Reicht auch ein Kauf hier im GGE ? Oder zählt das nicht?
Der Waffenrechtsthread
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Zitat
Falsch:
selbst die "GRIFFHÜLLE" ist ein wesentliches Teil
Also ich les da eindeutig heraus das die Griffhülle eben nicht als waffenrechtlich relevantes Teil zu bewerten ist. Ebenso wie ja schon richtig angemerkt wurde das Hopup und auch der Motor.
Einzig die Gearbox ist in diesem Dokument einem Verschluss gleichzusetzen und daher ein wesentliches Teil der Schusswaffe.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege aber im Interpretieren von Gesetzestexten bin ich so schlecht nicht.
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Hmmmmmmm, wisst IHR was ?
Ich machs mal mit bayerischer GEMÜTLICHKET !!!!!
Solange NIX oder alles verboten wird = September = Sehe ichs mal gelassen an !
Was solls sich JETZT aufzuregen , wegen " Airsoft Spielzeug " ?
Nach 25 Jahren im XXX und XXX wird schon wss kommen !
Na klar : ALLES verbieten !
Ist ja jetzt auch so ! ( mit ausnahmen)
Und soooooooo gehts halt weiter !
Ich , aber NUR I C H für mich persönlich , warte mal ab , dann BESCHEID , oder auch nicht , REST = ANWÄLTE !
Obwohl ich noch nicht weis wie ich meinne Anwälten das Prinzip " Airsoft Spielzeug Sammeln " so richtig klar machen soll
Naja,schau ma moi
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Wo und bei wem gekauft ist egal.
War ja einmal "FREI"
Es muss nur ein Beleg irgendeiner Art vorhanden sein. Quittung, Überweisung oder ähnliches.
So, Ende mit meinen unverbindlichen Hinweisen.
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Reicht auch ein Kauf hier im GGE ? Oder zählt das nicht?
Darüber werden ggf. Gerichte entscheiden müssen.... Betrifft ja alle Käufe in den "sozialen Medien" von Privat an Privat
von entsprechenden Gegenständen.
ABER,
geh mal davon aus, dass sich die Nachweispflicht auf Rechnungen, Quittungen und Zahlungsnachweise eingrenzen lässt.
Trotzdem, wenn Du die Kaufabwicklung ( PN Verkehr z.B.) sichern kannst, ist das mit Sicherheit kein Fehler.
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Sehr empfehlenswert, auch schön bebildert https://www.bka.de/SharedDocs/…leitfadenWaffenteile.html
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@rasgas
Danke, danach hab ich schon gesucht
Wer es jetzt nicht versteht....
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Sehr empfehlenswert, auch schön bebildert https://www.bka.de/SharedDocs/…leitfadenWaffenteile.html
dem ist nichts hinzu zu fügen
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Sehr empfehlenswert, auch schön bebildert https://www.bka.de/SharedDocs/…leitfadenWaffenteile.html
Naja, die Broschüre sagt jetzt nichts über den Pistolengriff und die Schäfte aus.
Sind die jetzt illegal oder nicht?
Weil, ich hab beides da als RS und in der Broschüre steht nichts darüber, nur über Verschluss, Abzug und Co.
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Pistolengriffe, sprich z.B. solche wie der MagPul MIAD fürs M4 oder jegliche Schubschäfte sind legal.
Interessant ist, dass das Gehäuse der P320 kein waffenrelevantes Teil ist, da der Abzugsmechanismus in einem eigenen Käfig sitzt. Übertragen auf die MP5 dürfte das auch gelten, da gleiches Prinzip. Ich weiß jetzt nicht, ob es konkret für ein MP5-Griffstück einen entsprechenden BKA-Bescheid gibt. So weit ich weiß nicht.
Das Griffstück einer Glock hingegen nimmt die Teile für den Abzug etc. auf und ist damit EWB-pflichtig.
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Interessant ist, dass das Gehäuse der P320 kein waffenrelevantes Teil ist, da der Abzugsmechanismus in einem eigenen Käfig sitzt. Übertragen auf die MP5 dürfte das auch gelten, da gleiches Prinzip.
Das Griffstück einer P320 ist eben kein Griffstück, sondern sind tatsächlich nur "Griffschalen" im Sinne des WaffG.
Die P320 hat eine Art Abzugskäfig, in der der Abzug befestigt ist. Dieser Abzugskäfig ist das eigentliche Griffstück und ist mit dem Lauf und dem Schlitten verbunden. Man kann die Waffe auch ohne das vermeintliche "Griffstück" abfeuern. Gibt übrigens noch mehr solcher Waffen.
