Airsoft gegen den Staat, zu Unrecht angeklagt

  • Frage an alle Spender, wäre es okay wenn ich Elchinator mit ins Boot ziehe und ihn über die Summe der Spenden auf dem laufenden halte ?

    No Prob :thumbup:

    Der Panzerwagen ist eine Karosse für tourirstische Ausflüge in freundlich gesinnte Länder.
    Er kann auch Salut schießen ! (Quelle : Unbekannt )


    Die Welt ist nicht so übel, man muss sie nur zu nehmen wissen.

    - Hans Christian Andersen

  • Rammsteinsoftair das wäre super!


    Oldie , ich habe mit Elchinator Kontakt aufgenommen und werde ihm gleich die Mails vom Anwalt weiterleiten sowie ein Screenshot von der Summe machen. Es wäre cool wenn ihr den link teilen würdet und auf diesen Fall aufmerksam macht, nochmal vielen Dank für das , was schon zusammen gekommen ist. Ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten, egal wie es kommt. Wenn ich Schadenersatz erklage seit ihr herzlichst eingeladen bei Gericht ein Statement zu setzen das wir airsoftspieler keine idioten oder sonst was sind !

    • Offizieller Beitrag

    Was mich bei solchen Geschichten so richtig anpi**t, ist der behördliche Zynismus. Da wird einfach mal auf einen extrem dünnen Verdacht hin ein Durchsuchungsbeschluß beantragt. Stellt sich hinterher heraus, daß der jeglicher Grundlage entbehrt: folgenlos. Als wenn Beamte gegen andere Beamte ermitteln würden.


    Dann wird das Opfer noch angeklagt, möglichst vor einem obrigkeitsgläubigen Gericht. "Beamte machen keine Fehler"... Selbst wenn das Verfahren verloren gehen sollte: die Kosten trägt der Steuerzahler. Also wir alle! WIR zahlen dafür, daß diese Idioten uns verfolgen!


    Und die Opfer? Dürfen ihre Anwaltskosten selber tragen. Rechtsschutz zahlt nicht, die Behörde schon mal gar nicht. "Kannst ja klagen"...


    Aber wir sind ja selbst schuld, mit unserem "Waffenwahn". Hätten wir ein gesellschaftlich akzeptiertes Hobby, wäre das alles nicht passiert! Also zum Beispiel Tätowierungen... ach neee... Motorradfahren... nein... Mountainbiking... auch nicht... Car-Tuning? Verdammt... Aber Partys in der Disko sind doch... verboten...

    Briefmarken sammeln, das ist erlaubt und akzeptiert! Super! Nur leider... gibt es praktisch nichts mehr zum sammeln. Hobbys sind also verboten.

  • Elchinator , ich werde nicht aufgeben und lasse dir später mal Bilder der Email zukommen und von der Summe des Spendenkontos.


    Frage an alle , gibt es hier evtl Mods die auch im 6mm Mods sind ? Evtl würde ich dann dort ein Fred aufmachen. Ich finde es wirklich toll dieses Vertrauen und der Zusammenhalt, bei der Polizei wurde ich gleich als schuldiger angesprochen mit den Worten " Sie lernen auch nicht draus " ah , okay, woraus ? Das man euch nicht mehr trauen kann ? Ja klar !

  • So, das habe ich mal aus dem 6mm gezogen was 2011 War , zufällig auch im November/ Dezember


    Mittwoch, 30. November 2011, 16:28

    So, ich komme erst jetzt zum Schreiben. Ist momentan stressig, denn ich bin auch noch beim Renovieren/Umzug.

    Heute morgen war ja die Verhandlung. Besucher waren keine da, ich war der erste Fall des Tages. Mein M15A2 samt M203 war auch dabei, ebenso ein junger unerfahrener Staatsanwalt (evtl. sogar nur Referendar).

    Erst wurde die Anklage verlesen, dann habe ich mich dazu geäußert. Woher die Waffe war, etc. Soweit waren alle Beteiligte zufrieden. Dann wurde die Waffe begutachtet, von der die Staatsanwaltschaft ja behauptet, kein F gesehen zu haben. Nun, auf der rechten Seite prangte das G&G Import-Marking samt F (wobei das F weiß war, das Fünfeck nur leicht eingeprägt - aber sichtbar!). Der Staatsanwalt sagte, er sähe das Fünfeck und für ihn wäre das so ok...aber nicht so der Richter!

    Er war prinzipiell bereit, das Verfahren einzustellen und die Sache so zu belassen. Jedoch nur, wenn ich im Gegenzug bereit war, das M15 eingezogen zu lassen. Begründungen waren abgrundtief lächerlich und fadenscheinig, u.a.:

    "...wenn nun ein Einbrecher kommt und ihnen das Gewehr klaut und damit eine Bank überfällt..."

    "...wenn Gäste bei Ihnen im Haus damit Kontakt bekommen..."

    "...als Familienvater braucht man sowas sicherlich nicht..."

