Der Waffenrechtsthread

  • Neben dem F muss auch immer der Importeur auf der Waffe zu erkennen sein. Der steht auch in der PTB. Kann mir nicht vorstellen, dass das geändert wurde!

    " I'd rather die on my feet, than live my life on my knees! "


    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber:

  • Novritsch steht offiziell als Warenzeichen / Importeur „Novritsch Trading GmbH“ in der PTB-Liste. Da ist also alles gut. Aber ein anderer Onlineshop aus Österreich wirbt mit legalen deutschen :F: auf dessen Waffen. Den konnte ich aber weder unter der Shopbezeichnung, noch unter dem offiziellen Firmennamen auf der PTB-Liste finden.

  • TMH ist ja afaik aus Österreich, hat aber bisher auch in D ge-F-t.
    Mein ARP556 ist von denen mitm F. Vertrieben über dem [einem Laden](afaik)

    Und Nofridge hat ja auch hier F-en .

    Theoretisch wäre also möglich das andere Läden im Umland das jetzt auch hier machen lassen.

  • Denke es geht mehr um SSW. Da brauch die PTB nicht mehr heran für ne Zulassung in Schland. Ging da um wirtschaftliche Chancengleichheit oder so. Diese Gleichheit hätte ich bei Airsoft auch gerne begrüßt. Hersteller macht „F“ und zeigt damit an das seine Airsoft nicht 7,5 Joule knackt und nicht FA ist. Ähnlich CE Zeichen. Wäre so einfach eigentlich.


    Was ich noch ziemlich Irre finde. Jeder Laden muss (wenn nicht Umarex,GSG,etc) eine z.B. TM FNX bei der PTB zulassen um sie in seinen Shop verkaufen zu dürfen! Heißt wenn es doof kommt bekommt die PTB 10x die gleiche Airsoft zur „Begutachtung“. Jeder Shop zahlt für diese Zulassung Geld. Verrückt


    Einmal würde reichen aber das geht natürlich nicht da der erste Shop die finanzielle Arschkarte hätte und die anderen davon profitieren.

  • Moin,

    ich habe auf die Schnelle keinen passenden Thread gefunden. Mich würde mal interessieren, wie die Sammler unter euch ihre Schmuckstücke Waffenrechtskonform ausstellen / aufbewahren. Bzw. welche Möglichkeiten es da außer teuer Glasvitrine noch gibt. Ich hatte ein Zeit lang über abschließbare Wandhalterungen nachgedacht. Allerdings fehlt mir da die "abschließbares Behältnis" Komponente bei der ganzen Überlegung, so, wie es das Waffenrecht fordert. In den Futteralen und Koffern wollte ich sie ungern "vergammeln" lassen.

    Grüße

  • Ich würde allgemein alles was aus den asozialen Medien kommt immer mit einer fetten, dicken Prise Salz zu mir nehmen.

    Bitte sehr :

    Das Ende der PTB Zulassungspflicht für Schreckschusswaffen


    https://www.tactical-dad.com/w…automatische-ssw-erlaubt/

    Der Panzerwagen ist eine Karosse für tourirstische Ausflüge in freundlich gesinnte Länder.
    Er kann auch Salut schießen ! (Quelle : Unbekannt )


    Die Welt ist nicht so übel, man muss sie nur zu nehmen wissen.

    - Hans Christian Andersen

  • Moin,

    ich habe auf die Schnelle keinen passenden Thread gefunden. Mich würde mal interessieren, wie die Sammler unter euch ihre Schmuckstücke Waffenrechtskonform ausstellen / aufbewahren. Bzw. welche Möglichkeiten es da außer teuer Glasvitrine noch gibt. Ich hatte ein Zeit lang über abschließbare Wandhalterungen nachgedacht. Allerdings fehlt mir da die "abschließbares Behältnis" Komponente bei der ganzen Überlegung, so, wie es das Waffenrecht fordert. In den Futteralen und Koffern wollte ich sie ungern "vergammeln" lassen.

    Grüße

    Moin,


    ich hatte vor nicht allzu langer Zeit eine Hausdurchsuchung, weil ich in Asien eine Schalldämpferatrappe mit Cal. 5.56 markings bestellt habe. Da sah der Staat dann Gefahr im Verzug. Die Airsoft Langwaffe stand auf dem Regal im Wohnzimmer. Kurzer Hinweis an die Beamten, dass es sich um eine Airsoft handelt und Magazin und Patronenlager gezeigt. Damit war das Thema dann durch. Ein halbes Jahr später durfte ich mir den Schalldämpfer dann vom nächstgelegenen PK abholen und das Verfahren wurde eingestellt.


