Der Waffenrechtsthread

  • Noob #1


    da die Behörden in Hamburg etwas anders ticken, als im Rest des Landes, möchte ich Dich bitten

    den Durchsuchungsbeschluss zu scannen oder abfotografieren und hier einzustellen (sensible Daten bitte schwärzen!)?

    Da mich die Begründung (§) und der Umfang der angeordneten Durchsuchung brennend interessiert.


    Hattest Du zu irgendeinem Zeitpunkt mit dem Zoll zu tun, also persönlich oder in schriftlicher Form ?

    gge_new_style_glock3.png


    "Everyone wants to be a Patriot, until its TIme to do Patriot Shit"
    "Manche Leute provozieren Dich, bis Deine hässliche Seite zum Vorschein tritt und dann spielen sie Opfer"

  • Zum Thema Durchsuchung: Dazu muss es ja nicht mal kommen. Es reicht ja schon, wenn die Kollegen rein zur Gefahrenabwehr (aus welchen Gründen auch immer) die Wohnung betreten müssen.
    Ich hatte dieses Jahr schon zwei Mal das Vergnügen, dass einem dort beim Betreten der Wohnung eine, im ersten Moment, vermeintliche Feuerwaffe ins Auge sprang - Waren im Endeffekt nur ASGs. Die etwas älteren Kollegen bekommen bei dem Thema "Waffe steht unverschlossen in irgendeiner Räumlichkeit" häufig sofort Schnappatmung, was in gewisser Weise ja auch verständlich ist. Deswegen versuche ich da bei mir und in den anderen Dienstgruppen zu intervenieren - Es muss nicht alles immer sofort eingezogen werden. Da handelt aber wohl jeder in diesem Bereich anders. Der eine lässt es sich in Ruhe erklären (kommt natürlich auch auf die Ausgangssituation an) und der nächste Tüte die geliebte ASG desjenigen sofort ein. Solange die Dinger außer Reichweit stehen und Person XY mir damit nicht vor der Nase umher fuchtelt, sehe ich das relativ entspannt.

  • Dokumente dazu habe ich nicht mehr. Glaube auch nicht, dass ich einen solchen Beschluss in Kopie ausgehändigt bekommen habe. Man hat mir lediglich irgendein Dokument gezeigt, ich meine, das war der Beschluss (es war sehr früh am morgen).

    Ich habe m.E. als einziges Dokument eine Kopie einer Liste mit Objekten bekommen, die beschlagnahmt wurden, aber das hat jetzt mit Airsoft nichts mehr zu tun.


    Mit dem Zoll hatte ich persönlich in dieser Sache gar nicht zu tun. Durch das elektronische Tracking weiß ich nur, dass der SD lange im Hauptzollamt war. Die Durchsuchung kam 6 oder 9 Monate nachdem ich den Artikel bestellt hatte. Hatte den im Kopf schon abgeschrieben.

    Am Ende musste ich immerhin keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen, als ich mir den SD auf der Wache abgeholt habe...

  • Mal so am Rande,

    Wenn ich mich im Haus /Wohnung befinde dann darf ich eine Airsoft auf dem Tisch, an der Wand oder auf dem Fussboden haben. Wenn ich die Wohnung verlasse gehören diese dann ordnungsgemäss gesichert. Wenn die Polizei also ins Haus kommt und du bist anwesend ist alles OK. Du musst natürlich umgehend die Situation vorab klären wenn sie die Wohnung betreten um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Auch nicht vorlaufen zu den Airsofts sondern zeigen wo sie sind so das sich die Beamten nicht "bedroht" fühlen.


    Du musst nur dafür sorgen das Dritte oder Minderjährige nicht in den "Genuss" der Airsoft kommen.


    Ein abschliessbares Behältnis kann durch aus auch ein abschliessbares Zimmer sein, wenn es nicht zum "Alltagszimmer" bzw. Durchgangszimmer einer Wohnung gehört. Beispiel "Besenkammer", Kellerraum, etc. Der Schlüssel für diesen Raum darf nicht frei zugänglich sein. Diesen Raum am Besten durch das LKA anfragen lassen ob dieser für die Lagerung der Aisoft genutzt werden kann.


    Gruss Bruce

  • Ach Leutz ,

    is doch einfach :

    ALLES was nach ner Waffe aussieht , und /oder ist ( Hiermit gemeint Airsoft , SSw ,Luftdruck etc) MUSS getrennt von " Munition " Gas ,Diabolos etc GETRENNT aufbewahrt werden .

    Zur Verbringung UND Transport MUSS alles GESONDERT " verpackt " sein .

    Im Heim = Kein Zugriff für " Unbefugte " !

    Heisst bei Airsoft : Knallt Eure " Spielzeugwaffen " in einen Holzschrank der ABGESPERRT werden kann = Safe !

    Oder :

    Ne Plastiktüte mit Kabelbindern !

    Lustig ? NEIN !

    IS aber so !:(

    Der Panzerwagen ist eine Karosse für tourirstische Ausflüge in freundlich gesinnte Länder.
    Er kann auch Salut schießen ! (Quelle : Unbekannt )


    Die Welt ist nicht so übel, man muss sie nur zu nehmen wissen.

    - Hans Christian Andersen

  • Munition =

    Gibt den Unterschied zwischen :

    Geschoss

    Hülse

    Patrone

    Bei Airsoft natüüürlich seeeehr wichtig ! ( Laut Gesetzgeber) ;)

    Der Panzerwagen ist eine Karosse für tourirstische Ausflüge in freundlich gesinnte Länder.
    Er kann auch Salut schießen ! (Quelle : Unbekannt )


    Die Welt ist nicht so übel, man muss sie nur zu nehmen wissen.

    - Hans Christian Andersen

  • Zu den Magazinen: ein Magazin ist laut Gesetz für Patronenmunition bestimmt.


    Denixwaffen sind Nachbildungen von Schusswaffen. Also sind die Magazine nicht für Patronenmunition gemacht und somit keine Magazin im Sinne des Gesetzes.


    Das selbe gilt für die Firecap Waffen. Firecapmunition ist keine Patronenmunition.


    Gruß,

    Wolf

  • Hat jemand schon ein Magazin registriert? Wie aufwendig ist der Vorgang?

    Ich bin gerade dabei alles aufzulisten. Hier bei uns ist es nur ein Zettel, der ausgefüllt und abgegeben werden muss. Es wird aber noch nichtmal gefragt, für welche Waffe das Magazin gebaut wurde.... Ich habe hier z.B. ein 30er Magazin für ein Ruger Mini 14. Da steht nichts drauf. Ich melde also "1x Magazin 30 Schuss für Kaliber .223 Rem." an. Mehr nicht.... Und die Behörden sind angehalten worden, den angegebenen Kaufdaten zu glauben. Man muss keinen Kaufbeleg einreichen!


    Es gibt auch noch kein Anmeldeformular, mit dem man Waffengehäuse anmelden kann...


    Wer kann das unterscheiden. Shoei oder Firecap Magazine sind zwar nur für "Nicht Patronenmunition" gebaut aber es ist 1:1 gefertigt. Wieder eine Grauzone die nicht bedacht worden ist. Bin ja mal gespannt auf die Klage.

    Ich weiß.... Aber dass das deutsche Waffenrecht ein durchgehendes Trauerspiel ist, wissen wir doch alle.

    Die Denix Magazine sind zum Glück ganz klar als Nachbauten zu unterscheiden, weil Druckguss.


    Bei Shoei und Firecap Magazinen wird es heikel, wenn kein Hersteller drauf steht. Steht ein Hersteller drauf, ist man fein raus.

  • Ich weiß nicht in wie weit das hier eventuell schon gepostet wurde oder ob Wolf da eine Zusammenfassung hat - Ich könnte in den nächsten Wochen (sofern es von meiner Dienststelle freigegeben wird) mal eine Zusammenfassung der aktuellen Änderungen als PDF zur Verfügung stellen. Das sind wohl knapp 60 Seiten Pamphlet. Ausgearbeitet durch eine Kommission verschiedener Angehöriger der Waffenbehörden. Ich muss aber wie gesagt erstmal klären, ob ich das Wild im Internet verbreiten darf.

  • Mal ne Frage am Rande: wie sieht es mit dem (Einzel)-Verkauf von ge:F:ten Waffenteilen aus? Z.B. ein M4 Lower mit F oder das Griffstück einer Pistole? Eigentlich dürfte es doch kein Problem sein, da ich ja auch die Waffe als Ganzes verkaufen kann. Der Besitz eines solchen Teils ist ebenfalls nicht verboten. Ich weiß, dass die Diskussion hier im Verkaufsthread schon mal aufkam.

    " I'd rather die on my feet, than live my life on my knees! "


    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber:

  • Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege:


    "Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind."


    1.3.1.5 bei Schusswaffen mit anderem Antrieb die Antriebsvorrichtung, sofern diese fest mit der Schusswaffe verbunden ist;


    1.3.1.6 das Gehäuse; das Gehäuse ist das Bauteil, welches den Lauf, die Abzugsmechanik und den Verschluss aufnimmt; setzt sich das Gehäuse aus einem Gehäuseober-und einem Gehäuseunterteil zusammen, sind beide Teile wesentliche Teile; das Gehäuseoberteil nimmt den Lauf und den Verschluss auf; das Gehäuseunterteil nimmt die Abzugsmechanik auf; bei Kurzwaffen wird das Gehäuseunterteil als Griffstück bezeichnet


    = nur Verkauf an Personen über 18 Jahren