Anlage 1 Waffengesetz beachten. Begriffsbestimmung zu Feuerwaffen unter "2. Arten von Schusswaffen".
Zitat2.1
Feuerwaffen; dies sind Schusswaffen nach Nummer 1.1, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen oder aus einem Lauf getrieben wird.
Unter "2. Arten von Schusswaffen" werden alle Arten von Schusswaffen aufgezählt, die das Gesetz kennt. Die Begriffe sind im Waffenrecht nicht austauschbar und bedeuten nicht das Selbe, weil das Gesetz sonst nicht mehr anwendbar wäre.
Gruß,
Wolf