Der Waffenrechtsthread

  • Anlage 1 Waffengesetz beachten. Begriffsbestimmung zu Feuerwaffen unter "2. Arten von Schusswaffen".


    Zitat

    2.1

    Feuerwaffen; dies sind Schusswaffen nach Nummer 1.1, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen oder aus einem Lauf getrieben wird.


    Unter "2. Arten von Schusswaffen" werden alle Arten von Schusswaffen aufgezählt, die das Gesetz kennt. Die Begriffe sind im Waffenrecht nicht austauschbar und bedeuten nicht das Selbe, weil das Gesetz sonst nicht mehr anwendbar wäre.


    Gruß,

    Wolf

  • Na ja

    Ihr Berliner habt doch einen 1A Ansprechpartner für Waffenrecht...Triebel Waffen in Spandau, wem der Weg zuweist ist, Katja ist auch per Email erreichbar;)


    ..als WBK Besitzer sollte man eigentlich Bescheid wissen bzw. sich an den jeweiligen Verband wenden!!

    Du bist ja lustig.... Möchte nicht wissen wieviel WBK-Besitzer die Ahnung haben, zumal sich weitere Graustufe hinzugesellen. Es gibt viele Dinge die sind eindeutig was die Magazine angeht aber einiges kratzt halt mächtig. Auch Katja hat da viele Fragen.

    Zumal kenne ich jemanden im Bekanntenkreis der reiner Magazinsammler ist und mit Waffen ansich nichts am Hut hat. Was denkst Du wie der geschaut hat als ich ihm davon erzählte!


    Frage mal nen Verband nach Patronengurten. Das interessiert die nicht da nicht in relevant für Ihre Disziplinen. Selbst Airsoft wird da teilweise als Hexenwerk bezeichnet (DSB) :D

  • Hatten wir das nicht mal für ein paar Wochen, damals in 2004? Ich meine da gab es Marui M16A2 in Vollauto Mit F ganz legal....Dann gab es einen Feststellungsbescheid und alles ging wieder Rolle Rückwärts



    Halt falsches Zitat...es ging um die heißen Gase

  • Hatten wir das nicht mal für ein paar Wochen, damals in 2004? Ich meine da gab es Marui M16A2 in Vollauto Mit F ganz legal....Dann gab es einen Feststellungsbescheid und alles ging wieder Rolle Rückwärts



    Halt falsches Zitat...es ging um die heißen Gase

    Jaaaa! Marui M16A2 mit BKA Zettel in der Box, das die Dinger in FA legal sind. ? Die kamen direkt, nachdem der alte 37er Anscheinsparagraph gefallen ist. Ich hab damals bei EGGS Discount gearbeitet. Freitags kam die Ware von Umarex. 15 Waffen. Ich hab direkt 3 gekauft ? Der Rest wurde Samstags im Onlineshop verkauft und sofort verpackt und verschickt. Montags wurden wieder zurück gerudert und der weitere Verkauf unterbunden. Und dann kam kurz darauf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger, das man die Dinger auf Semi umbauen muss, oder man die Waffen außer Landes bringen muss.


    Man konnte ca. einen Monat legal mit FA Airsoftwaffen rumhantieren. Das waren noch Zeiten ?


    Gruß,

    Wolf

  • Warum willst du schlafende Hunde wecken? Das sind Beamte...

    Es hat die letzten 20 Jahre keine Sau interessiert wer an seiner Knarre rumbastelt, solange Semi, F und unter 7,5 Joule.


    Jetzt wird wegen jedem kleinen Scheißteil ein Fass aufgemacht.

  • Warum willst du schlafende Hunde wecken? Das sind Beamte...

    Es hat die letzten 20 Jahre keine Sau interessiert wer an seiner Knarre rumbastelt, solange Semi, F und unter 7,5 Joule.

    Da muss nix geweckt werden, man weiß sehr genau was abgeht. Aber solange man nicht auffällt...

    gge_new_style_glock3.png


    "Everyone wants to be a Patriot, until its TIme to do Patriot Shit"
    "Manche Leute provozieren Dich, bis Deine hässliche Seite zum Vorschein tritt und dann spielen sie Opfer"

  • Bei einem Neubeschuss muss ich jetzt schon genau Dokumentieren, was verbaut wurde. Und diese Dokumentation wird dann beim Beschussamt gespeichert.


    Und warum ich das mache? Damit ich für mich Rechtssicherheit habe. Ich habe keine Lust, mir eventuell ein Ei ins Nest zu legen. Und dann weiß ich ganz genau, wann ich zum Beschussamt fahren muss, und wann ich dem Kunden mitteilen kann, das er keine 170€ für einen Neubeschuss ausgeben muss.


    Diese Unsicherheit ist mit ein Grund, warum viele BüMa die Finger vom Airsoft lassen. Die haben was zu verlieren, wenn Sie einen Fehler machen.


    Und, wie Zendog schon geschrieben hat, schlafende Hunde werden nicht geweckt. Die Behörden wissen ganz genau, was in D alles mit Airsoftwaffen getrieben wird.


    Gruß,

    Wolf

  • Gerade gesehn beim Stöbern.

    Gurtglied bzw. Gurte haben bei ZIB ebenfalls den Hinweis:


    http://www.zib-militaria.de/ep…s/61431412/Products/30166

    ZIB hat das unter so gut wie alle Waffenteile getan. Sind jetzt ja noch immer beim Aufräumen.

  • Was mich auch interessiert: darf ich bei GBB-Waffen z.B. Zink-Internals durch welche aus Stahl ersetzen?


