Der Waffenrechtsthread

  • Meines Wissens nach gibt es dort keine Regulierung. Lediglich, dass einige Händler nur an Behörden bzw Behördenangehörige verkaufen.
    Ich habe erst dieses Jahr bei Best Protection zwei Weichbalistikeinlagen bestellt. Ging alles ohne Probleme und irgendwelche Nachweise.


    Glück auf :mafiosi:

  • Ich habe erst dieses Jahr bei Best Protection zwei Weichbalistikeinlagen bestellt. Ging alles ohne Probleme und irgendwelche Nachweise.

    (....) Bin abgeschweift... sorry.

    Noch ist da offiziell nichts reglementiert, wie schon geschrieben wurde

    Den richtig geilen Shizzle kann man allerdings nicht so einfach kaufen, der bleibt meist den Behörden vorbehalten.

    Industriespionage ist da ein auch ein Thema

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    "Everyone wants to be a Patriot, until its TIme to do Patriot Shit"
    "Manche Leute provozieren Dich, bis Deine hässliche Seite zum Vorschein tritt und dann spielen sie Opfer"

    Einmal editiert, zuletzt von zendog ()

  • Die Einlagen alleine bringen ja auch nicht viel, SK 1 bzw Level IIIA wirkt gegen Kurzwaffenmunition die sich bei "Kontakt" stark deformiert (z.B. Teilmantel).

    deshalb werde die Einlagen in der Regel mit "Keramikplatten" kombiniert. Macht bei nem Treffer ein großen Unterschied, entweder hilflos am Boden liegen oder

    angeschlagen weiter agieren zu können.

    Das ist mir zwar alles sehr wohl bewusst, verstehe aber nicht, was das hier mit dem Thema zu tun haben soll? Es ging lediglich um die Frage der Regulierung und man kann beides sowohl Weichballistik als auch Hartballistik über Best Protection bekommen!

  • Das ist mir zwar alles sehr wohl bewusst, verstehe aber nicht, was das hier mit dem Thema zu tun haben soll? Es ging lediglich um die Frage der Regulierung und man kann beides sowohl Weichballistik als auch Hartballistik über Best Protection bekommen!

    ... richtig, wurde nicht gefragt aber für die die hier noch einsteigen wollen, oder Infos suchen, es gibt auch noch Stand Alone Platten;)

  • Hallo,


    Kann mir vielleicht jemand sagen wie die Rechtslage in den Niederlanden ist ? User Ljnl möchte eine Ghk Akms bei mir erstehen. Da ich gelesen habe das dort eine Lizens für den Besitz einer Anscheinswaffe erforderlich ist, weiß ich nicht in wie fern es legal ist eine Airsoft Replik nach Niederlande zu versenden.

    Der User meinte er habe diese Lizens und verwies mich auf die Seite des NABV ( Niederländischer Airsoft Verband ). Des weiteren ist die Seite auf niederländisch. Nun ist das die eine Sache. Die andere wäre: welche Energie darf die Airsoft Replik dort maximal besitzen ? Habe etwas von 2,5 Joule gelesen aber bin mir dessen nicht sicher. Gibt es dort ein Beschussamt das diese Art von „Waffen“ testet und mit einem Stempel versieht. Da das F im Fünfeck ja nur für den deutschen Markt vorgesehen ist. Falls mir einer irgendwelche Quellen nennen kann die mir zeigen wie die Rechtslage ist wäre das echt nett. Aber werde mich nicht in die Nesseln setzen und eine Anzeige riskieren auch wenn der User betonte das er schön öfter in deutschen AS Shops eingekauft hat.


    Hoffe mein Thread ist hier richtig und falls nicht bitte verschieben.


    Euch allen ein schönes Rest Wochenende

  • Für rechtliche Konsequenzen ist der Empfänger selbst verantwortlich und nicht der Versender. Wenn Du Dir beispielsweise eine Full-Auto ohne F Airsoft aus dem Ausland kaufst, haftet ja auch nicht der Händler sondern Du wenn Du erwischt wirst.


    Sollte für Dich rechtlich also kein Problem darstellen.


    Bei scharfen Waffen würde die Sache natürlich anders aussehen.


    Ist aber nur meine Einschätzung, und natürlich keine Rechtsberatung.

  • Tatsächlich ist es so und das gilt auf beiden Seiten der Grenze, der Besteller ist für die Einhaltung der lokalen Gesetze verantwortlich.

    Da lag ElTadashi völlig richtig.

    Gibt genügend Händler in den NL welche Luftgewehre über 7,5 Joule nach Deutschland versenden. Wird man erwischt, isses dem Verkäufer egal,

    der hat sein Geld, egal ob das Luftgewehr in der Presse landet oder beim Käufer.


    @AndiAR15

    Solange Deine Waffe unverändert ist ( also zu 100% dem WaffG entspricht) und Ihr euch handelseinig werdet, nur Vorkasse und erkläre das Du nicht

    für die Folgen und die Einhaltung der NL Gesetze verantwortlich bist und lass Dir das bestätigen. Damit bist Du dann "save".

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  • vielleicht ehrliche Absichten haben könnte.

    Lass es und gut ist !

    NIEMAND hier wird DIR böse desswegen sein !

    Stay SAFE !

    ;)

    Der Panzerwagen ist eine Karosse für tourirstische Ausflüge in freundlich gesinnte Länder.
    Er kann auch Salut schießen ! (Quelle : Unbekannt )


    Die Welt ist nicht so übel, man muss sie nur zu nehmen wissen.

    - Hans Christian Andersen

  • Dafür sind wir ja da.

    Airsoft Gemeinschaft #Prost#

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  • Wenn er sich nicht wohlfühlt, ist das völlig ok. Gegen das eigene "Bauchgefühl" zu handeln

    ist oft keine gute Idee...

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  • Ich finde einige Änderung im neuen Waffenrecht auch mehr als Fragwürdig. Um das jetzt aber nochmal zu 100% zu verstehen: Bei dem vorher genannten RS MP5 Griffstück geht es ja im Kern darum, dass es eben nicht nur der Griff ist, sondern auch noch die gesamte Abzugseinheit darin ihr Zuhause hat (ob nun darin verbaut oder nicht - egal). Soweit verständlich, dass es dann als relevantes Teil gilt. Wie sieht es aber mit RS Griffstücken für AR15 Systeme von z.B. Magpul aus? Da dürfte ja nichts relevantes dran sein. Ist ja quasi nur eine leere Hülle und auch nicht für die Funktion der Waffe essentiell :gruebel: