Beiträge von Wolf

    Zu Conjack: nein kann man nicht einsehen. Kannst aber mal nachfragen.


    Zur FMG: es ist eine getarnte Schusswaffe, weil sie in eingeklapptem Zustand nicht als solche zu erkennen ist. Getarnte Waffen sind laut WaffG verboten. Das Bedarf keinem Bescheid.


    Aber der Einfachkeit halber: die FMG ist nix neues, die erste FPG von KWA kam vor 10? Jahren raus. Ich weiß es nicht mehr genau. Keiner der damals existierenden Händler hat die Waffe in Deutschland jemals verkauft. Warum wohl nicht? Bestimmt nicht, weil alle ausgerechnet dieses Modell in der Airsoftwelt übersehen haben. ;)

    Mal zum allgemeinen Verständnis:


    Die PTB sitzt in Braunschweig. Ende. Es gibt keine PTB Stellen.


    Alle Einzelabnahmen werden bei Beschussämtern zugelassen. Die sind der PTB zwar unterstellt, wenn es um freie Waffen geht, aber es sind keine PTB Stellen...


    Und das zumindest ein Beschussamt das alles nicht so eng sieht, ist klar, weil es diesem Beschussamt auch egal ist, das Conjack über keine Waffenherstellungsgenehmigung verfügt und trotzdem die Waffen von ihm zu lässt. Da wird dann halt auch mal eine FMG zugelassen, die vom BKA als verbotener Gegenstand eingestuft wurde. Legaler wirds dadurch trotzdem nicht...

    Ist verboten, weil es einen anderen Gegenstand vortäuscht. Umarex hat damals die KWA Version verkauft. Das BKA hatte dem Verkauf in Deutschland nicht zugestimmt.

    Es geschehen noch Zeichen und Wunder!



    8 Stk sind angekommen. 16 weitere hängen noch im Zoll. Da ich jede einzelne Waffe Laserbeschriften muss und ich diese dafür alle auseinanderschrauben muss, damit ich die Beschriftung dezent anbringen kann und nicht stumpf auf die Seite gelasert wird, dauert es noch ein paar Tage, bis die Teile online gehen. GGE User haben Vorkaufsrecht. Wer eine haben will, meldet sich bei mir bitte per Mail (nicht per PN, da das sonst eventuell untergeht). Es gilt First in - First out.


    Waffe kommt in einem braunen Pappkarton (nicht in der Blechtrommel, die es vor einiger Zeit mal gab) und wird mit 12 APS Hülsen ausgeliefert.

    Meinst Du dann das eingetragene Warenzeichen z.B. H&K, No Retreat, G.S.G und Konsorten oder die Marke VFC, KWA, North East, etc? Das geht aus deinem Post, bzw. der Vorgabe der PTB nicht eindeutig hervor...

    (Selbstverständlich ist mir bewusst, dass es nur das eingetragene Warenzeichen sein kann. Das Wort Marke hat mich nur verwundert, da es für mich eigentlich der tatsächliche Hersteller ist.)

    mit Marke ist das Warenzeichen gemeint.

    Neues Thema, weil es hier am besten rein passt:


    Es gibt eine neue Vorgabe der PTB, wie Airsoftwaffen beschriftet werden müssen. Alle Waffen die ab dem 31.01.23 zugelassen werden, müssen "Marke" "Laufkaliber" "PTB Nummer" "Modellbezeichnung" und "F Zeichen" in einem Block auf der Waffe stehen haben. Am besten auf dem Gehäuse.


    Die PTB Nummer ist die fortlaufende Nummer in der PTB Liste. Laufkaliber heißt: nur noch "6 mm". Nicht mehr "6 mm BB". "6 mm BB" darf nur noch nach Rücksprache mit der PTB angebracht werden.


    Andere Beschriftungen wie Markings und echte Kaliber müssen nicht entfernt werden, wenn es keine Gefahr der Verwechslung mit anderen Herstellern gibt.


    Deshalb auch die Vorderung, das zukünftig alles in einem Block angebracht werden muss. Dadurch wird eine Verwechslung ausgeschlossen und echte Markings sind weiterhin ok.


    Bisher angemeldete Waffen können weiterhin mit der alten Beschriftung gekennzeichnet werden. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass das auch noch geändert werden muss.