    Er machte unmißverständlich deutlich, dass er gerne das Verfahren in die Länge (über mehrere Tage und Sitzungen) ziehen würde, wenn ich mit dem Einzug der Waffe nicht einverstanden wäre. Es war deutlich zu verstehen, dass er um die anfallen Kosten für mich wusste. Mein Anwalt meinte, im Endeffekt würde ich Recht bekommen, da die Sachlage eindeutig wäre. Jedoch würden die anfallenden Kosten für Sachverständige etc. auf mir lasten und schnell 2000-3000 Euro betragen. Kurzum hatte ich keine Wahl, als diesen Kuhhandel einzugehen. Für 3000 Euro kann ich mir ja gleich ein halbes Dutzend neue M15/M203 kaufen...was mein Anwalt dem Richter auch ins Gesicht sagte (OT:Dann kauft sich mein Mandant morgen eben eine neue Waffe...). Der Richter darauf: Vielleicht setzt beim Herr B. ja auch ein Sinneswandel ein? Kleiner beschissender Gutmensch - wie ich den Staat hasse!!!

    Meine Frau und mein Sohn sind total traurig, sie fanden die Knifte einfach nur geil. Jetzt isse halt weg - schade vor allem wegen dem RS Zielvisier fürs M203. Pech gehabt, immerhin bekomme ich die Ausrüstung wieder. Nächstes mal wirds halt ne SAW...

  • Also ganz ehrlich, wenn es vom 6mm auch genug Spenden gibt , werde ich klagen das ich mein Zeug wieder bekomme, Schadenersatz und eine Löschung des Einsatzes. Nach dem Vorfall wurde ich mehrfach auch kontrolliert, gedacht habe ich mir nichts dabei. Es wird Zeit wirklich zu kämpfen und würde ich scheiße gebaut haben , würde ich Geld sparen und einen Pflichtverteidiger holen, aber ich wasche meine Hände in Unschuld.

  • Tja,wennnnns dann als " Satire" oder " Kunst " deklariert wird ,isses auch NORMAL ne Frau mit ner MP ( Platzhalter) zu bedrohen und mit " Anscheinswaffen " im Clip der öffentlich rechtlichen damit zu werben ( Mediathek,etc) .

    Weiter will ich mich darüber NICHT äussern,seht euch den clip an und tippt hier bloß nix ! [ Ernst gemeint ! ]


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    Der Panzerwagen ist eine Karosse für tourirstische Ausflüge in freundlich gesinnte Länder.
    Er kann auch Salut schießen ! (Quelle : Unbekannt )


    Die Welt ist nicht so übel, man muss sie nur zu nehmen wissen.

    - Hans Christian Andersen

  • Oldie Danke sehr , also mein Anwalt ist schon ein guter Anwalt aber der will auch bezahlt werden, er selber mag die Sheriffs nicht und hat einen Kollegen der selber Sheriff war und dann aufgehört hat. Er meinte ganz klar die wollen mich Brandmarken und das ich den Job verliere und meine Zukunft verliere. Im 6mm habe ich mit dem Sgt schon geschrieben, er ruft mich morgen an , einen befreundeten Jäger der seine eigene Jagdschule hat habe ich auch berichtet davon da ich eigentlich auch den Jagdschein vorhatte irgendwann mal zu machen, der leitet das auch weiter. Danke für die Rückendeckung , das gibt mir Hoffnung!!!

  • Also ganz ehrlich, wenn es vom 6mm auch genug Spenden gibt , werde ich klagen das ich mein Zeug wieder bekomme, Schadenersatz und eine Löschung des Einsatzes.

    Das halte ich für unbedingt erforderlich. Staatliches Fehlverhalten muss ebenso geahndet werden wie das der Bürger, wenn nicht sogar noch mehr – allein schon, weil der Staat durch das Gewaltmonopol eine ungleich größere Verantwortung für den korrekten Einsatz trägt.


    Eine tatsächliche Veränderung wird es wohl aber leider nicht bringen, dafür wäre breite öffentliche Aufmerksamkeit und Entrüstung erforderlich. Diese gibt es nur für jene, die von der aktuellen Orthodoxie als schützenswert erachtet werden – und das sind sicherlich nicht wir, ganz im Gegenteil.

  • Ich hab in meinem Post noch den richtigen Thread aus dem 6mm verlinkt. Gab 2 Threads dazu... :pinch:

    Generell (siehe obigen Beitrag S. 7, #128) sind Richter gemäß Art. 97 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 3 und 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebunden.


    Ebenso darf gemäß aufgrund Artt. 101 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG niemand seinem gesetzlichen Richter sowie seinem rechtlichen Gehör entzogen werden.


    Einschlägig dazu (2 BvF 1/73):

    Zitat

    Ein Deutscher hat, wann immer er in den Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelangt, einen Anspruch auf den vollen Schutz der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und alle Garantien der Grundrechte des Grundgesetzes


    (1 BvR 1925/13):

    Zitat

    Die zu späte Verschaffung der erforderlichen Rechtskenntnisse berechtigt ein Gericht nicht, sehenden Auges falsche Entscheidungen zu treffen

    Vgl. auch § 240 StGB (u.a.).


    Ansonsten sind formlose Abgaben von Klageschriften kaum mit dem Rechtsstaatgebot vereinbar, denn auch Richter sind nur Menschen, und auch verhaltensauffällige Richter sind nötigenfalls auf die ihnen hoheitlich zugewiesenen Schranken hinzuweisen, nötigenfalls mit Nachdruck.


    Vllt. ist das für deinen Anwalt ja von Interesse Skechorsh