Der Waffenrechtsthread

  • Es ist sehr ärgerlich, jedoch ist dies nun auch schon seit einiger Zeit bekannt. Noch kannst Du Deine Sachen welche betroffen sind verkaufen und somit Deinen Verlust auf ein Minimum reduzieren. Ab September ist dies nicht mehr möglich.

  • Oder halt anpassen. Bei den Magazinen sollte es z.B. reichen, diese unbrauchbar zu machen. Feder kürzen, ausgießen, was auch immer. Kann man dann zu Deko-Zwecken immer noch verwenden.

  • Pech gehabt würde ich sagen.

    ...sag mal, was genau möchtest Du denn eigentlich mit Deinen Kommentaren zur in Rede stehenden Diskussion inhaltlich beitragen, außer damit einge User, fast schon persönlich, zu irritieren...!? :gruebel:


    Ich finde es klasse, dass hier mal die Fakten dieser ja grundsätzlich sehr umstrittenen Gesetzesnovelle klar aufgezeigt werden und die möglichen Konsequenzen für unser doch sehr spezielles Hobby hier einen Platz zum Gedankenaustausch unter Gleichgesinnten finden. Dass diese beschlossenen Änderungen des WaffG den ein oder anderen eventuell nun zum Handlen zwingen und ggf. auch schwer kalkulierbare finanzielle Herausforderungen auf einen zukommen können, ist doch kein Grund, diesem auch noch mit lapidaren Kommentaren zu belegen - das wäre doch eher das Niveau einer Greta Thunberg, die sich ins falsche Forum verirrt hat, aber doch nicht es Users der schon seit jahren dabei ist...BITTE!


    gutgemacht

  • Ja, was willst du den machen? Ändern kann man ja nichts.

    Danke, soweit reichen meine geistigen Fähigkeiten auch, um das zu erkennen. Dein Beitrag dazu ist allerdings.... naja, sagen wir nutzlos.


    Persönlich finde ich es schlicht eine Sauerei. Wer egun verfolgt weiß, dass gerade massenhaft Zeug weit unter seinem eigentlichen Preis verscherbelt wird.

    Habe ich einen MG3 Teilesatz für 1000 Euro erstanden bleibt mir die Wahl zwischen


    1. Verkaufen für geschätzt 500€ und somit 500€ in den Sand setzen

    oder 2. erstattungslos abgeben

  • Oder halt anpassen. Bei den Magazinen sollte es z.B. reichen, diese unbrauchbar zu machen. Feder kürzen, ausgießen, was auch immer. Kann man dann zu Deko-Zwecken immer noch verwenden.

    Da würde ich mich nicht drauf verlassen. So wie ich verstanden habe sind die Magazinkörper welches ja nur eine Blech oder Kunststoffhülle sind der erlaubnis-anmeldepflichtige Part. Ich denke sowas wie Deko-Magazine wird es nicht geben. Steht natürlich jedem frei es so zu handhaben, im Zweifelsfall bedeutet es jedoch wahrscheinlich Ärger, was die ganze Sache wohl nicht wert ist meiner Meinung nach.

  • ...sag mal, was genau möchtest Du denn eigentlich mit Deinen Kommentaren zur in Rede stehenden Diskussion inhaltlich beitragen, außer damit einge User, fast schon persönlich, zu irritieren...!? :gruebel:


    Ich finde es klasse, dass hier mal die Fakten dieser ja grundsätzlich sehr umstrittenen Gesetzesnovelle klar aufgezeigt werden und die möglichen Konsequenzen für unser doch sehr spezielles Hobby hier einen Platz zum Gedankenaustausch unter Gleichgesinnten finden. Dass diese beschlossenen Änderungen des WaffG den ein oder anderen eventuell nun zum Handlen zwingen und ggf. auch schwer kalkulierbare finanzielle Herausforderungen auf einen zukommen können, ist doch kein Grund, diesem auch noch mit lapidaren Kommentaren zu belegen - das wäre doch eher das Niveau einer Greta Thunberg, die sich ins falsche Forum verirrt hat, aber doch nicht es Users der schon seit jahren dabei ist...BITTE!


    gutgemacht

    Was soll man den dazu noch beitragen? Der Gesetzgeber hat ein Gesetz erlassen welches demnächst wirkt. Das es Schwachsinn ist, wissen viele...


    Einzigste Rettung wäre die Beweislast. Wenn die beim "Angeklagten" liegen sollte, sehe ich schwarz.

  • Dein Beitrag dazu ist allerdings.... naja, sagen wir nutzlos.

    Genauso wie deiner. Den es wird sich nichts ändern und du kannst deinen Kram entweder illegal behalten, Gesetzeskonform abändern (unbrauchbar machen?), jetzt verscherbeln, oder abgeben.


    Bedanke dich bei der EU und unserer Regierung. Was erhoffst du dir von diesem Forum? Mitleid?