    Warum die PTB Nummer und die Modellbezeichnung? Eins würde doch reichen, um die Waffe eindeugig zu identifizieren. Das Beschussgesetz sieht eine Modellbezeichnung vor. Da es aber in der Vergangenheit zu etlichen gleichen Modellnamen gekommen ist (z.B. HK416), wird jetzt zusätzlich die PTB Nummer aufgebracht, damit Behörden sofort Zweifelsfrei erkennen können, welche Zulassung da vor denen liegt.

    Wenn man mal vom alten 37er ausgeht (Der alte Anscheinsparagraph von vor 20 Jahren) dann sehen waffen so aus wie das graue SL8 (die erste Version) oder man googelt mal nach SLG95 und schaut sich die Bilder bei Schwaben Arms an. Genau so gab es auch AR15. Alle mit Holz verkleidet und nicht schwarz.


    Früher war Anscheinsausschlaggebend: Feuerdämpfer, Kühlrippen, Bajonetaufnahmen, Freistehende Pistolengriffe, Klapp und Schubschäfte, etc. PP.. War was davon verbaut, war es eine Anscheinswaffe.

    BB2K Airsoft : nach dem Entwurf sind es Lampen UND Laser für Jäger ;)


    Und bei den Langwaffen wird mittlerweile auch schon inoffiziell geregelt. Es gibt Landkreise, die Versagen Eintragungen, wenn Jäger mehr als 10 Langwaffen haben. Und bei großen Ansammlungen werden Behörden generell hellhörig. Auch bei Jägern.


    Tomansen: der Bedürfnisnachweis ist aktuell der gelöste Jagdschein. Das man auch jagen geht, muss man nicht nachweisen. Aber ganz ehrlich: ich kenne keinen Jäger, der nicht jagen geht. Und ich kenne wirklich viele Jäger und auch viele, die taktische Waffen auf Jägerschein haben. Gehen trotzdem alle jagen.

    Ohne mir das jetzte alles durchzulesen:


    Schusswaffen sind alles: Airsoft, Luftgewehre und vor allem Feuerwaffen.


    Es sollen Kriegswaffenähnliche Feuerwaffen verboten werden. Und in dem Antrag steht die Beschreibung was eine Kriegswaffenähnliche Feuerwaffe ist. Mehr nicht. Airsoftwaffen werden auch nicht als Feuerwaffen eingestuft, weil eine Airsoftwaffe nie eine Feuerwaffe sein kann. Eine Feuerwaffe nutzt per definition heiße Gase zum Antrieb von Geschossen. Und von Änderungen dieser Definition steht NICHTS in dem Entwurf drin. Hört auf euch so bescheurt zu machen oder euch bescheuert machen zu lassen. Airsoft ist nicht betroffen. Wenn ihr das alles genau verstehen wollt, dann ändert das aktuelle WaffG so um, wie es in dem Entwurf gefordert wird. Die zu ändernden Textpassagen stehen ja auch darin.


    BTW: Ich habe einen Antrag beim BKA gestellt, dass ich Waffenlampen und Waffenlaser handeln darf. Dieser Antrag "ruht" aktuell. Er ist nicht abgelehnt, aber auch nicht genehmigt. Ich gehe mal davon aus, dass es mit der geplanten Änderung zu tun hat, weil laut diesem Entwurf Jäger zukünftig sowas haben und nutzen dürfen. Und Waffenhändler dann auch damit Handeln dürfen. Ich bin mal gespannt, was da kommt.

    Hehe hat sich die EU extra was einfallen lassen für Länder wie Deutschland.


    Das heißt, wenn das Teil angebohrt wurde, dann darf mans tatsächlich ohne Probleme kaufen?

    Neue Dekowafen dürfen nur noch mit Meldung und Deko WBK gekauft werden. Wie das aber bei Deko SDs aussieht, weiß ich nicht genau, ich denke, es ist da wie mit den Waffen selber.


    Kurze Frage. Die Magazinlippen entfernen reicht zum Deaktivieren von Magazinen, oder?

    Ja, beide Magazinlippen müssen ab, dann ist alles gut.

    Ein Dekoschalldämpfer muss mehrere Bohrungen in der Hülle haben, damit er nicht mehr dämpfen kann. EU Regelung. Witzig ist, das in fast allen EU Ländern Schalldämpfer frei sind und Waffenrechtlich keine Bedeutung haben, aber es gibt eine Regelung, wie man daraus Dekos macht.... wenn keine Baffles drin sind, ist es nur ein Rohr. Das muss nicht angebohrt werden.