Primär geht es darum, dass das Griffstück einer MP5 ein Griffstück für eine Kurzwaffe ist. Ein AR15 "Lower" ist regelmäßig für eine Langwaffe. Solche Griffstücke sind noch (!!!) legal. Mit der anstehenden Änderung des WaffG werden aber auch Gehäuse zu waffenrelevanten Teilen. Ein AR15-Gehäuse ist damit dann auch verboten.
Edit: oder meinst Du Pistolengriffe? Sprich solche, die unten ans Gehäuse der Waffe geschraubt werden (z.B. MagPul MIAD)? Die sind auch weiterhin vollkommen legal.