Alles anzeigen@ Wolf Danke für den Beitrag. Ich hab mich zwar vor langem mal mit dem Gesetzestext auseinandergesetzt aber wie immer ist dieser nicht gerade einfach zu durchdringen mit all diesen Querverweisen.
Das heißt, um das Beispiel von vorher aufzugreifen:
Ein MG3 Teilesatz (bzw die wesentlichen Teile davon) sind ab Zeitpunkt X illegal, dabei spielt das Kaufdatum überhaupt keine Rolle.
Eigentlich gehts damit nur noch um die Magazine oder?
Genau, die ganzen Teilesätze müssen dran glauben... Nur die Magazine haben das "Gnadendatum" erhalten.
Aber zum MG3 Teilesatz, wo du es gerade ansprichst: Wenn du einen hast, stehen die Chancen gut, das du ihn behalten kannst. MG3 Teilesätze von ZIB, z.b, sind geschnitten und geschweißt. Sowohl das Gehäuse, als auch der Verschlussträger. Ist halt die Frage, in wie weit das als zerstören gilt.
Gruß,
Wolf