Rechtslage Original Deko Lampen

  • Hallo, mal ein Thema das wir so oft, aber nie wirklich ein Gesetzestext hatten. Gibt es einen Gesetzestext wo drin steht wie Lampen Deaktiviert werden müssen und das Deaktiverte ECHTE Lampen legal sind ? Ein bekannter von mir hat letztens die schmerzhafte Erfahrung gemacht das die Cops bei ihm aufgetaucht sind, weil er ein Deko LLM01 verkauft hat. Die LLM01 , Eotechs und GTLS sind alle einkassiert wurden. Da viele von uns wirklich viel Geld für dieses Hobby in die Hand nehmen sollte ich mal wissen ob es schonmal Probleme in der Hinsicht gab.

  • Und wo gab es Probleme mit der Polizei? So wie es manche Berichte sagen, bieten die oft an das Verfahren einzustellen wenn der Vernichtung zugestimmt wird. Das sagt über die tatsächliche legalität/Illegalität nichts aus.

  • Die Polizei kann keine Verfahren einstellen. Das macht die Staatsanwaltschaft. So viel sei vorweg gesagt...


    Und nein, es gibt kein Gesetz oder sonst etwas, wo das drin steht. Es ist quasi der Umkehrschluss aus der Tatsache, dass entsprechende Gegenstände verboten sind.


    Nimmt man den Gegenständen ihre Lampeneigenschaft, sind sie auch nicht verboten. So dir Annahme.


    Eine gerichtliche Entscheidung diesbezüglich gibt es meines Wissens nach nicht.


    Die Dummys, die z.B. in D angeboten werden, sind nie Lampen gewesen, es sind einfach leere Hüllen.


    Mein persönlicher Tipp: sämtliche Elektronik entfernen und alle Hohlräume ausgießen. Und zwar dort, wo solche Gegenstände legal sind (also im Ausland).


    Wenn die Sachen einkassiert werden, hat man zumindest eine Argumentationsgrundlage. Für alles andere gibt es Rechtsanwälte...

    " I'd rather die on my feet, than live my life on my knees! "


    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber:

  • Es bleiben aber leere Hüllen. Ein LLM dessen Elektronik noch vorhanden und dessen Batteriefach ausgegossen ist, halte ich für problematisch. Gibt halt keine Entscheidung dazu...


    Ist meine persönliche Meinung.

    " I'd rather die on my feet, than live my life on my knees! "


    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber:

  • Es gibt kein Gesetz, ja ?


    Waffengesetz Anlage 2, Nr. 1.2.4.1


    Abschnitt 1:

    Verbotene Waffen

    Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

    1.2.4

    für Schusswaffen bestimmte

    1.2.4.1

    Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);


    Unbrauchbarmachung bedeutet, dass ein Gegenstand so bearbeitet wurde, dass er unwiederbringlich seine Funktion verloren hat !

    Bei Lampen und Lasern bedeutet das, Elektr. Kontakte, Kabel, Steuer/Schaltmodule und auch das Leuchtmittel (LED Modul oder Glühlampe/Birne entfernen lassen und mit z.b. Epoxidharz ausgießen!


    Natürlich kann man mit dem entsprechendem Aufwand jeden Gegenstand wieder ans Laufen bringen, hier spielt rechtlich aber die Verhältnismäßigkeit/Aufwand eine wichtige Rolle.

    Außerdem wäre eine solche Handlung per se Vorsatz und ist ja eh schon von Verboten gedeckelt, sprich die Wiederherstellung der Funktion, bedeutet u.a., man hat einen verbotenen Gegenstand geschaffen....


    Steht alles im Netz.... google Dir einen !

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    "Everyone wants to be a Patriot, until its TIme to do Patriot Shit"
    "Manche Leute provozieren Dich, bis Deine hässliche Seite zum Vorschein tritt und dann spielen sie Opfer"

  • Hab damals die Surefire beim Kauf in NL direkt beim Kauf ausräumen lassen.

    Wirklich ALLES raus. Platinen, Stromzeug, LED/Birne usw. Das ausgebaute Zeug landete dann in Papierkorb des Ladens.

    Bei den Schaltern wurden die Kabel so kurz als möglich abgeknipst.

    Neuanlöten somit unmöglich.

    Die hohle Gans wurde dann zu Hause mit Stahlwolle und Epoxidharz vollgestopft (Kein Heißkleberzeug, das reicht nicht) und so ausgegossen,

    das sich die Lampe weder am Reflektor noch am Batteriefach je wieder öffnen lässt.

    Ein Versuch eines Rückbaues beinhaltet so die Zerstörung des Gehäuses. :party:

    Damit das Harz nicht in den Reflektor läuft wurde bei diesem die LED Öffnung mit einem Aluplätchen verschlossen.

    Schaut man nun von vorne in den Refektor, erkennt jeder das da weder einee Birn oder LED vorhanden ist.

    Die Unterseite der Schnellspannvorrichtung wurde mit DUMMY graviert.

    Ach ja, die Lampe lässt sich natürlich von der Schnellspann Halterung auch NICHT MEHR LÖSEN.


    Mehr kann man eigentlich nicht tun.

    #greis#

  • Auf keinen Fall, Silikon lässt sich leicht wieder entfernen.

    Wie gesagt, die Lampe sollte sich NICHT WIEDER ÖFFNEN LASSEN.

    Sonst wäre ja auch ein Tausch der Schaltereinheit möglich.... :no:

    (Die Stahlwolle hab ich da mit reingepackt, falls ein Schlaumeier mal Röntgen möchte...)

    Alles sch... ich weis. Aber sicher ist sicher. Ohne WENN und ABER


    Meine nächsten Lampen kaufe ich bei AS2GO

    Die sind ab Werk zugelassene Dekos in D

    #greis#