Transport von Softair / Anscheinswaffen im Flugzeug?

  • Moin Moin,


    wie schaut es denn bei Flugreisen mit dem Transport von Softair & Co aus?


    Nicht im Passagierraum / Handgepäck liegt auf der Hand.
    Gesetzliche Vorschriften im Abflug- und Zielland sind zu beachten.
    Welche Vorschriften gibt es seitens der Luftfahrbehörden?
    Welche Regelungen gibt es seitens der Airlines?
    Sind die Regeln innerhalb Deutschland und EU identisch? Stichwort :F:
    Sind International Besonderheiten zu beachten? Ggf. Kaufnachweise für den Zoll mitführen?
    Welche Abläufe sind beim Checkin etc zu beachten?


    Beim googeln findet man ein wenig, aber vieles scheinen nur Meinungen zu sein.
    Wer hat belastbare Informationen?
    Wer hat seine Softair schon im Flugzeug als "Sportgepäck" transportiert?
    Wie waren die Abläufe bei unterschiedlichen Airlines?


    Oder ist der Transport generell im Flugzeug ausgeschlossen?


    ?(

  • Also das ist mit Sicherheit nicht erlaubt...das erste was man in deinem Koffer unterm Scanner sieht ist die Kontur der Waffe und nicht das F...laut Gesetz hast du deine Waffe in einem Koffer und nicht zugriffsfähig zu transportieren,der 2te Punkt liegt hier nicht vor. Das kann nur schiefgehen...selbst wenn es gesetzlich erlaubt wäre würde ich das nicht probieren. Schon gar nicht in heutigen Zeiten wo besonders bei Flugzeugen die Leute nervös werden. Auch wenn es ein "Sportgerät" ist bleibt aus laut deutschem Waffengesetz eine Anscheinswaffe

  • Ich würde das, ohne Ahnung zu haben, mal als sehr Heikel bzw. Kritisch ansehen. Geht bestimmt irgendwie, wird aber sicher ein riesen Bürokratischer Aufwand, Kontrollen, unangenehme Fragereien etc.


    Aber warum nimmt man denn eine AS mit in ein Flugzeug?

  • Aber warum nimmt man denn eine AS mit in ein Flugzeug?


    Z.B. Transport von Deutschland nach Spanien ins Ferienhäuschen.


    Hat jemand Erfahrung, ob man das ggf. bei den Airlines als Sportgepäck, Sonderfracht, etc anmelden kann?


    Tauchermesser, Harpunen, Sportbogen, Armbrust können ja auch im Gepäckraum transportiert werden.

  • Da muss ich Passen, das können dir glaube ich nur die Experten genau sagen. Sonst ruf doch einfach mal beim Flughafen an oder beim Zoll, evtl. kann man dir da ja eine Auskunft geben.


    So Rechtliche und Heikle Geschichten sind in Foren immer etwas schwierig abzuklären, weil vieles halt Halbwissen oder Vermutungen sind und manche Leute andere Erfahrungen gemacht haben als andere etc. ^^


    Lg

  • Z.B. Transport von Deutschland nach Spanien ins Ferienhäuschen.


    Hat jemand Erfahrung, ob man das ggf. bei den Airlines als Sportgepäck, Sonderfracht, etc anmelden kann?


    Tauchermesser, Harpunen, Sportbogen, Armbrust können ja auch im Gepäckraum transportiert werden.

    einfach die knarre cool und locker vorne in die hose stecken :mafiosi: spass beiseite, ich würde das nicht auf blauen dunst einfach mal probieren. wie blackfrog sagt wird das gepäck sicher gescannt.
    frag am besten direkt beim flugunternehen vor der reise nach wie es mit sportwaffen im gepäck aussieht die können dir das doch sicher beantworten.


    du könntest auch die waffe zerlegen und getrennt in versch. gepäckstücke legen so erscheint auf den scannern in keinem koffer eine klar ersichtliche waffe.
    aber frag lieber einfach vorher nach. softairgas /co2 kapseln darfste auf jedenfall nicht mitnehmen das kann ich dir schon jetzt sagen :)

  • Ich weiß nur wie es bei rs ist. Ist übrigends garnicht so selten. Ein Jäger fliegt zum jagen nach .... und muss sein Gewehr mitnehmen und dann auch wieder mitbringen. ;)


    Man braucht Besitznachweis, Zollpapiere (Einfuhr- Ausfuhrerklärung) und noch andere Sachen die hier unwichtig sind.


    Dann stehst du da beim Zoll mit dem Koffer in der Hand und mit die richtige Formula gehte zack zack. :thumbup:


    Und wenn du keine Ahnung davon hast -> LASS ES!

    • Offizieller Beitrag

    Sagen wir mal so: die Chance, daß die Waffe im Koffer durchkommt, muß wohl relativ hoch sein. Es tauchen jedenfalls immer wieder mal Leute auf, die ihre in der Türkei oder Griechenland gekaufte Airsoft ohne :F: herumtragen... Die Legalität einer solchen Aktion ist natürlich keine Frage. :peng:


    Theoretisch sollte es problemlos möglich sein, die Waffe mitzunehmen. Ungeladen, ohne Gas. Zerlegen ist nicht notwendig, aber in einem verschlossenen Koffer. Das Problem ist halt die fehlende Anmeldung. Bei RS braucht man, wie oben schon gesagt, Anmeldepapiere. Das gibt einem auch einen gewissen Schutz. Bei Airsoft gibt es das so nicht, daher sollte man sich an die Regelungen für Luftdruckwaffen bei Sportschützen halten. Die sollten sich auch bei den Fluggesellschaften erfragen lassen.

  • Bei RS braucht man, wie oben schon gesagt, Anmeldepapiere. Das gibt einem auch einen gewissen Schutz. Bei Airsoft gibt es das so nicht

    Bist du dir da absolut sicher? Eine ASG >0,5J ist laut dem deutschen WaffG eine "Waffe" und fällt somit unter dieselbe Kategorie wie eben eine scharfe Waffe, was bedeutet das auch hierfür die Anmeldepapiere notwendig sind. Wenn die Reise innerhalb der EU bleibt würde ich versuchen das auf dem Postweg zu klären, anstatt zu versuchen eine ASG ins Flugzeug zu bekommen.

  • Kurz auf der Zoll-SeitenNachgeschaut und das hier über das "Verbringen und Mitnahmen von Waffen und Munition" (Link) gefunden, weiterführend zu "Besonderheiten für Softair- und Gotcha-Waffen ". Daraus ist zu lesen, dass ein "Erlaubnisfreies Verbringen bzw. Mitnahme" für die mit dem :F: gekennzeichneten Waffen möglich ist.


    Um auf Nummer sicher zu gehen: Anfragen und ggf. die nötigen Formulare beantragen, ausfüllen, vorlegen, glücklich sein.

  • Trotzdem kann das eine recht unangenehme Situtaion am FLughafen werden ^^
    Wenn ich bedenke dass ich schon mal wegen einem Laser-Abstandsmesser für Baustellen in das "Hinterzimmer" musste um einen Funktionsnachweis zu bringen...

  • Neben dem Zoll sollte man sich auch mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen.
    Ob es da Einschränkungen beim Gepäck gibt. Manche sind da ausgesprochen empfindlich.
    Daß solch eine Gegenstand nicht im Handgepäck transportiert werden darf, sollte selbstredend sein.
    Aber selbst im aufgegebenen Gepäck kann es ohne Anmeldung gut sein, daß der Koffer stehen bleibt.
    Von dem Theater beim Zugang beim Durchleuchten des Gepäckes mal ganz abgesehen.
    Ist es das wirklich wert?
    Edit: Ups, Zwischenposter ;)

  • Folgende Info hab ich auf der Seite von Lufthansa gefunden:


    "Sport- und Jagdwaffen sind anmeldepflichtig und werden nur dann berechnet, wenn sie in einem separaten Waffenkoffer transportiert werden. Kleine Waffen, die im Reisegepäck verstaut sind und in der Freigepäckgrenze bleiben, werden nicht mit einer Gebühr belegt.
    Ausnahme: in folgenden Ländern wird immer eine zusätzliche Gebühr erhoben: Südafrika 50 €, In Italien bis zu 90.00€ vom Flughafen abhängig, Türkei 30 €, Großbritannien seit dem 01.01.2011 GBP 50. Bitte beachten Sie die Bestimmungen für den Transport gefährlicher Gegenstände."


    "Bezüglich der Mitnahme von Munition gelten besondere Bestimmungen, die Sie in jedem Lufthansa Verkaufsbüro erfahren können.


    Waffen und Munition müssen in unterschiedlichen Taschen verpackt sein. Falls nötig muss eine spezielle Gepäckbox verwendet werden, um beide Gegenstände voneinander zu trennen. Waffen müssen ungeladen sein."


    "Gefährliche Gegenstände, die unter umständen transportiert werden dürfen:


    Munition: Sicher verpackte Munition (Patronen für Waffen) zu Sportzwecken der Division 1.4S.
    Aufgegebenes Gepäck: Ja
    Handgepäck: Nein
    Genehmigung des Carriers erforderlich: Ja
    Regeln:
     Waffen und Munition müssen in unterschiedlichen Taschen verpackt sein. Falls nötig muss eine spezielle Gepäckbox verwendet werden, um beide Gegenstände voneinander zu trennen. Waffen müssen ungeladen sein.
     In zur Personenbeförderung eingesetzten Maschinen darf nur Munition zum persönlichen Gebrauch für Sport- und/oder Jadgzwecke befördert werden.
     Nur als 1.4S, UN0012 oder UN0014 klassifizierte Munition darf mitgenommen werden.
     Pro Fluggast dürfen höchstens 5 kg Munition brutto (Wiegepflicht) zum eigenen Gebrauch mitgenommen werden.
     Munition muss sicher, d. h. in der handelsüblichen Verpackung verpackt sein.
    Verboten:
     Munition mit Explosiv- oder Brandgeschossen.
     Schwarzpulver darf keinesfalls befördert werden."



    "Spraydosen: Beschreibung: Spraydosen ohne Sekundärgefahr, zu Sportzwecken und für den persönlichen Gebrauch.
    Aufgegebenes Gepäck: Ja
    Handgepäck: Nein
    Genehmigung des Carriers erforderlich: nein
    Regel: Die Sprühventile der Spraydosen müssen durch eine Kappe oder eine andere geeignete Vorrichtung geschützt sein, um die versehentliche Freisetzung des Inhalts zu verhindern.
    ...
    Regeln:
     Die Gesamtnettomenge aller solchen Artikel, die von einem Fluggast oder einem Crewmitglied mitgeführt werden, dürfen 2 kg oder 2 Liter pro Person im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck zusammen nicht überschreiten.
     Die Nettomenge der einzelnen Artikel darf jeweils 0,5 kg oder 0,5 Liter nicht überschreiten."


    Die Im Internet zur Verfügung gestellte Liste ist unvollständig, darauf wird auch hingewiesen. Nähere Informationen soll es bei den LH Verkaufstellen geben.


    "Darüber hinaus sind nationale Vorschriften und die IATA-Gefahrengutvorschriften zu beachten. Die Fluggesellschaft kann auf Anfrage eine Kopie dieser Bestimmungen bereitstellen."


    Da man scharfe Waffen und Munition transportieren darf, könnte ich mir vorstellen, dass Softair und ggf ne Dose Green Gas auch möglich sein müsste.
    Zumindest würde es sich mir nicht erschliessen, wieso scharfe Munition ungefährllicher im Gepäckraum sein sollte, als ne Dose Greengas, oder andere Spraydosen.


    Arbeitet jemand in einem Lufthansa Verkaufsbüro und kann uns die entsprechenden Information besorgen?


    Hab heute versucht bei LH anzurufen, aber auf Grund der Streiksituation ist da nicht von Erfolg gekrönt gewesen.
    Oder ich hatte einfach nur Pech.

  • Im Gepäckraum gibt es gegenüber der Kabine keinen Druckausgleich! Aus diesem Grund sind unter Druck stehende Behälter grundsätzlich verboten.
    Im Übrigen ist die Anmeldung als Sondergepäck im Regelfall nicht kostenfrei. Bei den Tarifen hat schon Mancher eine Rolle rückwärts gemacht. Unbedingt vorher erfragen.
    Letzter Punkt: Hast du dich auch im Zielland nach irgendwelchen Vorschriften erkundigt? Ich meine, in Spanien gilt eine Kennzeichnungspflicht mit Neonfarbe an bestimmten Teilen.
    Edit: Nein, mit Neon war Portugal.
    Aber, so wie es aussieht, braucht man in einigen Gegenden eine Genehmigung:

