Airsoft gegen den Staat, zu Unrecht angeklagt

  • Man gilt ab 90 Tagessätzen als Vorbestraft. Ab 60 Tagessätzen ist man nicht mehr zuverlässig laut WaffG und verliert die waffenrechtliche Erlaubnis. Dann hat man erstmal ein paar Jahre Sendepause, was den Waffenbesitz angeht. Im Regelfall 10 Jahre. Ob dann aber auch ein Waffenverbot für freie Waffen ausgesprochen wird, weiß ich nicht genau. Normalerweise nur für scharfe Waffen. Freie Waffen kommen erst dazu, wenn man richtig scheiße gebaut hat. Bewaffnette Raubüberfälle, drohung mit Schusswaffen oder illegaler Handel / Herstellung von Waffen oder so ein Mist.


    Wenn man keinen Dreck am Stecken hat, wird sowas normalerweise immer gegen Zahlung von (viel) Geld an wohltätige Einrichtung einhergehend mit Einzug und Vernichtung der Sachen, eingestellt.


    Kenne ich aus meiner eigenen Familie: 10€ Laser in China gekauft und auf die LuPi montiert. Mir wurde es erzählt und ich hab sofort gesagt, hau mit dem Hammer drauf und entsorg es. Nach 4 Wochen gab es eine Hausdurchsuchung, weil der Zoll die Pakete gefunden hat und alles weitergeleitet wurde. Man hat dann ermittelt und bei 40 Leuten Deutschlandweit eine Durchsuchung gemacht.... naja, das Ende vom Lied war, dass der 62 Jährige nicht vorbestrafte "Täter" gegen eine Zahlung von 600€ an eine Wohltätige Einrichtung freigesprochen wurde.


    Warum das hier nicht so gehandhabt wird, ist mir ein Rätsel. Als San hat man ja für gewöhnlich kein Dreck am Stecken, weil man menschlich gesehen sehr sozial ist und solche Menschen eigentlich nicht (bewusst) zu Straftaten neigen. Eine Vorstrafe, die ein solches Vorgehen rechtfertigt, ist also eher unwarscheinlich.


    Zum Deaktivierten LLM: ich hatte es schonmal irgendwo geschrieben. Ob es hier im Forum war, weiß ich nicht: seht immer zu, das die Elektronik ausgebaut oder zerstört wurde. Nach der Geschichte mit Skechorch erst recht. Zu meiner Umarexzeit haben wir das Thema mal mit dem BKA besprochen und die meinten, wenn keine Elektronik drin ist, ist alles ok. Das waren aber auch nur Aussagen am Telefon, gab nie was schriftliches.


    Ich habe Skechorch auch geraten, dafür zu sorgen, dass er irgendwie unter 60 Tagessätze kommt. Alles andere ist dann erstmal egal. Tut zwar finanziell alles weh, aber es ist verkraftbar. Dagegen vorgehen kann man, wenn man viel finanzielle Rückendeckung hat. Man müsste dafür am besten eine Lobby haben, die gewillt ist, daraus einen Präzedenzfall zu machen, um zukünftig Rechtssicherheit zu erlangen, in dem ein Gericht entscheidet, wie so ein Teil deaktiviert sein muss.

  • Was mir gerade einfällt.
    Der VDB bemüht sich doch gerade Alles was als Waffe gilt unter einem Hut zu bringen. Vieleicht können die sich ja auch mit einschalten?
    Zumindest wenn man sieht das das Teil nach allen regeln der Kunst deaktiviert war, sehe ich da eventuell eine chance.
    Letzten Endes kann man alles reaktivieren, es ist immer nur eine Frage des Aufwands. Und solange der höher als allgemeinüblich bleibt, sollte das rechtmäßig sein.


    VDB - Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.


    Gisselberger Straße 10 · 35037 Marburg

    Tel. +49 (0) 64 21 – 480 75-00 · Fax +49 (0) 64 21 – 480 75-99


    info@vdb-waffen.de

    (Wenns weitergeh
    en soll, bin ich natürlich auch wieder beim Spenden dabei)

  • Hatte hier nicht auch irgendeiner was von einem Anwalt bei Begadi geschrieben.

    Vielleicht kann man ja von den Shops etwas Hilfe erfragen.

    Der vdb könnte auch noch eine Anlaufstelle sein.

    Wenn du den Schritt zum Kämpfen nach all den Strapazen immer noch gehen willst, solltest du nichts unversucht lassen.


    Bei einer Spende bin ich wie gesagt auch wieder dabei.

  • Hey guten Morgen, alter wie diese schreiben einem die Psyche von der ganze Familie fixxen... manchmal glaube ich das diese Beamten menschliche echt abfall sind und sich drauf einen hobeln streit zu verursachen. Am Montag telefoniere ich mit dem Anwalt und frage in wie weit eine Zusammenarbeit in dem Thema erfolg hat und was man machen kann. Wenn beide anwälte sagen das es sinn hat würde ich nochmal um spenden bitten , lade euch auch gerne falls es zum Gerichts Termin kommt ein...

  • Wolf das ist es, du machst dir als Sani deine psyche kaputt für andere und versucht zu helfen aber jetzt bin ich Staatsfeind Nummer eins, ich würde es verstehen wenn ich schon andere Sachen auf dem kerpholz gehabt hätte aber habe ich nicht, erinnerst du dich noch an dem tag an dem ich angerufen habe ? Die GTL 10 , Surefire300 und NGALs haben sie da gelassen , nur die beiden 21 /22 haben sie mitgenommen, sowie sich die Deko Munition rausgepickt.


    Das was ich bis jetzt nicht verstehe ist , wieso es dort kein Schreiben gibt mit "waren ausgegossen mit einer schwarzen Masse" da man das Ding nicht rausgehen konnte , mit den Dinger haben wir teilweise Fußball gespielt...

  • Die elektronische Komponente waren vorhanden, aber vorher soll ich das wissen ? Zudem ist doch die Reaktivierung ansich eine Straftat, das wäre so als ob ich die ganzen alten 2006 MP5er von ZIB im Keller versuche scharf zu machen.

    Ganz so einfach ist es leider nicht mit unserem Waffenrecht...


    Ich will dir hier sicher keine Illusionen rauben, aber Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Lampen, Laser, usw. (sofern sie zur Montage an eine Schusswaffe "BESTIMMT" sind, wovon man hier ausgehen kann) sind nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände, deren Besitz zunächst mal eine Straftat darstellt. Punkt !


    In deinem Fall ist es die große Frage, ob diese Gegenstände "dauerhaft unbrauchbar" i.S. des WaffG waren, dann wäre die Verbotseigenschaft nicht mehr gegeben.

    Dauerhaft unbrauchbar in diesem Zusammenhang bedeutet, sie dürfen sich nicht "mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen" - was solche sind, wird im Gesetz leider nicht erwähnt- in ihren Ursprungszustand zurückversetzen lassen.

    Um es mal ganz plastisch darzustellen: Elektronik vorhanden und ein zusammengeknülltes Stück Papier reingestopft, das wäre dann Essig, da jeder Trottel bzw. waffentechnische Laie den ursprünglichen Zustand im Handumdrehen wieder herstellen könnte...

    Es muss ja in deinem Fall ein waffentechnisches Gutachten geben, welche Änderungen vorhanden waren und welche Handlungen die untersuchende Stelle genau vornehmen musste, damit eine Funktion wieder gegeben war. Der Anwalt dürfte das ja durch Akteneinsicht unschwer in Erfahrung bringen können.


    Natürlich ist bereits ein solcher Umbauversuch selbst eine Straftat, das spielt aber im vorliegenden Fall keine Rolle. Auch der Vergleich mit früheren Dekowaffen hinkt ein wenig, da bei diesen ein Rückbau nahezu vollständig ausgeschlossen war, sofern die Unbrauchbarmachung ordnungsgemäß nach Vorschriften erfolgte.

    Klar können einschlägige Fachleute wie Büchsenmacher, Werkzeugmacher, Maschinenbauer, usw. einiges bewirken, darauf kommt es aber nicht an.

    Nach Ansicht des BKA ist immer bei solchen Beurteilungen immer "...der waffentechnisch interessierte Laie..." und eben nicht der fachkundige Profi heranzuziehen.

    Dass richtige Fachleute so etwas können, das wissen die beim BKA auch, die haben schon Ahnung von dem was sie tun und sind auch nicht "antiwaffenmäßig" eingestellt.


    Aber selbst, wenn das BKA (was laut Gesetz in Zweifelsfällen für die Einstufung verboten/erlaubt zuständig ist) per Feststellungsbescheid zu dem Ergebnis kommt, dass alles o.k. ist, kann ein Gericht trotzdem von dieser Sichtweise abweichen. In der Regel werden sich Gerichte dieser Sichtweise anschließen, sie müssen es aber nicht zwangsläufig...


    Den Strafbefehl vorschnell akzeptieren würde ich in keinem Fall, das käme einem Schuldanerkenntnis gleich. Sprich mit deinem Anwalt nach Akteneinsicht darüber, wie eure Erfolgsaussichten sind, im Falle eines Freispruches hätte ohnehin der Staat deine Kosten zu tragen. Da dir ein Strafbefehl übersandt wurde, geht aber die Staatsanwaltschaft offenbar auch nicht von einer solch gravierenden Verfehlung aus, sonst würden sie es nicht mit diesem Weg bewenden lassen, sondern Anklage erheben. Strafbefehl ist eigentlich ein abgekürztes vereinfachtes Verfahren zur Ahndung von leichteren Delikten wie z.B. Beleidigung o.ä..


    Ich denke nicht, dass Du dir große Sorgen über berufliche Konsequenzen machen musst. Erstens, wie soll dein Arbeitgeber überhaupt von der Sache erfahren (ich unterstelle jetzt mal, dass Du nicht im Beamtenverhältnis stehst) ? Selbst dann dürfte eine Geldstrafe von z.B. 70 Tagessätzen keine großen dienstrechtlichen Konsequenzen haben. Zweitens hätte eine Verurteilung (wenn es denn überhaupt dazu käme) keinerlei Bezug zu deiner beruflichen Tätigkeit oder schädigt das Ansehen deines Arbeitgebers in der Öffentlichkeit , daraus etwas Arbeitsrechtliches zu konstruieren dürfte sehr schwer werden.

    Auch ein Waffenbesitzverbot kann ich mir in einen solchen Fall nicht vorstellen, dieses wird in erster Linie als Präventivmaßnahme bei Straftaten mit Gewaltbezug oder extremistischen Bestrebungen angewandt.


    Man sieht leider an diesem Fall, wie vorsichtig man heutzutage sein muss, was das Posieren mit Waffen im Internet angeht. Zu 99,9 % wird es sich dabei um jugendliches Imponiergehabe handeln. Wer wirklich kriminelle oder extremistische Absichten ernsthaft verfolgt, wird so etwas nicht vorher tun, wenn er halbwegs intelligent ist.

    Leider wurde dieses Waffenposen zu oft, insbesondere von Idioten aus dem rechten Spektrum, missbraucht, so dass unsere Sicherheitsbehörden da mittlerweile extrem dünnhäutig sind...

  • Hallo, eben mit meinem Anwalt telefoniert, er meinte er legt Wiederspruch ein und seine worte waren "Die Polizei hat sie ganz schön auf dem Kicker" Die Polizei gibt sich ganz schön Mühe, haben sich sogar direkt an Glock gewendet über die ausländischen Kollegen und er meinte auch das es "lächerlich " ist das man hier von vorsatz spricht. Es wäre cool wenn jetzt nochmal Spenden reinkommen würde da ich jetzt kämpfen werde , nur sage ich gleich das es eine extrem hohe Summe wird die ich zahlen muss da ich 2 Anwälte bezahlen muss. In dem Sinne wird aber auch endlich ein Feststellungsbescheid ergehen womit diese kacke 1zu1 geklärt ist und ich denke das liegt bei uns allem im Sinne.

  • Nevar , ich habe nichts falsch gemacht in meinen Augen, diese GTLs hat fast jeder gehabt von uns weil es keine Replicas gab, man will halt seine Gear vervollständigen und will ja auch lob dafür haben, das ist so als ob einer morgen hier sein cooles 50k GPNVG18 zeigt , ich würde es ihm auch gönnen



    @MenschenFeind, ich glaube bei deiner Spende war ein Fehler, denke du hast dich um ein Komma verschrieben...

  • Ihr habt doch ein Schaden ?

    Frage, wie wollen wir das mit dem Konto machen ? Soll ich öffentlich sagen was ich eingenommen habe oder soll das ganze über die Mods laufen? Ich bin bei der Sache sehr transparent... Vertrauen ist mehr Wert als paar euros und ich möchte das jeder mit gutem Gewissen in die Sache geht, gibt leider zu viele schwarze Schafe die sich die Taschen vollstopfen.

  • Mir egal, ich gebe auch offen zu, was ich dazu gebe ;)

    Alleine kann man gegen den Staat kaum ankommen.

    Aber wenn alle an einem Strang ziehen kann man was erreichen.


    Erinnert euch nur mal an die letzte Änderung im WaffG wo se den 0,5Joule Kram streichen wollte....da half auch nur massive Lobbyarbeit..

  • Ich bin gerade auf deinen Thread gestoßen und habe mich durchgelesen.

    Zusammen mit den anderen Sachen die Ich in meinem kurzen Leben in diesem Land schon erlebt habe läuft es mir dabei echt kalt den Rücken runter. Wir reden hier nun schließlich nicht von flächendeckenden Grauzonen oder juristischer Haarspalterei, sondern von Gesetzen und Vorschriften die du nach bestem Wissen und Gewissen haarklein befolg hast. Gesetze die wir alle als unumstößlich und gesichert ansehen.


    Dass die beteiligten Beamten nun vollkommen konträr dazu und zur vermeintlich offensichtlichen Rechtslage ihr Ding durchziehen ist nicht nur eine anderweitige Auslegung der Gesetze, sondern gleicht in erschreckendem Außmaß dem was gewisse Organisationen in der Zeit 39 bis 45 praktiziert haben. Mir persönlich raubt das fast den letzten Furz Vertrauen den Ich noch in die Exekutive und Jurisdiktion unseres Landes habe.

    Scheinbar schützen Gesetze uns einen feuchten Dreck, sondern dienen nur dazu Uns in jedem Fall für irgendwas dranzukriegen.


    Ich bekomme hier fast Angstzustände und Paranoia beim Lesen. Meinen allertiefsten Respekt dafür dass du bis jetzt trotz dieser Hölle durchhälst und sogar noch weiterkämpfst.


    Aber mal eine rechtliche Frage aus Neugier:

    Existieren keinerlei Möglichkeiten die Gesinnung der beteiligten Beamten zu hinterleuchten, bzw. sieht die Legislative dafür keinerlei Möglichkeit vor ? Um aus so einer Lappalie wissentlich ein Verfahren zu konstruieren das nachweislich einen Mitbürger gesundheitlich und psychologisch schädigt, bedarf es meiner Meinung nach nicht nur sehr viel böswilliger Energie, sondern beinahe einer erheblichen Radikalisierung welcher Art auch immer. Ich kann mir nicht vorstellen dass Beamte die Entscheidungen dieser Tragweite fällen in keinster Weise überprüft oder kontrolliert werden können. Das wäre ja noch schöner.


    Whatever, Ich habe zwar das Interesse am Hobby verloren und gebe meine Sammlung auf, aber Ich kann nicht zusehen wie ein Mitbürger und Freund des Hobby's auf so hinterf****ge Art und Weise misshandelt wird. Meine Spende ist raus und wenn Ich das finanziell einrichten kann, gerne wieder. Ich wünsche dir und Freunden/Familie viel Erfolg und haltet die Ohren steif !


    Das Thema hat in letzter Konsequenz sehr große Tragweite und auch wenn die Beteiligung und Anteilnahme bisher unglaublich ist, würde Ich doch meinen da sollte deutlich mehr gehen. Vor Allem auf Seiten der Schützenbünde.

