Der Waffenrechtsthread

  • Genau, die ganzen Teilesätze müssen dran glauben... Nur die Magazine haben das "Gnadendatum" erhalten.


    Aber zum MG3 Teilesatz, wo du es gerade ansprichst: Wenn du einen hast, stehen die Chancen gut, das du ihn behalten kannst. MG3 Teilesätze von ZIB, z.b, sind geschnitten und geschweißt. Sowohl das Gehäuse, als auch der Verschlussträger. Ist halt die Frage, in wie weit das als zerstören gilt.


    Gruß,

    Wolf

  • ElTadashi ich weiß es doch. Leider hast du ja auch recht, Doch bei all dem WirrWarr und verbreiteten Halbwahrheiten lohnt es sich zumindest zu diskutieren.


    Wie Wolf aber schon sagt: Die Behörden haben vermutlich selbst noch absolut keine Ahnung, wie das Ganze vonstattengeht.

    Ja, am Ende bleiben die Behörden und wir als Endverbraucher dem Chaos überlassen, nur weil Leute in der Politik keine Ahnung haben und Aktionismus betreiben...

  • Da frage ich mich immer wieder, wer wählt so welche Politiker? :Lachen:


    Am besten wirklich alles verbieten und wenn dann was passiert, dann kann man mit Mistgabeln und Fackeln auf die Straße gehen.

    Mistgabeln sind dann doch sicher auch EWB-Pflichtig. Und die Fackeln stellen ein Feuerrisiko da, sind da die standardisierten EU-Prüfsiegel drauf?

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  • Habe ich einen MG3 Teilesatz für 1000 Euro erstanden bleibt mir die Wahl zwischen


    1. Verkaufen für geschätzt 500€ und somit 500€ in den Sand setzen

    oder 2. erstattungslos abgeben

    Betrifft dies nicht eher das KrWaffKontrG? Dort hat sich meines Wissens nach doch nichts geändert, in der jeweiligen "Abfolge" worauf sich bezogen wird.


    Aber ich bin da lange raus. Bemerkenswert finde ich da mithin die Frage nach dem Gesetzgeber, wie es u.a. auf ZEIT ONLINE (Der Reeder und sein Richter, S. 2 f.) eines ehemaligen Bundesrichters heißt.

  • Na dann dürften bald Ino, VFC und Viper Receiver auch verboten sein.

    Wie ich bereits vor einigen Seiten sagts: das wesentliche Waffenteil ist der Waffe gleichzustellen, für die es bestimmt ist.


    Ein RS AR15-Gehäuse ist nicht für eine Airsoftwaffe bestimmt und andersherum.

  • Na dann dürften bald Ino, VFC und Viper Receiver auch verboten sein.

    Den selben Gedanken hatte ich auch.

    Aber es gilt, dass nichts nach dem Waffengesetz zweckentfremdet werden darf.


    An sich ist ein leeres Kunststoffgriffstück einer MP5 oder das Griffstück einer echten Glock genauso harmlos wie die von VFC.

    Interessiert den Gesetzgeber aber nicht.

    Es kommt nur drauf an was für was bestimmt ist und was eben nicht.

  • Ja etwas anders sind Sie soweit ich weiß schon wegen dem Firing Pin.

    Also ein RS Lower musste man schon etwas anpassen.

    Glaub die Löcher für die Pins(?) sollen bei der Ino zum RS Lower etwas anders sein oder von den Abständen.

  • Und wer bestimmt die Bestimmung? Wer sagt das ein leerer Colt Lower für eine RS ist und nicht für eine Ino? Kann man die überhaupt unterscheiden?

    Wenn du einen RS AR15 Lower kaufst, ist der auch für ein RS AR15. Sollte man beides seitens der Behörde nicht unterscheiden können, hilft in der Regel die Rechnung.


    Ich würde mit so einem Quatsch gar nicht erst anfangen von wegen: kann man das überhaupt unterscheiden.


    Wer will, kann das unterscheiden und dann sitzt Du mit deinen vier Buchstaben richtig schön in den Brennnesseln!

    " I'd rather die on my feet, than live my life on my knees! "


    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber: