Beiträge von Atmos


    Aktualisierung:


    + WE G39 RAS

    + VFC G3

    + VFC HK417

    + VFC HK416a5

    + Maruzen M870

    + WE G-Force 17

    + EMG Combat Master


    +7

    = 2566

    Uff. Erstmal mein Beileid für diesen echt unglücklichen Fall und dass du an so absolut unfähige Polizisten geraten bist. Da könnte ich mich regelmäßig in Grund und Boden schämen, wenn ich lese was einige Kollegen abziehen. Wenn ich von einer bestimmten Thematik nicht die Überahnung habe, dann hole ich mir jemanden ran, der in diesen Belangen nachweislich voll im Saft steht. So sieht jedenfalls meine Einstellung zu solchen Geschichten aus. Gruselig was ich bei einigen Kollegen (Extern - zum Glück nicht von meiner Dienststelle) während einer Durchsuchung und der „Überprüfung“ von vermeintlichen Waffen schon mit ansehen durfte. Pistole, dessen Ladezustand unbekannt ist - einfach mal unvermittelt in die Mündung schauen. Vermeintliche Granate auf der Kommode - erstmal ungeniert daran rumschrauben (während ich daneben stehe). Stellenweise echt unfassbar.


    Es freut mich auf jeden Fall, dass du einen Teil deiner Ausrüstung bereits wiederbekommen hast. Ich wünsche dir für das weitere Verfahren viel Erfolg und dass du den Rest deiner Ausrüstung auch noch zurückbekommst. Für mich immerhin noch mehr Ansporn meine Kolleginnen und Kollegen vernünftig über die Thematik aufzuklären und zu schulen, damit genau solche Dinge in der Zukunft nicht mehr passieren.


    Alles Gute!

    Ich weiß nicht in wie weit das hier eventuell schon gepostet wurde oder ob Wolf da eine Zusammenfassung hat - Ich könnte in den nächsten Wochen (sofern es von meiner Dienststelle freigegeben wird) mal eine Zusammenfassung der aktuellen Änderungen als PDF zur Verfügung stellen. Das sind wohl knapp 60 Seiten Pamphlet. Ausgearbeitet durch eine Kommission verschiedener Angehöriger der Waffenbehörden. Ich muss aber wie gesagt erstmal klären, ob ich das Wild im Internet verbreiten darf.

    Zum Thema Durchsuchung: Dazu muss es ja nicht mal kommen. Es reicht ja schon, wenn die Kollegen rein zur Gefahrenabwehr (aus welchen Gründen auch immer) die Wohnung betreten müssen.
    Ich hatte dieses Jahr schon zwei Mal das Vergnügen, dass einem dort beim Betreten der Wohnung eine, im ersten Moment, vermeintliche Feuerwaffe ins Auge sprang - Waren im Endeffekt nur ASGs. Die etwas älteren Kollegen bekommen bei dem Thema "Waffe steht unverschlossen in irgendeiner Räumlichkeit" häufig sofort Schnappatmung, was in gewisser Weise ja auch verständlich ist. Deswegen versuche ich da bei mir und in den anderen Dienstgruppen zu intervenieren - Es muss nicht alles immer sofort eingezogen werden. Da handelt aber wohl jeder in diesem Bereich anders. Der eine lässt es sich in Ruhe erklären (kommt natürlich auch auf die Ausgangssituation an) und der nächste Tüte die geliebte ASG desjenigen sofort ein. Solange die Dinger außer Reichweit stehen und Person XY mir damit nicht vor der Nase umher fuchtelt, sehe ich das relativ entspannt.

    Moin,

    ich habe auf die Schnelle keinen passenden Thread gefunden. Mich würde mal interessieren, wie die Sammler unter euch ihre Schmuckstücke Waffenrechtskonform ausstellen / aufbewahren. Bzw. welche Möglichkeiten es da außer teuer Glasvitrine noch gibt. Ich hatte ein Zeit lang über abschließbare Wandhalterungen nachgedacht. Allerdings fehlt mir da die "abschließbares Behältnis" Komponente bei der ganzen Überlegung, so, wie es das Waffenrecht fordert. In den Futteralen und Koffern wollte ich sie ungern "vergammeln" lassen.

    Grüße

    Danke für die Aufklären. Ich habe mich da aber irgendwie falsch ausgedrückt ^^"


    Mir ging es die ganze Zeit, einzig und allein, nur um den Pistolengriff bei AR15 Systemen (da ich mir erst vor ein paar Tagen einen RS Magpul Pistolengriff an meine HK416 geschraubt habe). Der Einstieg mit der MP5 war nur dazu gedacht um diese Thematik nochmal aufzugreifen, weil es sich erst so las, als wäre das eine generelle Änderung, egal was das Griffstück für eine Funktion (oder eben keine) erfüllt. Das hat sich ja aber jetzt geklärt.

    Genau. Mir ging es dabei nur um den Pistolengriff. Dann bin ich ja beruhigt. Dachte schon, dass etwas im neuen Waffenrecht völlig an mir vorbeigegangen ist. Danke :thumbup:

    Ich finde einige Änderung im neuen Waffenrecht auch mehr als Fragwürdig. Um das jetzt aber nochmal zu 100% zu verstehen: Bei dem vorher genannten RS MP5 Griffstück geht es ja im Kern darum, dass es eben nicht nur der Griff ist, sondern auch noch die gesamte Abzugseinheit darin ihr Zuhause hat (ob nun darin verbaut oder nicht - egal). Soweit verständlich, dass es dann als relevantes Teil gilt. Wie sieht es aber mit RS Griffstücken für AR15 Systeme von z.B. Magpul aus? Da dürfte ja nichts relevantes dran sein. Ist ja quasi nur eine leere Hülle und auch nicht für die Funktion der Waffe essentiell :gruebel: