wird also nix bei mir dieses Jahr
WAS?!
Ich habe schon im Alt Pirmasens reserviert. Du wirst echt fehlen.
wird also nix bei mir dieses Jahr
WAS?!
Ich habe schon im Alt Pirmasens reserviert. Du wirst echt fehlen.
+ WE 1943
= 2242
Jungs! Jetzt wird´´s komisch.
+ VFC FNS-9
= 2233
Die Ausgangsfrage kann man also mit "JA" beantworten.
Die korrekte, einsilbige Antwort. Mehr ist dazu auch nicht zu sagen.
GEHT DOCH!
aber da nach wurde ja auch nicht gefragt...
Es wurde auch nicht nach einem Eigenumbau gefragt. Im Grunde wurde nach so vielem nicht gefragt. Aber das hindert niemanden, Antworten auf die nicht gestellten Fragen zu geben. Auf die gestellten Fragen zu Antworten, ist zu einfach, zu profan, zu...langweilig!
habe ich mir die Frage gestellt, ob es in Deutschland theoretisch legal wäre, eine GBB (mit einem entsprechenden Nozzle z.B.) als Vollautomatik zu besitzen, wenn die Mündungsenergie nachweislich unter 0,5 J liegt.
Ja, da im Gesetz nur von der Energie, nicht von der Antriebsart die Rede ist.
oder sind automatische Gasdruckwaffen (aufgrund von Problem 1) per Gesetz bereits verboten?
Nein.
Ich meine, dass wir ein ähnliches Thema hier schon hatten.
Ja, dabei ging es um eine FA Tippman mit HPA-Antrieb: HPA-Airsofts mit 0,5 Joule möglich? Tippmann M4 bei MAXS
Du brauchst einen Büchsenmacher und ne Einzelabnahme.
Er hat weder von einem Umbau noch von einer nachträglichen Veränderung geschrieben. Die Frage war lediglich, ob THEORETISCH eine FA GBB unter 0,5 Joule legal wäre.
Mit Lizenzen?
Auf dem Bild sind Markings zu erkennen. Es durfte aber so sein, dass die Waffe -wie fast alle WE´s ohne Markings kommt.
War die Cybergun nicht KingArms?
Wenn mich nicht alles täuscht, ist das doch das Cybergun-Teil von der IWA.
Das ist sehr wahrscheinlich.
Das Waffengesetz ändert sich im Bereich Munition nur im RS Bereich. Also damit nicht für uns. Unser Thema ist "nur" die neue Regelung hinsichtlich der sicheren Aufbewahrung von Airsofts (bzw. freier Waffen)
Mit anderen Worten: bitte.
Welcher Teil davon ist unklar?
Herrje!
Was für eine Stilblüte!
Oder wie seht ihr das?
Entscheidend ist, wie der Gesetzgeber dies sieht.
Es geht ja auch um die Innere Sicherheit
Wen die Gründe für die Änderung des Waffenrechtes interessieren, der findet hier:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/096/1809674.pdf den Antrag der Grünen,
und hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/18/18234.pdf#P.23740 (ab Seite 23779) den Inhalt der Debatte.
Die Feuerwaffen-Richtlinie stammt ja aus Brüssel. Wir sollten nicht vergessen, dass unsere "AS-Waffen" im Rest von Europa nur Spielzeuge sind.
Wie Elchi schon richtig bemerkte, ist das wohl eher ein Kollateralschaden.
Könntest du hierzu bitte eine belastbare Quelle nennen? Das habe ich noch nie gehört.
Das ist die Aussage eines meiner Kunden, der in dem Bereich beruflich tätig ist. Davon hast wohl nicht nur Du noch nichts gehört.
Ist aber ohnehin akademisch, da es an der Sachlage nichts ändert.
Daher war diese Aussage von mir sowieso irrelevant.
Ich glaube eher dass das Problem is das mittlerweile das Recht haben Über dem helfen steht.
Genau da liegt das Problem.
Drüber zu diskutieren und das jetzt beschlossene Gesetz jetzt zu biegen ist genauso sinnlos wie auch zu spät!
wenn es einen "Applaus-Button" gäbe, hätte ich den jetzt gedrückt!
Ansonsten hat Monte es in Post 60 auf den Punkt gebracht!
Hier wird (mal wieder) alles überspitzt.
Die Änderung des Waffengesetzes betrifft bei freien Waffen nur die Aufbewahrung. Der Zugriff innerhalb der eigenen vier Wände ist davon gar nicht berührt. Bisher war es so, dass man lediglich verhindern musste, dass unberechtige Personen Zugriff auf die Waffen erlangen (auf alle Waffen). Solange sich die Waffen im eigenen Zugriff befinden, ist dies gewährleistet. Wenn man die Waffen vom eigenen Zugriff in die Aufbewahrung verbringt, muss dies künftig -im Bereich freie Waffen- in einem verschlossenen Behältnis geschehen. Die Sachlage wurde also nur konkretisiert.
Das ist im Grunde alles.
Diese Regelung wurde in erster Linie wegen den Schreckschusswaffen getroffen. Die Diebstähle solcher Waffen (zur anschließenden Verübung einer Straftat?) hat sich im letzten Jahr vervielfacht (es gibt ja auch seit dem sehr viel mehr davon in den Haushalten).
An AS-Waffen hat dabei sicher niemand gedacht.
Die dadurch entstehende Aufregung ist ein Sturm im Wasserglas. Die hier "konstruierten" Fälle sind grober Unfug. Als wenn nun eine Welle der Anzeigen losbricht... Wenn ich in meiner Wohnung meine AS im Zugriff habe, und damit törichte Tomaten kille oder Lichtschalter bepflastere, ist nach wie vor (l)egal. Nur die anschließende Aufbewahrung wurde konkret durch ein "verschlossenes Behältnis" definiert.
Kriegt Euch also wieder ein!
Die Neuregelung der Tresorklassen berührt uns im AS-Bereich überhaupt nicht. Dort hat man dann auch einen Bestandschutz verfügt. Nur beim Neukauf und der entsprechenden Eintragung muss ein Nachweis über das Vorhandensein eines entsprechenden Tresores der neuen Schutzklasse erbracht werden. Das ist vermutlich ein Zugeständnis an die sonst nur schwer zu kontrollierende Einhaltung der neuen Vorschriften.
Die kupfernen BB´s gibt es bei Begadi noch in 4,5 mm. In 6 mm habe ich die nicht gefunden.
Die goldenen gibt es schon fertig zu kaufen, nur die "Steampunk-Variante" in Kupfer nicht.