Airsoft gegen den Staat, zu Unrecht angeklagt

  • Tomansen, verhindert dennoch nicht das dir schlecht geschulte Beamte ein Strick draus drehen wollen...

    Das würde sich vor Gericht klären, selbst mit Pflichtverteidiger.

    Bei dir stand, wenn ich mich recht erinner, genau das zur Debatte. Eben das der Verdacht besteht, das wieder aktivieren zu können, weil das nur ausgegossen wurde und jemand das rausgepopelt hatte.

    Wenn keine Elektronik drin ist, ist das strafrechtlich unbedenklich, es sei denn Beweise werden gefälscht. Aber das kann man niemanden erzählen.

  • Du brauchst nix dazu schreiben, völlig ok.

    Aber ich schreib mal wie sich das für mich und auch vllt andere darstellt. Ich bin knapp 50 und habe auch ein paar Gesetzeahüter im Freundeskreis und lange Airsofterfahrung und gesetzlich weiss ich genau was man haben darf und was nicht. Das sollte jeder wissen. Aber nungut.


    Ich überspringe mal, wie die Polizei auf dich gekommen ist. Das wäre nur kontraprodukiv, weil ich denke Du bist unschuldig, aber eben aus Unwissenheit. Auch wenn das nicht vor Strafe schützt.

    So ist das nunmal. Du sagtest Bilder im Netz... Pech.


    Ich spreche dich auch frei, das irgendwie zu kommentieren, das musst Du nicht. Alles gut.


    Ok.

    Beamter A sichtet die Ware bei dir und beschlagnahmt das. Eben weil er sich selber unsicher ist. Das hat nichts damit zu tun, das er das wissen muss, oder dich nicht leiden kann. Oder eben doch. Warum auch immer. Er entscheidet nur die Situation, sonst nichts. Ist am Verdacht nichts dran, ist hier Ende.


    Beamter B, sichtet die Beweislage und stellt fest, das sich das wohl aktivieren lässt ( eben weil nur ausgegossen), weil die Elektronik noch da drin ist. Ob das gelungen ist, weiss nur Dein Anwalt und der Staatanwalt (der dann aber dementsprechend reagiert)

    Hast Du selbst schon indirekt zugegeben mit der Elektronik.


    Beamter B prüft die Gesetzeslage und legt den Fall einem Staatsanwalt vor, der sicher nicht vor hat, irgendwen zu f*****.

    Der Staatsanwalt sichtet den Sachverhalt, schaut in Deine Akte, bzw in das Gutachten über das Teil und entscheidet ein Verfahren zu eröffnen oder nicht, wägt dabei ab, was und wie der Staatskasse zur Last gelegt werden kann.

    Also er ist sich schon sicher, wenn er es macht und leitet sicher nebenbei noch ein weiteres Gutachten ein.

    Eben um den hinreichenden Verdacht zu bestätigen. Für einen Staatsanwalt ist es unschön zwispältige Entacheidungen zu treffen.


    Eventuell hast Du schon eine WaffG Auffälligkeit, das weiss niemand. Bis hierhin vergeht eine Menge Zeit in der Du natürlich den Anwalt einschaltest.


    Ich lass Dir einfach nicht durchgehen, dass Du behauptest, die wollen dir alle was böses, ohne Grund.


    Also Beamter A, B und der Staatsanwalt zusammen. Das ist Irrsinn. Das musst Du einfach mal in Deinen Kopf bekommen, das dann Fragen entstehen, zumal Du um finanzielle Unterstützung anfragst..


    So einfach ist das dargestellt.


    Jetzt stellt sich langsam raus, Beamter A hat sich geirrt und B hat eventuell übertrieben, das sind diese von Dir genannten Widersprüche in der Akte, die der Staatsanwalt wieder auf dem Tisch hat und entscheiden muss.

  • Ganz besonders wenn sich der Staat übermächtig fühlt.

    Nicht fühlt. Er ist.


    Und das manche Polizisten/Staatsanwälte manchen was anflicken wollen oder den eigenen Fall durchdrücken wollen kam auch schon öfters vor. Denen interessiert oft auch nicht das schicksal der anderen sondern eher das eigene Vorankommen.
    Von daher...
    Die meisten sind sicherlich so neutral wie sie sein sollten, es gibt aber sicher auch manche, die mehr Mensch als neutral sind. Und insbesondere unser Hobby wird von vielen sehr kritisch gesehen. Gelangt man an den Falschen, ist es mit neutralität auch nicht weit her.

  • Tomansen Nein, ich bin nicht vorbestraft, sonst dürfte ich selbst für keine Behörde arbeiten, bei uns im Landkreis ist man als Sanitäter auch Vollzugsbeamter mit Vollzugsausweis weil wir unsere Polizei unterstützen bei den ganzen Psychischen kranken.

    Mein Anwalt hat mir sehr viele Sachen zugeschickt und dort steht auch schwarz auf weiß, das die zu bearbeiten Beamten Sachen in den Bericht geschrieben haben die sich mit den Schreiben der anderen NICHT deckt. Ich glaube kaum das mein Anwalt hier lügen erzählt, zudem wurde beim BKA angefragt, und es gibt laut dem BKA ,keine Schriftsätze, oder KEINE Bestimmung dafür wie eine Lampe deaktiviert werden muss, zumal eine MANIPULATION den Straftat Bestand erfüllt, bei mir waren die ausgegossen und ich konnte weder reinschauen sonst noch was. Sorry, aber dann kann deine VFC Waffe ja auch eine echte sein, wollen wir so argumentieren? Ich glaube meinem Anwalt und leider gibt es sehr viele Plastik Polizisten oder Staatsanwälte die sich ihren Fall zusammen reimen wollen. Siehe den einen Fall vom Hausmeister der zu Unschuld 6 Jahre im Knast gesessen hat , weil dem Staatsanwalt das Konstrukt eines Unfalls nicht gepasst hat.


