Außerdem besteht auf dem EO-Tech 553 ein Exportverbot seitens der U.S. Regierung. Ich hatte glaube ich schonmal von meinem Freund berichtet, welcher sich das über einen Amerikanischen Freund gekauft hat, welcher es nach Deutschland geschickt hat? Naje, lange Rede, kurzer Sinn; er musste es dem Zoll überlassen und hatte viel Geld in den Sand gesetzt.
Stimmt so nicht
1. ITAR - International Traffic in Arms Regulations ist ein rein amerikanisches Regelwerk, das den Handel mit Waffen, Rüstungs- und Verteidigungsgütern kontrollieren soll. Dabei beanspruchen die USA hinsichtlich der ITAR eine weltweite Zuständigkeit.
Alle Artikel die unter ITAR fallen, unterliegen von amerikanischer Seite einem Exportverbot. Darunter kann auch mal ein Kameraobjektiv, der ein oder andere elektr. Schalter u.ä. fallen. ITAR gilt sowohl für Händler als auch für Privatpersonen. Allerdings werden jeden Tag hunderte von diesen Artikeln auf Ebay verkauft und auch ins
Ausland verschickt. Wird das Paket von der Homeland Security oder dem U.S. Customs and Border Protection ( US Zoll) beschlagnahmt, Pech für den Versender.
Viele Produkte die unter ITAR fallen, kann man aber komischer Weise überall auf der Welt kaufen, z.B. Magpul Produkte, ACOG´s etc.
Bei jedem Verbot gibt es natürlich Ausnahmen und das ist bei ITAR nicht anders. Der Export kann vorab beantragt werden ( wobei es kein Recht auf eine Exporterlaubnis gibt), und wird dann vom Directorate of Defense Trade Controls (DDTC) genehmigt, jedenfalls für Firmen ( ok, Export in den Iran ist nich, sollte klar sein ).
Da es aber keine Garantie gibt, verkaufen US Shops keine ITAR Waren mehr an Privatpersonen ins Ausland. Der Aufwand ist einfach zu groß und die Wartezeit kann bis zu 6 Wochen dauern....
2. Der deutsche Zoll vollstreckt kein amerikanisches Recht Nur deutsches und EU Recht.
@ Reaper
Wenn das Eotech 553 von Deinem Freund wirklich vorübergehend Beschlagnahmt worden sein sollte, hätte er vom Zollfahndungsdienst bzw. vom der Staatsanwalt
Post bekommen.
Der Weg ist folgender:
Der Zoll beschlagnahmt eine Ware vorübergehend , wenn es ein Verdachtsmoment gibt. Dann wird die Ware an das nächste Zollfahndungsamt geschickt.
Dort wird die Ware auf Verbote und Beschränkungen überprüft, ist
- alles in Ordnung, kann die Ware beim zuständigen Binnenzollamt abgeholt werden und das war´s.
- etwas nicht in Ordnung, wird die Ware beschlagnahmt und bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Egal wie das ausgeht, man erhält Post,
entweder das ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, oder man bekommt die Einstellung mitgeteilt.
Also ohne Dokumente ( Feststellungsbescheid, Beschaubefund )geht da gar nichts .
Wäre nett wenn Dein Kumpel die Unterlagen mal raus rücken würde oder Dir mal die genauen Gründe ( Paragrafen, Verordnungen etc.) nennt.
greetz
zendog