Der Waffenrechtsthread

  • Naja, in einer ruhigen und besinnlichen Kontrolle vieleicht. In einer Situation, in der ein Polizist in Bruchteilen von Sekunden eine Entscheidung treffen muss, sieht es anders aus. Sieht echt aus, wird wie echt geführt, stellt unter umständen eine Bedrohung dar...*peng*
    Ich hatte das mal mit einem befreundetem Polizisten diskutiert. Er meinte auch das es durchaus wahrscheinlich wäre, das erst geschossen (die Gefahr beseitigt) wird und anschließend gefragt wird. Oder das man auch damit rechnen muss mit dem Gesicht im Dreck und dem Knie im Nacken liegen wird.

    Dieses Argument spricht eher für das Verbot von Anscheinswaffen.

    Wenn man die eventuell psychischen Folgen für den Polizisten außen vor lässt, wo ist das Problem in solch einer Situation?

  • Wie ist den jetzt eigentlich der Rechtsstand bei alten AIrsoftwaffen, welche RS Receiver verbaut haben?


    Also verkaufen darf man die wohl nicht, aber sind die jetzt prinzipiell illegal?


    Gab ja doch einige WE, VFC oder auch Systema Conversions...

  • Wie ist den jetzt eigentlich der Rechtsstand bei alten AIrsoftwaffen, welche RS Receiver verbaut haben?


    Also verkaufen darf man die wohl nicht, aber sind die jetzt prinzipiell illegal?


    Gab ja doch einige WE, VFC oder auch Systema Conversions...

    Würde ich so einschätzen, ja.


    Der verbaute Receiver ist ja noch immer für eine scharfe Waffe bestimmt, und dies ändert sich auch nicht durch deine Bearbeitung und das Einbauen.


    Kannst dich aber natürlich bei einem Anwalt absichern. Der wird dir vermutlich jedoch das gleiche sagen.


    Gruß Tadashi

  • Die Ausfräsungen sind innen maßlich anders, sonst müsste man diesen ja nicht für Airsoft anpassen, da er ja sonst plug and play passen würde.


    Setzt natürlich Know-how seitens der Behörden voraus dies zu erkennen und zu unterscheiden.


    Ein Risiko welches ich nicht bereit wäre einzugehen.

  • Wie ist den jetzt eigentlich der Rechtsstand bei alten AIrsoftwaffen, welche RS Receiver verbaut haben?


    Also verkaufen darf man die wohl nicht, aber sind die jetzt prinzipiell illegal?


    Gab ja doch einige WE, VFC oder auch Systema Conversions...


    Ernsthaft ?


    wenn die Waffe mit dem neuen RS Receiver vom Beschussamt abgenommen wurde, ist erstmal alles ok.


    Da solche Umbauten in der Regel aber nicht neu abgenommen werden, ist man im Fall der Fälle , zumindest wegen Herstellung und Besitz dran.


    Es gibt Dinge da sollte man nicht dran rühren, in einem öffentlichen Forum schon gar nicht.

    Wer betroffen ist, sollte ich rechtlich beraten lassen ! ! !


    greetz

    zendog

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    "Everyone wants to be a Patriot, until its TIme to do Patriot Shit"
    "Manche Leute provozieren Dich, bis Deine hässliche Seite zum Vorschein tritt und dann spielen sie Opfer"

  • Poste das mal hier, passt vielleicht halbwegs:

    https://www.zeit.de/news/2021-…iegswaffen-und-ghost-guns


    Das mit den illegalen Kriegswaffen betrifft uns hier natürlich nicht, interessant ist aber der Grund für die Hausdurchsuchung:

    "Anlass war eine Postsendung an den Mann mit einer Laserzieleinrichtung aus China."


    Ok, war vielleicht eine funktionierende, trotzdem zumindest als Hinweis für User, die Laserdummys in China ordern - die sollten dann wohl schon SEHR eindeutig als Dummy erkennbar sein :P


    Gefühlt wird es generell immer schwieriger mit Import...


    Gerade vor kurzem wurde ein Paket mit 2 Airsofts und Zubehör aus Japan an einen Freund in Österreich vom Wiener Zoll abgewiesen. Keine Info an den Empfänger, keine Chance zur Stellungnahme, kein Brief, nix, ging einfach kommentarlos zurück nach Japan mit dem Status "Import nicht möglich".

    Auf Nachfrage gab's nur die lapidare Begründung "Waffenimport, nicht zulässig".


    Bei einer Anfrage, die ich an anareus.cz wegen Import geschickt hatte, wurden auch dort Bedenken geäußert wegen der Bürokratie und des Risikos, dass der tschechische Zoll ein Problem mit dem Paketinhalt haben könnte.


    Alles keine unbedingt erfreulichen Entwicklungen...

    “The airsoft gun is not about power. It should be about enjoyment.” – Tanio Kobayashi, 2003


    ...und kaum einer hatte dabei so viel enjoyment wie Bulldoxx - RiP

  • "Anlass war eine Postsendung an den Mann mit einer Laserzieleinrichtung aus China."

    Hab ich schon so ähnlich mal vor ein paar Jahren gelesen. Ein Deutscher der aber NUR Airsofts hatte . Naja , wenns die Dinger schon in keinem Deutschen Shop gibt , sollte man sich halt vorher Informieren WARUM dass so ist !

    Der Panzerwagen ist eine Karosse für tourirstische Ausflüge in freundlich gesinnte Länder.
    Er kann auch Salut schießen ! (Quelle : Unbekannt )


    Die Welt ist nicht so übel, man muss sie nur zu nehmen wissen.

    - Hans Christian Andersen

  • Rechts ist ein Bushmaster. Aber ein "3rd Pin Hole Lower". Also FA.


    Was ich immer schade finde: man sieht nie Verschlussköpfe und ob die Läufe echt sind.


    ALLE anderen Teile der Langwaffen (Licht/Laser-Module mal außen vor) waren bis vor kurzem ja noch frei erwerbbar. Und Dummyläufe gab es zu genüge bei eGun, um sich Dekowaffen zusammen zu bauen.


    Klar, nach dem neuen Gesetzt sind die Gehäuse und Verschlussträger jetzt auch EWB, aber sie waren es bis vor kurzem ja noch nicht. Und wir sind immer noch in einer Karenzzeit, in der Magazine und Waffengehäuse und Verschlussträger gemeldet werden können und der Besitz eben noch nicht Strafbar ist.


    Mich verwundert es, das jemand es laut diesem Bericht geschaft hat, sich einen Lauf und einen Verschlusskopf zu besorgen, um mit diesen Teilen und dem Rest (der mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit legal erworben wurde) zwei scharfe Waffen zusammen zu bauen und dann bestellt er einen Laser in China? Kommt schon... wer wirklich so viel Geld ausgibt, um sich irgendwo im Europäischen Ausland einen Verschlusskopf und einen Lauf kauft, der hat auch meistens den richtigen Draht zu Händlern, die anständige Laser verkaufen. Da muss man dann nicht in China irgend ein Gelumpe kaufen.


    Gruß,

    Wolf

  • Ein paar Dekowaffen zu beschlagnahmen kommt aber nicht so gut an.

    Und wir sind immer noch in einer Karenzzeit, in der Magazine und Waffengehäuse und Verschlussträger gemeldet werden können und der Besitz eben noch nicht Strafbar ist.


    Wie genau läuft das eigentlich ab? Altbesitz oder Abgabe?

  • Magazine haben ein Stichdatum irgendwann im Jahr 2019 (?) Davor gekauft, dann einfach bei der Behörde melden. Nach dem Melden ist der Besitz legal. Keine besonderen Vorschriften. Nach dem Stichstag bis zum September 2020 gekauft: melden, Antrag beim BKA auf Ausnahmegenehmigung. Die wird wohl sehr wohlwollend erteilt. Danach legaler Besitz eines verbotenen Gegenstandes, der in einem Klasse 0 Tresor aufverwart werden muss...


    Waffengehäuse und Verschlussträger: wenn man eine Erwerbsberechtigung vorweisen kann, kann man die Dinger bis September melden. Die werden dann auch eingetragen. Überlasser bleibt meistens leer. Seriennummer auch, wenn keine vorhanden ist.


    Gehäuse von Kriegswaffen bekommt man nicht genehmigt, wenn man es nicht wirklich gut begründen kann. Ich habe da schon mit dem BKA wegen telefoniert. Keine Eintragung möglich. Auch nicht mit WHL. Einzig eine Kriegswaffengenehmigung hilft weiter. Bleibt also nur Abgabe an einen Berechtigten (also bei der Behörde) oder vernichten.

  • Frage aus gegebenem Anlass: Zählt die Verwendung eines HPA-Tapped Magazins in einem GBBR als Änderung der Antriebsart?


    Man könnte argumentieren, dass es so oder so kaltes Druckgas ist, andererseits ist Luft eigentlich nicht ganz das gleiche wie CO2 oder Propan. Sie befindet sich zum einen im HPA-Tank in gasförmigem Zustand (während Propan und CO2 ja zumindest teilweise flüssig vorliegen) und hat zum anderen eben eine grundlegend andere chemische Zusammensetzung. Klar, ich kann die Energie über den Regulator verändern, aber gleichzeitig kann ich auch einfach Black-Gas statt 134a verwenden, um (auf Kosten der Haltbarkeit) die Energie teils deutlich zu erhöhen. Gibt es hier irgendwelche Vorerfahrungen?