    Ich bin darum recht überzeugt, dass du Deine ganzen Airsoft Pistolen nicht wegsperren brauchst.

  • Das mit dem SD kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Ich bestelle fast täglich AS Waffen Teile aus Asien und hatte bis jetzt noch keine Probleme...


    *Ding Dong*


    "FBI !!!!OPEN UP! "

    Tja, das sprengt vielleicht deine Vorstellungskraft. Aber der Herr und die beiden Damen vom LKA waren sehr freundlich und respektvoll und haben mir erklärt, dass der Richter, der die Hausdurchsuchung angeordnet hat, Gefahr im Verzug sah, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass ich eine Waffe im Cal. 5.56 habe. Zu diesem Zeitpunkt war auch noch nicht bekannt, dass es sich bei dem SD um eine Atrappe handelt. Man sagte mir das liege daran, dass hier in Hamburg beim Beschussamt regelmäßig Stau ist, wenn sie die ganzen Schreckschusswaffen prüfen müssen, die sie jedes Jahr zu Silvester einkassieren.

    Vorsicht ist besser als Nachsicht, habe dafür vollstes Verständnis.


    Edit:

    Weil auf dem Paket als Lieferanschrift mein Arbeitgeber stand, eine Steuerberatungskanzlei, wollte der Staatsanwalt zuerst eine Hausdurchsuchung für die Kanzlei anordnen, aber daraus wurde nichts. Darüber bin ich sehr froh :)

  • Airsoftwaffen müssen streng genommen in verschließbaren Behältnissen untergebracht sein oder aber in einem extra absperrbaren Raum.

    Steht so im Waffengesetz.


    Aber ohne triftigen Grund und einem Hausdurchsungsbefehl wird das wohl kaum eine Behörde kontrollieren können.

  • Tja, das sprengt vielleicht deine Vorstellungskraft. Aber der Herr und die beiden Damen vom LKA waren sehr freundlich und respektvoll und haben mir erklärt, dass der Richter, der die Hausdurchsuchung angeordnet hat, Gefahr im Verzug sah, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass ich eine Waffe im Cal. 5.56 habe. Zu diesem Zeitpunkt war auch noch nicht bekannt, dass es sich bei dem SD um eine Atrappe handelt. Man sagte mir das liege daran, dass hier in Hamburg beim Beschussamt regelmäßig Stau ist, wenn sie die ganzen Schreckschusswaffen prüfen müssen, die sie jedes Jahr zu Silvester einkassieren.

    Vorsicht ist besser als Nachsicht, habe dafür vollstes Verständnis.


    Edit:

    Weil auf dem Paket als Lieferanschrift mein Arbeitgeber stand, eine Steuerberatungskanzlei, wollte der Staatsanwalt zuerst eine Hausdurchsuchung für die Kanzlei anordnen, aber daraus wurde nichts. Darüber bin ich sehr froh :)

    Da liegt nur ein kleiner Widerspruch in sich. Wenn ein Richter die Durchsuchung angeordnet hat, lag keine Gefahr im Verzuge vor. Gerade dir besagt nämlich, dass eine richterliche Anordnung auf Grund der zeitlichen Dringlichkeit NICHT eingeholt werden kann.


    Wer eine AS-Waffe nicht korrekt aufbewahrt, begeht auch lediglich eine OWi. Problem ist, dass die Gegestände dann eingezogen werden können.

    " I'd rather die on my feet, than live my life on my knees! "


    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber:

  • Extra Waffenraum den man fest verschließen kann müsste doch gehen oder nicht ?.


    Also auch noch nicht mal unbedingt ein Raum den man betreten kann.

    Zum Beispiel auch eine Wand mit Gewehren/ Pistolen die sich hinter Gitter befinden.

    Seit 2018 haben sich da die Gesetze im Bezug erlaubnisfreie Waffen und Aufbewahrung geändert.


    Solange nicht begehbar, ist alles erlaubt. Sogar ein Müllsack mit Kabelbinder verschnürt könnte man nehmen.


    Nach der Sinnhaftigkeit fragt man am besten wie immer nicht.

  • Da liegt nur ein kleiner Widerspruch in sich. Wenn ein Richter die Durchsuchung angeordnet hat, lag keine Gefahr im Verzuge vor. Gerade dir besagt nämlich, dass eine richterliche Anordnung auf Grund der zeitlichen Dringlichkeit NICHT eingeholt werden kann.

    Zur Klarstellung:

    Die Hausdurchsuchung war im Februar 2019. Das ist lediglich ein Gedächtnisprotokoll und ich bin kein Jurist :)