Frage über das Waffenrecht in DE

  • Hallo,


    Ich möchte gerne eine Socom M82 an jemanden in Deutschland schicken der sie nur rein als Deko möchte jedoch bin ich Österreicher und die M82 wurde von mir in Österreich erworben deswegen ohne F Stempelung.


    Meine Frage wäre wen ich die Gearbox rausnehmen würde wäre sie immernoch in DE illegal oder wäre sie nach dem Gesetz Deutschlands dan Legal ohne dem Käufer probleme zu verursache.


    Vielleicht weis da jemand genaueres.


    MFG Whitewolf

  • ...Es gibt jedoch ein Juraforum anderswo, in dem du entsprechende Antworten bekommen kannst.

    ...die dann ebenfalls genau so wenig rechtsverbindlich sind, da in Deutschland nur niedergelassene und in der Anwaltskammer ordentlich registrierte Rechtsanwälte sowie eigens dafür vorgesehene, zumeist öffentliche, Stellen der Rechtspflege, eine solche verbindliche Rechtsberatung durchführen dürfen.


    Daher lieber beim zuständigen kommunalen Landratsamt die dazu zuständige Stelle (Waffenbehörde oder der mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben betraute Amtswalter/Beamte) kontaktieren und mit deinem Sachverhalt befassen. Dann bekommst du ganz sicher eine entsprechende Antwort. Ob diese dann so ausfällt, wie Du Dir das grade vorstellst, liegt jedoch klar im Bereich der Behörde. In wie weit es dabei einen Ermessensspielraum gibt, entzieht sich jedoch leider meiner Kenntnis.

  • Das ist auch keine Rechtsberatung, da es in den Bereich Import und Zollrecht fällt und das ist

    genau mein Fachbereich.


    1. Für Dich besteht kein Risiko, da die Verantwortung beim Käufer liegt.


    2. Die Waffe ohne Internals, also Gearbox und Innerbarrel zu verkaufen und zu verschicken ist ok.

    Rechtlich ist die Waffe ohne diese Teile in Deutschland ein Gegenstand ohne Funktion und es gibt keine Probleme.

    MIt einer eingehenden Prüfung durch den Zoll muss man jedoch rechnen, da Stichproben gemacht werden.

    Die fehlenden Teile zu einem späteren Zeitpunkt nach zu schicken, ist aus verschiedenen Gründen keine gute Idee.

    Aber das erübrigt sich ja, bei einem reinen Dekogegenstand.

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    "Everyone wants to be a Patriot, until its TIme to do Patriot Shit"
    "Manche Leute provozieren Dich, bis Deine hässliche Seite zum Vorschein tritt und dann spielen sie Opfer"

  • Ist es denn überhaupt ein reiner Dekoartikel solang man die Gearbox wieder installieren könnte?

    Das ist eine Frage des Blickwinkels, für Dich Deko.

    Für den Zoll ist es nur relevant das es sich zum Zeitpunkt der Einfuhr um ein leeres Gehäuse einer Airsoftwaffe ohne Funktion handelt. :!:

    Teile für oder von Airsoftwaffen sind diesen gleichgestellt und somit "Frei ab 18 Jahren".

    Was jemand später damit anstellt, wird dann durch das Waffengesetz geregelt oder auch nicht.

    Sonst wären Tuning Slides, Upper und Lower ja auch nicht importfähig.

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  • Aus eigener Erfahrung kann ich das was Zendig schrieb bestätigen.


    Haben uns vor Jahren das Madbull M82 Conversion Kit aus China kommen lassen, habe im Vorfeld die Zollbehörde kontaktiert und die ziemlich gleiche Sachlage geschildert. Antwort war positiv, wenn keine Waffenrechtlich relevante Teile verbaut sind ist das ein problemloses Gehäuse.


    Also Gearbox raus, evtl. auch Innenlauf und keiner von Euch bekommt Probleme.

  • Warum das Risiko eingehen, wenn der Käufer die Waffe nur an die Wand tackern will?

    Aber ja, wäre möglich.

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  • ...die dann ebenfalls genau so wenig rechtsverbindlich sind, da in Deutschland nur niedergelassene und in der Anwaltskammer ordentlich registrierte Rechtsanwälte sowie eigens dafür vorgesehene, zumeist öffentliche, Stellen der Rechtspflege, eine solche verbindliche Rechtsberatung durchführen dürfen.


    Daher lieber beim zuständigen kommunalen Landratsamt die dazu zuständige Stelle (Waffenbehörde oder der mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben betraute Amtswalter/Beamte) kontaktieren und mit deinem Sachverhalt befassen. Dann bekommst du ganz sicher eine entsprechende Antwort. Ob diese dann so ausfällt, wie Du Dir das grade vorstellst, liegt jedoch klar im Bereich der Behörde. In wie weit es dabei einen Ermessensspielraum gibt, entzieht sich jedoch leider meiner Kenntnis.

    Tatsächlich gibt es m.W.n. mittlerweile genau das - Juraforum, in dem Anwälte eine verbindliche Rechtsberatung geben. Du stellst deine Frage ein und wieviel sie dir Wert ist, und dann antwortet ein RA, dem die Bezahlung genügt. 25€ sind wohl minimum.