Heute
war ich kurz in NRW unterwegs, auch hier konnte ich wieder für einen
Mandanten eine Einstellung des Straf-Verfahrens erreichen; es „summiert
sich“, soll heißen, das war die 5. Verfahrenseinstellung, nebst zwei
Freisprüchen, dies innerhalb weniger Monate. Allerdings war der heutige
Ortstermin eine Ausnahme, alle anderen Verfahren konnte ich vom
Schreibtisch aus erledigen :-), vorrangig waren Anklagen/Strafbefehle
wegen Volksverhetzung u.ä.m., welche sich sehr schnell zerpflücken
ließen, aber ein „wenig Schuld“ muß halt sein...
Daß
das im Zivilrecht anders aussieht, nämlich überlange Verfahrensdauer,
Schweigen der Gerichte usw., dies vor allem in Fällen des
Reichsbürgertums, dafür dürfte vermutlich die Tatsache verantwortlich
sein, daß man „politisch korrekt“ agieren möchte, soll heißen: Die
Zivilgerichte passen sich ebenso vermutlich der jeweiligen politischen
Strömung an..., also abwarten; vermuten nun auch Sie die „Richterliche
Unabhängigkeit“? ...
Dagegen
sind absolut widerlich die eingefahrenen Verwaltungssachen, bei denen
angebliche 'Reichsbürger' entwaffnet werden, weil sie wissen wollen,
welche Staatsangehörigkeit sie überhaupt haben, wenn z.B. eine BRD
überhaupt keine Staatsangehörigkeit vergeben kann, weil sie keine hat
usw. Diese Politsachen fressen sich immer mehr durch auf Fälle des
Luftsicherheitsgesetzes oder der Wehrdisziplinarordnung mit Bescheiden,
die vor Ignoranz nur so strotzen. Bedauerlich ist, daß die
Rechtsschutzversicherer ihre Versicherungsnehmer zunehmend im Stich
lassen, weil die obergerichtliche Rechtsprechung einer erfolgreichen
Verteidigung angeblich im Wege steht. Und zeigt sich einmal eine
hoffnungsvolle Entscheidung, wird diese umgehend 'gekippt', weil bei
dieser Bevölkerungsgruppe 'kein Restrisiko' hingenommen wird, während in
Berlin schon 40% der Polizeischüler aus Bewerbern mit
Migrationshintergrund besteht, bei denen offensichtlich das volle Risiko
gefahren wird. Wer Ohren hat, der höre, wer Augen hat, der sehe! Im
übrigen c.c.M.e.d.