  • Genauso wie deiner. Den es wird sich nichts ändern und du kannst deinen Kram entweder illegal behalten, Gesetzeskonform abändern (unbrauchbar machen?), jetzt verscherbeln, oder abgeben.


    Bedanke dich bei der EU und unserer Regierung. Was erhoffst du dir von diesem Forum? Mitleid?



    Mein eigentlicher Anstoß zur weiteren Diskussion war:



    "Eine der großen Fragen dabei bleibt: Wie beweise ich, seit wann ich diese Teile besitze?


    Vieles kauft man ja auch privat. Wie beweise ich das ohne Rechnung?"



    Dann kam dein Blödsinn dazu. Also was wollte ich nur... hm ja, ich glaube das war Mitleid. Herr, schmeiß Hirn vom Himmel!

  • Klar, war auch mein erster Gedanke. Aber nun überleg mal, wie viele Sachen privat den Besitzer gewechselt haben?


    Ich mach mir da keine allzu großen Hoffnungen aber ich bin gespannt, wie die Politik damit umgeht. Wenn da jetzt wirklich alle ihr Zeug an der nächsten Polizeiwache abladen würden, das sie ohne Rechnung besitzen, dann könnten die schonmal vorsorglich anbauen ^^

  • Damit es für alle verständlicher wird, hab ich das mal aufgedröselt:


    Zitat

    (13) Hat jemand am 20. Februar 2020 ein erlaubnispflichtiges wesentliches Teil im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.1.2 oder 1.3.1.6 besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am 1. September 2021 eine Erlaubnis nach §10 Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte andere Erlaubnis zum Besitz zu beantragen oder das wesentliche Teil einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen. Für die Zeit bis zur Erteilung oder Versagung der Erlaubnis gilt der Besitz als erlaubt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet entsprechend Anwendung.

    1.3.1.2 = Gemeint sind zivile Verschlussträger, weil diese bisher frei waren

    1.3.1.6 = Gemeint sind zivile Langwaffengehäuse, wei diese bisher frei waren


    §10 regelt den Erwerb.


    D.h. diese Teile müssen Nachträglich gemeldet werden und auf eine WBK eingetragen werden. Der, der keine WBK hat, guckt in die Röhre und muss die Teile einem Berechtigten überlassen.


    Es gibt KEIN Erwerbsdatum, welches den Besitz für nicht WBK Inhaber irgendwie legalisiert!


    Zitat

    (14) Hat jemand am 20. Februar 2020 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1, 1.2.1.1, 1.2.1.2, 1.2.2, 1.2.3 oder 1.2.5 verbotenes wesentliches Teil im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1 .3.1.2 oder 1.3.1.6 besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses wesentliche Teil nicht wirksam, wenn er spätestens am 1. September 2021 das wesentliche Teil einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet entsprechend Anwendung.


    1.1 = alle Waffen der Kriegswaffenliste

    1.2.1.1 = Vollautomat

    1.2.1.2 = Pumpgun

    1.2.2 = getarnte Waffen (Schießkugelschreiber, etc.)

    1.2.3 = Wildererwaffen

    1.2.5 = alle Kurzwaffen wie, z.b. FN Five7 oder HK UCP


    1.3.1.2 = Verschlussträger für oben genannte Waffe

    1.3.1.6 = Gehäuse für oben genannte Waffen


    Hier hat der Gesetzgeber alle M16/G36/AK47 usw... Verschlussträger illegal gemacht. Das Selbe gilt auch für alle Gehäuse. M16, G36, AK, oder eben auch G3 Griffstücke.


    Die Teile müssen zukünftig einem Berechtigten überlassen werden oder man stellt einen Antrag nach §40 WaffG.


    Den Antrag nach §40 kann gerne jeder stellen, der will. Wer jetzt schon eine wafferechtliche Erlaubnis hat und wirklich gut begründen kann, warum er Umgang mit den zuvor geganten verbotenen Gegenständen haben muss, bekommt den auch genehmigt. Alle anderen werden wohl abgelehnt!


    Auch hier gibt es KEIN Erwerbsdatum, welches den Besitz für nicht WBK Inhaber irgendwie legalisiert!


    Zitat

    (17) Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am 1. September 2021 bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt. Hat jemand am oder nach dem 13. Juni 2017, aber vor dem 20. Februar 2020 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er am oder nach dem 13. Juni 2017 erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er bis zum 1. September 2021 das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet in den Fällen der Sätze 1 und 2 entsprechend An­wendung.


    Ah! Unsere Magazine!


    1.2.4.3 Wechselmagazine für Kurzwaffen über 20 Schuss

    1.2.4.4 Wechselmagazine für Langwaffen über 10 Schuss

    1.2.4.5 Magazingehäuse für oben genannte


    Hat jemand diese Magazine VOR dem 13.06.2017 erworben, muss er es bis zum September 2021 bei seiner Behörde melden. Der besitz ist dann legal.


