jetzt schon in einem verschlossenen Raum aufbewahrt (oder an die Wand gekettet) und damit geltendem Recht genüge getan, bin ich auch nicht sofort in der Pflicht, Schränke anzuschaffen. Lediglich für jede nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes neu erworbene Waffe müßte ich dann extra ein verschließbares Behältnis bereithalten.


    Eigentlich auch "nur" wegen dem Umstieg auf die neuen Normen bei den Sicherheitsklassen, aber wenn schon kleinlich, dann eben so...
    Wißt ihr was? Hier wird um des Kaisers Bart gestritten. Ich warte jetzt erst mal den endgültigen Wortlaut und die passende Verwaltungssvorschrift ab ;).

    Ich habe den § und Absatz noch einmal in Ruhe durchgelesen. Darin wird sich lediglich zur Sicherheitstufe des Schrankes, natürlich für scharfe Waffen, ausgelassen. Daß das nicht für freie Waffen gilt (und die deshalb an dieser Stelle ausgenommen werden), sollte eigentlich selbstredend sein. Es sei denn....ich möchte etwas anderes verstehen oder reininterpretieren.


    Im Waffengesetz gibt es durchaus eine Klausel, die sagt: "Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen."
    Dies bezieht sich aber nur auf "Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist".
    Siehe WaffG §36, Abs. 2
    Das gilt aber nicht für erlaubnisfreie Waffen. Letztlich entscheidet der Richter im Einzelfall.


    Bei dir ist das Glas immer halb leer! Manchmal entsteht der Eindruck, es mache dir Freude, Verunsicherung zu stiften.
    Nenn mir eine vernünftigen Grund, was dagegen spräche? Insbesondere, wenn ein vergleichbarer Fall wie bei einem Sammler scharfer Waffen vorliegt und aufgrund der Menge (sagen wir +15 Langwaffen) das die praktikabelere Lösung wäre? Ich möchte fast eine Wette halten, daß ein abgeschlossener Waffenaufbewahrungsraum ohne Probleme genehmigt würde.
    Außerdem beziehst du dich auf die aktuelle Version und nicht die überarbeitete Variante (bei der eben die Sicherung an der Wandhalterung nicht mehr reicht). Da nun die freien Waffen mit aufgenommen werden, ist damit zu rechnen, daß der Passus gestrichen wird.

    Noch mal zum Thema Kontrolle: Daß da "systematisch" anhand möglicherweise irgendwo vorhandener Daten bei freien Waffen ohne konkreten Anlass kontrolliert wird: Mehr als unwahrscheinlich. Auf die Ordnungsämter kommt mit der Novelle noch viel mehr Arbeit zu; die meisten kamen ja selbst beim aktuellen Stand kaum hinterher. ->geht für mich in den Bereich Verschwörungstheorie.
    Kleiner Waffenschein: Ganz großes Fragezeichen, trotzdem möglich; alles Weitere wird nicht mal im Promillebereich liegen.
    Dann müßte schon was Hochkonkretes vorliegen: Der örtliche Blockwart wittert eine Terrorzelle oder Mißverständnisse durch Heizungsableser/Brandmelderprüfer, Notarzt, Feuerwehrmann. Was aber eben nicht völlig auszuschließen ist, gebe ich Pydi und Elchi Recht.

    Hätte...wäre...wenn...
    Mir sind das alles zuviel Mutmaßungen!
    Die Aufbewahrung für freie Waffen dürfte dem Equivalent des Baumarktkoffers/Plastikschrankes auch weiter genügen, soviel dürfte an dieser Stelle sicher sein.
    Das Behältnis ist als Solches nicht sauber definiert; nebenbei läßt zumindest die aktuelle Verwaltungsverordnung unter §13 (5)* einen Raum, welcher den genannten Sicherheitskriterien genügt, explizit zu. Muß dann halt genehmigt werden und man ist raus aus der Lauge.


    Zitat

    *Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen zulassen. Insbesondere kann von Sicherheitsbehältnissen im Sinne des § 36 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes oder im Sinne der Absätze 1 bis 3 abgesehen werden, wenn die Waffen und die Munition in einem Waffenraum aufbewahrt werden, der dem Stand der Technik entspricht.


    Bin sogar neugierig, ob das nicht sogar zugunsten von Besitzern freier Waffen mit eingebracht wird (dann hätte ausnahmsweise mal jemand mitgedacht).
    Wenn eine verschließbare Glasvitrine reicht, brauche ich kein Panzerglas, keine Panzertür und auch keine Gitter an den Fenstern ;).


    Gerade bei Sammlern ist das auch im Bereich der scharfen Waffen Gang und Gäbe. Nennt mir einen Grund, warum die Behörde das verweigern sollte. Die sind sicher froh, wenn jemand auf sie zukommt, um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen.

    Nochmal: Hinten sticht die Biene!
    Wie Zendog richtig sagt: Die Durchführungsverordnung abwarten.
    Es kann in Niemandems Interesse liegen, Spielzeugwaffenbesitzer zu kriminalisieren. Geht an der Intension, den Zugriff auf scharfe Waffen zu erschweren völlig und komplett vorbei.
    Straftat, wenn ich damit auf dem Volksfest rumspaziere: 100% ACK! Aber nicht, wenn ich für mich guten Gewissens behaupten kann: Die Teile sind ausreichend vor dem Zugriff Unberechtigter (insbesondere Kinder! viel mehr "Unberechtigte " gibt es auch gar nicht) ausreichend geschützt.