    Ich spreche von Ersatzteilen, die gerade für GBB bestimmt sind. Z.B. ein Crusader Stahl-Schlagstück für die VFC MP5 oder ein Stahl-Hammer für die VFC Glock.


    Wie sieht es mit verstärkten Recoil-Springs aus? Diese habe ja keinen Einfluss auf den Energiefluss etc.

    " I'd rather die on my feet, than live my life on my knees! "


    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber:

  • MRCW


    Es spielt keine Rolle ob AEG, GBB, etc, es sind nach dem WaffG Schusswaffen.

    Für das Bearbeiten oder Instandsetzen brauchst Du einen Erlaubnisschein nach §26 WaffG.

    Mit dem was Du beschrieben hast, weicht Deine Waffe technisch von der zugelassenen Waffe nach der Bearbeitung ab, do the math.


    Wen das wann interessiert, steht auf einem anderen Blatt...

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  • Ich habe mich jetzt mal durch den 52 WaffG (Strafvorschriften) gefrickelt. Demnach steht das Bearbeiten, Instandsetzen etc. lediglich von solchen Schusswaffen unter Strafe, die in Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1, Satz 1 genannt sind.


    Die in Unterabschnitt 2 geregelten erlaubnisfreien Waffen tauchen da nirgends auf. Übersehe ich da etwas?


    Das würde ja bedeuten, dass das nichthewerbsmäßige Bearbeiten etc. nach 26 WaffG zwar einer Erlaubnis bedarf, bei erlaubnisfreien Waffen aber straffrei ist??

    " I'd rather die on my feet, than live my life on my knees! "


    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber:

  • Was mich auch interessiert: darf ich bei GBB-Waffen z.B. Zink-Internals durch welche aus Stahl ersetzen?


    Ich spreche von Ersatzteilen, die gerade für GBB bestimmt sind. Z.B. ein Crusader Stahl-Schlagstück für die VFC MP5 oder ein Stahl-Hammer für die VFC Glock.


    Wie sieht es mit verstärkten Recoil-Springs aus? Diese habe ja keinen Einfluss auf den Energiefluss etc.

    Sehe ich persönlich kein Problem drin. Es wird weder die Leistung geändert, noch werden wesentliche Teile getauscht, noch wird die Antriebsart geändert. Und es werden ja auch keine Teile getauscht, die sich unmittelbar auf die Leistung auswirken (wie z.B. das HU Gummi, welches ich als Grauzone ansehe). Das alles ist kein Bearbeiten oder Herstellen im Sinne des WaffG.


    Jeder Waffenbesitzer darf ja auch selber in seine scharfe Waffe einen neuen Abzug einbauen oder den Schlagbolzen tauschen oder neue Steuerfedern einbauen. Was er nicht darf, ist an wesentlichen Teilen rumfrickeln. Das bedarf der Erlaubnis.


    Zum Strafmaß sag ich jetzt nix mehr. Zu Müde und zuviel zum quer lesen. Da hab ich jetzt keine Lust mehr zu ;)


    Gruß,

    Wolf

  • Niemand wird Dich anklagen, wenn Du ne Recoil Spring tauschst und dafür nicht mal Werkzeug benötigst....

    Wo kein Kläger, da kein Richter.


    Wird man auffällig, stehen meist ganz andere Vergehen im Raum, da geht das beseitigen von Schwachstellen (Tuning) oder eine mögliche Reparatur schnell unter. Viele junge Staatsanwälte profilieren sich hier gerne.


    Aber aus ner A&K M249 mit originalen MG4 Teilen im Keller ein Airsoft MG4 basteln, da hört der Spass schnell auf.....


    Es ist wie immer im Leben, bleibt es in einem gewissen Rahmen, juckt es niemanden. Man darf sich aber nicht

    wundern wenn es sich mal ändert!

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    "Everyone wants to be a Patriot, until its TIme to do Patriot Shit"
    "Manche Leute provozieren Dich, bis Deine hässliche Seite zum Vorschein tritt und dann spielen sie Opfer"

  • Danke für die Antwort, Wolf! Das macht auch irgendwie Sinn. Wenn man das ganze weiter spinnt, wäre es auch irgendwann nicht mehr erlaubt, die Visiere zu tauschen oder einen Außenlauf mit Gewinde einzubauen. Dadurch entspricht die Waffe ja auch nicht mehr dem Muster bei der PTB.


    Das mit dem: "Wo kein Kläger, da kein Richter." ist mir klar. Möchte aber ungern zum Präzedenzfall werden, deshalb frag ich lieber :)

  • Ich habe gerade von verschiedenen Teams und Social Media Nutzern die Info bekommen, dass die PTB-Liste nun quasi überflüssig sei, weil jeder Shop außerhalb von D selbst ein -F- auf die Waffen machen dürfte, sofern die Waffe technisch den Vorgaben des deutschen Waffengesetzes entspricht. Entsprechend könne man jetzt auch direkt im Ausland bestellen.

    Ich halte das für Nonsens. Aber es wurden Beispiele von Shops aus NL, PL, FR und A (+ Novritsch) gebracht, deren Webshops aktuell bei Bestellern aus D sich umstellen und man ein -F- gleich mitbestellen könne. Inklusive info, dass alles legal sei.

    Habe ich da was verpennt oder ist das wieder die alte ASG -F- und illegale Shop Geschichte ?

    Grüße

    Oldboy


    PS: Es wird immer wieder darauf verwiesen, das Novritsch ja kein deutscher Shop sei...