Ich hab gerade von VFC V0 Werte geschickt bekommen
Es gibt 2 Arten von Hülsen: eine 84mm Hülse, in die eine lange 40mm Hülse gesetzt wird und die voll mit Gas ist, um damit eine 65mm Kugel zu verschießen. Diese Kugel besteht aus zwei Hälften und kann mit bis zu 700 BBs gefüllt werden. Wenn die Kugel den Launcher verlässt, öffnen sich die beiden Hälften nach ein paar Metern und fallen zu Boden und die Kugeln fliegen weiter. Problem ist nur, das die volle Kugel kurz nach der Mündung seeeeeeeeehr viel Joule hat. Und ein Tennisball passt auch noch in die Hülse. Also fällt das Ding schonmal raus.
Die zweite 84mm Hülse nimmt ebenfalls 40mm Hülsen auf:
Da gibt es einmal eine Version, die eine Gummikappe verschießt. Auch hier 3x so viel Joule, wie zulässig, aber nur ein viertel der Energie wie von der erste 84mm Hülse... Die wird also auch nicht zugelassen.
Und zu guter Letzt kann man in die zweite 84mm Hülse auch normale 40mm Airsoftgranaten einsetzen und verschießen. Das wäre die einzige Möglichkeit, den Carl Gustav zuzulassen.
Man hat also eine 40mm Hülse, die in einen Halter (84mm Hülse) gepackt wird, der wiederum in das Abschussgerät gepackt wird. Jetzt ist die Frage, ob die 84mm Hülse auch mit einem versehen werden muss? Ich frage mal an.