    Zitat

    Last Regulation in Spain dates January 5, 2013, and guns are now included as 4th category weapons. This update to the Law changes the name of the guns to "Armas Ludico-Deportivas" (Ludic Sport Guns).
    Players have now to comply with their Town Halls' requirements, which differ from town to town. Simplest registry takes only to fulfill the 4th category class A (semi and auto guns) or B (manual loaders) card with the manufacturer's name, model, serial number (if available) and caliber then have it stamped by the town's authorities.
    Some cities/towns however require players to provide a (clear) Criminal Record Certificate, pass a psychological exam (usual for firearms), have the guns serialized by a certified armorer and have them inspected to check that the serial numbers match the declared ones. Towns that have not yet decided how to proceed with the registry leave the players in a grey area, because they cannot obtain the card anywhere else but the town you live in.
    It is legal to buy, possess and sell airsoft replicas and accessories. Custom duties for importing from outside the Schengen area apply normally.

  • Im Gepäckraum gibt es gegenüber der Kabine keinen Druckausgleich! Aus diesem Grund sind unter Druck stehende Behälter grundsätzlich verboten.
    Im Übrigen ist die Anmeldung als Sondergepäck im Regelfall nicht kostenfrei. Bei den Tarifen hat schon Mancher eine Rolle rückwärts gemacht. Unbedingt vorher erfragen.
    Letzter Punkt: Hast du dich auch im Zielland nach irgendwelchen Vorschriften erkundigt? Ich meine, in Spanien gilt eine Kennzeichnungspflicht mit Neonfarbe an bestimmten Teilen.


    Was Druckbehälter angeht, gibt es Ausnahmen, wenn die Nettomenge 0,5kg bzw 0,5l nicht überschreitet und ein Schutzkappe vorhanden ist.
    Der nicht vorhandene Druckausgleich sollte für Druckgasbehälter unkritisch sein. Bei Normalnull haben wir 1Bar Umgebungsdruck. Mit steigender Flughöhe nimmt dieser ab, da die Luftsäule über dem Gegenstand kleiner wird und damit der Druck abnimmt. Selbst ins ALL werden handelsübliche Druckgasbehälter mitgenommen.
    Wenn der Druck steigen würde, dann bestünde ein Risiko, wenn die Druckkgasbehälter dem steigenden Druck ggf. nicht stand halten könnten.
    Unterwasser verändern sich auf Grund der höheren Dichte die Druckverhältnisse wesentlich schneller - pro 10 Meter um ca 1 bar.
    Da der Druckbehälter aber selber unter Druck steht, muss der Aussendruck erst einmal den Innendruck übersteigen und dann auch noch die Struktur des Druckbehälters überwinden.


    Die Beschränkungen für Druckbehälter müssen also eine andere Ursache haben. Vermutlich geht es um die Explosionsgefahr, die von Druckbehältern ausgeht, z.b. im Fall eines Feuers, etc. Daher die Begrenzung der Nettomenge, um die potenzielle Energie einer Explosion einzugrenzen und auf ein "ungefährliches" Niveau zu bringen.
    Bisher habe ich aber noch keine Angabe gefunden, wie hoch der Druck in "Spraydosen zu Sportzwecken sein darf". Dies würde ja eine entscheidende Rolle spielen. Ich forsche mal in die Richtung weiter.


    Danke für den Hinweis mit der Kennzeichnungspflicht in Spanien, da wird die Nachforschung jetzt interessant. Mein Spanisch reicht gerade mal aus, um am Ballermann nicht zu verhungern... Ich versuche es mal beim spanischen Gerneralkonsulat. Eventuell könnte das auswärtige Amt auch Informationen haben. Na mal schauen.


    Edit: Ok das mit der Kennzeichnungspflicht hat sich erledigt, aber das nachgereichte Zitat ist sehr interessant.

  • Du hast Unterdruck in 10000m Höhe...das macht die Sache interessant. Denk einfach in die andere Richtung.
    Ich weiß nur, daß wir Tauch- und Westenflaschen nur vollständig entleert mitnehmen durften und die können eine Menge ab. Und das waren nicht mal Brandgase.
    Angeblich gibts heute schon bei Deo und Haarspray Terz.