  • Lieber Fox, vor Jahren wurde ich hier für solch eine Aussage noch geächtet, wohl bis zum heutigen Tag, oder besser gesagt nicht verstanden (gewollt). Aber eine Verfassung kann man eben nur achten, oder eben einfach seinen Job machen, oder einfach sonstwas tun und denken. Auch kommen oft auf so etwas ja auch Kommentare (u.a.m.) wie keine Politik in einem Fachforum. Doch was hat Politik mit Recht zu tun: reichlich wenig, betrachtet man sich z.B. die beste Verfassung die man sich denken kann.


    Zitat

    Existieren keinerlei Möglichkeiten die Gesinnung der beteiligten Beamten zu hinterleuchten, bzw. sieht die Legislative dafür keinerlei Möglichkeit vor

    Kurz; zu dieser von dir genannten Zeit strich man auch den Straftatbestand des Amtsmißbrauch und führte in die Straftatbestände der Nötigung und Erpressung (mit selber Rechtsverordnung) das Gesinnungsmerkmal Gesundes Volksempfinden ein. Kaum auszudenken nicht.

    Jedoch trotz selbst klarer Rechtsbefehle wurde dies bis heute nicht geheilt. Ämterpatronage (u.a.) und eine bis heute nicht vollzogene Gewaltenteilung tun ihr übriges, abgesehen eben auch manch Ideologie die zumal in vielen Köpfen in Wirklichkeit eine bloße Doppelmoral darstellt.


    Wie sagt man auch so schön, das Leben sei kein Ponyhof. Auch manch anderer Spruch den sich der Deutsche zwar leichtfertig leistet liegt da näher an der Realität als ihm lieb ist und er diesen Umstand lieber verleugnet.

  • FoxtrottKilo , Wow danke , also was ich hier von einigen bekommen habe 250,100, 50 Euro spenden, Stark, wirklich , ich gehe in diesen Kampf , ich habe vorhin auch mit @Menschenfeind telefoniert und ihm die Protokolle zugesendet , er hat sich darüber auch schlapp gelacht. Meike bitte , teilt den link und es wäre super wenn noch was zukommen würde. Meine Kosten für den Anwalt werde ich hier teilen, echt stark das es hier Leute gibt die merken das es nicht für mich ist sondern für uns , da fast 70% von uns Deko Lampen haben. Aber wie ich sagte , selbst die Deko Munition Hülsen waren illegal für den Beamten...

  • Parole: WEITERMACHEN !

    Nebenbei:

    Poste doch nochmal das " Spendenkonto" hier für neu hinzugekommene" hier ;).

    Und:

    selbst die Deko Munition Hülsen waren illegal für den Beamten...

    Tja,dann hat sich das mit den pics im Forum hier auch für mich erstmal ereldigt ;(.

    Der Panzerwagen ist eine Karosse für tourirstische Ausflüge in freundlich gesinnte Länder.
    Er kann auch Salut schießen ! (Quelle : Unbekannt )


    Die Welt ist nicht so übel, man muss sie nur zu nehmen wissen.

    - Hans Christian Andersen

  • Ich habe eben die Rechnung meines Strafverteidiger bekommen. Alter 1564,43 Euro, ich breche hier weg. Es ist echt nicht meine Art nach Geld zu Bettlen aber könnte man dieses Thema noch weiter breit treten? Ich bin durch diese Scheiße ins Krankengeld gerutscht und werde so sicher auch kein Kredit aufnehmen können wenn ich auch den Anwalt für Waffenrecht noch bezahlen muss. Die Unterlagen sende ich Elchi zu. Ich breche hier weg

  • Ich habe eben die Rechnung meines Strafverteidiger bekommen. Alter 1564,43 Euro, ich breche hier weg. Es ist echt nicht meine Art nach Geld zu Bettlen aber könnte man dieses Thema noch weiter breit treten? Ich bin durch diese Scheiße ins Krankengeld gerutscht und werde so sicher auch kein Kredit aufnehmen können wenn ich auch den Anwalt für Waffenrecht noch bezahlen muss. Die Unterlagen sende ich Elchi zu. Ich breche hier weg

    Auf der einen Seite macht dich der ganze Kram psychisch und finanziell fertig, auf der anderen Seite willst du weiter machen. Ist das nicht etwas selbstzerstörerisch?