    Ich hab spontan auch keine Lust, das ganze Waffenrecht durchzuklimpern und Spitzfindigkeiten in den Änderungen zu eruieren.
    Letztlich gehört zu einer Gesetzesänderung eine zugehörige Verwaltungsvorschrift; da steht dann auch nachvollziehbar drin, was geht und was nicht. Der Rest ist im Kaffeesatz.


    Mal eine Bitte meinerseits zur Diskussion:
    Um weitere Verwirrung zu vermeiden; können wir uns in einem Fachforum für freie gasbetriebene Waffen nicht primär auf den für diese Interessengruppe wichtigen Teil beschränken?
    Ich weiß, wir haben auch einen nicht unerheblichen Teil User mit WBKs, ein Blick OT über den Tellerand schadet nie. Aber es macht den Thread schlicht unübersichtlich.
    Oder wir starten schlicht einen neuen Thread: Was ändert sich für die Besitzer freier Druckluftwaffen mit der laufenden Waffenrechtsnovelle
    Dann wäre zumindest das weiße Rauschen raus.
    Edit: Bruce war schneller!
    Da es ja für WBK-Besitzer (speziell Sammler und Händler) durchaus die Möglichkeit gibt, einen sogenannten gehärteten Raum nach Abnahme einzurichten, könnte ich mir vorstellen, nach Absprache mit der zuständigen Behörde eben einen Solchen mit angemessenen (wesentlich niedrigerem) Sicherheitsniveau einzurichten. Ein BKS-Schloss an der Tür dürfte sicher mehr überzeugen, als ein Baumarktkoffer, den ich mühelos mit einem Schraubenzieher, Taschenmesser oder einem kräftigen Wurf auf den Boden entriegeln kann.
    Denke, da lassen sich bestimmt tragbare Kompromisse schließen; zumal man ja sicher unsere speziellen Schusswaffen bei Erstellung der Regelung wieder nicht auf dem Schirm hatte.

    Doch kein Holz...nichtsdestotrotz ein schickes Gerät!

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    Sicher nicht so populär und Massentauglich wie ein "Westernrevolver". Dafür aber augenscheinlich besser verarbeitet (Vermutung liegt nahe, daß Major einfach ein Premiumlabel von Wingun ist) ; alleine die Holzgriffschalen geben schon ganz viele Pluspunkte. Obwohl eigentlich ein tolles Teil: Diese kleinen Schräubchen im Rahmen des WR sind sowas von abtörnend.
    Der "Shabby"-Schofield wäre schon was Nettes, fällt ins Beuteschema.
    Edit: Er liegt ja etwa (~10$ Unterschied) auf dem Preislevel des Nagant...ist er genausogut verarbeitet, scheint mir der Preis auch fair bzw. angemessen.

    Warenzeichen bleiben in Deutschland ein ganz heißes Pflaster. Ab einem gewissen Verkaufsvolumen werden die Rechteinhaber da sehr hellhörig. Normalerweise ist das gewerbliche Inverkehrbringen ohne Genehmigung bereits unterlassungsbewehrt (so heißt das Fachwort, glaube ich). Reicht theoretisch schon, wenn jemand Geld für das nachträgliche Aufbringen eines Logos nimmt.
    Auch wenn die Firma Colt als Waffenhersteller keine Rolle mehr spielt: Die Markenrechte werden munter weiter verwertet und sind im Freizeitwaffenbereich an einen Major vergeben.
    Eine öffentliche Diskussion (aber da und da sind doch...) ist im Regelfall nachteilig für die Quelle. Handelt sich im Regelfall um ein Versehen oder eine Nachlässigkeit des Anbieters, welche teuer werden kann.


    Und wie weit der Arm reicht: Guck dir mal die Offerte von beispielsweise Ehobbyasia an.

    Geht schon, ist allerdings ein zusätzliches Element vonnöten. MarkSolid-Paste, allerdings wenig bekannt und sauteuer.
    Heute wird nur noch graviert; mit Laser oder Stichel/Fräser. Da teilweise Seriennummern und Modellbezeichnungen mit signiert werden müssen, wäre alles Andere unwirtschaftlich.
    Eine richtige Lasergravur in Metall ist nur mit einem Nd:YAG-Laser möglich, den können sich aber nur große Firmen leisten. Mit den erschwinglichen CO2-Lasern verhält es sich so, wie Don Promillo sagt oder man nimmt die Paste zum signieren. CO2 reicht bei Alu "nur" zum Abtrag der Eloxalschicht, das ist nicht dauerhaft genug.
    Alternative wäre Ätzen mit Hilfe von einer Schablone und Elektrolyse. Hat man früher bei verchromten Teilen oder auch bei Aluminium gerne gemacht.

    Naja, es besteht Nachfrage.
    Wäre es meine Entscheidung, würde ich das auch zweigleisig fahren: Billo für die Casuals und eine hochwertige Linie für anspruchsvolle Kunden.
    So ein STGw90 als GBBR von einem renommierten Hersteller hätte ganz sicher was: KWA, GHK, VFC. Im Kurzwaffensektor dürfte in Kürze der Run auf die P320 einsetzen, gibt aber auch eine große Menge an fix und fertigen Waffen guter Qualität, die man nur vernünftig lizenzrechtlich verwursten müßte.
    Wohl aber Hirngespinste; erst mal abwarten, ob und wie die in den Freizeitwaffenmarkt 6mmBB einsteigen.