Bei einer MP5 lässt sich das so nicht anwenden, weil der Abzugskäfig der MP5 von alleine nicht an der Waffe hält. Somit ist das Griffstück der MP5 ein richtiges Griffstück und nicht nur Griffschalen.
Hoffe, das ist verständlich genug erklärt.
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Auf jeden Fall. Ergibt auch auf eine gewisse Art und Weise Sinn
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Da die wesentliche technische Verwandschaft von der MP5 zum G3 besteht, würde ich da eher was übertragen. Und das ist dann ja auch eindeutig. Egal ob mit oder ohne Abzugsmechanik.
[Hoppla, zu langsam]
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Da die wesentliche technische Verwandschaft von der MP5 zum G3 besteht, würde ich da eher was übertragen. Und das ist dann ja auch eindeutig. Egal ob mit oder ohne Abzugsmechanik.
[Hoppla, zu langsam]
Vorsicht Falle! Nicht durch technische Verwandschaft auf irgendwas schließen.
Es geht rein darum, ob es eine Kurz- oder eine Langwaffe ist.
Langwaffengriffstücke sind noch frei und Kurzwaffengriffstücke sind EWB.
Und ab September sind dann eh Kurz- und Langwaffengriffstücke verboten.
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Interessant wäre auch: was, wenn ich ein Langwaffengriffstück, z.B. G3, für eine MP5 anpasse.
HK33-Griffstücke (zumindest der Rahmen) passen auch an eine MP5, sind aber für eine Langwaffe gedacht. Im besten Falle auch so gestempelt.
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Interessant wäre auch: was, wenn ich ein Langwaffengriffstück, z.B. G3, für eine MP5 anpasse.
HK33-Griffstücke (zumindest der Rahmen) passen auch an eine MP5, sind aber für eine Langwaffe gedacht. Im besten Falle auch so gestempelt.
Wäre das nicht die Herstellung eines Kurzwaffengriffstücks (einhergehend mit der Zerstörung eines Langwaffengriffstücks)?
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Man kann es ja immernoch als Langwaffengriffstück verwenden. Ist jetzt auch ne rein theoretische Diakussion.
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Ein HK33 Griffstück ist tatsächlich baugleich mit einem MP5 Griffstück.
Hier ist der Verwendungszweck ausschlaggebend, das der Hersteller dem Teil zuschreibt. Sagt der Hersteller, es ist ein Kurzwaffengriffstück ist es EWB. Sagt er, es ist ein Langwaffengriffstück ist es Frei.
Hier Beispiele:
G3: Griffstück frei
G36: Griffstück frei
G36K: Griffstück frei
G36C: Griffstück EWB (obwohl es das selbe wie beim normalen G36 ist)
MP5K: Griffstück EWB
MP5SD: Griffstück EWB (Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung unter 30cm, somit Kurzwaffe, auch mit Festschaft)
MP5 mit Schubschaft: EWB (kürzest mögliche Verwendungslänge unter 60cm, somit Kurzwaffe)
MP5 mit Festschaft: frei (weil Langwaffe)
HK33 Griffstück: frei (obwohl es wie bei einer MP5 ist)
Und hier ist die Krux und der Grund, warum MP5 Griffstücke bei keinem seriösen Händler auftauchen: in dem Griffstück steht nicht, für welche MP5 es ist. Man ist also nie sicher, was man da hat.
Und wie immer: ab September ist eh alles verboten.
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Man kann es ja immernoch als Langwaffengriffstück verwenden. Ist jetzt auch ne rein theoretische Diakussion.
Ja, und zwar eine, auf die wir am Ende keine definitive Antwort haben werden, außer jemand findet einen BKA-Bescheid, einen Verwaltungsbeschluss o.ä.
Trotzdem interessantes Gedankenspiel. Ich würde argumentieren, dass ein G33-Griffstück, welches du direkt so an eine MP5 bauen kannst, auch nach der Verpflanzung ein LW-Griffstück bleibt. Wenn du aber ein G3-Griffstück nimmst und anpasst, stellst du m.M.n. ein KW-Griffstück her, insbesondere wenn es danach nicht mehr, oder nicht mehr so gut, für das G3 passt.
Wolf Ja, diese unsinnigen, aber strikt logischen Kleinlichkeiten sind irgendwie amüsant.
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G3: Griffstück frei
...DAS steht aber genau im Gegensatz zu den Ausführungen im Leitfaden des BKA zum G3, welches das „Griffstück“ dieser Kriegswaffe auch folgerichtig als Gehäuseunterteil mit Abzugseinrichtung bezeichnet.