    NACH dem 13.06.2017 muss ein Antrag nach §40 WaffG gestellt werden! Selbes Thema wie oben.


    Das Gesetz gibt KEINE Vorgabe, wie der Nachweis zu erbringen ist, das man das Magazin vor dem 13.06.2017 gekauft hat. Die Behörden wissen es wohl selber noch nicht.


    So, und jetzt ist mir gerade noch was aufgefallen:


    Der letzte Satz sagt: "§ 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet in den Fällen der Sätze 1 und 2 entsprechend An­wendung."


    Dieser Satz erlaubt es der Behörde nachträglich den Besitz von freien Waffen und Teilen (also in unserem Fall die Magazine vor dem 13.06.2017) zu verbieten, wenn es zur Verhütung von Gefahren dient oder wenn der Besitzer unzuverlässig im Sinne des Waffgesetzes ist.


    D.h. Hat jemand keine waffenrechtliche Erlaubnis im Sinne des WaffG, und ein Magazin vor dem Stichtag gekauft, ist das Magazin frei und er darf es besitzen, wenn er es der Behörde gemeldet hat. Wird diese Person jetzt auffällig (z.B. weil bei Rot über die Ampel gefahren, oder mehrmals geblitzt), ist diese Person nicht mehr zuverlässig und die Behörde kann euch das Magazin wegnehmen oder veranlassen, das die Verbotsmerkmale beseitigt werden. Die Waffenbesitzer unter uns dürfen sich ja eh schon nix mehr erlauben, weil sie sonst alles abgeben müssen. Aber die Nichtwaffenbesitzer mit Magazinen müssen auch aufpassen, da die Magazine sonst weg sind.


    Und nochmal für alle, die es immer noch nicht mitbekommen haben: Airsoftmagazine sind NICHT betroffen.


    So, genug für heute geschrieben :D


    Gruß,

    Wolf

  • @Fischbröchten, ich habe es so gemacht:

    Beim Ordnungsamt angerufen und mich mit dem Fachbereich Waffenverwaltung verbinden lassen. Der netten Dame am Telefon habe ich dann erklärt ,dass ich Magazine für Deko Zwecke sammel. Sie gab mir ihre Mail und meinte, ich soll alles was ich habe an sie weiterleiten. Am Telefon meinte sie nach 5 Minuten ,dass es ihr ausreichen würde und meinte ich bekomme ein Wish dass ich die Magazine angemeldet habe. Ich muss nur noch einmal Persönlich vorbei und dann darf ich meine Magazine behalten.

  • @ Wolf Danke für den Beitrag. Ich hab mich zwar vor langem mal mit dem Gesetzestext auseinandergesetzt aber wie immer ist dieser nicht gerade einfach zu durchdringen mit all diesen Querverweisen.


    Das heißt, um das Beispiel von vorher aufzugreifen:


    Ein MG3 Teilesatz (bzw die wesentlichen Teile davon) sind ab Zeitpunkt X illegal, dabei spielt das Kaufdatum überhaupt keine Rolle.

    Eigentlich gehts damit nur noch um die Magazine oder?

  • Klar, war auch mein erster Gedanke. Aber nun überleg mal, wie viele Sachen privat den Besitzer gewechselt haben?


    Ich mach mir da keine allzu großen Hoffnungen aber ich bin gespannt, wie die Politik damit umgeht. Wenn da jetzt wirklich alle ihr Zeug an der nächsten Polizeiwache abladen würden, das sie ohne Rechnung besitzen, dann könnten die schonmal vorsorglich anbauen ^^

    Darüber machen sich die Politiker denke ich keine Gedanken. Genau wie das "FAST" Verbot (welches nochmal abgewendet wurde) von 0,5er Softairs welche auch zum Teil noch Voll-Auto sind. Die Gesetze werden oft von Leuten erlassen die selbst keinen Schimmer von der Materie haben. Selbst wenn Experten befragt werden, wird auf diese meist nicht gehört. Polizeibehörden und Sport-, und Jägerverbände haben sich zwecks dem Magazinverbot ausgesprochen und gesagt dass es Unsinn ist, dennoch ist es gekommen, weil eben nicht auf Experten gehört wird.


    Aktuell sieht man auch wieder deutlich in der Sache mit Corona und der Maskenpflicht ab Montag. Der Weltärztepräsident sagt dass diese improvisierten Masken nichts bringen und sogar im Gegenteil das Virus eher im Stoff konzentrieren, eine Ansteckungswahrscheinlichkeit verstärkt und einen in eine falsche Sicherheit wiegt.

    Was macht die Politik? Richtig, die Maskenpflicht kommt dennoch.


    Das alte Lied eben...