Das F befindet sich bei der Tan/Fde-Version sammlerfreundlich unterm Abzugsbügel. Ich denke das wird bei der schwarzen Variante auch so sein.
Beiträge von Joker
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Was ist denn mal mit der Sig P320???
Heute bei GSG gefragt und die prompte Antwort war: Sie rechnen mit September!
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Interessantes bei 4komma5: ein Glock Gen5 Ersatzmagazin... wo sind die Waffen dazu? In der PTB Liste steht die Glock 17 Gen 5 ja schon lang.
Bei Airweapon ist sie angeblich sogar schon lieferbar: https://www.airweapon.de/Softa…9/glock-17-gen-5-6mm.html
Edit: Umarex offiziell
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Joker, was ist an der Ino verkehrt? Ich kenne nur einen Bericht über etwas großzügige Spaltmaße.. fehlen tut mir dabei allerdings das Ergebnis aus dem Problem.
- CO2, hat nix in einer Airsoft verloren und dann wieder der hässliche Magazinschacht
- man muss auch noch CO2-Magazine von >>KJW<< verwenden
- wacklige Griffsicherung, die sich leicht verhaken kann
- kurzer Innenlauf
- schwankende SpaltmaßeDas ist verkehrt, wenn ich nix vergessen habe. CO2 ist natürlich Geschmackssache und ohne läuft der Stahlbomber natürlich nicht gut, aber ich hasse es einfach! Ich vermisse die INO 1911 jedenfalls nicht, kann die Faszination aber einigermaßen verstehen. Material, Finish, Gewicht und die Markings sind schon TOP!
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Hong Kong.
Bestimmt keine Konkurrenz für die japanischen Läufe, zumindest was ich so anhand der Fotos erkenne.
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BEGADI hat ab heute die Marui Hi-Capa 5.1! Leider mit sehr herausstechendem .
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Ich würde mir wünschen dass sich mal was im Kurzwaffenbereich tut. Edelteile aus Hong Kong liegen bei ca. 1000-2500€. Allerdings sehe ich die Sache ebenfalls skeptisch ohne Referenzmodell(e), bei einer sicherlich guten Geschäftsidee!
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Es sollte klar sin das wir hier nicht über Waffen für 300-800€ sprechen.
Das verstehe ich nicht. Unter 300 und über 800€
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Zwei Marui 1911er im CNC-Gewand in Deutschland erhältlich... dass ich das noch erleben darf. DANKE SNIPER!! Die Maruzen find ich aber auch richtig geil!
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Da kann ich nur zustimmen!
Ansonsten würde mir so eine hier auch schon reichen: http://redwolfairsoft.com/redw…11_Commander_CB_HW_DX.htm
Generell bin ich für jede nach Deutschland importierte Western Arms GBB dankbar.
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An den Schlitten kann ich mich nicht mehr erinnern, allerdings war die Handballensicherung bei mir auch so schwabbelig und zwar so sehr dass sie sich seitlich verhaken konnte. Dementsprechend dann keine Schussabgabe.
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Das rote KJW-Nozzle ist mir auch bekannt. Würde mich nicht wundern wenn Inokatsu dieses wie auf dem Foto gezeigt übernommen hat (wenn schon KJW-Mags für Ino 1911er gekauft werden müssen)...
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Ja und? Dann kommt halt eine von TM!
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Wenn der Schlitten alleine die Leistung nicht verändert, ist der Wechsel legal! Da, wie du richtig sagst, der Verschluß die Hop-Up-Unit ist. Schlitten ist nur die Hülle und somit ein Anbauteil. Hop-Up-Unit gehört m.M.n. aber auch dazu,sie hat indirekt Einfluß auf die V0.
Wesentliches Teil einer GBB-Kurzwaffe ist auch das Griffstück, auch bei einer MP. Eben bei Allem, was kürzer als 60cm ist. Ohne Bearbeitungserlaubnis darfst du somit auch nicht das Griffstück tauschen.
raptus: Weils fast alle machen, wird es nicht legaler! Im Airsoftbereich herrscht ein großer Mangel an Rechtsbewußtsein...genau die Leute schreien aber nach mehr Freiheiten in Form von Petitionen. Auf gewissen Suppen sollte einfach der Deckel bleiben, um nicht die Fliegen mit dem Geruch anzulocken.... ;).
Nee, ich hab einfach mal behauptet Verschluss ist Nozzle + Blowbackeinheit.
Und wie siehts mit dem Ausrüsten von Stahlteilen im Griffstück aus? Sollte dann ja auch nicht gehen...
@ranjid01:
Also zumindest die Gase sind m.M.n. keine Grauzone, obwohl ja tatsächlich eine Leistungssteigerung stattfinden kann. Hängt ja auch noch vom Wetter ab.
Bei Ino und Viper kannst du dir aussuchen welche Mags du benutzt, weil keins zum Lieferumfang gehört...
Bei scharfen Waffen ist das Thema Leistungssteigerung anscheinend uninteressant. Die sind eh immer über 7,5 Joule. Wechselsysteme bekommst du nur für die eingetragene Waffe in deiner Besitzkarte. Kannst du dafür frei erwerben, aber muss eingetragen werden.
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Ich hab mal ein Zitat von zendog rausgefischt:
ZitatBearbeiten ist gem. Anl. 1 Absch. 2 Nr. 8.2 WaffG insbesondere das Verändern der Schussfolge (in diesem Falle
die Veränderung von Einzelrepetierung auf halbautomatische Repetierung) oder wenn wesentliche Teile, zu
deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden.
Wesentliche Teile sind gem. Anl. 1 Absch. 1 Unterabsch. 1 Nr. 1.3 WaffG u.a. Lauf, Verschluss und andere
Antriebsvorrichtungen (hier z.B. der Gas- oder Federdruckmechanismus, sofern fest mit der Schusswaffe
verbunden).
Der Umgang mit wesentlichen Waffenteilen ist Erlaubnispflichtig.
Gemäß § 2 Abs. 2 WaffG bedarf der Umgang (hier das Bearbeiten) mit Waffen und Munition, die in der Anl. 2
Absch. 2 WaffG genannt sind, der Erlaubnis.
Die Erlaubnispflicht zur Nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung ergibt sich aus § 26 Abs. 1 WaffG. Danach
wird die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung und Instandsetzung von Schusswaffen
durch einen Erlaubnisschein erteilt. Verfügt eine Privatperson nicht über diesen Erlaubnisschein, so darf sie
keine Schusswaffe bearbeiten. Somit obliegt die Bearbeitung ausschließlich lizenzierten Büchsenmachern.
Daraus leitet sich ab, dass für erlaubnisfreie Waffenteile, für deren Einpassung keine Nacharbeit erforderlich ist,
wie z.B. Handgriffe, Schulterstützen, Magazinhalterungen etc. keine Erlaubnis benötigt wird. Solche Teile
dürfen von Privatpersonen eigenhändig angebaut werden.
Dabei ist zu beachten, dass die Teile nicht die Schussfolge oder Schussstärke verändern dürfen, da für diese
Waffen eine Bauartprüfung durch die Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) erfolgt ist. Die
Musterstücke sind beim BKA hinterlegt.
Ein Verändern der Schussfolge oder Schussstärke führt zu einem Erlischen der Kennzeichnung, dem F im
Fünfeck (weil die Waffe von den Leistungsmerkmalen des o.g. Musterstücks abweicht), weshalb eine solche
Veränderung grundsätzlich durch einen Büchsenmacher vorgenommen vom zuständigen Beschussamt
abgenommen und dokumentiert werden muss. Sollte diese Veränderung nicht durch ein Beschussamt
abgenommen sein, so erlischt das F und die Waffe unterliegt den vollen Erlaubnisvoraussetzungen gem. Anl. 2
Absch. 2 Unterabsch. 1 WaffG. Dies zieht dementsprechend auch alle waffenrechtlichen Verstöße in Form von
z.B. einer fehlenden WBK mit sich. Eine gültige WBK ist grundsätzlich zum Erwerb und Besitz von Waffen,
die vom WaffG erfasst werden (außer den Freien Waffen), erforderlich.
Schließt das dann passgenaue Metallschlitten bzw. Metallrahmen von anderen Herstellern mit ein, wenn das vorhanden bleibt? Es gibt ja z.B. auch TM Hi Capas mit auf dem Plaste-Griff, also ungekennzeichneter Schlitten und mittlerer Rahmen. Ganz zu schweigen von einer KSC Sig Sauer P230 die das auf einer der Griffschalen hat...Ich versuche mal allgemein die wesentliche Teile einer GBB-Pistole zu bezeichnen (Kritik erwünscht):
- Lauf = Innenlauf
- Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht Bestandteil des Laufes sind = Das Gas- bzw. Co2-Magazin (Die HopUp-Einheit ist nicht Bestandteil des Laufes und kein Patronenlager, da unsere Kugeln ein Geschoss sind und keine Patrone, richtig?)
- Verschluss = Nozzle + Blowbackeinheit
- Griffstück = Griffstück mit Auslösemechanismus
Eigentlich müsste zum Verschluss auch der Schlitten zählen?
Wenn das Griffstück nicht verändert werden darf (bei scharfen Waffen definitv der Fall), dann darf man auch kein Griffstück tauschen selbst wenn das vorhanden bleibt?