    Das ich hier nichts zu schreiben werde liegt einzig und alleine daran das die Verhandlung noch nicht war und ich keine Informationen preisgeben sollte laut meinem Anwalt, wenn ich hier jetzt anfangen aufzuzählen was die falsch gemacht haben und welche Beweise für meine Unschuld sprechen, schieße ich mir selbst ins Bein.


    Zumal die Staatsanwaltschaft ja Lampen sofort ausgehändigt hat nach dem mein Anwalt eingeschaltet war und nur die Laser einbehalten hat , GTL21 22 Lampe Laser , GTL11 und GTL10 nur Lampe waren ebenfalls so ausgegossen wie die anderen, das hat aber den StA nicht gejuckt. Aber nungut :)


    Damit wars das von meiner Seite aus, man weiß nie wer hier mit ließt, aber diese bösen Lampen...

  • Mehr darf ich leider nicht sagen, es wird jetzt auch von mir keine Infos kommen. Da alles was man schreibt ja gegen einen verwendet werden kann.

    Tja,dann lass es mal dabei !


    Kannst ja alle Termine etc. berichten (wie ,wo,was,wesshalb,wo etc),aber Du schweifts schon wieder zuuuuu viel ab! WER weis WER hier nochmitliest ?

    Wünsche Dir aber trotzdem das beste und einen Für Dich bestmöglichen guten Ausgang der ganzen " Sache " .

    Der Panzerwagen ist eine Karosse für tourirstische Ausflüge in freundlich gesinnte Länder.
    Er kann auch Salut schießen ! (Quelle : Unbekannt )


    Die Welt ist nicht so übel, man muss sie nur zu nehmen wissen.

    - Hans Christian Andersen

  • Ganz besonders wenn sich der Staat übermächtig fühlt.

    Kann ein ganz großer Fehler sein...

    Ich nehme einfach mal ein Beispiel aus der Biologie. Ein ausgewachsener männlicher Elefant kann ein Lebendgewicht von bis zu 10 Tonnen auf die Waage bringen (immerhin so viel wie fünf S-Klassen). Der kann sich sehr sicher sein, keine natürlichen Feinde im Sinne von fleischfressenden Raubtieren zu haben. Auf seiner absoluten Sicherheit gegenüber anderen Lebewesen sollte er sich aber nicht ausruhen, man bedenke einfach mal ein Einzelindividuum der zahlreichen Mückenarten, deren Gewicht so gering ist, dass es mit haushaltsüblichen Messmethoden gar nicht feststellbar ist...

    Kann die einem tonnenschweren Koloss ernsthafte Probleme bereiten ? Ich glaube schon, je nachdem, welche Erreger übertragen werden, mit einem winzigen Stich, dessen mechanische Verletzung so gering ist, dass sie gar nicht bemerkt wird...

    Aufgepumptes Äußeres und eine beeindruckende körperliche Erscheinung sagen im Endeffekt nicht unbedingt alles aus...


    Wenn keine Elektronik drin ist, ist das strafrechtlich unbedenklich, es sei denn Beweise werden gefälscht. Aber das kann man niemanden erzählen.


    So weit würde ich auch gar nicht gehen, man sollte nie unbeweisbare Vermutungen unterstellen. Was aber ganz sicher passiert, sind offenkundige Falschbehauptungen, aus welchen Gründen solche auch immer erfolgen...

    Leider haben wir im Bereich des Waffenrechts de facto kein Tatstrafrecht mehr, es zählt nicht, was der Täter im konkreten Fall getan hat, sondern was er eventuell tun könnte...

    Du bist unschuldig, aber eben aus Unwissenheit. Auch wenn das nicht vor Strafe schützt.


    Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Da solltest Du dich mal mit Juristen drüber unterhalten, was das Thema Vorsatz angeht... es sei denn der Tatvorwurf wäre auch fahrlässig begehbar .

  • Ein Irrglaube. Aha. Du hast dir selbst grad widersprochen..


    ...Was aber ganz sicher passiert, sind offenkundige Falschbehauptungen, aus welchen Gründen solche auch immer erfolgen...

    Leider haben wir im Bereich des Waffenrechts de facto kein Tatstrafrecht mehr, es zählt nicht, was der Täter im konkreten Fall getan hat, sondern was er eventuell tun könnte...


    In dem Fall.schützt Unwissenheit eben nicht vor Strafe. Der Vorsatz wird unterstellt werden. Sonst gäbe es das Theater ja garnicht.

  • Es gibt Neuigkeiten, aber leider darf ich dazu nicht viel sagen. Nur , eine gewisse Person die ein sehr hohes Amt hat, würde das Verfahren gerne einstellen wenn die beschuldigte Person A eine kleine Geldstrafe zahlt und B auf Schadensersatz verzichtet.

    Ich weiß echt nicht was ich drauf antworten soll.

  • Es gibt Neuigkeiten, aber leider darf ich dazu nicht viel sagen. Nur , eine gewisse Person die ein sehr hohes Amt hat, würde das Verfahren gerne einstellen wenn die beschuldigte Person A eine kleine Geldstrafe zahlt und B auf Schadensersatz verzichtet.

    Ich weiß echt nicht was ich drauf antworten soll.

    Das würde rechtlich bedeuten, dass du zugibst Mist gebaut zu haben.


    Würde ich nicht.